31.08.2012 VVN-BdA begrüßt das Verbot
der Nazidemonstrationen durch das Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals ein
Verbot von Naziaufmärschen in Dortmund bestätigt. Das
ist ein großer Erfolg des langjährigen Kampfes der
Antifaschistischen Kräfte im ganzen Land NRW, auch der
VVN-BdA. Es ist ein Erfolg der Dortmunder Demokratinnen und Demokraten,
die in immer größerer Zahl bekundet haben: Hier ist
kein Platz für Nazis. Dass das Verbot über den Weg
des Organisationsverbots und somit des Nichtzulassung der
Betätigung von aufgelösten Organisationen erfolgte,
gibt der VVN-BdA Recht, die immer wieder diesen Weg verlangt
hat. Es hat in der Vergangenheit wiederholt
in NRW Verbote von Neonaziorganisationen gegeben, aber niemand hat sich
seitens der Behörden um die Durchsetzung des Verbots auch der
Nachfolgeorganisationen und das Betätigungsverbot der Herren
Worch, Borchardt und anderer gekümmert. Damit sollte jetzt
überall Schluss sein. Auch ein Verbot der NPD ist nun
fällig. Wir rufen auf, morgen um 10 Uhr zur
Mahnwache vor der Steinwache am Nordausgang des Dortmunder
Hauptbahnhofes, – von dort sind alle anderen Manifestationen
gegen Rechts und für Frieden und Demokratie erreichbar. Ulrich
Sander, Bundessprecher der VVN-BdA Dortmund |