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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

10.06.2014

Faschismus ist keine Verwirrung, sondern ein Verbrechen

Zum Bundesverfassungsgerichtsurteil

Foto:quer.de"Es ist das gute Recht des Bundespräsidenten, Stellung gegen Neonazis zu beziehen. Das hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht", kommentiert die Innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die LINKE, Ulla Jelpke, aktives Mitglied der VVN-BdA NRW, das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klage der NPD. Jelpke weiter:

"Gleichwohl ist Gaucks Benennung der NPD als `Spinner´ eine grobe Verharmlosung. Wir haben es hier nicht mit Verwirrten zu tun, sondern mit knallharten Neonazis, die zum Hass gegen Migranten und Andersdenkende aufrufen und oftmals vor Gewalt nicht zurückschrecken. Ich bleibe daher dabei: Faschismus ist keine bloß abwegige Meinung, sondern ein Verbrechen."

Ulrich Sander, Bundessprecher der VVN-BdA, ergänzte: "Es wäre sinnvoll, wenn sich die Bundespräsident dieser Einschätzung anschlösse. Damit würde er nicht nur zu seiner eigenen Meinungsfreiheit, sondern auch zu der aller Bürgerinnen und Bürger beitragen. Denn z.B. der Innenminister von NRW hat an alle Schulen die Broschüre Andi 3 verschickt, mit der er den Schülern untersagt, die Losung 'Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen' zu verbreiten, weil sie eine Einschränkung der Meinungsfreiheit der Nazis bedeute."

Siehe auch:

Gauck versus NPD: Ein Hauch von Monarchie
http://www.sueddeutsche.de/politik/gauck-versus-npd-ein-hauch-von-monarchie-1.1994313