02.11.2013 Der Mord von Oradour, der Präsident und die Rheinische Post Im
Rundbrief der VVN-BdA in Düsseldorf ist u.a. ein
nichtveröffentlichter Leserbrief des Sprechers der VVN-BdA
Düsseldorf Jürgen Schuh über die Berichterstattung der
Medien zum Besuch von Bundespräsident Joachim Gauck in Oradour
erschienen, den wir weiterverbreiten möchten: Über den
Besuch des Bundespräsidenten in Oradour in Frankreich schrieb die
Rheinische Post am 4. September des Jahres. Dazu mein Leserbrief an die
RP: „Begrüßenswert, der Besuch des Bundespräsidenten in Oradour-sur-Glane. Der
‚Mörder von Oradour’, der SS-Zugführer Heinz
Barth wurde 1983 in der DDR zu lebenslanger Haft verurteilt und nach
der Wiedervereinigung in der BRD 1997 freigelassen. Der General der
Waffen-SS und Kommandeur Heinz Lammerding, der den Einsatz befehligte,
wurde 1944 von einem Gericht in Bordeaux zum Tode verurteilt. Der
Massenmörder Lammerding, enger Vertrauter von Himmler, war
für zahllose Massenmorde in der damaligen Sowjetunion
verantwortlich und ließ auch im Nachbarort von Oradour, der Stadt
Tulle 120 Zivilisten an ihren Balkonen aufhängen. Dem
französischen Auslieferungsverfahren kam die Bundesrepublik nie
nach. Lammerding wurde in Deutschland nie zur Verantwortung gezogen. Er
starb als angesehener Düsseldorfer Bauunternehmer 1971 an Krebs.
Ob Herr Gauck dazu auch was sagt?“ Herr
Gauck hat dazu nichts gesagt und die RP veröffentlichte meinen
Leserbrief auch nicht. Aber sie veröffentlichte den Brief eines
offensichtlichen Altfaschisten, der meinte, dieses und andere
Verbrechen der Nazis rechtfertigen zu müssen. Dazu schrieb Dr.
Florence Hervé ebenfalls an die RP: “Überrascht
und empört stelle ich fest, dass die RP einen Leserbrief
zulässt, der das Massaker von Oradour durch eine angebliche
‚Vorgeschichte’ rechtfertigt, und ein Buch über
Oradour empfiehlt, das von einem Verantwortlichen am Massaker, dem
SS-Offizier – später Obersturmbannführer der
SS-Panzerdivision ‚Das Reich’, Otto Weidinger geschrieben
wurde und in einem NPD-Verlag erschien. Historisch
ist längst erwiesen, dass 642 Zivilisten von der SS-Division
erschossen oder verbrannt wurden – darunter 340 Frauen und 205
Kinder.“ Der Leserbrief wurde von der RP auch nicht veröffentlicht. Als Kommentar schrieb ich an die RP: “Die
Fußnote ‚Leserzuschriften’ sollte der Realität
angepasst werden. Statt: ‚Leserzuschriften veröffentlicht
die Redaktion ohne Rücksicht darauf, ob die darin zum Ausdruck
gebrachten Ansichten mit der Meinung der Redaktion
übereinstimmen’ sollte es richtig heißen:
‚Leserzuschriften veröffentlicht die Redaktion nur dann,
wenn die darin zum Ausdruck gebrachten Ansichten mit der Meinung der
Redaktion übereinstimmen’.“ Von journalistischer Sorgfaltspflicht kann bei der RP keine Rede sein. Jürgen Schuh |