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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

30.01.2012

40 Jahre „Radikalenerlass“ – 40 Jahre Berufsverbote: Rehabilitierung jetzt!

Erklärung des Geschäftsführenden Landesausschusses der VVN-BdA NRW aus Anlass von 40 Jahren Berufsverboten auch in NRW

Die VVN-BdA NRW forderte aus Anlaß des 40 Jahrestages der Berufsverbote die Aufhebung des „Radikalenerlasses“ und die Auflösung des fälschlich Verfassungsschutzes NRW genannten Geheimdienstes und aller anderen geheimdienstlichen Strukturen im Land und in den Städten. In einer Erklärung heißt es:

Am 28. Januar 1972 beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz unter Vorsitz des damaligen Bundeskanzlers Willy Brandt den sogenannten „Radikalen-Erlass“. Zur Abwehr angeblicher „Verfassungsfeinde“ sollte „in das Beamtenverhältnis …berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.“ Alle anderen sollten aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten oder entlassen werden.

Die Hexenjagd, genannt „Regelanfrage“, betraf 3,5 Millionen Bewerber/innen für den „öffentlichen Dienst“, vom Postbeamten über den Lokomotivführer bis zum Richter und Lehrer. Der „Verfassungsschutz“ fertigte 35.000 Dossiers über „Verdächtige“. Es kam zu 11.000 Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.250 Ablehnung von Bewerbungen und 265 Entlassungen.

Eine Entschädigung, eine Entschuldigung bei den Betroffenen steht bis heute aus. Im Gegenteil. In Bayern gilt die „Regelanfrage“ nach wie vor. In Hessen und Baden-Württemberg müssen engagierte Antifaschisten immer noch um ihre Rechte kämpfen.

Der von Familienministerin Kristina Schröder eingeführte „Gesinnungstest“ für antifaschistische Initiativen, die ohne einen Schwur auf die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ kein Geld mehr bekommen, ist ein Schritt zur Lähmung demokratischer Initiativen.

Die Verbreitung der Hetzbroschüre des „Verfassungsschutzes“ „Andi 3“ durch das NRW-Innenministerium, worin behauptet wird, mit der Losung „Faschismus ist keine Meinung – Faschismus ist ein Verbrechen!“ würden dem politischen Gegner demokratische Rechte abgesprochen, ist angesichts der von der Bundesregierung herunter gelogenen Mordserien der Neofaschisten ganz einfach ein Skandal.

Angesichts der offensichtlichen Unfähigkeit und der nicht vorhandenen Bereitschaft, gegen Neofaschisten aktiv zu werden, bzw. der Verstrickung des Verfassungsschutzes in neofaschistische Strukturen richten wir an die Fraktionen des Landtages von NRW folgende Forderungen:

  1. Aufhebung des „Radikalenerlasses“.
  2. Auflösung des fälschlich Verfassungsschutzes NRW genannten Geheimdienstes und aller anderen geheimdienstlichen Strukturen im Land und in den Städten.
  3. Einsicht in alle die eigene Person betreffenden Geheimdienstakten (ohne Schwärzungen).
  4. Materielle Entschädigung aller vom sogenannten „Berufsverbot“ betroffenen Menschen und eine öffentliche Entschuldigung für erlittenes Unrecht.
  5. Sofortige Einstellung der Hetzpropaganda des Innenministeriums an Schulen gegen Antifaschist/innen.