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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

01.02.2012

NoNPD und auch No-Verfassungsschutzapparat

Statement von VVN-BdA Bundessprecher Ulrich Sander für die Auflösung des Verfassungsschutzes auf der 30. landesweiten Konferenz antifaschistischer Initiativen und Organisationen in Nordrhein Westfalen am 28. Januar 2012

Die Unterschriftensammlung der VVN-BdA „NoNPD“ kann eine wichtige Rolle für die anhaltende klärende Diskussion über die Bekämpfung des Neonazismus spielen. Zugleich ist die Auseinandersetzung mit dem Verfassungsschutz und die Zurückweisung der Pläne zu neuen Naziaufmärschen erforderlich. Das sagte Ulrich Sander, Bundessprecher der VVN-BdA, anlässlich der 30. Landeskonferenz Antifaschistischer Initiativen und Organisationen in Dortmund. Wenn sich als zutreffend erweist, dass der Verfassungsschutz die NSU nicht bemerkte oder nicht bemerken wollte, dann sollte er abgeschafft werden. Verfassungsschutz ist zugunsten des Grundgesetzes notwendig, er muß aber durch die Gesellschaft und nicht durch einen Inlandsgeheimdienst geleistet werden. 

Verfassungsschutz? Ja, bitte!

Von Ulrich Sander

Wir brauchen Verfassungsschutz. Aber nicht die Institution, die sich so nennt. Heribert Prantl schrieb am 10. 1. 12 in der Süddeutschen Zeitung „Hat der Verfassungsschutz von den Neonazi-Morden wirklich nichts gehört und gesehen? Dann ist er (…) überflüssig. Und wenn er nichts hören und sehen wollte? Dann ist er, auch das ist zutreffend, eine Gefahr für die Verfassung. Ein überflüssiger Verfassungsschutz ist zu teuer. Und wenn er gar gefährlich ist, dann muss man nicht nur seine V-Leute abschalten, sondern den ganzen Verfassungsschutz.“

Der Verfassungsschutz muss weg, weil er versagt hat, und wenn er nicht nur versagt hat, sondern mit schuld ist an der Mordserie, dann muss er erst recht weg, und die Verantwortlichen müssen bestraft werden.

Der Schutz für die NPD muss aufhören. Sie muss verboten werden – ob mit oder ohne V-Leute. Das Völkerrecht von 1945 sah das Verbot der Nazipartei vor und dies Verbot gilt noch immer. Wer in die NPD V-Leute entsendet oder darin belässt, will sie gegen Verbote immun machen. Es muss also ein schnelles und wirksames Verbot her – und darin eingeschlossen sein muss auch das Verbot von Naziaufmärschen. Dem dient die Fortsetzung der Unterschriftenaktion der VVN-BdA „NPD-Verbot – jetzt aber richtig“.

Doch es geht um mehr als um das NPD-Verbot und um eine gefährliche Behörde, es geht um den Verfassungsschutz im Wortsinn.

Die Verfassung muss angewendet werden. Das ist der beste Verfassungsschutz. Doch diesen Verfassungsschutz hat niemand von der Politikerkaste im Sinn, die vom NPD-Verbot derzeit so lebhaft redet. Sie denkt an ein langes Verfahren mit ungewissem Ausgang und plant erst einmal eine neue „Rechtsextremismuskartei“. Die wievielte eigentlich? Das ist doch ein Ablenkungsmanöver! Mittels der Kartei soll dann umständlich geprüft werden, ob die NPD gewalttätig oder zumindest gewaltbereit ist. Das ist doch bekannt. Politisch-inhaltliche Kriterien sollen vernachlässigt bleiben. Das ist sehr praktisch für die Rechten insgesamt: Eine rassistische und militaristische Politik, die bloß so per Propaganda daherkommt und mit ihren Kriegen noch gewalttätiger ist als die NPD, die bleibt dann unangetastet. Der Rassismus der Mitte und die Kriegsverbrechen eines Oberst Georg Klein, die bleiben erlaubt. Und weiterhin wird nicht in den militaristischen Verbänden, bei den Reservisten, unter denen es nur so wimmelt von Rassisten und Nazis, nachgeschaut.

Es geht also um die Anwendung des Grundgesetzes. Es geht um das Verbot der Vorbereitung und Führung von Angriffskriegen, das Verbot von NS-Bewegung und Militarismus, aber auch um die Anwendung der Artikel für die Sozialpflichtigkeit und Gemeinnützigkeit des Eigentums und für die Sozialstaatlichkeit, für die Grundrechte. Dafür gilt es auf die Straße zu gehen. Gegen die Verstöße gegen jene Artikel heißt es: Empört Euch – und engagiert Euch.

Die Regierung hat das erkannt. Auch mit Blick auf die von ihr gewünschten antidemokratischen und unsozialen EU-Vertragsänderungen, die Ausschaltung des Bundestages in Fragen von Militäreinsätzen und Euro-Rettungsschirmen, stellten CDU-Politiker in einem vertraulichen Gespräch mit der WAZ-Gruppe am 11.11.11 fest: „Das Grundgesetz ist ausgereizt.“ Daher „lotet eine Gruppe von Merkel-Vertrauten unter Führung von Kanzleramtschef Ronald Pofalla (CDU) aus, ob und wie das Grundgesetz geändert werden müsste. Selbst eine neue Verfassung ist kein Tabu mehr.“

Die alte Verfassung mit ihren antifaschistischen, antimilitaristischen und sozialen wie demokratischen Aussagen wird den Damen und Herren der Regierungskoalition also zur Fessel. Wir müssen sie hingegen verteidigen und anwenden.

Mit einer konsequent antifaschistischen Kampagne ist auch ein wahrer Verfassungsschutz verbunden. Diese Kampagne muss zum Erfolg werden. Lassen wir keine Verhältnisse wie in Ungarn zu, wo mit Segen der CDU/CSU per Verfassungsänderung die Demokratie den Bach runtergeht und extrem Rechte in die Regierung gelangen.

Die VVN-BdA hat daher die richtige Antwort auf die Existenz einer gefährlichen faschistischen Partei und eines ähnlichen Verfassungsschutzapparates gegeben: „Wir fordern die Einhaltung des Grundgesetzes“. Man müsse möglichst vielen Menschen die Möglichkeit geben, „mit ihrer erneuten Unterschrift oder ihrer Stellungnahme den Willen zu bekunden, der neofaschistischen Partei und allen ihren Gliederungen endlich und endgültig die Legalität zu nehmen“, erklärte die älteste und traditionsreichste antifaschistische Organisation. In diesem Frühjahr wird sie 65 Jahre alt. Sie verdient die Unterstützung aller Demokratinnen und Demokraten. Denn es geht um die Demokratie. Für sie muss Druck gemacht werden, und mit dem Stopp des Nazispuks ist zu beginnen.

Ulrich Sander

Ulrich Sander ist Bundessprecher der VVN-BdA und wohnt in Dortmund. Er machte seine Ausführungen am 24. 1. 2012 auf einer Pressekonferenz zur Vorbereitung der 30. Antifaschistischen Landeskonferenz