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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

20.10.2011

NRW soll Schluß machen mit der Trojaner-Anwendung

Erklärung des Geschäftsführenden Landesausschusses

An die Fraktionen des Landtags von Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf hat sich der Geschäftsführende Landesausschuss der VVN-BdA mit der dringenden Forderung gewandt, die Anwendung von Onlinedurchsuchungen und Trojanern gegen die Bürgerinnen und Bürger des Landes zu verhindern. Es gäbe viel Anlass zu dieser Forderung und auch zu der Vermutung, dass dies kein Problem des Landes Bayern sei. Schließlich hat das Bundesland NRW als erstes diese Methoden gesetzlich aber illegal geregelt, was erst durch ein Urteil des Bundesverfassungsgericht ein Ende fand –  ob jedoch dieses Urteil in NRW wirklich angewendet wurde, ist völlig unklar. Der Landtag soll hier Klarheit schaffen. Die VVN-BdA erklärte:

Der Geschäftsführende Landesausschuss der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten bekräftigt aus gegebenem Anlass seine Forderung, alle Onlinedurchsuchungen und Trojanerattacken gegen demokratische und antifaschistische Organisationen sofort zu beenden.

Die gegenwärtige Debatte um die Bayerntrojaner erbrachte auch Hinweise darauf, dass diese Praxis auch in NRW kein Ende gefunden hat.

Wir erinnern daran, dass wird Ihnen schon 2008 schrieben:

„Gegen das Ausspähen unserer Privat-PCs

Die VVN-BdA NRW fordert die Landtagsmitglieder auf, das Gesetz zum Ausspähen der Privat-PCs durch den Staats- und Verfassungsschutz, das die Landesregierung vier Tage vor Weihnachten 2006 durch das Parlament brachte, abzulehnen. Es sind die Landtagsabgeordneten wie auch alle Bundestagsabgeordneten aus NRW dringend aufgefordert, jeden neuen Versuch der Onlinedurchsuchungen entschieden zurückzuweisen.

Begründung: Schon im Februar 2006 erhielt laut Frankfurter Rundschau die Polizei aus der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe die Erlaubnis, für die verdeckte Recherche "ein hierfür konzipiertes Computerprogramm von außen auf dem Computer des Beschuldigten zu installieren". Die Polizei durfte via Internet einen Trojaner auf den betreffenden Rechner einschleusen. Erst im Dezember 2006 kam ein Gegengutachten eines BGH-Richters an die Öffentlichkeit. Eine solche Ausforschung eines Rechners sei "gesetzlich nicht zulässig", schrieb er. Es handele sich vielmehr um einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Generalbundesanwältin Monika Harms legte Beschwerde ein, über die der 3. Strafsenat des BGH ablehnend entschieden hat. Frau Harms wie auch Minister Schäuble wollen den Hacker von Staats wegen. Die Landesregierung NRW drückte am 20. Dezember 2006 im Düsseldorfer Landtag ein neues „Anti-Terror-Gesetz“ (Verfassungsschutzgesetz) durch, um das ungefragte Ausspionieren der Computer der Bürger per Internet auszuweiten.  Die Bürgerinnen und Bürger erfuhren über ein solches Gesetz erst etwas, als schon alles gelaufen war. Unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung werden die Bürgerrechte abgebaut.“

Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Bürgerrechte und gegen Onlinedurchsuchungen sowie Trojanereinsätze entschieden.  Dennoch nahmen die Innenbehörden Bayerns ihre Tätigkeit mittels Trojanern auf. Und zudem wurde bekannt, dass dies auch in anderen Ländern so ist.

Wir bitten Sie dringend, dies in unserem Bundesland zu beenden und den Bürgerinnen und Bürgern die Wahrheit zu sagen.