26.10.2014 Über die deutschen Unrechtsstaaten Die Unrechts- oder Rechtsstaatsdiskussion in Deutschland kommentierte Ulrich Sander in einer persönlichen Betrachtung: Die
Nazis haben die KPD 1933 verboten, 150.000 ihrer 300.000 Mitglieder
eingekerkert und 30.000 von ihnen ermordet. Mein Schwiegervater Artur
Burmester wurde 1933 zum ersten Mal - 17jährig - inhaftiert. Als
er in den 60er Jahren um Haftentschädigung nachsuchte,
bescheinigte ihm der auch in der Nazizeit führende Psychiater
Prof. Bürger-Prinz: Man könne die Entschädigung nicht
befürworten, denn »der Kläger nahm die Risiken einer
Verfolgung im Sinne einer mehr oder weniger bewußt gewählten
Selbstbewährung im Einsatz für die Idee auf sich,
unterscheidet sich darin also gegenüber der unausweichlich
Situationen eines rassisch Verfolgten«. Das Opfer habe selbst
schuld… 1956 wurde die KPD erneut verboten, und es wurden
mindestens 250.000 Verfahren gegen des Kommunismus verdächtige
Bürger durchgeführt, 10.000 wurden oft langjährig
eingesperrt. Tausende erhielten Berufsverbot. Wir haben als
Verwandte der Betroffenen jetzt die Gruppe "Kinder des Widerstandes"
gegründet, um an das Unrecht, das man unserer Eltern und
Großeltern antat, zu erinnern und sie wenigstens in der
Erinnerungsarbeit zu würdigen. Vielen unserer Eltern und
Großeltern hielt man in Prozessen der Adenauerzeit vor, sie seien
uneinsichtig, denn sie wären doch schon nach 1933 vorbestraft und
hätten nichts dazu gelernt. Die solches sagten, waren oft schon Richter und Staatsanwälte in der Zeit 1933-1945. Eine weitere Überlegung zur Frage „Staat der Gerechtigkeit oder Unrechtsstaat“: Hilmar
Thate, Schauspieler, hat Lebenserfahrung in der DDR (bis 1980), in der
westdeutschen Bundesrepublik und inzwischen in der um Ostdeutschland
vergrößerten BRD gesammelt und so zusammengefaßt:
„Früher durfte man zu seinem Chef sagen ‚Du bist ein
Arschloch’, aber nicht ‚Honecker ist ein Arschloch’.
Heute darf man über den Kanzler sagen, was man will, aber nicht
zum Chef, sonst ist man seinen Job los.“ Das Landesarbeitsgericht
Mainz und andere Gerichte haben diese Darstellung bestätigt. Wer
seinen Vorgesetzten „Arschloch“ nennt, kann wegen
nachhaltiger Störung des Betriebsklimas fristlos entlassen werden,
auch wenn er sich für die Entgleisung sofort entschuldigt
(Aktenzeichen: 9 Sa 967/00). Die Kündigungsschutzklage einer
entlassenen Frau, nach deren Angaben der Vorgesetzte ihr nachgestellt
hatte, wurde abgewiesen. In der DDR gab es ein einklagbares Recht
auf Arbeit und Vollbeschäftigung. In der BRD steht das Recht auf
Arbeit in manchen Landesverfassungen, zum Beispiel in der von NRW.
750.000 erwachsene Bürger von NRW sind arbeitslos. (Der Autor ist VVN-BdA-Bundessprecher)
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