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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

02.02.2012

Neue Kriege drohen – Schluß mit dem Werben fürs Töten und Sterben

Einführungsreferat in der AG Militarisierung der Gesellschaft

Vor einem drohenden Krieg mit dem Ziel des Regimewechsels in Iran und Syrien warnte auf der 30. Landeskonferenz antifaschistischer Initiativen und Organisationen der Bundessprecher der VVN-BdA Ulrich Sander. Deutschland und die EU stehen mit in vorderster Reihe der Kriegstreiber. während weiterhin der Krieg in Afghanistan tobt. „Fürs Sterben in solchen Kriegen wird die Jugend zynisch angeworben.“ und bei dieser Werbung wird gänzlich auf die sonst üblichen Werbefloskeln von den „Risiken und Nebenwirkungen“ und vom Produkt, das „tödlich“ sein kann, verzichtet. Kein Werben fürs Töten und Sterben, das ist daher das Motto.

Einführungsreferat in der AG Militarisierung der Gesellschaft – Bundeswehr in Schulen und Hochschulen

„Kein Werben fürs Töten und Sterben“

„Mit ihrem Konzept des Regimewechsels in Iran und Syrien, das USA und EU mit Zustimmung von Merkel und Westerwelle vorantreiben, stehen wir vor einem drohenden Krieg, während weiterhin der Krieg in Afghanistan tobt,“ warnte Bundessprecher Ulrich Sander in der Arbeitsgruppe „Militarisierung und Gesellschaft“. Fürs Sterben in solchen Kriegen wird die Jugend zynisch angeworben, und bei dieser Werbung wird gänzlich auf die sonst üblichen Werbefloskeln von den „Risiken und Nebenwirkungen“ und vom Produkt, das „tödlich“ sein kann, verzichtet. Es geht daher für uns darum, die Bundeswehreinsätze an Schulen und Hochschulen des Landes sowie an Arbeitsagenturen zu stoppen: Kein Werben fürs Töten und Sterben, das ist das Motto.

Ich frage, was haben die Politiker mit uns vor, die eine „innerstaatliche Militarisierung“ betreiben? Der Krieg soll unter dem Stichwort „militärischer Humanismus“ zum Alltag werden. Dementsprechend werden widersprechende Regeln des Völkerrechts außer Kraft gesetzt. Und das geschieht in unserem Lande vor allem durch faktische Beseitigung der grundgesetzlichen Bestimmungen zum Verbot des Angriffskrieges und seiner Vorbereitung und durch faktische Streichung der Bestimmung, dass die Bundeswehr nur zur Verteidigung dient (Artikel 26 und 87a). Anstelle des Grundgesetzes tritt die Militärdoktrin der EU, die den grundgesetzlichen Rahmen überwölben – sprich ihn aushebeln soll.

Das Konzept der Bundeswehrführung besagt – obgleich vom BVerG verboten:

Die Beseitigung des verfassungsmäßig nicht veränderbaren Artikels 1 des Grundgesetzes zum Schutz der Menschenwürde,  – darum geht es beim  Vorstoß für das Abschießen von angeblichen Terror-Flugzeugen. Diese illegale Praxis wird in unserem Bundesland in Kalkar geprobt. so durch das der NATO unterstellte dortige Luftwaffen-Führungshauptquartier.

Junge Menschen werden in die Armee gepresst, sonst droht Mittellosigkeit. Darauf laufen die Bundeswehraktionen in den Agenturen für Arbeit hinaus – die z.T. mit Militärpolizei abgesichert werden. Zugleich: Millionen Reservisten werden per Wehrüberwachung in Dateien erfasst und können mir nichts dir nichts einberufen werden.

Die Militärpolitik hierzulande ist verfassungsfeindlich und dem Wortlaut des Grundgesetzes widersprechend. Die Aussetzung der Wehrpflicht heilt diesen Zustand nicht. Sie wurde in den Medien groß behandelt. Doch das folgende Datum spielte in den Medien und Ministerreden nie eine Rolle: Am 17. Februar 2005 wurde das „Gesetz über die Neuordnung der Reserve der Streitkräfte und zur Rechtsbereinigung des Wehrpflichtgesetzes“ beschlossen. Der Kern des Gesetzes sind die Anhebung des Alters von 45 auf 60 Jahre, bis zu dem Reservisten einberufen werden können, und der Einsatz von Reservisten im Krieg und im Inneren des Landes. Ohne mündliche Aussprache – und fast ohne Berichterstattung der Medien – ging die Beschlussfassung im Bundestag über die Bühne. Ihre heutige Auswirkung ist diese: Die Bundeswehr wird mit der Aussetzung der Wehrpflicht nicht kleiner, sondern größer (weil die Reservisten weitgehend mit einbezogen werden). Und die Wehrpflicht ist jederzeit rückholbar, für die Reservisten bleibt sie ohnehin gültig. Das heißt: Militäraktionen nach außen wie nach innen werden nicht eingeschränkt, die Verfassungswidrigkeit bleibt bestehen.

An einsatzfähigen Reservisten gibt es derzeit rund 1,2 Millionen. Für 94.000 von ihnen ist ständig ein "Arbeitsplatz" bei der Bundeswehr vorhanden. Somit sinkt mit der Bundeswehrreform die Zahl der Soldaten nicht auf 185.000, sondern sie steigt auf rund 280.000. Doch darüber wird nicht berichtet.

Petra Pau (eine der beiden PDS-MdB, die es damals gab), führte in ihrem schriftlich eingereichten Debattenbeitrag im Februar 2005 aus: "Reservistinnen und Reservisten sollen in den Umbau der Bundeswehr von einer Verteidigungsarmee zu einer weltweit agierenden Interventionsarmee aktiv einbezogen werden. … Hinzu kommt: Mit § 6c des vorliegenden Gesetzentwurfes wollen Sie (die Regierenden und Militärs) den Einsatz der Bundeswehr im Inneren der Bundesrepublik Deutschland vorbereiten. Sie weisen Reservistinnen und Reservisten entsprechende Aufgaben zu."

Im Jahre 2007 meldete die Bundeswehrzeitschrift "Y": "Seit Jahresbeginn stellt sich die Bundeswehr in der Fläche der Republik neu auf." Sie zitierte den damaligen Minister Franz Josef Jung: "Die flächendeckende Einführung der Zivilmilitärischen Zusammenarbeit im Inland (ZMZ) stellt sicher, dass die Bundeswehr in unsrer Heimat jederzeit und an jedem Ort unseres Landes Hilfe und Unterstützung leisten kann." Zu den Unterstützungsleistungen – das wissen wir heute – gehört das, was eine Antwort der Bundesregierung an die „Linke“ im Bundestag vom 28.8.09 besagt: Zumindest im öffentlichen Dienst steht Streikbruch mittels Bundeswehr auf der Tagesordnung. Die ZMZ-Kommandos kommen auch bei Demonstrationen zum Einsatz. Der Militäreinsatz anlässlich von Streiks im Transport-, Energie- oder Gesundheitswesen sowie bei der Müllabfuhr wird nicht ausgeschlossen - eine Entscheidung darüber sei "dem jeweiligen Einzelfall vorbehalten". (laut BT-Drucksache 16/13847 und Pressemitteilung Jelpke, 1. 9. 2009).

Die Bundestagsabgeordnete der „Linken“ Ulla Jelpke dazu: "Die Bundesregierung hält sich damit alle Optionen für den Militäreinsatz im Inneren offen.“ Die Zivil-Militärische-Zusammenarbeits-Kommandos wirken in allen Rathäusern der Großstädte und in allen Landratsämtern und haben ständigen Zugriff auf Reservisten. Jelpke: „Sie wirken gleichsam als militärische Vorauskommandos, die schleichend in die zivilen Verwaltungsstrukturen einsickern. Das Konzept der ZMZ läuft damit letzten Endes auf einen offenen Verfassungsbruch hinaus."

In Bundeswehrblättern wie „Information für die Truppe“ wird seit Jahren auf den Inlandseinsatz gegen den Terror – und das heißt gegen „Chaosgruppen wie z.B. die Gruppe der Globalisierungsgegner“ (IfdT 3/2002) - eingestimmt.

Vor welchem Hintergrund werden diese Strukturen geschaffen? Auch Rolf Gössner, der Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, spricht von einer Militarisierung der Inneren Sicherheit, in deren Mittelpunkt der Bundeswehreinsatz im Inneren steht. Er sagt: Wir erleben eine zunehmende Vernetzung und Verzahnung von Polizei und Geheimdiensten sowie Militär. Eine parlamentarische Kontrolle findet nicht statt. So werden elementare Lehren aus der deutschen Geschichte entsorgt – mit der Folge einer gefährlichen Machtkonzentration der Sicherheitsorgane. Der Sicherheitsstaat wird in dem Maße aufgerüstet, in dem der Sozialstaat abgewickelt wird. Arbeitnehmer, Gewerkschafter, aber auch Journalisten und viele andere Bürgerinnen und Bürger werden zunehmend bespitzelt und überwacht.

Die Bundeswehr wird entgegen der Verfassung eingesetzt, wie der G8-Gipfel in Heiligendamm zeigte. Es wurde erstmals die Bundeswehr mit Hubschraubern, Tornado-Flugzeugen und Panzern gegen die Demonstranten in Stellung gebracht. Es gingen Tausende Polizisten – mit Rückhalt von Soldaten – gegen die Demonstranten vor. Dies führte zwei Jahre später beim nächsten Gipfel in Kehl/Straßburg dazu, dass eine ähnliche Streitmacht von vornherein unzählige potentielle Friedensdemonstranten davon abhielt, ihr Demonstrationsrecht in Anspruch zu nehmen, weil eine Versammlungs- und Meinungsfreiheit nicht mehr gegeben war.

Begründet werden in Bundeswehrpublikationen diese Bundeswehreinsätze im Innern als notwendig zur Bekämpfung von Naturkatastrophen und zur Hilfe bei Unglücksfällen, vor allem aber auch zum Kampf gegen den Terrorismus, worunter durchaus auch das Vorgehen gegen die außerparlamentarische Opposition, zu verstehen ist. Ein Foto in der „Europäischen Sicherheit“ 2/2007 zeigt „Soldaten des JgBtl 292 bei der Ausbildung gegen Demonstranten“; die Demonstranten haben Arbeitskleidung an.

Entgegen dem Wortlaut von Artikel 35 GG, der den Einsatz der Truppe bei der Katastrophenhilfe regelt,  werden die Anlässe des Einsatzes der Bundeswehr im Innern „Großschadensereignisse“ genannt, und per „Amtshilfe“ erfolgt der Truppeneinsatz zur Bewältigung dieser „Ereignisse“. Mittlere Polizeibehörden forderten z. B. in Heiligendamm Bundeswehrunterstützung gegen die Demonstranten an und erhielten sie.

Die „verfassungsrechtliche“ Prüfung solcher Ersuchen erfolgten nicht, schon gar nicht durch das Verfassungsgericht, sondern wenn überhaupt durch die „Abteilung Recht beim Verteidigungsministerium“. Die Verfassungsbrecher genehmigen sich selbst den Verfassungsbruch.

Polizei und Bundeswehr durchdringen einander, wobei das Verteidigungsministerium das letzte Wort hat. Dieses gibt den Reservistenverbänden immer mehr Spielraum. Deren Einfluss auf Polizei, Feuerwehr und Verwaltung wächst. Sie haben damit eine Hausmacht, und zugleich haben die Macht die vielen rechtslastigen Kader im Reservistenverband. Die ZMZ-Kommandos beispielsweise mit rund 5.500 Reserveoffizieren und -Unteroffizieren, sind innerhalb einer Stunde einsatzbereit.

Es waren die Feuerwehrleute – nicht etwa die Gewerkschaften -, die warnten: „Bei der Einbindung der Bundeswehr in die Gefahrenabwehrstruktur  … ist zu beachten, dass die Bundeswehr zwar wertvolle Katastrophenhilfe leisten kann, jedoch keinesfalls Führungsfunktionen im Katastrophenschutz übernehmen darf.“ Noch deutlicher geht es gegen die Reservistenverbände: „Eine Einbindung der Reservistenverbände (als ‚e.V.’) in die Gefahrenabwehr kann nicht in betracht kommen.“ So heißt es in einem Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in NRW vom 20. 2. 08, zitiert nach der Netzzeitung „Bochum alternativ“.

Die Verfasser dieser Warnung werden wissen, warum der Bundeswehr und ihren Reservistenkadern zu misstrauen ist.

Abschließend möchte ich an zwei wichtige Anliegen erinnern:

  • 142 Todesopfer des Oberst Klein vom Kunduz mahnen: Schluß mit der Strafbefreiung für die Bundeswehrmörder.
  • Die Städte und Gemeinden müssen endlich die Jugendlichen und die Eltern informieren, wenn die Bundeswehr nach den Personendaten greift. Es ist ein Skandal, dass die Gemeinden die Unterlagen ohne Rücksprache mit den betroffenen Jugendlichen herausrücken. Hier liegt eine Aufgabe für Parlamentarier in den Gemeinden und im Landtag.