21.09.2011 Kinder des Widerstandes laden zu einem Treffen
in Solingen Seminar
zur Geschichte und zu aktuellen Aufgaben Nachdem
kaum noch Zeitzeugen an unserer Gedenk- und Erinnerungsarbeit wie auch
an der antifaschistischen Aufklärungsarbeit mitwirken
können, haben Kinder und Enkel der Widerstandsgenerationen
sich zu Wort gemeldet. Sie wollen helfen, den Anforderungen an die
Zeitzeugen heute gerecht zu werden. Das
lebendige Bewahren der großen antifaschistischen Traditionen
ist eine zunehmende Herausforderung für unseren Verband. Dies
hat nicht zuletzt Auswirkungen auf die Erweiterung unseres Einflusses
in der antifaschistischen Bewegung. Wir laden ein zum
Seminar 22.-23. Oktober 2011 Naturfreundehaus Holzerbachtal Solingen-Wald Als
Referenten haben wir den Historiker Dr. Dieter Nelles aus Wuppertal
gewonnen, der mit einem Autorenkollektiv wertvolle Arbeiten zum Thema
.Kinder des Widerstands und Politik nach 1945. veröffentlicht
hat. Siehe http://nrw.vvn-bda.de/bilder/bios.pdf http://nrw.vvn-bda.de/bilder/widersprueche.pdf http://nrw.vvn-bda.de/bilder/neue_praxis.pdf Weitere
Informationen zum Thema: Siehe Flyer. http://nrw.vvn-bda.de/texte/0845_kinder_u_enkel.html http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/0721_kommunistenverfolgung.htm http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/0784_verfolgung_brd.htm http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/0434_zweimal_bestraft.htm http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/0450_opfer_des_kalten_krieges.htm Hier der Aufruf im Wortlaut: Hinterbliebene von NS-Opfern
fordern ihr Recht Alice Czyborra | Inge Trambowsky (mit Jürgen Schuh) | Klara Tuchscherer (rechts, mit Ulrike Düwel) | Traute Sander (mit Ulli Sander) |
Die
Töchter von
antifaschistischen Widerstandskämpfern Alice Czyborra
(Gingold), Traute Sander (Burmester), Inge Trambowsky (Kutz) und Klara
Tuchscherer (Schabrod) haben sich mit folgendem Text an die
Öffentlichkeit gewendet. Die VVN-BdA-Landeskonferenz NRW und
der Bundeskongress der VVN-BdA unterstützten ihr Anliegen. Es
wird darum gebeten, ebenfalls zuzustimmen, wenn das Anliegen
unterstützt wird. Geplant ist ein Offener Brief, mit dem auf
die Probleme der 2. und 3. Opfergeneration hingewiesen werden soll. Das
Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 4. November 2009
erklärt: "Angesichts des einzigartigen Unrechts und des
Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über
Europa und weite Teile der Welt gebracht hat", sind das Grundgesetz und
die Entstehung der Bundesrepublik Deutschland "geradezu als
Gegenentwurf" zum nationalsozialistischen Regime zu
verstehen.“ "Das bewusste Absetzen von der Unrechtsherrschaft
des Nationalsozialismus war historisch zentrales Anliegen aller an der
Entstehung wie Inkraftsetzung des Grundgesetzes beteiligten
Kräfte." (Aus den Leitsätzen zum Beschluss des Ersten
Senats vom 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08). Die
Gegnerschaft zur Naziherrschaft ist demnach Verfassungsgebot und
Staatsdoktrin. Dem sieht sich auch die VVN-BdA verpflichtet. Unsere
Organisation ist eine Organisation der Opfer und Hinterbliebenen sowie
der nachgewachsenen Generationen von Antifaschistinnen und
Antifaschisten. Diesen Opfern wurde in der genannten
Gerichtsentscheidung das Recht auf besonderen Schutz - ihrer
Würde und ihrer Unversehrtheit - zugesprochen: Eine
"Verletzung der Würde der Opfer der nationalsozialistischen
Gewalt- und Willkürherrschaft" wird in besonderem
Maße verurteilt. Die Vereinigung der Verfolgten des
Naziregimes wurde nach 1945 von Überlebenden des Holocaust,
von NS-Opfern und Teilnehmern am Antinazi-Widerstandskampf
gegründet. Ihre heutigen Mitglieder erklären: Wir,
die wir Krieg und Faschismus noch durchlitten haben, aber auch die
zweite und dritte Generation und ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
fühlen uns dem Auftrag der Gründer der VVN-BdA und
des Grundgesetzes verpflichtet. Seit
jüngster Zeit gibt es eine Reihe von Dokumentationen, die
belegen, was die VVN seit den 60er Jahren nachgewiesen hat:
In der Bundesrepublik konnten Eliten der Nazizeit aus Wirtschaft,
Militär und dem Staats- und Terrorapparat des Naziregimes,
darunter Justiz, Gesundheitswesen, Polizei und Geheimdienste wieder
tätig werden, Einfluss nehmen und dabei weiterhin gegen
Antifaschisten vorgehen. Gerichte verfolgten
Teilnehmer des Arbeiterwiderstandes, vornehmlich des kommunistischen
Widerstandes, um sie - auch unter Hinweis auf Vorstrafen aus
politischen Prozessen von 1933 bis 1945 - wegen ihrer politischen
Tätigkeit erneut einzusperren und ihnen die Rechte auf
Entschädigung abzusprechen. Ärzte
aus der NS-Zeit wurden als Gutachter eingesetzt, um die
Entschädigungsrechte der oft schwer geschädigten
politisch, rassisch und religiös Verfolgten in Zweifel zu
ziehen. Ehemalige Gestapobeamte fanden in der Polizei der BRD wieder
Verwendung, und man setzte sie auch ein, um die demokratischen Rechte
der Verfolgten erneut anzutasten. Organisationsverbote führten
zur Bestrafung der Widerstandskämpferinnen und
-kämpfer, während Naziorganisationen wie die NPD sich
ungehindert entfalten konnten. Berufsverbote wurden gegen die Kinder
von Antifaschisten ausgesprochen. Das Versammlungsrecht von
Antifaschisten wurde eingeschränkt. Die
VVN-BdA setzt sich dafür ein, dass eine Wiedergutmachung
für die so Benachteiligten erfolgen muss. Vor allem geht es um
die Rehabilitierung der Opfer. Ende der sechziger Jahre gab es zwar ein
Strafrechtsänderungsgesetz, das zahlreichen Verfolgungen ein
Ende setzte, eine Rehabilitierung der Betroffenen erfolgte jedoch
nicht. Auch die Kinder und Enkel der Betroffenen hatten - infolge der
Leiden ihrer Verwandten - mitzuleiden: Denn die Familien der Opfer
litten oft materielle Not, die Kinder und Enkel, also die aus der 2.
und 3. Generation, waren betroffen von psychischen Schäden und
Traumatisierungen, sie waren im Bildungswesen, in Schule und
Gesellschaft Diskriminierungen bis hin zu Berufsverboten ausgesetzt.
Sie galten als Kinder von "Vorbestraften". Die jetzt bekannt gewordenen
personellen Kontinuitäten aus der Zeit vor und nach 1945
müssen zu Konsequenzen führen. Doch die
Gelegenheiten, die sich dazu bieten, werden nicht genutzt. Der Umgang
des Deutschen Bundestages mit dem Antrag "Widerstand von Kommunistinnen
und Kommunisten gegen das NS-Regime" (Drucksache 17/2201), eingebracht
von der Fraktion DIE LINKE am 16. 6. 2010, ist ein Skandal, ja
ein Schlag ins Gesicht der NS-Opfer. Ohne mündliche
Aussprache, nur mit schriftlichen Wortbeiträgen, die seitens
der CDU, CSU und FDP, aber auch der SPD den Geist der Restauration und
des Kalten Krieges atmeten, wurde der Antrag am 11. November 2010 zu
später Stunde beerdigt. Die CDU/CSU-Reaktion ist unfassbar
und, ähnlich wie bei den vielen Debatten zum Kriegsverrat,
sprachlich und argumentativ stark in der Nähe von
rechtsextremen Organisationen. Auch in der
Erinnerungsarbeit der Gedenkstätten für Opfer des
NS-Unrechts werden die Vertreter der 2. und 3. Generation oftmals
abgewiesen. Man erklärt ihnen ungeschminkt: Euer Anspruch auf
Mitsprache in der Gedenkarbeit ist verwirkt. Genugtuung
darüber, dass Zeitzeugen sich nicht mehr einmischen
können, ist unverkennbar. Doch, wir mischen uns ein. Die
in der VVN-BdA vereinigten Angehörigen der 2. und 3.
Generation danken dem Bundesverband Information und Beratung
für NS-Verfolgte dafür, dass er sich ihrer Sorgen und
Nöte angenommen hat. Sie danken den Vertretern der LINKEN und
der GRÜNEN, die sich in der schriftlichen Debatte des
Bundestages vom 11. 11. 10 vorbildlich verhalten haben. Diese
Bemühungen sollten fortgesetzt werden. Es
wird darum gebeten, sich dieser Erklärung
anzuschließen. Ich
unterstütze als Betroffene/Betroffener diese
Erklärung von Kindern und Enkeln von NS-Verfolgten und Opfern
des Kalten Krieges: Name und Vorname:
___________________ Alter: __________ Beruf:
_______________ Verwandt mit oder Hinterbliebene/r
von (muß nicht ausgefüllt werden)
______________________ Anschrift:
____________________________ Telefon __________ Mail-Adresse
______________ Bitte senden an: VVN
– Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten
Nordrhein-Westfalen Gathe 55 • 42107
Wuppertal, nrw[at]vvn-bda[dot]de |