31.07.2012 Verweigerte Witwenrente für
Hinterbliebene eines Holocaustüberlebenden Die
VVN-BdA-Bundesorganisation schreibt der
NRW-Ministerpräsidentin einen geharnischten Protestbrief Die VVN-BdA schrieb Flogendes zur
bekanntgewordenen Diskriminierung aus der Opfergruppe der Roma und
Sinti. Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Frau
Hannelore Kraft 40190 Düsseldorf 27.07.2012 Witwenrente für Frau
Eva B. Sehr geehrte Frau Kraft, mit
Entsetzen haben wir aus der Presse vom Fall der verweigerten
Witwenrente für die Frau des Holocaust-Überlebenden
Herrn Anton B. erfahren. Leider ist es uns aus
jahrzehntelanger Erfahrung im Kampf um die Entschädigung der
Opfer des NS-Terrors nicht neu, dass Behördenwillkür,
Bürokratismus und ein weit verbreiteter vollständiger
Mangel an Empathie für die Betroffenen immer wieder zu
skandalösen Entscheidungen führen. Dieser Fall
erscheint uns aber als besonders schäbig. Sicher
ist Ihnen bekannt, dass Sinti und Roma mehr als alle anderen
Verfolgtengruppen darum kämpfen mussten als Opfer des
NS-Regimes anerkannt zu werden. Die Diskriminierung der Sinti und Roma
war nämlich 1945 nicht zu Ende: - Bereits
1948 gab das LKA Baden Württemberg einen „Leitfaden
zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ heraus.
- Die
ehemalige Berliner „Reichszentrale zur Bekämpfung
des Zigeunerunwesens“ wurde wieder nach München
verlagert.
- Der BGH bestätigte noch 1956,
dass es sich bei der Deportation der Sinti und Roma nicht um eine
Verfolgung aus rassistischen Gründen, sondern um eine
„kriminalpräventive Maßnahme“
gehandelt habe.
- Täter wurden
grundsätzlich nicht verfolgt, sondern wurden teilweise als
Gutachter in Entschädigungsverfahren bestellt, die
grundsätzlich negativ endeten.
- Vielen in
Entschädigungsverfahren von Sinti und Roma geschlossenen
Vergleichen liegen diskriminierende Annahmen zugrunde.
- Erst
1982 wurde die Ermordung von geschätzten 500.000 Sinti und
Roma durch das faschistische Terror-Regime als Holocaust anerkannt.
Auch
der Auschwitz-Überlebende Anton B. musste 12 Jahre darauf
warten, dass seine ruinierte Gesundheit als Folge der Verfolgung
anerkannt wurde. Wenn nun angesichts all' dieser
bekannten Umstände heute behauptet wird, es habe
sich dabei um eine „Falschanerkenntnis“ gehandelt,
so macht das sprachlos und wütend zugleich und
erfüllt uns mit Scham gegenüber Frau B. und der
gesamten Minderheit der Sinti und Roma. Wie geht es Ihnen damit? Sehr
geehrte Frau Kraft, wir bitten Sie mit allem
Nachdruck darauf hinzuwirken, dass diese schreckliche Situation beendet
wird und dass Frau B. ihre Witwenrente erhält. Mit
freundlichen Grüßen VVN - Bund der
Antifaschistinnen und Antifaschisten Prof. Dr.
Heinrich Fink, Vorsitzender Cornelia Kerth, Vorsitzende |