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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

18.03.2014

Wer das Völkerrecht bricht, darf sich nicht wundern, wenn andere dasselbe tun: Was beim Kosovo Recht war, soll bei der Krim Unrecht sein?

Friedensbewegung gegen Sanktionen

In einer Pressemitteilung vom 17. März 2014 weist der Bundesausschuss Friedensratschlag die Empörung des Westens über das "illegale" Referendum auf der Krim zurück. Die Empörung ist nicht glaubhaft und fällt auf die Empörten zurück, erklärte ein Sprecher der Friedensbewegung. "Eine Beruhigung der Lage am Schwarzen Meer wird es nur geben, wenn der Westen die Sicherheitsinteressen Russlands anerkennt, auf die militärische Eingliederung der Ukraine in NATO und EU verzichtet und von der Übergangsregierung in Kiew eine klare Distanzierung von den rechtsradikalen und faschistischen Elementen verlangt." So der Bundesausschuss Friedensratschlag, dem auch Vertreter der VVN-BdA angehören, am Montag nach bekannt werden der Abstimmungsergebnisse auf der Krim und der Ankündigung der EU, die Ukraine in  dem Westen zuzuschlagen.

In ähnlich lautenden Erklärungen weisen Bundesregierung, EU und NATO das gestrige Referendum auf der ukrainischen Halbinsel Krim zurück. Es hatte das erwartete Abstimmungsergebnis gebracht: Die überwiegende Mehrheit der Bewohner der Krim wollen nicht mehr der Ukraine angehören und wünschen eine Aufnahme in die Russische Föderation.

Das Referendum verstoße sowohl gegen die geltende ukrainische Verfassung und gegen das Völkerrecht, betont die Bundesregierung. Genauso ist es. Das gibt der Bundesregierung aber noch längst nicht das Recht, moralisch entrüstet zu sein und mit verschärften Sanktionen gegen Russland zu drohen.

Für völkerrechtswidrige Interventionen sind seit Jahr und Tag NATO und die Bundesregierung zuständig. Der NATO-Krieg gegen Jugoslawien 1999, der sich in diesen Tagen zum 15. Mal jährt, war eine vom Völkerrecht untersagte Aggression. Diese endlich auch als solche benannt zu haben, ist das leider sehr späte Verdienst von Altkanzler Schröder. Völkerrechtswidrig war auch die einseitige Unabhängigkeitserklärung der serbischen Provinz Kosovo im Frühjahr 2008: Sie widersprach der zweifelsfreien Zugehörigkeit des Kosovo zu Serbien (was nach dem NATO-Krieg in der Resolution 1244 [1999] des UN-Sicherheitsrats ausdrücklich bestätigt worden war) und setzte sich über die Verfassung des serbischen Staates hinweg. Dennoch hatte die Bundesregierung nichts Eiligeres zu tun, als den illegal entstandenen "Staat" Kosovo diplomatisch anzuerkennen.

In einer Erklärung der Bundesregierung zur Abspaltung des Kosovo vom 20. Februar 2008 hieß es freudig:

"Das Bundeskabinett hat heute der völkerrechtlichen Anerkennung der Republik Kosovo sowie der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zugestimmt. Die förmliche Anerkennung sowie die Erklärung der Bereitschaft zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen erfolgen durch ein Schreiben des Bundespräsidenten an den kosovarischen Präsidenten." (...) "Die Bundesregierung ist zusammen mit einer Vielzahl von Partnern in der EU, aber auch darüber hinaus der Überzeugung, dass eine rasche Anerkennung der Republik Kosovo durch eine möglichst große Anzahl von Staaten geeignet ist, dauerhafte Stabilität für die gesamte Region zu fördern."

Die Unabhängigkeitserklärung der Krim heute ist verfassungs- und völkerrechtlich nicht anders einzustufen als die Abspaltung des Kosovo. Die Reaktion in Berlin fällt allerdings ganz anders aus:

"'Dieses Referendum widerspricht der Verfassung der Ukraine, und es widerspricht internationalem Recht', sagte Seibert. 'Es ist aus unserer Sicht illegal.' Deutschland verurteile die Abhaltung dieser unrechtmäßigen Abstimmung. 'Wir und unsere europäischen Partner bestreiten nicht nur die Rechtmäßigkeit dieser Abstimmung; wir werden auch ihr Ergebnis nicht anerkennen', fuhr Seibert fort."

Die alten Lateiner würden dazu sagen: Quod licet Jovi non licet bovo - Was der Westen darf, darf Russland noch lange nicht.

Die Friedensbewegung tut gut daran, im Konflikt um die Ukraine nach den Ursachen und den Nutznießern zu fragen. Die Ukraine war schon lange im Visier von NATO und EU. Das EU-Assoziierungsabkommen sollte das Land dem russischen Einflussbereich entziehen und vollständig den neoliberalen Marktbedingungen des Westens unterwerfen - mit all den (un)sozialen Folgen, die wir heute in Ländern wir Bulgarien, Rumänien oder Griechenland beobachten. Der Westen fragt da auch nicht, welche Kräfte in Kiew politisch das Sagen haben, über welchen Einfluss rechtsextreme und faschistische Organisationen auf die Regierung und den Staatsapparat sowie auf Polizei und Armee verfügen.

Der Friedensratschlag bleibt dabei: Die russlandfeindlichen Provokationen in der Ukraine wurden vom Westen aktiv unterstützt und mitgetragen. Der Westen wollte die Ukraine ganz - und regt sich nun darüber auf, dass die Krim nicht mitspielt. Sanktionen gegen Russland sind fehl am Platz. (Hat man je gehört, dass Russland auf die Abspaltung des Kosovo mit Sanktionen gegen den Westen gedroht hätte?) Eine Beruhigung der Lage am Schwarzen Meer wird es nur geben, wenn der Westen die Sicherheitsinteressen Russlands anerkennt, auf die militärische Eingliederung der Ukraine in NATO und EU verzichtet und von der Übergangsregierung in Kiew eine klare Distanzierung von den rechtsradikalen und faschistischen Elementen verlangt.   +++

Obige Pressemitteilung zur Anregung. Verbunden damit noch einmal der Hinweis auf die umfangreiche Stellungnahme von letzter Woche, die immer noch aktuell bleibt ("Verhandeln ist besser als Schießen"):

http://www.ag-friedensforschung.de/regionen/Ukraine1/baf.pdf