10.10.2011 Für die wirkliche Abschaffung der
Wehrpflicht Widerspruchsrecht
nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes Jedem jungen Menschen sei empfohlen, sein
Widerspruchsrecht nach § 18 Abs. 7 des
Melderechtsrahmengesetzes wahrzunehmen und an die Meldebehörde
seiner Stadt oder seines Landkreises zu schreiben: Betr.
Widerspruchsrecht nach § 18 Abs. 7 des
Melderechtsrahmengesetzes Hiermit nehme ich mein
Widerspruchsrecht nach § 18 Abs. 7 des
Melderechtsrahmengesetzes wahr und widerspreche der
Übermittelung meiner Daten (Familienname, Vornamen und
gegenwärtige Anschrift) an das Bundesamt für
Wehrverwaltung. Familienname: Vornamen: Geburtsdatum: Anschrift: ….,
den ….. Untrerschrift:
……………………….. Zur
Begründung sei der folgende Brief beachtet, der an die Stadt
Dortmund (zum Beispiel) gerichtet wurde. Betr.:
Für die wirkliche Abschaffung der Wehrpflicht Sehr
geehrte Damen und Herren der Stadt Dortmund, nicht
alle Städte veröffentlichen die Bekanntmachung, nach
der die jungen Leute der Stadtverwaltung die Weitergabe ihrer Daten an
die Bundeswehr untersagen können, um so die Rekrutierung zum
Kriegführen abzulehnen. Auch über die
Möglichkeit – und wie ich meine Notwendigkeit
– der Kriegsdienstverweigerung durch ehemalige
Bundeswehrangehörige im Alter bis zu 60 Jahren gibt es kaum
Kenntnisse. Darüber sollten Sie bitte mal informieren. Ich
habe dazu geschrieben: http://nrw.vvn-bda.de/texte/0854_meldedaten.htm Hier
das Beispiel aus Aachen. (Auf dem Portal der Stadt Dortmund z.B. ist
dies nur unter großen Schwierigkeiten zu finden, auf anderen
Portalen gar nicht.) http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/politik_verwaltung/behoerdenwegweiser/dienstleistungen/index_detail1.asp?searchId=3514 Ulrich
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