03.12.2013 NPD-Verbotsverfahren konsequent
durchführen! VVN-BdA
zum NPD-Verbotsantrag der Länder Die
VVN-BdA begrüßt entschieden die Einleitung eines
neuen NPD-Verbotsantrages durch den Bundesrat. Bedauerlich ist, dass
Bundesregierung und Bundestag beiseite stehen und keinen Beitrag zum
Verbot der ältesten neofaschistischen Partei Deutschlands zu
leisten bereit sind. Das erklärte namens der VVN-BdA
ihr Bundessprecher Dr. Axel Holz. Weiter erklärte er: Erfreulich
ist, dass die Landesinnenminister erklären, nunmehr keine
V-Männer mehr in den Führungsgremien der NPD zu
führen. Es ist erschütternd, dass
es anscheinend erst des NSU-Skandals bedurfte, um so weit zu kommen.
Der allgemeine Vertrauensverlust in die sogenannten
„Verfassungsschutz“-ämter und die
offenkundige Verquickung von führenden NPD-Kadern in ein
langjähriges Mordkomplott waren so schwerwiegend, dass das
V-Mann-System nunmehr für beendet erklärt werden
musste. Das offizielle Ende der faktischen Verquickung von
Neonazi-Partei und Staat ist bereits ein Erfolg für sich. Bestätigt
fühlen können sich alle, die seit fast 50 Jahren
dafür gekämpft haben, die legale Existenz einer
neofaschistischen Partei mit allen daraus resultierenden finanziellen
und juristischen Vorteilen für die NPD zu beenden. Die VVN-BdA
hat sich dafür von Anfang an und insbesondere seit 2007 mit
ihrer Kampagne „nonpd – NPD-Verbot
jetzt!“ besonders engagiert. Bis zum Verbot
und der tatsächlichen Auflösung der NPD wird die
VVN-BdA das Verbotsverfahren kritisch begleiten. NPD-Verbotsverfahren
ist kein Grund zum Zurücklehnen Das jetzt
von den Ländern beantragte NPD-Verbot ist
überfällig. Ein solches Verbot würde die
Nazis von staatlichen Geldern in Millionenhöhe für
ihre rassistische Hetze abschneiden. Es würde deutlich machen,
dass Faschismus eben keine legitime Meinung ist, sondern
geächtet werden muss", erklärt Ulla Jelpke
(VVN-BdA-Mitglied und MdB). Die Expertin für Innenpolitik der
Fraktion DIE LINKE weiter: "Das Verbotsverfahren
sollte allerdings kein Signal an die Politik sein, sich jetzt
zurückzulehnen. Zum einem gibt es keine Garantie, dass sich
die NPD diesmal tatsächlich verbieten lässt. Und zum
anderen werden sich die Nazis selbst bei einem erfolgreichen
Verbotsverfahren nicht einfach in Luft auflösen. Parallel zum
juristischen Vorgehen gegen die Nazipartei müssen
bürgerschaftliche Projekte gegen Rechtsextremismus und
Fremdenfeindlichkeit finanziell abgesichert und ausgebaut werden. Vor
allem sollte endlich die Extremismusklausel, mit der antifaschistisches
Engagement unter Generalverdacht gestellt und geschwächt wird,
abgeschafft werden." |