15.01.2014 Freispruch für den Arier Das Bemühen der Dortmunder
Staatsanwaltschaft, deutsche Mörder aus der Zeit des
NS-Regimes und des Krieges anzuklagen, ist jede Unterstützung
wert. Auch wenn dies im Fall des SS-Manns Siert Bruins
zunächst nicht zum Erfolg führte, wird unbedingt
Revision gegen den skandalösen Freispruch des Landgerichts
Hagen eingelegt werden, teilte die Behörde mit. Zudem ist zu
hoffen, dass die Mordanklage gegen Werner C., einen Beteiligten am Massaker von
Oradour-sur-Glane, vorm Landgericht Köln erfolgreich ist. Weil
nicht zu ermitteln war, ob der Widerstandskämpfer Aldert Klaas
Dijkema seine Hände in den Taschen hatte, als ein
zweiköpfiges Mordkommando ihm in den Rücken
schoß, wurde gegen Siert Bruins nur auf "Totschlag"
erkannt, und dieser seit verjährt, im Gegensatz zum Mord. Das
Opfer erschien nicht ausreichend als arglos, die
"Heimtücke" der Täter sei daher nicht bewiesen. Die
verlogene, aber übliche Begründung "Auf der Flucht
erschossen" lag wohl auch vor, als im September 1944 in den
Niederlanden der Mord geschah. Gleich mehrere die
Nazis begünstigende Regelungen wurden in Hagen angewendet: Da
ist zunächst die jahrzehntelange Gültigkeit der
Verjährung bei Mord und die noch heute gültige
Verjährung bei Totschlag, die dazu führten zu
behaupten: "Der Fall ist nach so langer Zeit nicht mehr zu
klären." Zudem hätte nachgewiesen
werden müssen, dass das Mordmerkmal "Heimtücke"
vorlag, ein Begriff aus der Strafgesetzgebung der Nazis, der nach 1945
beibehalten wurde. Auch die Möglichkeit der
Auslieferung des Niederländers Siert Bruins in das Land seiner
Geburt und seines Verbrechens wurde nicht erwogen. Denn Bruins besitze
die deutsche Staatsangehörigkeit, und Deutsche
dürften nicht ins Ausland ausgeliefert werden. Damit wird ein
Privileg bekräftigt, dass von Adolf Hitler persönlich
den ausländischen SS-Leuten verliehen wurde.
(Ausländische SS-Leute erhalten, so sie verletzt wurden, noch
heute eine Versehrtenrente aus Deutschland.) Formulierungen aus der
Sprache eines Freislers und Ehrungen durch Hitler, werden vor deutschen
Gerichten noch immer zur Begründung von nazifreundlichen
Urteilen herangezogen. Schließlich hat man
den im Fall Demjanjuk wieder eingeführten Tatnachweis, wonach
erwiesen sein muß, dass der Täter dem Mordkommando
angehörte, nicht aber, ob er auch nachweislich selbst
handelte, wieder abgeschafft. Der Ukrainer Demjanjuk, Mörder
im KZ Sobibor, durfte derartig verurteilt werden, - der Arier Siert
Bruins nicht? Die Aufhebung des Hagener Urteils ist
dringend geboten. Ebenso ist das Hauptverfahren in Köln zum
Fall Oradour unbedingt erforderlich. Siehe auch: Eine Frage der Gerechtigkeit – Strafverfolgung von NS-Verbrechern Prozess gegen NS-Kriegsverbrecher: "Hoffen auf Gerechtigkeit" Das Problem mit Mord und Totschlag: Paragraf 211 ist vollkommen überholt |