08.03.2015
VVN Dortmund
begrüßt das polizeiliche Verbot neofaschistischer
Aufmärsche
Der Kreisverband Dortmund der
VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund
der Antifaschisten) begrüßt das polizeiliche Verbot
zweier Neonazi-Veranstaltungen am 28. März. Weiter
heißt es:
“Wir teilen die Einschätzung,
dass die Veranstaltungen keinen friedlichen Verlauf nehmen werden. Und
dass die Würde des vor zehn Jahren von einem Neonazi
getöteten Dortmunders Thomas Schulz verletzt und die Tat von
den Veranstaltungsteilnehmern gefeiert wird”, so der Vorstand.
“Aber auch wenn eine Veranstaltung von
Neofaschisten aus rein taktischen Gründen ohne unmittelbare
Gewalt verliefe: Wir gehen davon aus, dass dort der Hass
gesät, dass dort die Gewalt propagiert wird, die sich in der
Folge immer wieder in Bedrohung und Gewalt gegen Flüchtlinge,
Polizisten, Demokraten und Journalisten brutal entladen. Aus unserer
Sicht ist das Grund genug für ein Verbot solcher
Veranstaltungen.”
Unabhängig davon, ob die rechtsextremen
Aufmärsche stattfinden, ruft die VVN-BdA zur Beteiligung an
den unterschiedlichen antifaschistischen Kundgebungen am 28.
März auf. “Und für den Fall, dass die
Verbotsverfügungen wieder letztinstanzlich durch das
Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden, rufen wir schon jetzt die
Bevölkerung auf, den Protest dann auch dorthin zu richten:
Dorthin, wo die rassistischen, antisemitischen und NS-verherrlichenden
Zumutungen gegen unsere Stadt regelmäßig
höchstrichterlich durchgewunken und ermöglicht
werden.”
|