23.09.2014 Täter verurteilen – Opfer entschädigen! Presseerklärung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten Tatort
Sant’Anna di Stazzema, August 1944 – Nach 70 Jahren: NS
Opfer setzen Klageerzwingung gegen Nazi-Kriegsverbrecher durch Der
SS-Mann Gerhard Sommer aus Hamburg-Volksdorf muss sofort vor Gericht
gestellt werden! Nicht zum ersten Mal ist es nicht den deutschen
Ermittlungsbehörden, sondern nur den überlebenden NS-Opfern
und ihren Angehörigen zu verdanken, dass NS-Täter in
Deutschland zur Verantwortung gezogen werden können! Im
August 1944 ermordeten Angehörige der 16.
SS-Panzergrenadierdivision „Reichsführer SS“ im
italienischen Dorf Sant’Anna di Stazzema 560 Menschen. Einer der
Täter war der heute in Hamburg lebende damalige
Kompanieführer Gerhard Sommer. Jahrzehntelang war das
Massaker in Deutschland und Italien straflos geblieben. Im Juni 2005
verurteilte das Militärgericht von La Spezia zehn angeklagte
ehemalige SS-Offiziere zu lebenslangen Haftstrafen und
Entschädigungszahlungen. Das Urteil stellte fest: Das Massaker von
Sant’Anna war eine geplante Mordaktion. Die Verurteilten
verfügten über Befehlsgewalt, sie haben verbrecherische
Befehle zum Mord ausgegeben oder selbst exekutiert. In La Spezia wurde
jedoch in Abwesenheit der Angeklagten verhandelt, da die Bundesrepublik
Deutschland keine Deutschen ausliefert. Die deutschen
Strafverfolgungsbehörden, in diesem Fall die Staatsanwaltschaft
Stuttgart, blieben jedoch bei ihrer Jahrzehnte langen Strategie der
Ermittlungsverschleppung und Strafvereitelung. Nach jahrelanger
„Ermittlungsarbeit“ stellte sie die Ermittlungen 2012 ein,
da das Massaker keine „von vornherein geplante und befohlene
Vernichtungsaktion gegen die Zivilbevölkerung“ gewesen sei. Dieser
Auffassung widersprachen die Angehörigen der Opfer von
Sant’Anna di Stazzema. Ihre Anwältin Gabriele Heinecke
stellte im Namen von Enrico Pieri, dem Sprecher der Überlebenden
des Massakers, einen Klageerzwingungsantrag beim Oberlandesgericht
(OLG) Karlsruhe und gewann. Zuvor waren historische Gutachten und
Zeugenaussagen eingeholt worden. Jetzt hat das OLG dem Antrag
stattgegeben, eine juristische und moralische Niederlage für
Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler. Die Vereinigung der
Verfolgten des Naziregimes- Bund der Antifaschistinnen und
Antifaschisten bedankt sich aufs herzlichste bei Enrico Pieri, Gabriele
Heinecke und allen, denen dieser Erfolg zu verdanken ist. Für die
überlebenden Opfer des Faschismus ist dieses Urteil eine
späte Genugtuung. Jetzt ist die Hamburger Staatsanwaltschaft gefordert! Noch leben weitere Mörder und Kriegsverbrecher mitten unter uns! Wir stellen den Kampf erst ein, wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht! (Aus dem Schwur von Buchenwald) -- Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes- Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V [VVN-BdA] Siehe auch: Kriegsverbrechen: Neue Hoffnung für italienische NS-Kriegsopfer Die
Entscheidung des Oberlandes-Gerichts Karlsruhe gibt den Hinterbliebenen
Hoffnung: 70 Jahre nach einem brutalen Massaker im toskanischen Dorf
Sant'Anna di Stazzema könnte es jetzt zu einer Anklage
kommen. http://www.dw.de/neue-hoffnung-f%C3%BCr-italienische-ns-kriegsopfer/a-17835438 |