26.10.2014 Merkel verliert ihren Prozeß gegen
NS-Opfer Italienische
NS-Opfer dürfen von der Bundesrepublik Deutschland
Entschädigung für NS-Verbrechen fordern. Das geht,
aus einem Urteil des italienischen Verfassungsgerichts hervor.
Hintergrund des
Urteils ist eine Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs (IGH),
der im Jahr 2012 der Bundesrepublik "Staatenimmunität"
gegenüber Klagen vor ausländischen Gerichten
zugesprochen hatte. Dies betraf Entschädigungsklagen von
NS-Opfern in Italien. Das italienische Verfassungsgericht ist nun zu
der Auffassung gekommen, dass das Gesetz, mit dem das IGH-Urteil in
Italien umgesetzt wird, verfassungswidrig ist. Es sei
unzulässig, dass italienische Bürger Gerichte im
eigenen Land nicht anrufen dürften. Damit
steht fest, dass Prozesse von italienischen NS-Opfern gegen Deutschland
vor italienischen Gerichten doch weiter geführt werden
können. Rechtskräftige italienische Urteile zugunsten
von griechischen und italienischen NS-Opfern können von der
Bundesrepublik nicht mehr angefochten werden, sondern müssen
umgesetzt werden. Das Urteil vom 3. Februar 2012
wurde von Angela Merkel und Silvio Berlusconi gemeinsam angestrebt.
Tausenden Hinterbliebenen von Mordopfern sollte die
Entschädigung geraubt und Millionen Sklavenarbeitern sollte
der Lohn verweigert werden. Dies betraf Hinterbliebene aus
Opfergemeinden in Italien und Griechenland und ehemalige Zwangsarbeiter
aus dem Kreis der sowjetischen Kriegsgefangenen und italienischen
Zivilinternierten. Frau Merkel sicherte damit den
deutschen Unternehmern und dem deutschen Fiskus Unsummen, die den
Naziopfern nach den Urteilen höchster italienischer und
griechischer Gerichte zustehen. Das Gericht in Den
Haag lehnte das Klagerecht einzelner Bürgerinnen und
Bürger gegen einen Staat zwar ab, es betonte aber auch, dass
es eine moralische Verantwortung Deutschlands sehe, den NS-Opfern auch
ohne Gerichtsspruch zu helfen. Aus moralischen
Gründen bezahlen jedoch die deutsche Wirtschaft und der
deutsche Staat gar nichts. Deshalb stellt das neue Urteil eine Chance
für viele Opfer dar. Ulrich Sander (Der
Autor ist Bundessprecher der VVN-BdA) Ulla Jelpke (Linkes MdB und
VVN-BdA-Aktivistin) schrieb zum selben Thema: "Die
Versuche der Bundesregierung, die Entschädigungsforderungen
von NS-Opfern zu unterdrücken, sind krachend gescheitert",
resümiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE
LINKE, Ulla Jelpke, eine Entscheidung des italienischen
Verfassungsgerichtes. Dieses hat die Zuständigkeit der
italienischen Justiz für Entschädigungsklagen gegen
Deutschland bekräftigt. Jelpke weiter: "Deutschland
ist mit seiner Entschädigungsverweigerung im Unrecht. Ich
beglückwünsche die italienischen NS-Opfer, denen der
Klageweg gegen die Bundesregierung wieder eröffnet wurde. Das
war zeitweise nicht möglich, nachdem der Internationale
Gerichtshof auf Begehren Deutschlands vor über zwei Jahren
solche Verfahren als Verletzung der sogenannten
Staatenimmunität zurückgewiesen hat. Daraufhin hatte
die italienische Regierung die Zuständigkeit der Justiz
für derartige Fälle entzogen. Diese Regelung wurde
nun gekippt. Das italienische Verfassungsgericht hat
nun klargestellt, dass die sogenannte Staatenimmunität nicht
bei schwersten Kriegsverbrechen gilt. Die
Bundesregierung hat sich über Jahrzehnte hinweg ihrer
Verantwortung für die NS-Opfer entzogen. Bis heute lehnt sie
es ab, die Opfer von Deportationen und Massakern durch deutsche
Besatzungstruppen zu entschädigen. Damit
zwingt die Bundesregierung die NS-Opfer, ihre berechtigten
Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. In Italien sind bereits
Urteile in Höhe von mehreren Millionen Euro gefällt
worden. Wenn die Bundesregierung weiterhin nicht zahlt, ist mit der
Beschlagnahmung deutschen Staatseigentums in Italien zu rechnen. Es
wird jetzt endgültig Zeit, dass die Bundesregierung auf
Italien und die NS-Opfer zugeht und ihnen angemessene
Entschädigungen anbietet." Wer italienisch
kann: http://www.cortecostituzionale.it/schedaUltimoDeposito.do;jsessionid=881801B3FD14C5297368FE10179C52EC |