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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

31.08.2012

VVN-BdA begrüßt das Verbot der Nazidemonstrationen durch das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals ein Verbot von Naziaufmärschen in Dortmund bestätigt. Das ist ein großer Erfolg des langjährigen Kampfes der Antifaschistischen Kräfte im ganzen Land NRW, auch der VVN-BdA. Es ist ein Erfolg der Dortmunder Demokratinnen und Demokraten, die in immer größerer Zahl bekundet haben: Hier ist kein Platz für Nazis. Dass das Verbot über den Weg des Organisationsverbots und somit des Nichtzulassung der Betätigung von aufgelösten Organisationen erfolgte, gibt der VVN-BdA Recht, die immer wieder diesen Weg verlangt hat. 

Es hat in der Vergangenheit wiederholt in NRW Verbote von Neonaziorganisationen gegeben, aber niemand hat sich seitens der Behörden um die Durchsetzung des Verbots auch der Nachfolgeorganisationen und das Betätigungsverbot der Herren Worch, Borchardt und anderer gekümmert. Damit sollte jetzt überall Schluss sein. Auch ein Verbot der NPD ist nun fällig.

Wir rufen auf, morgen um 10 Uhr zur Mahnwache vor der Steinwache am Nordausgang des Dortmunder Hauptbahnhofes, – von dort sind alle anderen Manifestationen gegen Rechts und für Frieden und Demokratie erreichbar.

Ulrich Sander, Bundessprecher der VVN-BdA

Dortmund