14.06.2012 Keine Toleranz den Mördern
gegenüber Ausstellung
„Neofaschismus in Deutschland“ in Oberhausen Der Landesgeschaftsführer der VVN-BdA
eröffnete jetzt in Oberhausen, Bert-Brecht-Haus,
Langemarkstraße 19, die Neofaschismus-Ausstellung der
VVN-BdA. Er erklärte: „Der erste
Ministerpräsident des Landes NRW Dr. Rudolf Amelunxen (damals
Zentrum), erklärte auf dem Gründungskongress der
Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes am 26. Oktober 1946 in
Düsseldorf vor 500 Delegierten: ‚In
der Ausübung der Toleranz darf und muss nur eine Ausnahme
gemacht werden, nämlich die, dass es keine Freiheit gibt
für die Mörder der Freiheit. Wir kennen diese und
werden alles tun, um sie nicht noch einmal zum Zuge kommen zu
lassen’“ Eröffnung der
Ausstellung „Neofaschismus in Deutschland“ am 13.
Juni 2012 im Bert-Brecht-Haus, Langemarkstraße19-21 (11.00
Uhr) Sehr geehrte Damen und Herren, liebe
Kolleginnen und Kollegen, wir danken den Kolleg_innen
des DGB, auf deren Initiative die Präsentation unserer
Ausstellung hier zustande kam. (Übrigens ein
geschichtsträchtiger Ort: Langemark steht für eines
der schlimmsten Verbrechen des deutschen Imperialismus im 1. Weltkrieg
und Brecht für die besten humanistischen Traditionen der
deutschen Literatur). Dies ist die 5. aktualisierte
Fassung unserer Ausstellung seit 1985. In dieser
Gemeinschaftsproduktion von VVN-BdA und Verdi stecken 25 Jahre Arbeit.
Die Ausstellung umfasst auf 26 Tafeln ca. 300 Dokumente aus den letzten
5 Jahren. Sie soll einen Überblick über das
Gesamtphänomen Neofaschismus geben, erhebt aber keinen
Anspruch auf Vollständigkeit. Die
Ausstellung richtet sich an den Laien. Sie ist keine Ausstellung von
„Akademikern für Akademiker“. Sie soll
– allgemein verständlich – an das Problem
Neofaschismus heranführen und soll
Denkanstöße für demokratische Gegenwehr
geben. Diese 5. Fassung wurde bisher ca. 150 mal
gezeigt. In Bürgerhäusern, Rathäusern,
Gewerkschaftshäusern, Universitäten, Schulen,
Kirchengemeinden, Jugendzentren, Volkshochschulen, Bibliotheken,
Konferenzen, Festivals usw. Bemüht waren wir
um Objektivität bei der Beurteilung der gegenwärtigen
Situation. Diese Ausstellung gefällt nicht
jedem. Es gab in den letzten eineinhalb Jahren mehrfache Versuche des
„Mund-tot-machens“. Diese
beziehen sich darauf, dass wir auch nachfragen, wie sich Neofaschisten
eigentlich in dieser Gesellschaft bewegen. Die Fragen nach
Bezügen in die Mehrheitsgesellschaft,
Anknüpfungspunkten, inhaltlichen und personellen
Überschneidungen und wenn ja, auf welchen Politikfeldern?
Fragen nach dem Nährboden, auf dem Neofaschismus in unserem
Land gedeihen kann. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe
Kolleginnen und Kollegen, Was macht unseres Erachtens
diese Ausstellung erforderlich? Es ist die aktuelle
Lage in Deutschland und in Europa, die Veranlassung ist,
darüber nachzudenken, dass Faschisten und Rassisten in vielen
europäischen Parlamenten, in zahlreichen deutschen Landtagen
und in ungezählten Kommunalparlamenten Sitz und Stimme haben.
Es geht längst nicht mehr nur um glatzköpfige
Schläger in Springerstiefeln. Rassismus und
Neofaschismus, Ausländerfeindlichkeit, Antisemitismus,
Nationalismus und Militarismus im Nadelstreifen haben längst
in der Mitte unserer Gesellschaft Platz genommen. Der Griff des
Militärs in die Zivilgesellschaft über die sogenannte
„Zivil-militärische Zusammenarbeit“ und
über die vom NRW-Landtag sanktionierten
„Kooperationsverträge“ der Bundeswehr mit
Schulen und Universitäten hat die GEW zu entschiedenen
Protesten veranlasst. In den sogenannten
„Volksparteien“ können sich Rassisten wie
Sarrazin, Revanchistinnen wie Steinbach und zahllose andere
Volksverhetzer sicher fühlen. Das ist der Boden, auf dem
Neofaschismus gedeiht. Es ist leider nicht so, wie
unser neuer Bundespräsident Gauck bei seiner Antrittsrede am
23. März in Berlin erklärte, dass
„Nachwirkungen nationalsozialistischer Gedanken...keine
gestaltende Kraft...“ wurden. In unserer
Ausstellung stellen wir fest: “Viele
ehemalige Nazis und Mitläufer haben nach 1945 in
Westdeutschland die Möglichkeit gehabt, wichtige Positionen in
Staat und Gesellschaft wieder zu besetzen. Ein konsequenter Bruch mit
den Inhalten und Werten des NS-Regimes wurde trotz des demokratischen
Gegenentwurfs ‚Grundgesetz’
versäumt“. Die personellen
Kontinuitäten bestanden in der lückenlosen
Übernahme von Nazi-Kadern in Politik, Justiz, Ministerien,
Militär, Geheimdiensten und Verfassungsschutz. Und
selbstverständlich wurde die Macht der wirtschaftlichen
Eliten, die Hitler zur Macht verholfen hatten, wieder hergestellt. Was
beweisbar ist. Nun zu einigen aktuellen Problemen. Der
zunehmende neofaschistische Terror, der in unseren Städten
seit 1990 fast 200 Mordopfer gefordert hat, wird dagegen kaum
thematisiert. Er wird gar von der Bundesregierung auf nur 49 Tote
heruntergerechnet. Dass wöchentlich, in einigen Regionen fast
täglich, Übergriffe von Neofaschisten stattfinden,
löst seitens der Politik keine ernsthaften Maßnahmen
aus. Spätestens nach der Aufdeckung der Mordserie des
„Nationalsozialistischen Untergrunds –
NSU“ dürfte klar geworden sein, dass die
„Überwachung“ der Faschistenszene durch
„V-Männer“ des Verfassungsschutzes wohl
mehr eine Duldungs- oder sogar Fördermaßnahme
gewesen ist. Das erste Verbotsverfahren gegen die NPD
der Bundesregierung scheiterte an der Nichtbereitschaft des
Verfassungsschutzes, seine Vertrauensleute zurückzuziehen. Wir
hören: Dann wäre der Laden nicht mehr zu
überwachen. Und außerdem müsse man sich mit
denen politisch auseinandersetzen. Aber ein Verbot
wäre ein erster Schritt, sie von der Finanzierung durch den
Verfassungsschutz abzukoppeln, ihnen Millionen an Steuergeldern zu
entziehen und ihnen die Möglichkeit öffentlichen
Auftretens zu nehmen. Genauso wie ein Verbot von
Naziaufmärschen ihnen die Straße nehmen
würde. Aber! Da sind die rechtlichen
Hürden sehr hoch!!! Treffen die Argumente
zu? Geht das nicht? Spätestens nach den
Verboten der Demonstrationen in Frankfurt, den Massenverhaftungen der
Aktiven der Blokupy-Bewegung gegen die Banken ist das klar gestellt: Justiz,
Behörden, Polizei sind durchaus bereit und in der Lage
– selbst unter Bruch bestehender Rechtsnormen,
Demonstrationen zu verbieten. Mit Billigung des
Bundesverfassungsgerichtes sollten mit einem martialischen
Polizeiaufgebot die Proteste gegen die Finanzhaie erstickt werden. Das
ist möglich, wenn es um den Schutz der Hochburgen des Kapitals
geht. Wenn es darum geht, faschistische
Zusammenrottungen zu verbieten, wird ständig auf den Schutz
des hohen Gutes der Versammlungsrechtes und des Rechtes auf
Meinungsfreiheit verwiesen. Auf einem Kongress des DGB-NRW am 28. April
unter dem Titel „Strategien gegen Nazis und Rassismus in
NRW“ in Dortmund erklärte dies zum wiederholten Male
NRW Innenmister Jäger. Die Polizei schütze nicht die
Neonazis. Und dann werden ständig tausende Polizisten
aufgeboten, um Neofaschisten ungestört zu
ermöglichen, faschistische Propaganda auf die
Straßen zu tragen. Der 1. Senat des
Bundesverfassungsgerichtes hat nun noch obendrein mit seinem Spruch vom
8. Dezember 2010 klargestellt, dass ein Publikationsverbot für
die „Verbreitung rechtsextremistischen oder
nationalsozialistischen Gedankenguts“ das Grundrecht auf
Meinungsfreiheit nach Art.5/Abs.1 des Grundgesetzes verletze. Die
Kernfrage, um die es seit Jahren geht, ist, ob es ein vom Grundgesetz
gedecktes Recht auf neofaschistische Propaganda gibt. Ob das
Grundgesetz bzw. die Landesverfassung von NRW neofaschistische
Propaganda für schützenswert hält. Die
Losung der VVN-BdA „Faschismus ist keine Meinung sondern ein
Verbrechen“ wird in einer Broschüre des
NRW-Innenmisteriums als Aufforderung zu strafbaren Handlungen
diffamiert. Damit würden die
„Linksextremisten“ ihrem politischen Gegner alle
demokratischen Rechte absprechen. Ja
natürlich! Genau darum geht es. Neofaschistische Propaganda
ist kein demokratisches Recht! Und an diesem Punkt wird sichtbar, wer
es mit dem Kampf gegen Rechts ernst meint. 1933 haben
die Faschisten ihr „Recht auf die Straße“
mit Gewalt durchgesetzt. Die entsetzlichen Ergebnisse sind bekannt. Und
deshalb sprechen wir heute den Neofaschisten aller Schattierungen das
Recht zu demonstrieren und das Recht auf Propaganda ab! Auch
wenn wir uns damit nach Meinung von Polizei, Justiz und Politik
strafbar machen, dann sagen wir: Wir verteidigen ein Kernstück
des Grundgesetzes. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe
Kolleginnen und Kollegen, Der erste
Ministerpräsident des Landes NRW Dr. Rudolf Amelunxen (damals
Zentrum), erklärte auf dem Gründungskongress der
Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes am 26. Oktober 1946 in
Düsseldorf vor 500 Delegierten: “In
der Ausübung der Toleranz darf und muss nur eine Ausnahme
gemacht werden, nämlich die, dass es keine Freiheit gibt
für die Mörder der Freiheit. Wir kennen diese und
werden alles tun, um sie nicht noch einmal zum Zuge kommen zu
lassen!“ Freie
Entfaltungsmöglichkeiten für Faschisten hat Millionen
Menschen das Leben gekostet. Das darf sich nicht
wiederholen! Es bleibt dabei: Faschismus ist keine Meinung sondern ein
Verbrechen! Nie wieder Krieg und Faschismus! Diese
Ausstellung ist ein Angebot, sich ein eigenes Bild zu machen. Machen
Sie sich ihren eigenen Kopf, wenn sie unsere Kommentierungen und
Einschätzungen lesen. Wenn wir mit dieser
Ausstellung auch nur ein wenig dazu beitragen können, dass
Rassismus, Ausländerhass, Neofaschismus abgebaut werden, hat
sich die Arbeit gelohnt. Sehen Sie sich die
Ausstellung an. Für Fragen stehen wir anschließend
zur Verfügung. Ich danke Ihnen für
die Aufmerksamkeit.
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