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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

10.10.2011

Für die wirkliche Abschaffung der Wehrpflicht

Widerspruchsrecht nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes

Jedem jungen Menschen sei empfohlen, sein Widerspruchsrecht nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes wahrzunehmen und an die Meldebehörde seiner Stadt oder seines Landkreises zu schreiben:

Betr. Widerspruchsrecht nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes

Hiermit nehme ich mein Widerspruchsrecht nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes wahr und widerspreche der Übermittelung meiner Daten (Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift) an das Bundesamt für Wehrverwaltung.

Familienname:

Vornamen:

Geburtsdatum:

Anschrift:

…., den …..

Untrerschrift: ………………………..

Zur Begründung sei der folgende Brief beachtet, der an die Stadt Dortmund (zum Beispiel) gerichtet wurde.

Betr.: Für die wirkliche Abschaffung der Wehrpflicht

Sehr geehrte Damen und Herren der Stadt Dortmund,

nicht alle Städte veröffentlichen die Bekanntmachung, nach der die jungen Leute der Stadtverwaltung die Weitergabe ihrer Daten an die Bundeswehr untersagen können, um so die Rekrutierung zum Kriegführen abzulehnen. Auch über die Möglichkeit – und wie ich meine Notwendigkeit – der Kriegsdienstverweigerung durch ehemalige Bundeswehrangehörige im Alter bis zu 60 Jahren gibt es kaum Kenntnisse. Darüber sollten Sie bitte mal informieren. Ich habe dazu geschrieben:

http://nrw.vvn-bda.de/texte/0854_meldedaten.htm

Hier das Beispiel aus Aachen. (Auf dem Portal der Stadt Dortmund z.B. ist dies nur unter großen Schwierigkeiten zu finden, auf anderen Portalen gar nicht.)

http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/politik_verwaltung/behoerdenwegweiser/dienstleistungen/index_detail1.asp?searchId=3514

Ulrich Sander