01.02.2012 NoNPD
und auch No-Verfassungsschutzapparat Statement
von VVN-BdA Bundessprecher Ulrich Sander für die
Auflösung
des Verfassungsschutzes auf der 30. landesweiten Konferenz
antifaschistischer Initiativen und Organisationen in Nordrhein
Westfalen am 28. Januar 2012 Die
Unterschriftensammlung der VVN-BdA „NoNPD“
kann eine wichtige Rolle für die anhaltende klärende
Diskussion über die Bekämpfung des Neonazismus
spielen.
Zugleich ist die Auseinandersetzung mit dem Verfassungsschutz und die
Zurückweisung der Pläne zu neuen
Naziaufmärschen
erforderlich. Das sagte Ulrich Sander, Bundessprecher der VVN-BdA,
anlässlich der 30. Landeskonferenz Antifaschistischer
Initiativen
und Organisationen in Dortmund. Wenn sich als zutreffend erweist, dass
der Verfassungsschutz die NSU nicht bemerkte oder nicht bemerken
wollte, dann sollte er abgeschafft werden. Verfassungsschutz ist
zugunsten des Grundgesetzes notwendig, er muß aber durch die
Gesellschaft und nicht durch einen Inlandsgeheimdienst geleistet
werden. Verfassungsschutz?
Ja, bitte! Von Ulrich Sander Wir
brauchen Verfassungsschutz. Aber nicht die Institution, die sich so
nennt. Heribert Prantl schrieb am 10. 1. 12 in der
Süddeutschen
Zeitung „Hat der Verfassungsschutz von den Neonazi-Morden
wirklich nichts gehört und gesehen? Dann ist er (…)
überflüssig. Und wenn er nichts hören und
sehen wollte?
Dann ist er, auch das ist zutreffend, eine Gefahr für die
Verfassung. Ein überflüssiger Verfassungsschutz ist
zu
teuer. Und wenn er gar gefährlich ist, dann muss man nicht nur
seine V-Leute abschalten, sondern den ganzen
Verfassungsschutz.“ Der
Verfassungsschutz muss weg, weil er versagt hat, und wenn er nicht nur
versagt hat, sondern mit schuld ist an der Mordserie, dann muss er
erst recht weg, und die Verantwortlichen müssen bestraft
werden. Der
Schutz für die NPD muss aufhören. Sie muss verboten
werden
– ob mit oder ohne V-Leute. Das Völkerrecht von 1945
sah das
Verbot der Nazipartei vor und dies Verbot gilt noch immer. Wer in die
NPD V-Leute entsendet oder darin belässt, will sie gegen
Verbote
immun machen. Es muss also ein schnelles und wirksames Verbot her
– und darin eingeschlossen sein muss auch das Verbot von
Naziaufmärschen. Dem dient die Fortsetzung der
Unterschriftenaktion der VVN-BdA „NPD-Verbot –
jetzt aber
richtig“. Doch es geht um mehr als um das
NPD-Verbot und
um eine gefährliche Behörde, es geht um den
Verfassungsschutz
im Wortsinn. Die Verfassung muss angewendet werden.
Das ist der
beste Verfassungsschutz. Doch diesen Verfassungsschutz hat niemand von
der Politikerkaste im Sinn, die vom NPD-Verbot derzeit so lebhaft
redet. Sie denkt an ein langes Verfahren mit ungewissem Ausgang und
plant erst einmal eine neue
„Rechtsextremismuskartei“. Die
wievielte eigentlich? Das ist doch ein Ablenkungsmanöver!
Mittels
der Kartei soll dann umständlich geprüft werden, ob
die NPD
gewalttätig oder zumindest gewaltbereit ist. Das ist doch
bekannt. Politisch-inhaltliche Kriterien sollen vernachlässigt
bleiben. Das ist sehr praktisch für die Rechten insgesamt:
Eine
rassistische und militaristische Politik, die bloß so per
Propaganda daherkommt und mit ihren Kriegen noch gewalttätiger
ist als die NPD, die bleibt dann unangetastet. Der Rassismus der Mitte
und die Kriegsverbrechen eines Oberst Georg Klein, die bleiben erlaubt.
Und weiterhin wird nicht in den militaristischen Verbänden,
bei
den Reservisten, unter denen es nur so wimmelt von Rassisten und Nazis,
nachgeschaut. Es geht also um die Anwendung des
Grundgesetzes. Es
geht um das Verbot der Vorbereitung und Führung von
Angriffskriegen, das Verbot von NS-Bewegung und Militarismus, aber auch
um die Anwendung der Artikel für die Sozialpflichtigkeit und
Gemeinnützigkeit des Eigentums und für die
Sozialstaatlichkeit, für die Grundrechte. Dafür gilt
es auf
die Straße zu gehen. Gegen die Verstöße
gegen jene
Artikel heißt es: Empört Euch – und
engagiert Euch. Die
Regierung hat das erkannt. Auch mit Blick auf die von ihr
gewünschten antidemokratischen und unsozialen
EU-Vertragsänderungen, die Ausschaltung des Bundestages in
Fragen
von Militäreinsätzen und Euro-Rettungsschirmen,
stellten
CDU-Politiker in einem vertraulichen Gespräch mit der
WAZ-Gruppe
am 11.11.11 fest: „Das Grundgesetz ist ausgereizt.“
Daher
„lotet eine Gruppe von Merkel-Vertrauten unter
Führung von
Kanzleramtschef Ronald Pofalla (CDU) aus, ob und wie das Grundgesetz
geändert werden müsste. Selbst eine neue Verfassung
ist kein
Tabu mehr.“ Die alte Verfassung mit ihren
antifaschistischen, antimilitaristischen und sozialen wie
demokratischen Aussagen wird den Damen und Herren der
Regierungskoalition also zur Fessel. Wir müssen sie hingegen
verteidigen und anwenden. Mit einer konsequent
antifaschistischen
Kampagne ist auch ein wahrer Verfassungsschutz verbunden. Diese
Kampagne muss zum Erfolg werden. Lassen wir keine Verhältnisse
wie
in Ungarn zu, wo mit Segen der CDU/CSU per Verfassungsänderung
die
Demokratie den Bach runtergeht und extrem Rechte in die Regierung
gelangen. Die VVN-BdA hat daher die richtige Antwort
auf die
Existenz einer gefährlichen faschistischen Partei und eines
ähnlichen Verfassungsschutzapparates gegeben: „Wir
fordern
die Einhaltung des Grundgesetzes“. Man müsse
möglichst
vielen Menschen die Möglichkeit geben, „mit ihrer
erneuten
Unterschrift oder ihrer Stellungnahme den Willen zu bekunden, der
neofaschistischen Partei und allen ihren Gliederungen endlich und
endgültig die Legalität zu nehmen“,
erklärte die
älteste und traditionsreichste antifaschistische Organisation.
In
diesem Frühjahr wird sie 65 Jahre alt. Sie verdient die
Unterstützung aller Demokratinnen und Demokraten. Denn es geht
um
die Demokratie. Für sie muss Druck gemacht werden, und mit dem
Stopp des Nazispuks ist zu beginnen. Ulrich Sander Ulrich
Sander ist Bundessprecher der VVN-BdA und wohnt in Dortmund. Er machte
seine Ausführungen am 24. 1. 2012 auf einer Pressekonferenz
zur
Vorbereitung der 30. Antifaschistischen Landeskonferenz |