25.07.2013 „Last Chance“ und Ludwigsburger Ermittlungen sollten auch die Wehrmachtsverbrechen einbeziehen Die
„Operation Last Chance“ ist äußerst
unterstützenswert, ebenso die von der zentralen Stelle der
Landesjustizverwaltungen geplanten 50 Gerichtsverfahren gegen
KZ-Aufseher. Diese Verfahren kommen allerdings äußerst
spät, und sie sind nicht vollständig, so Ulrich Sander von
der VVN-BdA. Vor Gericht müssen endlich auch die Kriegsverbrecher
aus der Wehrmacht. Zu den jüngsten Ermittlungsergebnissen der
Ludwigsburger Zentralstelle und zum Aufruf des Simon-Wiesenthal-Center
„Operation Last Chance“ nahm Ulrich Sander, Bundessprecher
der VVN und Leiter der Geschichtskommission NRW der VVN-BdA Stellung: Vor
zehn Jahren hat unsere Vereinigung gemeinsam mit der Gruppe
"Angreifbare Traditionspflege" Strafanzeige erstattet gegen 196
Täter aus der Wehrmacht, denen wir begründet vorwarfen, an
Massakern in Griechenland und Italien beteiligt gewesen zu sein. Leider
kam es nicht zu Verfahren; die zuständige Staatsanwaltschaft
Stuttgart hat sie schlicht hintertrieben. Aber auch aus Ludwigsburg
erhielten wir seit drei Jahren keinen Bescheid mehr. Einige
Verurteilungen erfolgten in Italien, ohne dass Deutschland die
Verbrecher auslieferte.
Empörend ist, dass sich aktive
Bundeswehrangehörige und Reservisten sowie ihre Verbände
für die Veteranen mit mörderischer Vergangenheit einsetzten.
Sie forderten mit Blick auf die heutige deutsche Kriegsführung die
Straffreiheit für die Verbrecher z. B. aus der
Wehrmachts-Gebirgstruppe, denn: "Auch unsere Soldaten können heute
noch in Situationen geraten, in denen sie aus Angst, Kurzschluß
oder Wut, etwa über eine grausame Behandlung gefangener Kameraden,
überreagieren, wie jüngst ein Vorfall in Kunduz gezeigt hat."
Die Bundeswehrsoldaten würden in diesem Fall sicher entlastet
werden, schrieb Generalmajor a.D. Jürgen Reichardt weiter, aber
sie sollten nicht fürchten müssen, nach Jahrzehnten noch vor
Gericht gestellt zu werden. (aus: Gebirgstruppe 6/2008).
Reichardt,
Präsident des Bayerischen Soldatenbundes, behielt leider recht.
Oberst Georg Klein, Mörder von über 100 Zivilisten am Kunduz
in Afghanistan im September 2009, blieb straffrei, und er wurde sogar
zum Brigadegeneral befördert. In diesem Licht betrachtet, sind die
50 Verfahren gegen Auschwitz-Aufseher zu bewerten - als richtig, aber
inkonsequent, weil spät und nicht umfassend. Vernichtungskrieger
dürfen nicht straffrei bleiben. Die Zentrale Stelle in Ludwigsburg
und die anderen zuständigen Staatsanwaltschaften sowie
Justizministerien rufen wir zum weiteren Handeln auf. Wir erneuern
unsere Auforderung, gegen die 196 genannten Personen zu ermitteln und
gegen sie vor Gericht zu verhandeln.
An das Simon Wiesenthal
Center richten wir den Appell, außer gegen Wachmannschaften der
KZ auch gegen die Verbrecher aus der Wehrmacht zu ermitteln. Auch gegen
diese reicht nach der neusten Rechtssprechung der deutschen Justiz
(Demjanjuk-Verfahren) der Nachweis der Anwesenheit in dem mordenden
Kollektiv aus, um die Täter zu bestrafen.
Siehe auch: http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/0653_justiz.htm http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/gebirgsjäger.htm http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/gebirgsjaeger2.htm
http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/1077_wehrmachtsverbrechen.htm
http://www.zentrale-stelle.de/servlet/PB/show/1281584/Informationsblatt-ZSt_Dez12-dt.pdf |