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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

03.12.2013

NPD-Verbotsverfahren konsequent durchführen!

VVN-BdA zum NPD-Verbotsantrag der Länder

Die VVN-BdA begrüßt entschieden die Einleitung eines neuen NPD-Verbotsantrages durch den Bundesrat. Bedauerlich ist, dass Bundesregierung und Bundestag beiseite stehen und keinen Beitrag zum Verbot der ältesten neofaschistischen Partei Deutschlands zu leisten bereit sind. Das erklärte namens der VVN-BdA ihr Bundessprecher Dr. Axel Holz. Weiter erklärte er:

Erfreulich ist, dass die Landesinnenminister erklären, nunmehr keine V-Männer mehr in den Führungsgremien der NPD zu führen.

Es ist erschütternd, dass es anscheinend erst des NSU-Skandals bedurfte, um so weit zu kommen. Der allgemeine Vertrauensverlust in die sogenannten „Verfassungsschutz“-ämter und die offenkundige Verquickung von führenden NPD-Kadern in ein langjähriges Mordkomplott waren so schwerwiegend, dass das V-Mann-System nunmehr für beendet erklärt werden musste. Das offizielle Ende der faktischen Verquickung von Neonazi-Partei und Staat ist bereits ein Erfolg für sich.

Bestätigt fühlen können sich alle, die seit fast 50 Jahren dafür gekämpft haben, die legale Existenz einer neofaschistischen Partei mit allen daraus resultierenden finanziellen und juristischen Vorteilen für die NPD zu beenden. Die VVN-BdA hat sich dafür von Anfang an und insbesondere seit 2007 mit ihrer Kampagne „nonpd – NPD-Verbot jetzt!“ besonders engagiert.

Bis zum Verbot und der tatsächlichen Auflösung der NPD wird die VVN-BdA das Verbotsverfahren kritisch begleiten.

NPD-Verbotsverfahren ist kein Grund zum Zurücklehnen

Das jetzt von den Ländern beantragte NPD-Verbot ist überfällig. Ein solches Verbot würde die Nazis von staatlichen Geldern in Millionenhöhe für ihre rassistische Hetze abschneiden. Es würde deutlich machen, dass Faschismus eben keine legitime Meinung ist, sondern geächtet werden muss", erklärt Ulla Jelpke (VVN-BdA-Mitglied und MdB). Die Expertin für Innenpolitik der Fraktion DIE LINKE weiter:

"Das Verbotsverfahren sollte allerdings kein Signal an die Politik sein, sich jetzt zurückzulehnen. Zum einem gibt es keine Garantie, dass sich die NPD diesmal tatsächlich verbieten lässt. Und zum anderen werden sich die Nazis selbst bei einem erfolgreichen Verbotsverfahren nicht einfach in Luft auflösen. Parallel zum juristischen Vorgehen gegen die Nazipartei müssen bürgerschaftliche Projekte gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit finanziell abgesichert und ausgebaut werden. Vor allem sollte endlich die Extremismusklausel, mit der antifaschistisches Engagement unter Generalverdacht gestellt und geschwächt wird, abgeschafft werden."