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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

26.10.2014

Merkel verliert ihren Prozeß gegen NS-Opfer

Italienische NS-Opfer dürfen von der Bundesrepublik Deutschland Entschädigung für NS-Verbrechen fordern. Das geht, aus einem Urteil des italienischen Verfassungsgerichts hervor.  

Hintergrund des Urteils ist eine Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs (IGH), der im Jahr 2012 der Bundesrepublik "Staatenimmunität" gegenüber Klagen vor ausländischen Gerichten zugesprochen hatte. Dies betraf Entschädigungsklagen von NS-Opfern in Italien. Das italienische Verfassungsgericht ist nun zu der Auffassung gekommen, dass das Gesetz, mit dem das IGH-Urteil in Italien umgesetzt wird, verfassungswidrig ist. Es sei unzulässig, dass italienische Bürger Gerichte im eigenen Land nicht anrufen dürften.

Damit steht fest, dass Prozesse von italienischen NS-Opfern gegen Deutschland vor italienischen Gerichten doch weiter geführt werden können. Rechtskräftige italienische Urteile zugunsten von griechischen und italienischen NS-Opfern können von der Bundesrepublik nicht mehr angefochten werden, sondern müssen umgesetzt werden.

Das Urteil vom 3. Februar 2012 wurde von Angela Merkel und Silvio Berlusconi gemeinsam angestrebt. Tausenden Hinterbliebenen von Mordopfern sollte die Entschädigung geraubt und Millionen Sklavenarbeitern sollte der Lohn verweigert werden. Dies betraf Hinterbliebene aus Opfergemeinden in Italien und Griechenland und ehemalige Zwangsarbeiter aus dem Kreis der sowjetischen Kriegsgefangenen und italienischen Zivilinternierten.

Frau Merkel sicherte damit den deutschen Unternehmern und dem deutschen Fiskus Unsummen, die den Naziopfern nach den Urteilen höchster italienischer und griechischer Gerichte zustehen.

Das Gericht in Den Haag lehnte das Klagerecht einzelner Bürgerinnen und Bürger gegen einen Staat zwar ab, es betonte aber auch, dass es eine moralische Verantwortung Deutschlands sehe, den NS-Opfern auch ohne Gerichtsspruch zu helfen.

Aus moralischen Gründen bezahlen jedoch die deutsche Wirtschaft und der deutsche Staat gar nichts. Deshalb stellt das neue Urteil eine Chance für viele Opfer dar.

Ulrich Sander
(Der Autor ist Bundessprecher der VVN-BdA)

Ulla Jelpke (Linkes MdB und VVN-BdA-Aktivistin) schrieb zum selben Thema:

"Die Versuche der Bundesregierung, die Entschädigungsforderungen von NS-Opfern zu unterdrücken, sind krachend gescheitert", resümiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, eine Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichtes. Dieses hat die Zuständigkeit der italienischen Justiz für Entschädigungsklagen gegen Deutschland bekräftigt. Jelpke weiter:

"Deutschland ist mit seiner Entschädigungsverweigerung im Unrecht. Ich beglückwünsche die italienischen NS-Opfer, denen der Klageweg gegen die Bundesregierung wieder eröffnet wurde.

Das war zeitweise nicht möglich, nachdem der Internationale Gerichtshof auf Begehren Deutschlands vor über zwei Jahren solche Verfahren als Verletzung der sogenannten Staatenimmunität zurückgewiesen hat. Daraufhin hatte die italienische Regierung die Zuständigkeit der Justiz für derartige Fälle entzogen. Diese Regelung wurde nun gekippt.

Das italienische Verfassungsgericht hat nun klargestellt, dass die sogenannte Staatenimmunität nicht bei schwersten Kriegsverbrechen gilt.

Die Bundesregierung hat sich über Jahrzehnte hinweg ihrer Verantwortung für die NS-Opfer entzogen. Bis heute lehnt sie es ab, die Opfer von Deportationen und Massakern durch deutsche Besatzungstruppen zu entschädigen.

Damit zwingt die Bundesregierung die NS-Opfer, ihre berechtigten Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. In Italien sind bereits Urteile in Höhe von mehreren Millionen Euro gefällt worden. Wenn die Bundesregierung weiterhin nicht zahlt, ist mit der Beschlagnahmung deutschen Staatseigentums in Italien zu rechnen.

Es wird jetzt endgültig Zeit, dass die Bundesregierung auf Italien und die NS-Opfer zugeht und ihnen angemessene Entschädigungen anbietet."

Wer italienisch kann:

http://www.cortecostituzionale.it/schedaUltimoDeposito.do;jsessionid=881801B3FD14C5297368FE10179C52EC