13.06.2012 Brief an die Bundestagsfraktionen und den
Landtag Alle
Feiertage vor Missbrauch durch Nazis schützen Die Vereinigung der Verfolgten des
Nazirehgimes-Bund der Antifaschisten hat mit Blick auf den
Antikriegstag 1. September die nordrhein-westfälischen
Bundestagsabgeordneten aufgefordert, eine Initiative zum Schutz aller
Gedenktage vor Missbrauch durch Nazis zu ergreifen. Am 1. September
wollen die Nazis wieder in Dortmund einen provokatorischen
„nationalen Antikriegstag“ begehen.
Regelmäßige Slogans bei der Gelegenheit: "Nieder
wieder Krieg … nach unserem Sieg." Die
Landesvereinigung der VVN-BdA betonten in ihrem Brief, die
ständig zunehmenden Versuche der Neofaschisten, sowohl
christliche Feiertage als auch historisch besetzte Tage wie den
Arbeiterkampftag 1. Mai, den Antikriegstag 1. September, den
30. Januar (Machtübertragung an Hitler) und den 9. November
(Reichspogromnacht) für ihre Provokationen zu missbrauchen,
verlangen eine Antwort. Daher richtete die VVN-BdA NRW an die
Bundestagsfraktionen die dringende Aufforderung, diese Feiertage
ähnlich wie den 27. Januar – Tag der Befreiung des
Vernichtungslagers Auschwitz – zu schützen und an
diesen Tagen jegliche Naziaufmärsche zu verbieten. Der 27.
Januar war auch vom Bundesverfassungsgericht geschützt worden,
d.h. es hat an diesem Tag alle Naziaufmärsche verboten. Eine
eben solche Regelung steht für die Feiertage wie die genannten
noch aus. Hier gäbe es dringend
Handlungsbedarf. Vor allem die Gewerkschaften sollten „ihre
Tage“ 1. Mai und 1. September verteidigen, meinten die
VVN-BdA-Landessprecher in einem Brief. Auch die Landesregierung und der
Landtag werden aufgefordert, dazu beizutragen, dass der Naziaufmarsch
am 1. September in Dortmund verhindert wird. Das
durch das Bundesverfassungsgericht bestätigte Verbotsurteil
des Oberverwaltungsgerichts Münster gegen eine Kundgebung der
„Nationalen Sozialisten“ am 9.11.2011 mit der
Begründung, dies sei ein Datum „dem
ein….eindeutiger Sinngehalt mit gewichtiger Symbolkraft
zukommt“ wird von der VVN-BdA als beispielhaft genannt:
„Es geht doch!“ Der Brief hat diesen Wortlaut: An
die Mitglieder des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011
Berlin Wuppertal, 30. April 2012 Betreff: Schutz von Gedenk- und
Feiertagen Sehr geehrte Damen und Herren
Bundestagsabgeordnete, die ständig
zunehmenden Versuche der Neofaschisten, sowohl christliche Feiertage
(Heiligabend, gehabt in Bielefeld 2011), als auch historisch besetzte
Tage wie den ersten Mai (gehabt in Dortmund 2010 und 2011, aktuell in
Bonn), den 8. Mai (Jahrestag der Befreiung), den 1. September (Beginn
des 2. Weltkriegs), den 30. Januar (Machtübertragung an
Hitler), den 9. November (Reichspogromnacht, gehabt 2011 in Bochum),
für ihre Provokationen zu missbrauchen, verlangen eine
Antwort. - Es ist eine unhaltbare
Situation, dass diese Aufmärsche und Provokationen
ständig mit großen Polizei-Aufgeboten unter Berufung
auf Artikel 8/Absatz 1 (Versammlungsgesetz), Artikel 5/Absatz 1(freie
Meinungsäußerung), Grundgesetz, gegen den
erklärten Willen der Bevölkerungsmehrheit gewaltsam
durchgesetzt werden.
- Es ist eine unhaltbare
Situation, dass – anstatt gegen Neofaschisten wegen
faschistischer Propaganda zu ermitteln – gegen
Antifaschist_innen ermittelt wird.
- Es ist ein
unglaublicher Skandal, dass der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts
am 8.12.2010 ein Publikationsverbot für die
„Verbreitung rechtsextremistischen oder
nationalsozialistischen Gedankenguts“ als Verletzung des
Grundrechtes auf Meinungsfreiheit deklarierte.
- Es
dient nicht der Formierung des demokratischen Widerstandes gegen Rechts
sondern seiner Spaltung, wenn in der Broschüre ANDI 3 des
NRW-Innenmi-nisteriums die Losung der VVN-BdA „Faschismus ist
keine Meinung sondern ein Verbrechen!“ als Aufforderung zum
Gesetzesbruch diffamiert wird, weil mit dieser Losung
„Linksextremisten“ ihrem „politischen
Gegner“ demokratische Rechte absprechen würden.
Zu
klären ist, ob es in Deutschland ein
verfassungsmäßig verbrieftes Recht auf
neofaschistische Propaganda gibt, die auf unseren Straßen und
Plätzen fast täglich stattfindet. Am
3. September 2011 schützten mehr als 4000 Polizisten den
Aufmarsch von 700 Faschisten zu ihrem „Nazionalen
Antikriegstag“ in Dortmund und versetzten Dortmund in
bürgerkriegsähnliche Zustände.
NRW-Innenminister Jäger hatte erklärt, die Polizei
schütze das Versammlungsrecht und nicht die Nazipropaganda. Der
Vorsitzende der GdP (Gewerkschaft der Polizei) hatte angesichts der
Dortmunder Ereignisse festgestellt: „Dann sollte man besser
politisch die Handhabe dafür schaffen, dass Neonazi-Demos
untersagt werden!“ Das ist eine klare
Aufforderung an die Politik, endlich Maßnahmen zu ergreifen,
dass Polizisten nicht ständig gegen Demokrat_innen vorgehen
müssen, um Neofaschisten ihr vom BVG garantiertes
„Recht“ auf freie Verbreitung faschistischer
Hetzparolen zu ermöglichen. Solange die
Bundesregierung sich aber sperrt, endlich diesem Treiben ein Ende zu
machen, wäre angeraten, zumindest
politisch/historisch/religiös eindeutig besetzte Gedenk- und
Feiertage für neofaschistische Aufmärsche zu
tabuisieren. Es wäre ein ganz kleiner
erster Schritt, den 30. Januar (Machtübertragung an Hitler),
den 8. Mai (Tag der Befreiung), den 1. Mai (Tag der Arbeit), den 1.
September (Beginn des 2. Weltkrieges), den 9. November
(Reichspogromnacht) und weitere historische Termine und
selbstverständlich alle christlichen, jüdischen und
muslimischen Feiertage für Nazi-Aufmärsche zu
sperren. Dass dies möglich ist, zeigten
das Verbot von Nazi-Aufmärschen durch das BVG am Tag der
Befreiung des KZ-Auschwitz durch die Sowjetarmee am 27. Januar sowie
das durch das BVG bestätigte Verbotsurteil des OVG
Münster einer Kundgebung der „Nationalen
Sozialisten“ am 9.11.2011 mit der Begründung, dies
sei ein Datum „dem ein….eindeutiger Sinngehalt mit
gewichtiger Symbolkraft zukommt“. Wir
bitten Sie als Bundestagsabgeordnete/Bundestagsabgeordneten sich
für eine solche Anti-Nazi-Gedenktag-Regelung einzusetzen. Die
Unterstützung demokratischer, gewerkschaftlicher,
christlicher, jüdischer, muslimischer Kräfte
wäre Ihnen bei einer solchen Initiative gewiss. Und sicherlich
auch der Polizei, der freie Wochenende zu gönnen sind. VVN-BdA
Landesverband NRW Ulrike
Düwel Falk Mikosch
Jochen Vogler (Landessprecher_innen) i. A.
Jürgen Schuh
(Landesgeschäftsführer) |