10.06.2014 Faschismus ist keine Verwirrung, sondern ein
Verbrechen Zum
Bundesverfassungsgerichtsurteil "Es
ist das gute Recht des Bundespräsidenten, Stellung gegen
Neonazis zu beziehen. Das hat das Bundesverfassungsgericht deutlich
gemacht", kommentiert die Innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die
LINKE, Ulla Jelpke, aktives Mitglied der VVN-BdA NRW, das heutige
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klage der NPD. Jelpke weiter: "Gleichwohl
ist Gaucks Benennung der NPD als `Spinner´ eine grobe
Verharmlosung. Wir haben es hier nicht mit Verwirrten zu tun, sondern
mit knallharten Neonazis, die zum Hass gegen Migranten und
Andersdenkende aufrufen und oftmals vor Gewalt nicht
zurückschrecken. Ich bleibe daher dabei: Faschismus ist keine
bloß abwegige Meinung, sondern ein Verbrechen." Ulrich
Sander, Bundessprecher der VVN-BdA, ergänzte: "Es
wäre sinnvoll, wenn sich die Bundespräsident dieser
Einschätzung anschlösse. Damit würde er
nicht nur zu seiner eigenen Meinungsfreiheit, sondern auch zu der aller
Bürgerinnen und Bürger beitragen. Denn z.B. der
Innenminister von NRW hat an alle Schulen die Broschüre Andi 3
verschickt, mit der er den Schülern untersagt, die Losung
'Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen' zu verbreiten,
weil sie eine Einschränkung der Meinungsfreiheit der Nazis
bedeute." Siehe auch: Gauck versus NPD: Ein Hauch von Monarchie http://www.sueddeutsche.de/politik/gauck-versus-npd-ein-hauch-von-monarchie-1.1994313 |