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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

21.04.2015

Jäger muss Schonfrist für „Die Rechte“ beenden

Abgeordnete greifen Forderungen aus Bewegungen auf

Sevim Dagdelen (Bochum), Inge Höger (Herford) und Ulla Jelpke (Dortmund) sind Bundestagsabgeordnete aus Nordrhein-Westfalen. Sie gehören der Fraktion der Linkspartei an und der VVN-BdA. Ihr besonderes Kennzeichen: Sie sind auch an der Basis aktiv. So hilft Inge der VVN-BdA in Ostwestfalen wieder auf die Beine, Sevim kümmert sich besonders um die Friedensarbeit und Ulla stärkt den antirassistischen und antifaschistischen Initiativen den Rücken. So erklärte sie:

„NRW-Innenminister Ralf Jäger verweigert immer noch die Herausgabe eines mittlerweile zwei Jahre alten Gutachtens zur Frage, ob die rechtsextreme Vereinigung ‚Die Rechte‘ den Parteienstatus für sich beanspruchen kann. Diese Geheimniskrämerei ist völlig fehl am Platz.“  Es müsse endlich „Schluss sein mit der Duldung dieser Nazivereinigung. Ich erwarte, dass Jäger die Schonfrist für ‚Die Rechte‘ endlich beendet.“

Die „Rechte“ wird von den Behörden als Partei anerkannt, obwohl sie nicht weiteres ist als eine Nazibande und Nachfolgerin  verbotener Organisationen. Darin ähnelt sie der „Freiheitlichen Arbeiterpartei“, die verboten wurde, ohne den Weg über Karlsruhe zu gehen. Führende Figur der FAP war Siegfried Borchert, der nun wieder sich in der Spitze der „Rechten“ befindet.   Zu „Pott hässlich“ Süddeutsche 13. April 2015:

NS-Propaganda ist erlaubt!

Zum Wirken der Nazis in Dortmund hat die Süddeutsche Zeitung kürzlich ausführlich berichtet, allerdings: ihr Hauptstoß der Kritik richtete sich gegen die Polizei. Dieses Herangehen ist veraltet.

Das höchste Verwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen, das  Oberverwaltungsgericht Münster, hatte einst immer wieder betont und sich auch zu Zeiten ihres Präsidenten Michael Bertrams im Streit mit dem Bundesverfassungsgericht nicht davon abbringen lassen:

„Eine rechtsextremistische Ideologie lässt sich  auch nicht mit den Mitteln des Demonstrationsrechts legitimieren.“  (Beschluss OVG NRW, Az 5 B B 585/01). Mit dieser Begründung wurden von der Polizei Dortmunds wiederholt Neonaziaufmärsche verboten. Immer wieder wurden jedoch die Verbote durch Karlsruhe, Bundesverfassungsgericht, aufgehoben.

Daher kam nun, im März 2015, die NRW-Verwaltungsgerichtsbarkeit zu dem resignierenden Ergebnis: „ Aus den politischen Zielen   der Partei ‚DIE RECHTE‘ und deren in der Verbotsverfügung zutreffend (!) dargestellter, gerade in Dortmund immer deutlicher zu Tage tretender  Radikalisierung und Missachtung der freiheitlichen demokratischen  Grundordnung könne nicht der Schluss gezogen werden, die angemeldete Demonstration unterliege nicht mehr dem Schutzbereich der im Grundgesetz garantierten Versammlungsfreiheit. Allein der Umstand des öffentlichen Auftretens neonazistischer Gruppierungen und die Verbreitung nationalsozialistischen (!) Gedankenguts in öffentlichen  Versammlungen und Aufzügen, soweit sie die Strafbarkeitsschwelle nicht überschreiten, führt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht dazu, dass eine Versammlung von diesem Schutzbereich ausgeschlossen werden könnte.“

Somit ist es die Justiz, die zum Hauptverbündeten der Nazis in Dortmund geworden ist. Man könnte noch viele Beispiele dafür nennen. Auch aus dem Strafrecht.

Ulrich Sander