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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

25.07.2013

„Last Chance“ und Ludwigsburger Ermittlungen sollten auch die Wehrmachtsverbrechen einbeziehen

Die „Operation Last Chance“ ist äußerst unterstützenswert, ebenso die von der zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen geplanten 50 Gerichtsverfahren gegen KZ-Aufseher. Diese Verfahren kommen allerdings äußerst spät, und sie sind nicht vollständig, so Ulrich Sander von der VVN-BdA. Vor Gericht müssen endlich auch die Kriegsverbrecher aus der Wehrmacht. Zu den jüngsten Ermittlungsergebnissen der Ludwigsburger Zentralstelle und zum Aufruf des Simon-Wiesenthal-Center „Operation Last Chance“ nahm Ulrich Sander, Bundessprecher der VVN und Leiter der Geschichtskommission NRW der VVN-BdA Stellung:

Vor zehn Jahren hat unsere Vereinigung gemeinsam mit der Gruppe "Angreifbare Traditionspflege" Strafanzeige erstattet gegen 196 Täter aus der Wehrmacht, denen wir begründet vorwarfen, an Massakern in Griechenland und Italien beteiligt gewesen zu sein. Leider kam es nicht zu Verfahren; die zuständige Staatsanwaltschaft Stuttgart hat sie schlicht hintertrieben. Aber auch aus Ludwigsburg erhielten wir seit drei Jahren keinen Bescheid mehr. Einige Verurteilungen erfolgten in Italien, ohne dass Deutschland die Verbrecher auslieferte.

Empörend ist, dass sich aktive Bundeswehrangehörige und Reservisten sowie ihre Verbände für die Veteranen mit mörderischer Vergangenheit einsetzten. Sie forderten mit Blick auf die heutige deutsche Kriegsführung die Straffreiheit für die Verbrecher z. B. aus der Wehrmachts-Gebirgstruppe, denn: "Auch unsere Soldaten können heute noch in Situationen geraten, in denen sie aus Angst, Kurzschluß oder Wut, etwa über eine grausame Behandlung gefangener Kameraden, überreagieren, wie jüngst ein Vorfall in Kunduz gezeigt hat." Die Bundeswehrsoldaten würden in diesem Fall sicher entlastet werden, schrieb Generalmajor a.D. Jürgen Reichardt weiter, aber sie sollten nicht fürchten müssen, nach Jahrzehnten noch vor Gericht gestellt zu werden. (aus: Gebirgstruppe 6/2008).

Reichardt, Präsident des Bayerischen Soldatenbundes, behielt leider recht. Oberst Georg Klein, Mörder von über 100 Zivilisten am Kunduz in Afghanistan im September 2009, blieb straffrei, und er wurde sogar zum Brigadegeneral befördert. In diesem Licht betrachtet, sind die 50 Verfahren gegen Auschwitz-Aufseher zu bewerten - als richtig, aber inkonsequent, weil spät und nicht umfassend. Vernichtungskrieger dürfen nicht straffrei bleiben. Die Zentrale Stelle in Ludwigsburg und die anderen zuständigen Staatsanwaltschaften sowie Justizministerien rufen wir zum weiteren Handeln auf. Wir erneuern unsere Auforderung, gegen die 196 genannten Personen zu ermitteln und gegen sie vor Gericht zu verhandeln.

An das Simon Wiesenthal Center richten wir den Appell, außer gegen Wachmannschaften der KZ auch gegen die Verbrecher aus der Wehrmacht zu ermitteln. Auch gegen diese reicht nach der neusten Rechtssprechung der deutschen Justiz (Demjanjuk-Verfahren) der Nachweis der Anwesenheit in dem mordenden Kollektiv aus, um die Täter zu bestrafen.

Siehe auch:

http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/0653_justiz.htm

http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/gebirgsjäger.htm

http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/gebirgsjaeger2.htm

http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/1077_wehrmachtsverbrechen.htm

http://www.zentrale-stelle.de/servlet/PB/show/1281584/Informationsblatt-ZSt_Dez12-dt.pdf