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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

08.03.2015

VVN Dortmund begrüßt das polizeiliche Verbot neofaschistischer Aufmärsche

Der Kreisverband Dortmund der VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten) begrüßt das polizeiliche Verbot zweier Neonazi-Veranstaltungen am 28. März. Weiter heißt es:

“Wir teilen die Einschätzung, dass die Veranstaltungen keinen friedlichen Verlauf nehmen werden. Und dass die Würde des vor zehn Jahren von einem Neonazi getöteten Dortmunders Thomas Schulz verletzt und die Tat von den Veranstaltungsteilnehmern gefeiert wird”, so der Vorstand.

“Aber auch wenn eine Veranstaltung von Neofaschisten aus rein taktischen Gründen ohne unmittelbare Gewalt verliefe: Wir gehen davon aus, dass dort der Hass gesät, dass dort die Gewalt propagiert wird, die sich in der Folge immer wieder in Bedrohung und Gewalt gegen Flüchtlinge, Polizisten, Demokraten und Journalisten brutal entladen. Aus unserer Sicht ist das Grund genug für ein Verbot solcher Veranstaltungen.”

Unabhängig davon, ob die rechtsextremen Aufmärsche stattfinden, ruft die VVN-BdA zur Beteiligung an den unterschiedlichen antifaschistischen Kundgebungen am 28. März auf. “Und für den Fall, dass die Verbotsverfügungen wieder letztinstanzlich durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden, rufen wir schon jetzt die Bevölkerung auf, den Protest dann auch dorthin zu richten: Dorthin, wo die rassistischen, antisemitischen und NS-verherrlichenden Zumutungen gegen unsere Stadt regelmäßig höchstrichterlich durchgewunken und ermöglicht werden.”