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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

07.08.2012

Der Verfassungsschutz als oberster Zensor im Land

Geheimdienstanschlag auf die Förderungswürdigkeit der Demokratie

Der Journalist und Bundessprecher der VVN-BdA Ulrich Sander schrieb für die sozialistische Wochenzeitung „Unsere Zeit“ die folgende Kolumne, die am 10. 8. 12 erscheinen wird. Er thematisiert die Bemühungen der Bundesregierung wie auch einzelner Landesregierungen, die Verfassungsschutzämter zu ermächtigen, demokratische Organisationen und Bündnisse als „linksextremistisch beeinflusst“ einzustufen, auf dass diese dann von der Förderungswürdigkeit und von Steuerbefreiung ausgeschlossen werden. Die Aufnahme einer Organisation und einer Person in den VS-Bericht kann erhebliche Nachteile mit sich bringen – der Gemeinnützigkeitsstatus kann abhanden kommen und den Mitgliedern drohen existenzielle Probleme. Zudem wird dem deutschen Widerstand der Respekt verweigert, aus  dem die VVN-BdA hervorging. Und all dies von einem VS-Amt, das von alten Nazis aufgebaut wurde und derzeit im Fokus der Kritik steht, weil es neuen Nazis sogar bei verbrecherischen Handlungen half.  Nachfolgend die Kolumne zu den demokratiefeindlichen VS-Aktivitäten und drohenden gesetzlichen Regelungen gegen „Linksextreme“.

Geheimdienstanschlag auf die Förderungswürdigkeit der Demokratie

Von Ulrich Sander

In den Verfassungsschutzberichten der Länder Bayern und Baden-Württemberg wird der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/VVN-BdA vorgeworfen, sie sei „linksextremistisch beeinflusst“. Dies wird mit Formulierungen begründet wie: Sie agiere "auf der Basis des klassischen kommunistischen Faschismusverständnisses, das einen untrennbaren Zusammenhang zwischen Faschismus und Kapitalismus herstellt". Daher sei die aus dem Widerstand hervorgegangene Organisation nicht förderungswürdig, erklären Regierende. Es ist historisch durchaus korrekt, dass es einen engen Zusammenhang zwischen Faschismus und Kapital als Förderer und Profiteure des Faschismus und des Krieges gab. Aber „untrennbar“, unvermeidbar? Wir meinen: Der Kapitalismus muss nicht zum Faschismus führen, aber bei uns ist es geschehen. Und somit kann es wieder geschehen. Daher heißt es aufzupassen und aufzuklären, sich zu wehren.

Das antikapitalistische Faschismusverständnis, das tabuiert werden soll, war bis in die Gründungszeit der BRD das allgemein gültige, bis im Kalten Krieg die Gleichsetzung von Kommunismus und Faschismus mittels der Totalitarismusdoktrin durchgesetzt werden sollte. Die Versuche dazu erhalten gegenwärtig Auftrieb. Denn in den gegenwärtigen Auseinandersetzungen um die Lösung der Krise ist es für die konservativen Kräfte wichtig, den „Linksextremismus“ zu verteufeln.

Der Tabubruch, der in der antikapitalistischen Anwendung des authentischen Faschismusbegriffs gesehen wird, ist den etablierten politischen Kräften heute höchst unbequem. Es soll in der heutigen Krise nicht warnend auf die damaligen Krisenauswege des Kapitals hingewiesen werden. 1932/1933 entschied sich das vorherrschende Kapital so, wie es sich entschied; es wollte Krieg und Diktatur. Auch derzeit wird immer mehr offenkundig, dass der heutige pro-kapitalistische Krisenausweg nur mit autoritären Mitteln, mit antidemokratischen Regelungen – wenn auch nicht unbedingt mit faschistischen - möglich ist. Es bedarf daher eines demokratischen Auswegs. Eines Auswegs ohne Gewalt, ohne Nazis, ohne Rechtsentwicklung.

Ihn zu erreichen, darin sehen wir unsere Aufgabe. Bündnisse, die dieser Aufgabe verpflichtet sind, wollen mehrere Ministerien jedoch ausschalten. Dazu gehören das Innen- und das Jugendministerium. Sie bieten Extremismusklauseln gegen eine demokratische Jugendförderung auf und bringen die völlig diskreditierten Verfassungsschutzämter in Stellung.

Der frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatte zu Zeiten der Großen Koalition eine Verordnung erlassen, daß „extremistischen“ Organisationen der Gemeinnützigkeitsstatus aberkannt wird. Wer laut Verfassungsschutz zum „Extremismus“ gehört, soll mit schweren Nachteilen rechnen. Jetzt soll die Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer Organisation bei ihrer Erwähnung in nur einem einzigen Verfassungsschutzbericht eines Bundeslandes gesetzlich verschärft und kaum widerlegbar gemacht werden. Es soll die Möglichkeit der Widerlegbarkeit (zu den Einschätzungen des VS) entfallen, was zur Folge hat, dass allein die Einschätzungen des Verfassungsschutzes die künftige Gewährung von Steuervorteilen aus der Gemeinnützigkeit regelt. Und die Betroffenen sollen kein Klagerecht bei den Finanzgerichten und kein Beschwerderecht beim Finanzamt haben. Nur ein jahrelanger Prozess vor den Verwaltungsgerichten kann dann eine Herausnahme der Organisation aus dem VS-Bericht bringen, was fast unmöglich erscheint.

Die Verfassungsschutzämter als höchste Instanz in Meinungs- und Gesinnungsfragen! Das ist derselbe Verfassungsschutz, der die Meinungsfreiheit der Nazis hoch hält, den Polizeieinsatz gegen Antifaschisten propagiert und die Losung „Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen“ für verfassungsfeindlich erklärt. Derselbe Verfassungsschutz, der offenbar seine schützende Hand über Mörder und Verbrecher hält, wie am Fall NSU abzulesen ist.

Aber es tut sich etwas. Bislang haben 109 zivilgesellschaftliche Organisationen einen offenen Brief gegen den drohenden Machtzuwachs des Verfassungsschutzes und gegen die Extremismusverordnungen unterzeichnet.

Allerdings handeln auch die Nazis. Sie verlagern ihre Organisationen mal wieder hinein in eine parteiförmige Institution. Sie gründen jetzt die Partei „Die Rechte“. Das Parteienprivileg birgt hierzulande von vornherein die Gemeinnützigkeit und Förderungswürdigkeit. Die Nazis sorgen vor, die Regierung wird vermutlich – wie bei der NPD – helfen.

Vorabdruck aus sozialistische Wochenzeitung „Unsere Zeit“.