04.09.2014 Ministerpräsidentin Hannelore Kraft
lässt der Friedensbewegung eine Absage erteilen Die VVN-BdA hatte am 11. Juli an die
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft in Düsseldorf
einen Brief geschrieben, der am 11. August beantwortet wurde. Der
Brief aus der Friedensbewegung, zu der die VVN-BdA gehört,
lautet: Sehr geehrte Frau
Ministerpräsidentin! Vom 12. bis 23. Mai
dieses Jahres übte die Bundeswehr im seit langer Zeit
größten Maßstab. Die Übung
hieß JAWREX 2014, was soviel wie Vereinte taktische
Luftkriegsübung (Joint Air Warfare Tactical Exercise)
bedeutet. Entsprechend heutiger, vor zwei Jahren bei einer
Militärtagung in Kalkar begründeten NATO-Regel war es
eine Luftkriegsübung, denn die Kriege der Zukunft sind solche
in der Luft, ob mit oder ohne Piloten an Bord. Über 4000
Soldaten und Offiziere mit 100 Flugzeugen nahmen teil. Ihr
Einsatzgebiet: Mecklenburg-Vorpommern, nur wenige hundert KM von der
Ukraine entfernt. Hinzu kamen noch die rund 800 Experten, die von
Kalkar/Uedem am Niederrhein aus die Übung kommandierten. Also
aus unserem Bundesland, das somit in die aktuelle bedrohliche Lage
eingebunden war und noch ist. Von hier werden schon
jetzt Eurofighter und AWACS-Flugzeuge ganz nah an die russische Grenze
herangeführt, und von Kalkar/Uedem soll ein Kampfdrohnenkrieg
auch in aller Welt ermöglicht werden. 1600 Fachleute des
Tötens werden dort stationiert. Sie dirigieren Eurofighter
auch überm deutschen Luftraum, und bei einem permanenten
Manöver starben am 23. Juni dieses Jahres im Sauerland/NRW
zwei Piloten. Gleichartige Manöver werden von Kalkar aus in
den baltischen Ländern ab April 2014 ständig
durchgeführt. In den Medien erfuhr man so
gut wie nichts über die Kriegsspiele der Bundeswehr und NATO
auf deutschem Boden. Was ist mit Kalkar? Im Herbst 2011 konnte man in
Provinzzeitungen vom Niederrhein lesen: Von Kalkar aus wird durch die
NATO künftig der gesamte Luftraum nördlich der Alpen
observiert und „gesichert“. In ihm wird bewaffnet
operiert – mit bemannten und unbemannten Flugobjekten. Dieser
Luftraum umfaßt fast das gesamte Russland. Im -
vorläufig virtuellen - Einsatz können Flugzeuge
abgeschossen oder „Terroristen“ in weiter
Ferne unschädlich gemacht werden. “Wenn die NATO
Krieg spielt“, stand über dem Artikel. Inzwischen
erfuhren wir mehr – wieder durch ein Provinzblatt:
„Der Luftwaffenstandort Kalkar wächst“
(Rheinische Post, Niederrhein-Ausgabe Kleve, 6. März 2014).
Zur Vorgeschichte des exorbitanten Luftwaffenkommandos in
Kalkar/Uedem gehört, dass die Luftwaffe die Zahl der
Drohnenpiloten und antirussischen Raketenschirmbesatzungen auf 1000
Experten des Tötens verdoppelt hat und noch weitere 400
Arbeitsplätze für Mordkommandos und den
antirussischen Raketenschirm plant, dessen Arm bis weit hinter Kiew und
Moskau reicht. In kleinen afp-Meldungen wie in der
Westfälischen Rundschau, 3. Februar 2012, war zu lesen: Die
Bundesregierung habe dem Aufbau des Nato-Raketenschildes im
rheinland-pfälzischen Ramstein zugestimmt und wolle
Patriot-Raketen bereitstellen. Ramstein und Kalkar
stehen unter amerikanischem Oberbefehl, wie aus einer Mitteilung der
Stadt Stuttgart vom 24.04.2014 hervorgeht. Dort wurde von
Oberbürgermeister Fritz Kühn (Grüne) der
US-Luftwaffengeneral Philip M. Breedlove empfangen, der
„zuvor Kommandeur der US-Luftstreitkräfte in Europa
und Afrika, der Nato-Luftstreitkräfte Ramstein und Direktor
des Kompetenzzentrums der Nato-Luftstreitkräfte mit Sitz im
nordrhein-westfälischen Kalkar“ war. Nunmehr sei er
„Kommandeur des amerikanischen Europakommandos mit Sitz in
Stuttgart (Eucom) und Oberbefehlshaber für Nato-Operationen
(Saceur).“ Der Raketenschirm muß
Russland beunruhigen. In Erinnerung rufen wir die alte Erkenntnis der
Friedensbewegung: Raketen sind Magneten. Der Schirm entsteht in
Ramstein – von wo aus die USA ihren Kampfdrohnenkrieg
führen – und in Kalkar/Uedem, wo die Nato und die
BRD den Drohnenkrieg vorbereiten. In Ramstein wie Kalkar kommandiert
als oberster Kommandeur ein US-General. Die
Kriegsvorbereitungen dort, müssen auch im Zusammenhang mit der
gefährlichen Entwicklung in der Ukraine gesehen werden. Im
Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 steht die Verpflichtung, daß
das „vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals
einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner
Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.“ (Art. 2
Satz 3). Es sind unzählige Handlungen der Regierung
bekannt, die dem widersprechen. Die Einrichtung des
Luftkommandos in Kalkar gehört dazu. Sehr
geehrte Frau Ministerpräsidentin! In den
gegenwärtigen zugespitzten Zeiten ist es unserer Meinung nach
erforderlich, daß sich auch die Landespolitik mit dem Ringen
um Frieden und der Verhütung von Kriegen befaßt
– noch dazu wenn die Entwicklung – wie geschildert
– eine besondere Gefährdung für unser
Nordrhein-Westfalen bedeutet. Wir bitten Sie dringend, sich dieser
Vorgänge anzunehmen und hoffen sehr, daß sie wie wir
zu dem Schluß kommen, daß in Kalkar/Uedem ein
Rückbau der Militäranlagen entsprechend dem
Friedensauftrag des Grundgesetzes wie auch der Landesverfassung
erfolgen muß. In Kalkar/Uedem muß
abgerüstet werden; Das Luftkommando am Niederrhein
muß aufgelöst werden. Mit
freundlichen Grüßen VVN-BdA NRW Hier nun die Antwort aus der
Staatskanzlei in Düsseldorf: Sehr geehrte
Damen und Herren, Frau Ministerpräsidentin
Kraft dankt Ihnen für Ihren Brief vom 11. Juli 2014, in dem
Sie sich entschieden gegen die Aktivitäten der Bundeswehr und
der NATO Streitkräfte in Kalkar/Uedem aussprechen. Frau
Ministerpräsidentin hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Gern
nehme ich zu Ihren Ausführungen Stellung, sind sie doch
Ausdruck der pluralistischen Gesellschaft, in der wir in Deutschland
leben. Ich denke allerdings, dass Sie selbst kaum davon ausgehen
werden, dass Ihr Appell hier in Düsseldorf auf offene Ohren
treffen wird, da Sie Positionen vertreten, die von der weit
überwiegenden Mehrheit in der Bundes- und Landespolitik und
der großen Mehrheit in der Bevölkerung nicht geteilt
werden. Die Bundeswehr ist Teil unseres
freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaates und sie hat ihren Platz
in der Mitte der Gesellschaft. Es kann keine Rede davon sein, dass -
wie Sie es in Ihrem Brief formulieren - das Grundgesetz
Einsätze der Bundeswehr, zumal im Kontext der internationalen
Staatengemeinschaft, kategorisch verbietet. Das Grundgesetz legt
allerdings hohe Hürden an, wenn es um die Legitimation solcher
Einsätze geht und verlangt nach dem Primat der Politik eine
Entscheidung des Deutschen Bundestages vor jedem relevanten Einsatz. So
ist sichergestellt, dass die Bundeswehr stets im Einklang mit der
Mehrheit des Parlaments agiert. Was nun die
Aktivitäten in Kalkar/Uedem angeht, so haben die
verantwortlichen Stellen der Bundeswehr bestätigt und
nachvollziehbar dargestellt, dass Auftrag, Aufgaben und
tägliche Arbeit der Angehörigen der Bundeswehr und
der ausländischen Streitkräfte in den
NATO-Dienststellen in vollem Umfang auf den Vorgaben unseres
Grundgesetzes zur Landes- und Bündnisverteidigung basieren.
Dazu gehört selbstverständlich auch die
Durchführung von Übungen, wie Sie sie in Ihrem
Schreiben kritisieren. Vor diesem Hintergrund bitte
ich um Verständnis, dass Ihrem Schreiben kein Erfolg
beschieden sein kann. Mit freundlichen
Grüßen Im Auftrag Johann
Wilhelm Müller |