28.01.2013 Nie wieder Drohnen und V1-Waffen, nie wieder
SA-Sturmlokale und Schutz der Regierung für Nazis VVN-BdA-Sprecher mahnt
zum 27. und 30. Januar zur Wachsamkeit Aktuelle
Bezüge stellte die VVN-BdA anlässlich der Gedenktage
27. und 30. Januar her. So wurde auf dem Huckarder Markt in Dortmund,
wo die Nazis eine „Geschäftstelle“
einrichten wollen, an die SA erinnert, aber auch an die
Massenvernichtung durch V1 und V2, an den Umgang mit der FAP. Zu der
Kundgebung hatte das "Bündnis Dortmund stellt sich quer"
aufgerufen. Verehrte Bürgerinnen und
Bürger von Huckarde In diesen Tagen gedenken
wir des 27. Januar 1945, da die Rote Armee das Vernichtungslager der
Nazis Auschwitz befreite. Viele Millionen Todesopfer hatte die
faschistische Herrschaft über Europa gefordert. Diese begann
am 30. Januar 1933 – auch dieses Tages vor 80 Jahren gedenken
wir. Tag der Machtübernahme nannten die Nazis diesen Tag. Es
wurde ihnen aber die Macht übertragen, so von Politikern der
demokratischen Republik. Hier in Huckarde haben wir in diesen Tagen
einen weiteren Anlaß zurückzublicken. Hier wollen
die Nazis, getarnt als „Die Rechte“ ein Lokal
eröffnen, das sehr an die Sturmlokale der SA erinnert. Solche
Sturmlokale waren vor 1933 im ganzen Land eröffnet worden und
von dort starteten die SA-Leute ihre terroristischen Angriffe auf ihre
Gegner – und das waren Juden, Linke, Demokraten. Die
Regierung schaute diesem Treiben zu. Und wenn doch mal ein Verbot der
SA erfolgte, dann fand sich ein Reichskanzler, der es schnelle wieder
aufhob und wie jener Herr von Papen im November 1932 in einer
Rundfunkrede sagte: Schon lange begrüße er den
„Kampfruf Hitlers gegen den Marxismus“ und er
hoffe, „daß er die der bolschewistischen Lehre
verfallene Arbeiterschaft der nationalen Sammlung
zuführe“ Seine, Papens, Regierung habe Hitler
„und seinen Propagandamethoden zum letzten Wahlkampf und auch
heute so freie Hand wie nur möglich gelassen.“ Dieser
Man kam von der Zentrumspartei, deren Nachfolgerin heute die
Unionsparteien sind. Wir schauen auch zurück
zum Jahr 1944/45. Damals glaubten Hitler und seine Verbrecherbande,
sich mit Wunderwaffen an der Macht halten und den Krieg doch noch
gewinnen zu können. Er setzte unbemannte Raketen V1 und V2
ein, um nach England Tod und Verderben zu bringen. Und was geschieht in
diesen Tagen? Man knüpft an die Wunderwaffen V1 und V2 der
Nazis an mit Waffen, die von fern gesteuert werden, deutsche Verluste
sparen und den Menschen in anderen Länder viel hundert-,
tausendfach Tod und Verderben bringen. Solche Waffen nennt man Drohnen.
Sie sollen von Kalkar aus gesteuert werden - leider berichten unsere
Medien nicht darüber. Dort ist eine Kommandozentrale der Nato,
der USA und der Bundeswehr am Niederrhein entstanden, die in alle Welt
unbemannte Bomber entsenden kann. Der sogenannte Wehrbeauftragte sagte:
Das wäre gar nichts neues, auch die Drohnen würden ja
von Menschen abgeschossen. Was ist denn das für ein Argument?
Auch die Massenmörder von Auschwitz waren irgendwie auch
Menschen, daran erinnerte Hannah Ahrendt. Auch Mörder sind ja
letztlich Menschen. Drohnen sind als völkerrechtswidrige
industrielle Tötungsmaschinen einzuordnen werden, vergleichbar
den Giftgaswaffen. Doch zurück zu den
Vorgängen in Huckarde: Angesichts des
Umzuges der verbotenen Naziorganisationen von Dorstfeld nach Huckarde
fordern wir die Stadt Dortmund dringend zum entschlossenen Handeln und
zur Rückbesinnung auf erfolgreiche Strategien auf: Die
Stadtspitze muss sich künftig wieder mit allen
Antifaschist/innen zusammensetzen, z.B. mit dem Kuratorium der
Gedenkstätte Steinwache und allen ihren
Mitgliedsvereinigungen. Diese haben im Umgang mit der FAP das
vorgemacht, was jetzt im Umgang mit der Nachfolgeformation
„Die Rechte“ notwendig ist: Das offensive Vorgehen
der Demokraten und nicht allein der Polizei. Der
Einfall der Neonazis in Huckarde bestätigt unsere
Einschätzung: Man darf diese Szene nicht
unterschätzen. Dahinter steckt ein bundesweit agierendes und
mit Geld und Know-How ausgestattetes faschistisches Netzwerk. Wir
erinnern an den 23. August 1985: Die nazistische Freiheitliche Deutsche
Arbeiterpartei (FAP) versuchte, in der
Schlosserstraße/Nähe Westfalenhütte mit
Hilfe der alten neonazistischen
„Borussenfrontkader“ ein Zentrum in einer Wohnung
zu etablieren. Dies schlug aber fehl. Denn Hunderte Stahlarbeiter
besetzten die Straße. Am Eingang zur Westfalenhütte
wurde am selben Tag eine Gedenktafel für die von den
Faschisten ermordeten Belegschaftsmitglieder enthüllt. Wir
warnen vor der Wiederholung der verfehlten Praxis des Umgangs mit
verbotenen Neonaziformationen, bei denen es nicht zu einer nachhaltigen
Durchsetzung der Verbotsverfügungen kam, so dass die Nazis
unter anderer Firmierung weitermachten, so unter der Flagge einer
„Partei“, der „Freiheitlichen
Arbeiterpartei FAP“. Ihr wurde jahrelang das Parteienprivileg
zugestanden, bis sich die Innenbehörden dazu durchrangen, das
zu verfügen, was zum Beispiel die VVN-BdA immer gefordert
hatte: Auflösung der FAP, weil sie keine Partei, sondern eine
verbotene Nachfolgeorganisation ist. Deren Personal ist nun wieder auch
in der Partei „Die Rechte“ vertreten. Wir fragen:
Soll das Zögern im Umgang mit der FAP jetzt bei den
„Rechten“ wiederholt werden? Warum wird nicht
sofort das gemacht, was mit der FAP – spät aber dann
doch wirkungsvoll – gemacht wurde? Die neue
„Die Rechte“ darf nicht den Schutz der Demokratie
erlangen, den die Medien derzeit herbei schreiben. Sie ist vergleichbar
der FAP, die verboten wurde, und der NPD, die verboten gehört. (Aus
der Rede von Ulrich Sander, VVN-BdA-Bundessprecher, am 26. 1. 2013 auf
dem Marktplatz in Dortmund-Huckarde.) |