02.02.2012 Neue Kriege drohen –
Schluß mit dem Werben fürs Töten und Sterben Einführungsreferat
in der AG Militarisierung der Gesellschaft Vor
einem drohenden Krieg mit dem Ziel des Regimewechsels in Iran und
Syrien warnte auf der 30. Landeskonferenz antifaschistischer
Initiativen und Organisationen der Bundessprecher der VVN-BdA Ulrich
Sander. Deutschland und die EU stehen mit in vorderster Reihe der
Kriegstreiber. während weiterhin der Krieg in Afghanistan
tobt. „Fürs Sterben in solchen Kriegen wird die
Jugend zynisch angeworben.“ und bei dieser Werbung wird
gänzlich auf die sonst üblichen Werbefloskeln von den
„Risiken und Nebenwirkungen“ und vom Produkt, das
„tödlich“ sein kann, verzichtet. Kein
Werben fürs Töten und Sterben, das ist daher das
Motto. Einführungsreferat
in der AG Militarisierung der Gesellschaft – Bundeswehr in
Schulen und Hochschulen „Kein
Werben fürs Töten und Sterben“ „Mit
ihrem Konzept des Regimewechsels in Iran und Syrien, das USA und EU mit
Zustimmung von Merkel und Westerwelle vorantreiben, stehen wir vor
einem drohenden Krieg, während weiterhin der Krieg in
Afghanistan tobt,“ warnte Bundessprecher Ulrich Sander in der
Arbeitsgruppe „Militarisierung und Gesellschaft“.
Fürs Sterben in solchen Kriegen wird die Jugend zynisch
angeworben, und bei dieser Werbung wird gänzlich auf die sonst
üblichen Werbefloskeln von den „Risiken und
Nebenwirkungen“ und vom Produkt, das
„tödlich“ sein kann, verzichtet. Es geht
daher für uns darum, die Bundeswehreinsätze an
Schulen und Hochschulen des Landes sowie an Arbeitsagenturen zu
stoppen: Kein Werben fürs Töten und Sterben, das ist
das Motto. Ich frage, was haben die Politiker mit uns
vor, die eine „innerstaatliche Militarisierung“
betreiben? Der Krieg soll unter dem Stichwort
„militärischer Humanismus“ zum Alltag
werden. Dementsprechend werden widersprechende Regeln des
Völkerrechts außer Kraft gesetzt. Und das geschieht
in unserem Lande vor allem durch faktische Beseitigung der
grundgesetzlichen Bestimmungen zum Verbot des Angriffskrieges und
seiner Vorbereitung und durch faktische Streichung der Bestimmung, dass
die Bundeswehr nur zur Verteidigung dient (Artikel 26 und 87a).
Anstelle des Grundgesetzes tritt die Militärdoktrin der EU,
die den grundgesetzlichen Rahmen überwölben
– sprich ihn aushebeln soll. Das Konzept
der Bundeswehrführung besagt – obgleich vom BVerG
verboten: Die Beseitigung des
verfassungsmäßig nicht veränderbaren
Artikels 1 des Grundgesetzes zum Schutz der
Menschenwürde, – darum geht es
beim Vorstoß für das Abschießen
von angeblichen Terror-Flugzeugen. Diese illegale Praxis wird in
unserem Bundesland in Kalkar geprobt. so durch das der NATO
unterstellte dortige Luftwaffen-Führungshauptquartier. Junge
Menschen werden in die Armee gepresst, sonst droht Mittellosigkeit.
Darauf laufen die Bundeswehraktionen in den Agenturen für
Arbeit hinaus – die z.T. mit Militärpolizei
abgesichert werden. Zugleich: Millionen Reservisten werden per
Wehrüberwachung in Dateien erfasst und können mir
nichts dir nichts einberufen werden. Die
Militärpolitik hierzulande ist verfassungsfeindlich und dem
Wortlaut des Grundgesetzes widersprechend. Die Aussetzung der
Wehrpflicht heilt diesen Zustand nicht. Sie wurde in den Medien
groß behandelt. Doch das folgende Datum spielte in den Medien
und Ministerreden nie eine Rolle: Am 17. Februar 2005 wurde das
„Gesetz über die Neuordnung der Reserve der
Streitkräfte und zur Rechtsbereinigung des
Wehrpflichtgesetzes“ beschlossen. Der Kern des Gesetzes sind
die Anhebung des Alters von 45 auf 60 Jahre, bis zu dem Reservisten
einberufen werden können, und der Einsatz von Reservisten im
Krieg und im Inneren des Landes. Ohne mündliche Aussprache
– und fast ohne Berichterstattung der Medien – ging
die Beschlussfassung im Bundestag über die Bühne.
Ihre heutige Auswirkung ist diese: Die Bundeswehr wird mit der
Aussetzung der Wehrpflicht nicht kleiner, sondern
größer (weil die Reservisten weitgehend mit
einbezogen werden). Und die Wehrpflicht ist jederzeit
rückholbar, für die Reservisten bleibt sie ohnehin
gültig. Das heißt: Militäraktionen nach
außen wie nach innen werden nicht eingeschränkt, die
Verfassungswidrigkeit bleibt bestehen. An
einsatzfähigen Reservisten gibt es derzeit rund 1,2 Millionen.
Für 94.000 von ihnen ist ständig ein "Arbeitsplatz"
bei der Bundeswehr vorhanden. Somit sinkt mit der Bundeswehrreform die
Zahl der Soldaten nicht auf 185.000, sondern sie steigt auf rund
280.000. Doch darüber wird nicht berichtet. Petra
Pau (eine der beiden PDS-MdB, die es damals gab), führte in
ihrem schriftlich eingereichten Debattenbeitrag im Februar 2005 aus:
"Reservistinnen und Reservisten sollen in den Umbau der Bundeswehr von
einer Verteidigungsarmee zu einer weltweit agierenden
Interventionsarmee aktiv einbezogen werden. … Hinzu kommt:
Mit § 6c des vorliegenden Gesetzentwurfes wollen Sie (die
Regierenden und Militärs) den Einsatz der Bundeswehr im
Inneren der Bundesrepublik Deutschland vorbereiten. Sie weisen
Reservistinnen und Reservisten entsprechende Aufgaben zu." Im
Jahre 2007 meldete die Bundeswehrzeitschrift "Y": "Seit Jahresbeginn
stellt sich die Bundeswehr in der Fläche der Republik neu
auf." Sie zitierte den damaligen Minister Franz Josef Jung: "Die
flächendeckende Einführung der
Zivilmilitärischen Zusammenarbeit im Inland (ZMZ) stellt
sicher, dass die Bundeswehr in unsrer Heimat jederzeit und an jedem Ort
unseres Landes Hilfe und Unterstützung leisten kann." Zu den
Unterstützungsleistungen – das wissen wir heute
– gehört das, was eine Antwort der Bundesregierung
an die „Linke“ im Bundestag vom 28.8.09 besagt:
Zumindest im öffentlichen Dienst steht Streikbruch mittels
Bundeswehr auf der Tagesordnung. Die ZMZ-Kommandos kommen auch bei
Demonstrationen zum Einsatz. Der Militäreinsatz
anlässlich von Streiks im Transport-, Energie- oder
Gesundheitswesen sowie bei der Müllabfuhr wird nicht
ausgeschlossen - eine Entscheidung darüber sei "dem jeweiligen
Einzelfall vorbehalten". (laut BT-Drucksache 16/13847 und
Pressemitteilung Jelpke, 1. 9. 2009). Die
Bundestagsabgeordnete der „Linken“ Ulla Jelpke
dazu: "Die Bundesregierung hält sich damit alle Optionen
für den Militäreinsatz im Inneren offen.“
Die Zivil-Militärische-Zusammenarbeits-Kommandos wirken in
allen Rathäusern der Großstädte und in
allen Landratsämtern und haben ständigen Zugriff auf
Reservisten. Jelpke: „Sie wirken gleichsam als
militärische Vorauskommandos, die schleichend in die zivilen
Verwaltungsstrukturen einsickern. Das Konzept der ZMZ läuft
damit letzten Endes auf einen offenen Verfassungsbruch hinaus." In
Bundeswehrblättern wie „Information für die
Truppe“ wird seit Jahren auf den Inlandseinsatz gegen den
Terror – und das heißt gegen
„Chaosgruppen wie z.B. die Gruppe der
Globalisierungsgegner“ (IfdT 3/2002) - eingestimmt. Vor
welchem Hintergrund werden diese Strukturen geschaffen? Auch Rolf
Gössner, der Vizepräsident der Internationalen Liga
für Menschenrechte, spricht von einer Militarisierung der
Inneren Sicherheit, in deren Mittelpunkt der Bundeswehreinsatz im
Inneren steht. Er sagt: Wir erleben eine zunehmende Vernetzung und
Verzahnung von Polizei und Geheimdiensten sowie Militär. Eine
parlamentarische Kontrolle findet nicht statt. So werden elementare
Lehren aus der deutschen Geschichte entsorgt – mit der Folge
einer gefährlichen Machtkonzentration der Sicherheitsorgane.
Der Sicherheitsstaat wird in dem Maße aufgerüstet,
in dem der Sozialstaat abgewickelt wird. Arbeitnehmer, Gewerkschafter,
aber auch Journalisten und viele andere Bürgerinnen und
Bürger werden zunehmend bespitzelt und überwacht. Die
Bundeswehr wird entgegen der Verfassung eingesetzt, wie der G8-Gipfel
in Heiligendamm zeigte. Es wurde erstmals die Bundeswehr mit
Hubschraubern, Tornado-Flugzeugen und Panzern gegen die Demonstranten
in Stellung gebracht. Es gingen Tausende Polizisten – mit
Rückhalt von Soldaten – gegen die Demonstranten vor.
Dies führte zwei Jahre später beim nächsten
Gipfel in Kehl/Straßburg dazu, dass eine ähnliche
Streitmacht von vornherein unzählige potentielle
Friedensdemonstranten davon abhielt, ihr Demonstrationsrecht in
Anspruch zu nehmen, weil eine Versammlungs- und Meinungsfreiheit nicht
mehr gegeben war. Begründet werden in
Bundeswehrpublikationen diese Bundeswehreinsätze im Innern als
notwendig zur Bekämpfung von Naturkatastrophen und zur Hilfe
bei Unglücksfällen, vor allem aber auch zum Kampf
gegen den Terrorismus, worunter durchaus auch das Vorgehen gegen die
außerparlamentarische Opposition, zu verstehen ist. Ein Foto
in der „Europäischen Sicherheit“ 2/2007
zeigt „Soldaten des JgBtl 292 bei der Ausbildung gegen
Demonstranten“; die Demonstranten haben Arbeitskleidung an. Entgegen
dem Wortlaut von Artikel 35 GG, der den Einsatz der Truppe bei der
Katastrophenhilfe regelt, werden die Anlässe des
Einsatzes der Bundeswehr im Innern
„Großschadensereignisse“ genannt, und per
„Amtshilfe“ erfolgt der Truppeneinsatz zur
Bewältigung dieser „Ereignisse“. Mittlere
Polizeibehörden forderten z. B. in Heiligendamm
Bundeswehrunterstützung gegen die Demonstranten an und
erhielten sie. Die
„verfassungsrechtliche“ Prüfung solcher
Ersuchen erfolgten nicht, schon gar nicht durch das Verfassungsgericht,
sondern wenn überhaupt durch die „Abteilung Recht
beim Verteidigungsministerium“. Die Verfassungsbrecher
genehmigen sich selbst den Verfassungsbruch. Polizei
und Bundeswehr durchdringen einander, wobei das
Verteidigungsministerium das letzte Wort hat. Dieses gibt den
Reservistenverbänden immer mehr Spielraum. Deren Einfluss auf
Polizei, Feuerwehr und Verwaltung wächst. Sie haben damit eine
Hausmacht, und zugleich haben die Macht die vielen rechtslastigen Kader
im Reservistenverband. Die ZMZ-Kommandos beispielsweise mit rund 5.500
Reserveoffizieren und -Unteroffizieren, sind innerhalb einer Stunde
einsatzbereit. Es waren die Feuerwehrleute
– nicht etwa die Gewerkschaften -, die warnten:
„Bei der Einbindung der Bundeswehr in die
Gefahrenabwehrstruktur … ist zu beachten, dass die
Bundeswehr zwar wertvolle Katastrophenhilfe leisten kann, jedoch
keinesfalls Führungsfunktionen im Katastrophenschutz
übernehmen darf.“ Noch deutlicher geht es gegen die
Reservistenverbände: „Eine Einbindung der
Reservistenverbände (als ‚e.V.’) in die
Gefahrenabwehr kann nicht in betracht kommen.“ So
heißt es in einem Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der
Leiter der Berufsfeuerwehren in NRW vom 20. 2. 08, zitiert nach der
Netzzeitung „Bochum alternativ“. Die
Verfasser dieser Warnung werden wissen, warum der Bundeswehr und ihren
Reservistenkadern zu misstrauen ist. Abschließend
möchte ich an zwei wichtige Anliegen erinnern: - 142
Todesopfer des Oberst Klein vom Kunduz mahnen: Schluß mit der
Strafbefreiung für die Bundeswehrmörder.
- Die
Städte und Gemeinden müssen endlich die Jugendlichen
und die Eltern informieren, wenn die Bundeswehr nach den Personendaten
greift. Es ist ein Skandal, dass die Gemeinden die Unterlagen ohne
Rücksprache mit den betroffenen Jugendlichen
herausrücken. Hier liegt eine Aufgabe für
Parlamentarier in den Gemeinden und im Landtag.
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