30.01.2012 40 Jahre „Radikalenerlass“
– 40 Jahre Berufsverbote: Rehabilitierung jetzt! Erklärung des
Geschäftsführenden Landesausschusses der VVN-BdA NRW
aus Anlass von 40 Jahren Berufsverboten auch in NRW Die
VVN-BdA NRW forderte aus Anlaß des 40 Jahrestages der
Berufsverbote die Aufhebung des „Radikalenerlasses“
und die
Auflösung des fälschlich Verfassungsschutzes NRW
genannten
Geheimdienstes und aller anderen geheimdienstlichen Strukturen im Land
und in den Städten. In einer Erklärung
heißt es: Am
28. Januar 1972 beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz
unter
Vorsitz des damaligen Bundeskanzlers Willy Brandt den sogenannten
„Radikalen-Erlass“. Zur Abwehr angeblicher
„Verfassungsfeinde“ sollte „in das
Beamtenverhältnis …berufen werden, wer die
Gewähr
dafür bietet, dass er jederzeit für die
freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
eintritt.“ Alle anderen sollten aus dem öffentlichen
Dienst
ferngehalten oder entlassen werden. Die
Hexenjagd, genannt „Regelanfrage“, betraf 3,5
Millionen
Bewerber/innen für den „öffentlichen
Dienst“, vom
Postbeamten über den Lokomotivführer bis zum Richter
und
Lehrer. Der „Verfassungsschutz“ fertigte 35.000
Dossiers
über „Verdächtige“. Es kam zu
11.000
Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.250 Ablehnung von
Bewerbungen und 265 Entlassungen. Eine
Entschädigung, eine Entschuldigung bei den Betroffenen steht
bis
heute aus. Im Gegenteil. In Bayern gilt die
„Regelanfrage“
nach wie vor. In Hessen und Baden-Württemberg müssen
engagierte Antifaschisten immer noch um ihre Rechte kämpfen. Der
von Familienministerin Kristina Schröder eingeführte
„Gesinnungstest“ für antifaschistische
Initiativen,
die ohne einen Schwur auf die „freiheitlich-demokratische
Grundordnung“ kein Geld mehr bekommen, ist ein Schritt zur
Lähmung demokratischer Initiativen. Die
Verbreitung der Hetzbroschüre des
„Verfassungsschutzes“ „Andi 3“
durch das
NRW-Innenministerium, worin behauptet wird, mit der Losung
„Faschismus ist keine Meinung – Faschismus ist ein
Verbrechen!“ würden dem politischen Gegner
demokratische
Rechte abgesprochen, ist angesichts der von der Bundesregierung
herunter gelogenen Mordserien der Neofaschisten ganz einfach ein
Skandal. Angesichts
der offensichtlichen Unfähigkeit und der nicht vorhandenen
Bereitschaft, gegen Neofaschisten aktiv zu werden, bzw. der
Verstrickung des Verfassungsschutzes in neofaschistische Strukturen
richten wir an die Fraktionen des Landtages von NRW folgende
Forderungen: - Aufhebung des
„Radikalenerlasses“.
- Auflösung
des fälschlich Verfassungsschutzes NRW genannten
Geheimdienstes
und aller anderen geheimdienstlichen Strukturen im Land und in den
Städten.
- Einsicht in alle die eigene
Person betreffenden Geheimdienstakten (ohne Schwärzungen).
- Materielle
Entschädigung aller vom sogenannten
„Berufsverbot“
betroffenen Menschen und eine öffentliche Entschuldigung
für
erlittenes Unrecht.
- Sofortige Einstellung der
Hetzpropaganda des Innenministeriums an Schulen gegen
Antifaschist/innen.
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