19.06.2011
Bundesausschusse der VVN-BdA nahm Anträge aus NRW
an
Der Bundeskongress der VVN-BdA hat zahlreiche
Beschlüsse verabschiedet (siehe http://www.vvn-bda.de/buko/;
http://www.vvn-bda.de/buko/2011/antrag02.html
und so weiter, http://www.vvn-bda.de/buko/2011/antrag01-leitantrag.html)
Aber nicht alle konnten auf dem Kongress behandelt werden. Die
restlichen Beschlüsse wurden nun vom Bundesausschuss beschlossen,
darunter solche, die von der VVN-BdA NRW gestellt worden waren:
Die am 21. 5. 2011 im Bundesausschuss behandelten Anträge:
Antrag 03 / Änderungsantrag zu
Antrag 03
(Antragsteller: Landeskonferenz NRW
/ Änderungsantrag: Cornelia Kerth in Absprache mit Jürgen Schuh):
Bleiberecht für Sinti und Roma in
Deutschland und in anderen europäischen Ländern
Die Bundesrepublik steht in historischer Schuld gegenüber den
Sinti und Roma in Europa. Dieser gerecht zu werden, entspräche im
akuten Fall die vorbehaltlose Sicherstellung einer Aufenthalts- und
Lebensperspektive in Deutschland.
Während des Faschismus unterlagen Sinti und Roma in Deutschland
und in den besetzten Staaten einer beispiellosen Verfolgung. Es
begann mit Zwangssterilisation und der Internierung in Sammellagern
und gipfelte in Deportation und Massenmord. Schätzungsweise 500.000
Roma und Sinti wurde durch Deutsche und mit ihnen verbündete
Kollaborateure ermordet. In den Ländern des Balkans wurden sie zu
Tausenden als Geiseln in Racheaktionen für tatsächliche oder
unterstellte Aktivitäten der Partisanen erschossen.
Deutschland hat sich nach der Zerschlagung des Faschismus bereit
erklärt, für die Schäden und die Leiden, die es verursacht hat,
einzustehen und Beistand für jene zu leisten, die weiterhin von
ethnisch begründeter Verfolgung betroffen sind. So wurde es Anfang
der 1990er Jahre Jüdinnen und Juden aus der ehemaligen Sowjetunion
gestattet, als Kontingentflüchtlinge dauerhaft in die
Bundesrepublik einzureisen. Dasselbe müsste im aktuellen Fall auch
für die Roma aus den Balkanländern Anwendung finden.
Dies umso mehr als die Bundesrepublik Deutschland den Zerfall der
Bundesrepublik Jugoslawien durch frühzeitige Anerkennung zunächst
Sloweniens, später Kroatiens als unabhängige Staaten und vor allem
durch die Unterstützung zur Abspaltung des Kosovo mit Waffengewalt
unterstützt hat. In allen neuen Teilstaaten kam es bekannter Maßen
zu ethnisch bedingten Vertreibungen. Während alle anderen ehemals
jugoslawischen Staatsbürger –mit Ausnahme der vielen „multiethnischen“
Familien – in einem anderen Staat auf freundliche Aufnahme hoffen
konnten. Gilt dies nicht für die Roma. Sie sind nirgendwo
willkommen, werden überall diskriminiert, teilweise verfolgt.
Nicht nur im Kosovo, sondern auch in den anderen Nachfolgestaaten
der ehemaligen Republik Jugoslawien wie u.a. Serbien und Mazedonien
werden Roma in erheblichem Maße diskriminiert. Roma leben
ausgegrenzt und finden nur in seltenen Fällen Arbeit. Die
Sozialleistungen sind so gering, dass viele von ihnen Hunger leiden
müssen. Kinder von Roma werden in Schulen oftmals wie Aussätzige
behandelt. Viele der jetzt von Abschiebung bedrohten Menschen sind
ernsthaft krank und werden dort, wo sie herkommen auch nach der
Abschiebung keinen Zugang zur notwendigen Behandlung haben.
Statt Ausgrenzung und Abschiebung verdienen Sinti und Roma einen
dauerhaften Aufenthalt in Deutschland, mit dem Ziel, sich als
gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft etablieren und für
sich und ihre Kinder eine Lebensperspektive entwickeln zu können.
Wir fordern die Innenminister des Bundes und der Länder auf:
- Gewähren Sie den Roma-Flüchtlingen jetzt einen sicheren
Status!
- Setzen Sie sich für ein Bleiberecht auf Bundesebene und in
anderen europäischen Ländern ein!
(In der Fassung des Änderungsantrages einstimmig angenommen)
Antrag 10 (Antragsteller
antifa-Redaktion):
Zur weiteren Arbeit mit der
Zeitschrift „antifa“
Die „antifa“ ist zur Zeit das wichtigste Medium der VVN-BdA
zur Verbreitung und Diskussion antifaschistischer Standpunkte,
Aktionen und Erfahrungen sowohl innerhalb des Verbandes als auch in
der Öffentlichkeit. Nachdem der Beschluss des
Vereinigungskongresses, sie für alle Landesverbände zur
Mitgliederzeitschrift zu machen, nunmehr mit einer Ausnahme erfüllt
wurde, sehen wir für die nächste Legislatur zwei Hauptaufgaben:
- Die Optimierung der Qualität insbesondere des Länderteils,
- Die Erhöhung der Auflage durch die Gewinnung neuer
Abonnenten.
Unser Ziel muss sein, in absehbarer Zeit alle Landesverbände und
Mitgliedsorganisationen in planmäßigem Rhythmus mit eigenen Seiten
am Länderteil zu beteiligen. Dazu muss eine Länderredaktion
installiert, der regelmäßige Austausch aller an der Zeitschrift
Beteiligten organisiert und ein neuen Finanzierungsmodell der
Länderseiten eingeführt werden. Die bereits begonnenen
Aktivitäten in dieser Richtung sind weiter zu entwickeln.
Im Jahr 2012 wird vom Bundesausschuss eine Werbeaktion zur
Gewinnung neuer Abonnenten organisiert; die notwendigen Mittel
dafür werden im Haushalt eingeplant. Dazu muss ein Gesamtkonzept
erarbeitet werden, das die antifa-Werbung sowohl in Printmedien, im
Internet und bei Aktionen beinhaltet, als auch konkrete Angebote
speziell für den Aktionszeitraum, etwa die Erstellung einer oder
mehrerer „Werbenummern“ mit verringerter Seitenzahl, die bei
politischen Höhepunkten verteilt werden können.
Zu prüfen ist die Veröffentlichung von Archivausgaben der
bisherigen antifa-Jahrgänge auf CD-Rom (mit Suchfunktion), die
über den VVN-BdA-Onlineshop verkauft werden könnten.
(angenommen bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung, mit dem
Hinweis, im BA eine Diskussion über die Konzeption der Zeitschrift
zu führen.)
Antrag 11 (Antragsteller: KV
Duisburg)
Layout der Zeitschrift „antifa“
Das Layout unserer Zeitung „antifa“ sollte grundlegend
verändert werden. Die Größe der Seiten sollten wieder dem
DIN-A-4-Format entsprechen und die einzelnen Exemplare wieder
geheftet bzw. gebunden sein.
(bei 2 Enthaltungen als Arbeitsmaterial dem Bundesausschuss
und der Länderredaktionskonferenz überwiesen.)
Antrag 12 (Antragsteller:
H.J.Gutmann, U.Schneider, Th.Willms, R.Zorn):
Die VVN-BdA braucht ein Antifa-Wiki
Die VVN-BdA strebt den Aufbau eines Antifa-Wiki an. Der
Bundesausschuss bestätigt die Arbeitsgruppe, die sich damit bereits
beschäftigt hat, und beauftragt sie, ein entsprechendes Konzept zu
erarbeiten.
(In dieser veränderten Fassung einstimmig angenommen)
Antrag 13 (Antragsteller KV
Frankfurt/Main):
Antifaschistische Bildung
Der BA wird beauftragt, zu prüfen, in welcher Form und
gegebenenfalls mit welchen Partnern (möglicherweise mit der GEW)
eine Arbeitstagung zum Thema Antifaschistische Bildung durchführbar
ist.
Die Tagung sollte zum Ziel haben, Erfordernisse, Inhalte und
Formen antifaschistischer Bildung (beginnend in Kindergärten und
Schulen) sowie Möglichkeiten ihrer Umsetzung zu erörtern und
darauf aufbauend entsprechende Vorschläge zu entwickeln.
Wen sich herausstellen sollte, dass eine solche Arbeitstagung
seitens der VVN-BdA auch mit Partnern nicht leistbar ist, sollte die
Anregung dazu an Organisationen und Verbände aus dem
Bildungsbereich weitergebeben werden.
(bei 7 Enthaltungen abgelehnt, jedoch mit der Empfehlung, die
Machbarkeit einer solchen Tagung auf regionaler Ebene zu prüfen.)
Antrag 14 (Antragsteller KV
Duisburg):
Laufende Untersuchung und
Darstellung der politischen Situation in den EU-Ländern
Der Bundesvorstand und die FIR werden aufgerufen, die politische
Situation in der Europäischen Union und deren Mitgliedsländern
laufend auf nationalistischer, rechtsradikale, faschistoide,
antidemokratisch und die Freiheit der Bevölkerung einschränkende
Entwicklungen und Veränderungen zu untersuchen. Die Ergebnisse und
Einschätzungen sollen mindestens halbjährlich an die
Mitgliedschaft veröffentlicht werden.
(Abgelehnt wegen Nichtdurchführbarkeit; jedoch mit dem
Hinweis, dass entsprechende Veröffentlichungen, soweit möglich, in
der Zeitschrift „antifa“ erfolgen.)
Antrag 15 und Änderungsantrag zu 15
(Antragsteller: Berliner VVN-Bda /
Änderungsantrag: LV Hamburg):
VVN-BdA benötigt bundesweite
Diskussionsforen
Der Bundeskongress möge beschließen:
Die VVN-BdA richtet zeitlich und örtlich parallel zu den
Beratungen des Bundesausschusses Diskussionstreffen/-foren ein und
stellte die räumlichen Ressourcen zur Verfügung. Die benötigten
Finanzmittel werden vom BA beschlossen.
Teilnehmer/innen sollten nicht die anwesenden
Bundessprecher/innen und BA-Mitglieder, sondern interessierte
Mitglieder der VVN-BdA sein. Angestrebt wird eine Vernetzung mit dem
BA bei der Vorbereitung und Auswertung. Die Foren stehen für
Bündnispartner offen.
Themen / Schwerpunkte:
- Gedenkpolitischer Ratschlag zu antifaschistischer Gedenk- und
Erinnerungskultur…
- Antifa-Jugendtreffen
- Mitgliederwerbung/Verjüngung
- Verhältnis der VVN-BdA zu Israel
- Neonaziaufmärsche in Dresden
Auf jedem Treffen wird zu einem Schwerpunkt diskutiert.
Interessent/innenlisten liegen bereits auf dem Bundeskongresse aus.
Auf den BA-Sitzungen wird nach Moderator/innen und Terminen gesucht.
Themen und Termine der Diskussionsforen werden in der „antifa“
bzw. durch Rundschreiben veröffentlicht.
Die Landes- und Kreisvereinigungen werden aufgefordert, diese
Treffen bei ihren Mitgliedern und Bündnispartner publik zu machen
und ihre Mitglieder bei der Teilnahme auch finanziell zu
unterstützen.
(Beide Anträge abgelehnt bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung
entsprechend der Empfehlung der Antragskommission: „Der Aufbau
einer zusätzlichen Organisationsstruktur neben den gewählten
Gremien – mit dem ausdrücklichen Ausschluss der gewählten
BA-Mitglieder erst recht gegen diese Gremien gerichtet –
entspräche weder der innerverbandlichen Demokratie noch der
Satzung, ganz abgesehen von der kräftemäßigen Überforderung
durch eine solche Doppelstruktur“ – und mit dem Hinweis, dass
der BA nach Notwendigkeit und Möglichkeit jederzeit
Themendiskussionen durchführen kann und dies auch bereits getan
hat.)
Antrag 16 (Antragsteller: Hannes
Püschel im LV Brandenburg)
Konferenzen
Der BundessprecherInnenrat wird verpflichtet, alle zwei Jahre
einen Bundeskongress als höchstes Organ der VVN-BdA und damit
abwechselnd ebenfalls im Zweijahresrhythmus in Zusammenarbeit mit
den Landesverbänden eine politisch-thematisch Konferenz, die der
inhaltlichen Diskussion im Bundesverband und mit unseren
Bündnispartnern dient, zu organisieren.
(Festgestellt, dass Antrag unzulässig ist, weil er wegen des
verpflichteten zweijährigen Stattfindens des Bundeskongresses
satzungsändernd wäre und deshalb fristgerecht als
Satzungsänderungsantrag hätte gestellt werden müssen.)
Antrag 17 (Antragsteller: Hannes
Püschel im LV Brandenburg)
Bericht über Ergebnisse der
beschlossenen Anträge
Der BundessprecherInnenkreis wird beauftragt, dem Bundeskongress
über die vom jeweils letzten Bundeskongress beschlossenen Anträge
als Bestandteil der Rechenschaftslegung einen kurzen
Umsetzungsbericht, insbesondere über das Erreichen der angestrebten
Ziele und die Zurkenntnisnahme in der öffentlichen Debatte,
vorzulegen.
Hinsichtlich der Anträge, die sich mit politischen Entwicklungen
und Ereignissen befassten, auf die mit Stellungnahmen u.ä.
eingewirkt werden sollte, ist der weitere Fortgang dieser
Geschehnisse darzustellen.
(In dieser veränderten Fassung einstimmig angenommen)
Antrag 18 (Antragsteller: Hannes
Püschel im LV Brandenburg)
Antragsbehandlung
Anträge an den Bundeskongress kann nur der Bundeskongress
diskutieren und entscheiden. Sollten ursprünglich an den
Bundeskongress gerichtete Anträge durch den Bundesausschuss
beschlossen werden sollen, müssen diese auf dem Bundeskongress
zurückgezogen und innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des
Bundeskongresses neu an den Bundesausschuss gestellt werden.
(Feststellung: Erledigt durch Entscheid des Bundeskongresses,
die nicht mehr behandelten Anträge dem Bundesausschuss zur
Behandlung zu überweisen.)
Initiativantrag (Antragstellerin:
Janka Kluge und 20 Delegierte)
Kapitalanlage
Als ein Ergebnis der Diskussion über die Rechenschafts- und
Kassenberichte auf dem 4. Bundeskongresse fordert dieser den
Bundesausschuss auf, zu veranlassen, dass die Rücklagen und
Sparbücher der VVN-BdA bei der Postbank und der Berliner Bank
gekündigt und danach bei ethisch und ökologisch arbeitenden Banken
angelegt werden.
(bei 1 Gegenstimme angenommen)
Initiativantrag (Antragsteller: Gerd
Kindling und 20 Delegierte)
Unterstützung der Rückführung und
Aufstellung des Lenindenkmals in die Lutherstadt Eisleben
Der 4. Bundeskongress unterstützt die Initiative der
Basisorganisation Mansfelder Land und fordert den Stadtrat der
Lutherstadt Eisleben auf, in einem demokratischen Volksentscheid
über die Rückführung und Aufstellung dieses antifaschistischen
Denkmals zu entscheiden.
(Feststellung: Als Initiativantrag nach beschlossener
Geschäftsordnung nicht zulässig, weil Antragsinhalt bereits zur
Zeit der ordentlichen Antragsfrist bekannt war.)
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