20.10.2011 NRW soll
Schluß machen mit der Trojaner-Anwendung Erklärung
des Geschäftsführenden Landesausschusses An die
Fraktionen des Landtags von Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
hat sich der Geschäftsführende Landesausschuss der
VVN-BdA mit der dringenden Forderung gewandt, die Anwendung von
Onlinedurchsuchungen und Trojanern gegen die Bürgerinnen und
Bürger des Landes zu verhindern. Es gäbe viel Anlass
zu dieser Forderung und auch zu der Vermutung, dass dies kein Problem
des Landes Bayern sei. Schließlich hat das Bundesland NRW als
erstes diese Methoden gesetzlich aber illegal geregelt, was erst durch
ein Urteil des Bundesverfassungsgericht ein Ende fand
– ob jedoch dieses Urteil in NRW wirklich
angewendet wurde, ist völlig unklar. Der Landtag soll hier
Klarheit schaffen. Die VVN-BdA erklärte: Der
Geschäftsführende Landesausschuss der Vereinigung der
Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und
Antifaschisten bekräftigt aus gegebenem Anlass seine
Forderung, alle Onlinedurchsuchungen und Trojanerattacken gegen
demokratische und antifaschistische Organisationen sofort zu beenden. Die
gegenwärtige Debatte um die Bayerntrojaner erbrachte auch
Hinweise darauf, dass diese Praxis auch in NRW kein Ende gefunden hat. Wir
erinnern daran, dass wird Ihnen schon 2008 schrieben: „Gegen
das Ausspähen unserer Privat-PCs Die VVN-BdA
NRW fordert die Landtagsmitglieder auf, das Gesetz zum
Ausspähen der Privat-PCs durch den Staats- und
Verfassungsschutz, das die Landesregierung vier Tage vor Weihnachten
2006 durch das Parlament brachte, abzulehnen. Es sind die
Landtagsabgeordneten wie auch alle Bundestagsabgeordneten aus NRW
dringend aufgefordert, jeden neuen Versuch der Onlinedurchsuchungen
entschieden zurückzuweisen. Begründung:
Schon im Februar 2006 erhielt laut Frankfurter Rundschau die Polizei
aus der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe die Erlaubnis,
für die verdeckte Recherche "ein hierfür konzipiertes
Computerprogramm von außen auf dem Computer des Beschuldigten
zu installieren". Die Polizei durfte via Internet einen Trojaner auf
den betreffenden Rechner einschleusen. Erst im Dezember 2006 kam ein
Gegengutachten eines BGH-Richters an die Öffentlichkeit. Eine
solche Ausforschung eines Rechners sei "gesetzlich nicht
zulässig", schrieb er. Es handele sich vielmehr um einen
schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung. Generalbundesanwältin Monika Harms legte
Beschwerde ein, über die der 3. Strafsenat des BGH ablehnend
entschieden hat. Frau Harms wie auch Minister Schäuble wollen
den Hacker von Staats wegen. Die Landesregierung NRW drückte
am 20. Dezember 2006 im Düsseldorfer Landtag ein neues
„Anti-Terror-Gesetz“ (Verfassungsschutzgesetz)
durch, um das ungefragte Ausspionieren der Computer der Bürger
per Internet auszuweiten. Die Bürgerinnen und
Bürger erfuhren über ein solches Gesetz erst etwas,
als schon alles gelaufen war. Unter dem Vorwand der
Terrorismusbekämpfung werden die Bürgerrechte
abgebaut.“ Inzwischen
hat das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Bürgerrechte
und gegen Onlinedurchsuchungen sowie Trojanereinsätze
entschieden. Dennoch nahmen die Innenbehörden
Bayerns ihre Tätigkeit mittels Trojanern auf. Und zudem wurde
bekannt, dass dies auch in anderen Ländern so ist. Wir bitten
Sie dringend, dies in unserem Bundesland zu beenden und den
Bürgerinnen und Bürgern die Wahrheit zu sagen. |