Logo VVN/BdA NRW

Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

28.01.2013

Nie wieder Drohnen und V1-Waffen, nie wieder SA-Sturmlokale und Schutz der Regierung für Nazis

VVN-BdA-Sprecher mahnt zum 27. und 30. Januar zur Wachsamkeit

Aktuelle Bezüge stellte die VVN-BdA anlässlich der Gedenktage 27. und 30. Januar her. So wurde auf dem Huckarder Markt in Dortmund, wo die Nazis eine „Geschäftstelle“ einrichten wollen, an die SA erinnert, aber auch an die Massenvernichtung durch V1 und V2, an den Umgang mit der FAP. Zu der Kundgebung hatte das "Bündnis Dortmund stellt sich quer" aufgerufen.

Verehrte Bürgerinnen und Bürger von Huckarde

In diesen Tagen gedenken wir des 27. Januar 1945, da die Rote Armee das Vernichtungslager der Nazis Auschwitz befreite. Viele Millionen Todesopfer hatte die faschistische Herrschaft über Europa gefordert. Diese begann am 30. Januar 1933 – auch dieses Tages vor 80 Jahren gedenken wir. Tag der Machtübernahme nannten die Nazis diesen Tag. Es wurde ihnen aber die Macht übertragen, so von Politikern der demokratischen Republik. Hier in Huckarde haben wir in diesen Tagen einen weiteren Anlaß zurückzublicken. Hier wollen die Nazis, getarnt als „Die Rechte“ ein Lokal eröffnen, das sehr an die Sturmlokale der SA erinnert. Solche Sturmlokale waren vor 1933 im ganzen Land eröffnet worden und von dort starteten die SA-Leute ihre terroristischen Angriffe auf ihre Gegner – und das waren Juden, Linke, Demokraten.

Die Regierung schaute diesem Treiben zu. Und wenn doch mal ein Verbot der SA erfolgte, dann fand sich ein Reichskanzler, der es schnelle wieder aufhob und wie jener Herr von Papen im November 1932 in einer Rundfunkrede sagte: Schon lange begrüße er den „Kampfruf Hitlers gegen den Marxismus“ und er hoffe, „daß er die der bolschewistischen Lehre verfallene Arbeiterschaft der nationalen Sammlung zuführe“ Seine, Papens, Regierung habe Hitler „und seinen Propagandamethoden zum letzten Wahlkampf und auch heute so freie Hand wie nur möglich gelassen.“

Dieser Man kam von der Zentrumspartei, deren Nachfolgerin heute die Unionsparteien sind.

Wir schauen auch zurück zum Jahr 1944/45. Damals glaubten Hitler und seine Verbrecherbande, sich mit Wunderwaffen an der Macht halten und den Krieg doch noch gewinnen zu können. Er setzte unbemannte Raketen V1 und V2 ein, um nach England Tod und Verderben zu bringen. Und was geschieht in diesen Tagen? Man knüpft an die Wunderwaffen V1 und V2 der Nazis an mit Waffen, die von fern gesteuert werden, deutsche Verluste sparen und den Menschen in anderen Länder viel hundert-, tausendfach Tod und Verderben bringen. Solche Waffen nennt man Drohnen. Sie sollen von Kalkar aus gesteuert werden - leider berichten unsere Medien nicht darüber. Dort ist eine Kommandozentrale der Nato, der USA und der Bundeswehr am Niederrhein entstanden, die in alle Welt unbemannte Bomber entsenden kann. Der sogenannte Wehrbeauftragte sagte: Das wäre gar nichts neues, auch die Drohnen würden ja von Menschen abgeschossen. Was ist denn das für ein Argument? Auch die Massenmörder von Auschwitz waren irgendwie auch Menschen, daran erinnerte Hannah Ahrendt. Auch Mörder sind ja letztlich Menschen. Drohnen sind als völkerrechtswidrige industrielle Tötungsmaschinen einzuordnen werden, vergleichbar den Giftgaswaffen.

Doch zurück zu den Vorgängen in Huckarde:

Angesichts des Umzuges der verbotenen Naziorganisationen von Dorstfeld nach Huckarde fordern wir die Stadt Dortmund dringend zum entschlossenen Handeln und zur Rückbesinnung auf erfolgreiche Strategien auf: Die Stadtspitze muss sich künftig wieder mit allen Antifaschist/innen zusammensetzen, z.B. mit dem Kuratorium der Gedenkstätte Steinwache und allen ihren Mitgliedsvereinigungen. Diese haben im Umgang mit der FAP das vorgemacht, was jetzt im Umgang mit der Nachfolgeformation „Die Rechte“ notwendig ist: Das offensive Vorgehen der Demokraten und nicht allein der Polizei.  

Der Einfall der Neonazis in Huckarde bestätigt unsere Einschätzung: Man darf diese Szene nicht unterschätzen. Dahinter steckt ein bundesweit agierendes und mit Geld und Know-How ausgestattetes faschistisches Netzwerk.

Wir erinnern an den 23. August 1985: Die nazistische Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) versuchte, in der  Schlosserstraße/Nähe Westfalenhütte mit Hilfe der alten neonazistischen „Borussenfrontkader“ ein Zentrum in einer Wohnung zu etablieren. Dies schlug aber fehl. Denn Hunderte Stahlarbeiter besetzten die Straße. Am Eingang zur Westfalenhütte wurde am selben Tag eine Gedenktafel für die von den Faschisten ermordeten Belegschaftsmitglieder enthüllt.

Wir warnen vor der Wiederholung der verfehlten Praxis des Umgangs mit verbotenen Neonaziformationen, bei denen es nicht zu einer nachhaltigen Durchsetzung der Verbotsverfügungen kam, so dass die Nazis unter anderer Firmierung weitermachten, so unter der Flagge einer „Partei“, der „Freiheitlichen Arbeiterpartei FAP“. Ihr wurde jahrelang das Parteienprivileg zugestanden, bis sich die Innenbehörden dazu durchrangen, das zu verfügen, was zum Beispiel die VVN-BdA immer gefordert hatte: Auflösung der FAP, weil sie keine Partei, sondern eine verbotene Nachfolgeorganisation ist. Deren Personal ist nun wieder auch in der Partei „Die Rechte“ vertreten. Wir fragen: Soll das Zögern im Umgang mit der FAP jetzt bei den „Rechten“ wiederholt werden? Warum wird nicht sofort das gemacht, was mit der FAP – spät aber dann doch wirkungsvoll – gemacht wurde?

Die neue „Die Rechte“ darf nicht den Schutz der Demokratie erlangen, den die Medien derzeit herbei schreiben. Sie ist vergleichbar der FAP, die verboten wurde, und der NPD, die verboten gehört.

(Aus der Rede von Ulrich Sander, VVN-BdA-Bundessprecher, am 26. 1. 2013 auf dem Marktplatz in Dortmund-Huckarde.)