21.04.2015
Jäger muss
Schonfrist für „Die Rechte“ beenden
Abgeordnete
greifen Forderungen aus Bewegungen auf
Sevim Dagdelen (Bochum), Inge
Höger (Herford) und Ulla Jelpke (Dortmund) sind
Bundestagsabgeordnete aus Nordrhein-Westfalen. Sie gehören der
Fraktion der Linkspartei an und der VVN-BdA. Ihr besonderes
Kennzeichen: Sie sind auch an der Basis aktiv. So hilft Inge der
VVN-BdA in Ostwestfalen wieder auf die Beine, Sevim kümmert
sich besonders um die Friedensarbeit und Ulla stärkt den
antirassistischen und antifaschistischen Initiativen den
Rücken. So erklärte sie:
„NRW-Innenminister Ralf Jäger
verweigert immer noch die Herausgabe eines mittlerweile zwei Jahre
alten Gutachtens zur Frage, ob die rechtsextreme Vereinigung
‚Die Rechte‘ den Parteienstatus für sich
beanspruchen kann. Diese Geheimniskrämerei ist völlig
fehl am Platz.“ Es müsse endlich
„Schluss sein mit der Duldung dieser Nazivereinigung. Ich
erwarte, dass Jäger die Schonfrist für ‚Die
Rechte‘ endlich beendet.“
Die „Rechte“ wird von den
Behörden als Partei anerkannt, obwohl sie nicht weiteres ist
als eine Nazibande und Nachfolgerin verbotener
Organisationen. Darin ähnelt sie der „Freiheitlichen
Arbeiterpartei“, die verboten wurde, ohne den Weg
über Karlsruhe zu gehen. Führende Figur der FAP war
Siegfried Borchert, der nun wieder sich in der Spitze der
„Rechten“ befindet. Zu
„Pott hässlich“ Süddeutsche 13.
April 2015:
NS-Propaganda ist erlaubt!
Zum Wirken der Nazis in Dortmund hat die
Süddeutsche Zeitung kürzlich ausführlich
berichtet, allerdings: ihr Hauptstoß der Kritik richtete sich
gegen die Polizei. Dieses Herangehen ist veraltet.
Das höchste Verwaltungsgericht von
Nordrhein-Westfalen, das Oberverwaltungsgericht
Münster, hatte einst immer wieder betont und sich auch zu
Zeiten ihres Präsidenten Michael Bertrams im Streit mit dem
Bundesverfassungsgericht nicht davon abbringen lassen:
„Eine rechtsextremistische Ideologie
lässt sich auch nicht mit den Mitteln des
Demonstrationsrechts legitimieren.“ (Beschluss OVG
NRW, Az 5 B B 585/01). Mit dieser Begründung wurden von der
Polizei Dortmunds wiederholt Neonaziaufmärsche verboten. Immer
wieder wurden jedoch die Verbote durch Karlsruhe,
Bundesverfassungsgericht, aufgehoben.
Daher kam nun, im März 2015, die
NRW-Verwaltungsgerichtsbarkeit zu dem resignierenden Ergebnis:
„ Aus den politischen Zielen der Partei
‚DIE RECHTE‘ und deren in der
Verbotsverfügung zutreffend (!) dargestellter, gerade in
Dortmund immer deutlicher zu Tage tretender Radikalisierung
und Missachtung der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung könne nicht der Schluss gezogen werden, die
angemeldete Demonstration unterliege nicht mehr dem Schutzbereich der
im Grundgesetz garantierten Versammlungsfreiheit. Allein der Umstand
des öffentlichen Auftretens neonazistischer Gruppierungen und
die Verbreitung nationalsozialistischen (!) Gedankenguts in
öffentlichen Versammlungen und Aufzügen,
soweit sie die Strafbarkeitsschwelle nicht überschreiten,
führt nach ständiger Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts nicht dazu, dass eine Versammlung von diesem
Schutzbereich ausgeschlossen werden könnte.“
Somit ist es die Justiz, die zum
Hauptverbündeten der Nazis in Dortmund geworden ist. Man
könnte noch viele Beispiele dafür nennen. Auch aus
dem Strafrecht.
Ulrich Sander
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