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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

25.04.2012

Publizität für VVN-Aktion gegen Thyssen-Ehrung und für die Würdigung von Martha Hadinsky

Eine Aktion im Rahmen der Spurensuche „Rallye Verbrechen der Wirtschaft an Rhein und Ruhr 1933-1945“, eine Aktion der VVN-BdA NRW, wird - leider ohne Nennung der Aktion – in Beiträgen des Neuen Deutschlands und der WAZ-Gruppe DERWESTEN geschildert. Dazu erschien nun:

„Von Arisierung bis Zwangsarbeit – Verbrechen der Wirtschaft an Rhein und Ruhr 1933 – 1945“. Papy rossa Verlag Köln, Neue Kleine Bibliothek 178, 367 Seiten, 18 s/w Abbildungen, EUR 16,90 [D], ISBN 978-3-89438-489-0.

Eine weitere Initiative startete die VVN-BdA NRW unter dem Motto „Kinder des Widerstandes“, in der die Hinterbliebenen solcher Menschen wie Martha Hadinsky dafür sorgen wollen, dass ihre Eltern und Großeltern nicht länger diffamiert werden, wie es in jenen Bundestagssitzungen vom 8. Mai 2008 und 11. November 2011 geschah, in denen die Herren von Essen (FDP) und Günter Baumann (CDU) ihre Hetze gegen den Arbeiterwiderstand und gegen die Opfer des Kalten Krieges verbreiteten (Siehe: http://www.derwesten.de/staedte/muelheim/die-geschichte-weist-den-weg-id6414996.html und http://www.neues-deutschland.de/artikel/224956.ein-sieg-fuer-thyssen-an-der-ruhr.html, ferner: http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/0850_seminar.htm).

Der Beitrag in Neues Deutschland vom 24. 4. 12 hat diesen Wortlaut.

Neues Deutschland

24.04.2012 / Inland / Seite 13

Ein Sieg für Thyssen an der Ruhr

Ehrung einer Widerstandskämpferin in Mülheim verweigert

Von Hans Canjé

Die Antifaschistin Martha Hadinsky wurde von den Nazis eingekerkert, in der Bundesrepublik wurde sie als Kommunistin erneut eingesperrt. Nachdem man ihr dann die Anerkennung als NS-Opfer entzog, nahm sie sich am 26. April 1963 das Leben. Ein Antrag von VVN-BdA und Linkspartei in Mülheim an der Ruhr, eineFritz-Thyssen-Straße in M artha-Hadinsky-Straße umzubenennen, scheiterte.

»Es würde eine nach einem Unterstützer der Nazis benannte Straße aus unserer Stadt verschwinden.« So lautet die zusammengefasste Begründung für den Antrag »Betreff: Umbenennung der Fritz-Thyssen-Straße in Martha-Hadinsky-Straße«, über den die Bezirksvertretung 2 der Stadt Mülheim/Ruhr zu befinden hatte. Eingebracht hatte den Antrag die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) gemeinsam mit dem Vertreter der Linkspartei.

Der Großindustrielle Fritz Thyssen (1873-1951), »Profiteur von Krieg und Massensterben«, so weiter im Antrag, hat als Finanzier der NSDAP ab 1923 »die Tür zur westfälischen Schwerindustrie« geöffnet und half somit »Hitler zum Aufstieg und bereitete Deutschland und Europa sowie angrenzenden Kontinenten den Weg ins Verderben«. Durch die mit der Umbenennung »verbundene Ehrung einer konsequenten Widerstandskämpferin gegen den Faschismus«, werde »gleichermaßen ein Zeichen gegen die leider hochaktuellen neofaschistischen Umtriebe (siehe z.b. NSU) gesetzt«.

Acht Jahre Nazi-Zuchthaus

Die am 31.Oktober 1911 geborene Martha Hadinsky war 1936 wegen ihres aktiven Engagements in einer antifaschistischen Jugendgruppe verhaftet worden. Ein Sondergericht verurteilte sie im Duisburger »Jugendprozess« zu acht Jahren Zuchthaus. Im Frauenzuchthaus Ziegenhain bei Kassel erkrankte sie an einer lebensgefährlichen TBC. Nach ihrer Entlassung nahm sie illegale Kontakte zu den politischen Häftlingen des Bombenräumkommandos aus dem Zuchthaus Lüttringhausen auf.

Die Bundesrepublik Deutschland gestand ihr 1957 für die Jahre in faschistischer Haft eine monatliche Rente von 93 (dreiundneunzig) DM zu. Schöpfer und Vollstrecker der faschistischen Justiz konnten zu diesem Zeitpunkt schon lange und weitaus stattlichere staatliche Leibrenten kassieren.

Am 27. August 1959 - drei Jahre nach dem KPD-Verbot - stand Martha Hadinsky wieder vor einem politischen Sondergericht. Jetzt vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Dortmund. Die ihr angelasteten »Vergehen und Verbrechen« habe sie durch die Fortsetzung der Tätigkeit der verbotenen KPD begangen, hieß es. Ihr Wille sei auf »Beeinträchtigung des Bestandes der Bundesrepublik« gerichtet.

»Sie ist eine überzeugte Kommunistin.«

Zu Gunsten der Angeklagten war zu berücksichtigen, fuhren die Richter fort, »dass sie im sogen. Dritten Reich schweres Unrecht erlitten hat, an dessen Folgen sie noch heute leidet«. Auf der anderen Seite sei aber auch »aus Abschreckungsgründen eine solche Strafe auszuwerfen, die geeignet ist, die zunehmende kommunistische Wühlarbeit einzudämmen«. Die Strafe: Ein Jahr und drei Monate Gefängnis.

»Sie ist haftgewohnt«

Nach Verbüßung von zwei Drittel der Strafhaft beantragte der Verteidiger die Haftentlassung von Martha Hadinsky. Dies wurde abgelehnt. Die Gefangene habe keine Reue gezeigt, hatte der Leiter der Duisburger Vollzugsanstalt befunden. Der zuständige Staatsanwalt entschied: auf Grund des Vorlebens der Beschuldigten sei die bedingte Entlassung nicht gerechtfertigt. Hinzu komme, »dass die Verurteilte in einem Verfahren, in dem sie als Zeugin vernommen werden sollte, die Aussage grundlos verweigert hat. Sie wurde in eine Beugehaft von 6 Monaten genommen (§ 70, Abs. 2 StGB).«

Am 9. November 1960 hätte Martha Hadinsky nach 15 Monaten Haft entlassen werden müssen. Nun begann die sechsmonatige »Erzwingungshaft«, die nach zehn Wochen aufgehoben wurde. Es bestünden »erhebliche Bedenken«, hieß es in dem Gerichtsbeschluss, »eine Fortdauer der Haft bis zur Höchststrafe von 6 Monaten werde die Zeugin zu einer Aussage veranlassen. Die Zeugin hat bereits wegen ihrer Gegnerschaft zum Nationalsozialismus 8 Jahre Zuchthaus erlitten. Sie hat aus politischer Überzeugung gehandelt und auch während des gesamten Strafverfahrens gegen sie keinerlei Aussagen über ihre Mittäter gemacht; sie ist haftgewohnt und die bereits verbüßte erhebliche Zeit der Beugehaft hat sie nicht zu einer Änderung ihres Standpunktes zu zwingen vermocht (...)«.

Das war dann das Signal für die zuständige Landesrentenbehörde: Die Zahlung der Entschädigungsrente an die unbelehrbare »Rechtsfeindin« wurde eingestellt. Die bereits gezahlten 3205 DM aus der erhaltenen »Wiedergutmachung« wurden zurückverlangt. Alle Widersprüche wurden zurückgewiesen. Die angeordnete Vollstreckung der Rentenpfändung konnte allerdings nicht mehr vollzogen werden. Am 26. April 1963, unmittelbar vor dem Pfändungstermin, nahm sich Martha Hadinsky das Leben. Sie zerbrach, nachdem ihr nach der Verfolgung durch das faschistische Regime und dann durch die politische Justiz im »Rechtsstaat« Bundesrepublik auch noch die Anerkennung als Opfer der NS-Verfolgung entzogen worden war.

Martha Hadinsky war eine von rund 10 000 Bürgern der Alt-BRD, die in den Jahren von 1951 bis 1968 in die Fänge der politischen Justiz geraten und zu zum Teil hohen Gefängnis- bzw. Zuchthausstrafen verurteilt worden waren. Berechnungen der mit diesen Fällen befassten Rechtsanwälte gehen von etwa 250 000 Ermittlungsverfahren aus, in die an die 500 000 Personen mittelbar oder unmittelbar in strafrechtliche Verfolgungsmaßnahmen einbezogen und damit verängstigt worden waren.

Nicht alle Schicksale der Betroffenen verliefen so dramatisch wie das von Martha Hadinsky. Gemeinsam ist ihnen aber allen, dass sie als damals verfemte »Kollaborateure« (Jörg von Essen, FDP, im Bundestag) bis heute nicht rehabilitiert, geschweige denn für zu Unrecht erlittene Verfolgung entschädigt wurden, wie etwa die Frauen und Männer, die in der DDR zu Opfern der politischen Strafjustiz geworden sind.

SPD für Hitlerfinanzier

In der Sitzung der Mülheimer Bezirksvertretung 2 hatte der bei der Stadt zuständige Dezernent Peter Vermeuen mit Zustimmung der SPD-Fraktion vor einer Umbenennung der Thyssen-Straße mit dem Argument »gewarnt«, die »historische Figur (Thyssen, H.C.) nur einseitig zu betrachten«. Einer Betrachtung der »historischen Figur« Martha Hadinsky wichen die Abgeordneten mit einem Trick aus: sie erklärten sich für »nicht zuständig«. Es handele sich hier ja um eine Kreis- und keine Bezirksstraße.

Der Forderung von VVN-BdA und LINKE, dann den Antrag an den Rat der Stadt weiterzugeben, »schlossen sich die Bezirksvertreter mehrheitlich nicht an«, vermeldete das Internetportal der WAZ-Mediengruppe »Der Westen«. Das Zeichen wurde nicht gesetzt. Hitlerfinanzier Thyssen siegte an der Ruhr über die Widerstandskämpferin.

URL: http://www.derwesten.de/staedte/muelheim/die-geschichte-weist-den-weg-id6414996.html