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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

19.06.2011

Bundesausschusse der VVN-BdA nahm Anträge aus NRW an

Der Bundeskongress der VVN-BdA hat zahlreiche Beschlüsse verabschiedet (siehe http://www.vvn-bda.de/buko/; http://www.vvn-bda.de/buko/2011/antrag02.html und so weiter, http://www.vvn-bda.de/buko/2011/antrag01-leitantrag.html) Aber nicht alle konnten auf dem Kongress behandelt werden. Die restlichen Beschlüsse wurden nun vom Bundesausschuss beschlossen, darunter solche, die von der VVN-BdA NRW gestellt worden waren:

Die am 21. 5. 2011 im Bundesausschuss behandelten Anträge:

Antrag 03 / Änderungsantrag zu Antrag 03

(Antragsteller: Landeskonferenz NRW / Änderungsantrag: Cornelia Kerth in Absprache mit Jürgen Schuh):

Bleiberecht für Sinti und Roma in Deutschland und in anderen europäischen Ländern

Die Bundesrepublik steht in historischer Schuld gegenüber den Sinti und Roma in Europa. Dieser gerecht zu werden, entspräche im akuten Fall die vorbehaltlose Sicherstellung einer Aufenthalts- und Lebensperspektive in Deutschland.

Während des Faschismus unterlagen Sinti und Roma in Deutschland und in den besetzten Staaten einer beispiellosen Verfolgung. Es begann mit Zwangssterilisation und der Internierung in Sammellagern und gipfelte in Deportation und Massenmord. Schätzungsweise 500.000 Roma und Sinti wurde durch Deutsche und mit ihnen verbündete Kollaborateure ermordet. In den Ländern des Balkans wurden sie zu Tausenden als Geiseln in Racheaktionen für tatsächliche oder unterstellte Aktivitäten der Partisanen erschossen.

Deutschland hat sich nach der Zerschlagung des Faschismus bereit erklärt, für die Schäden und die Leiden, die es verursacht hat, einzustehen und Beistand für jene zu leisten, die weiterhin von ethnisch begründeter Verfolgung betroffen sind. So wurde es Anfang der 1990er Jahre Jüdinnen und Juden aus der ehemaligen Sowjetunion gestattet, als Kontingentflüchtlinge dauerhaft in die Bundesrepublik einzureisen. Dasselbe müsste im aktuellen Fall auch für die Roma aus den Balkanländern Anwendung finden.

Dies umso mehr als die Bundesrepublik Deutschland den Zerfall der Bundesrepublik Jugoslawien durch frühzeitige Anerkennung zunächst Sloweniens, später Kroatiens als unabhängige Staaten und vor allem durch die Unterstützung zur Abspaltung des Kosovo mit Waffengewalt unterstützt hat. In allen neuen Teilstaaten kam es bekannter Maßen zu ethnisch bedingten Vertreibungen. Während alle anderen ehemals jugoslawischen Staatsbürger –mit Ausnahme der vielen „multiethnischen“ Familien – in einem anderen Staat auf freundliche Aufnahme hoffen konnten. Gilt dies nicht für die Roma. Sie sind nirgendwo willkommen, werden überall diskriminiert, teilweise verfolgt.

Nicht nur im Kosovo, sondern auch in den anderen Nachfolgestaaten der ehemaligen Republik Jugoslawien wie u.a. Serbien und Mazedonien werden Roma in erheblichem Maße diskriminiert. Roma leben ausgegrenzt und finden nur in seltenen Fällen Arbeit. Die Sozialleistungen sind so gering, dass viele von ihnen Hunger leiden müssen. Kinder von Roma werden in Schulen oftmals wie Aussätzige behandelt. Viele der jetzt von Abschiebung bedrohten Menschen sind ernsthaft krank und werden dort, wo sie herkommen auch nach der Abschiebung keinen Zugang zur notwendigen Behandlung haben.

Statt Ausgrenzung und Abschiebung verdienen Sinti und Roma einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland, mit dem Ziel, sich als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft etablieren und für sich und ihre Kinder eine Lebensperspektive entwickeln zu können.

Wir fordern die Innenminister des Bundes und der Länder auf:

  • Gewähren Sie den Roma-Flüchtlingen jetzt einen sicheren Status!
  • Setzen Sie sich für ein Bleiberecht auf Bundesebene und in anderen europäischen Ländern ein!

(In der Fassung des Änderungsantrages einstimmig angenommen)

Antrag 10 (Antragsteller antifa-Redaktion):

Zur weiteren Arbeit mit der Zeitschrift „antifa“

Die „antifa“ ist zur Zeit das wichtigste Medium der VVN-BdA zur Verbreitung und Diskussion antifaschistischer Standpunkte, Aktionen und Erfahrungen sowohl innerhalb des Verbandes als auch in der Öffentlichkeit. Nachdem der Beschluss des Vereinigungskongresses, sie für alle Landesverbände zur Mitgliederzeitschrift zu machen, nunmehr mit einer Ausnahme erfüllt wurde, sehen wir für die nächste Legislatur zwei Hauptaufgaben:

  • Die Optimierung der Qualität insbesondere des Länderteils,
  • Die Erhöhung der Auflage durch die Gewinnung neuer Abonnenten.

Unser Ziel muss sein, in absehbarer Zeit alle Landesverbände und Mitgliedsorganisationen in planmäßigem Rhythmus mit eigenen Seiten am Länderteil zu beteiligen. Dazu muss eine Länderredaktion installiert, der regelmäßige Austausch aller an der Zeitschrift Beteiligten organisiert und ein neuen Finanzierungsmodell der Länderseiten eingeführt werden. Die bereits begonnenen Aktivitäten in dieser Richtung sind weiter zu entwickeln.

Im Jahr 2012 wird vom Bundesausschuss eine Werbeaktion zur Gewinnung neuer Abonnenten organisiert; die notwendigen Mittel dafür werden im Haushalt eingeplant. Dazu muss ein Gesamtkonzept erarbeitet werden, das die antifa-Werbung sowohl in Printmedien, im Internet und bei Aktionen beinhaltet, als auch konkrete Angebote speziell für den Aktionszeitraum, etwa die Erstellung einer oder mehrerer „Werbenummern“ mit verringerter Seitenzahl, die bei politischen Höhepunkten verteilt werden können.

Zu prüfen ist die Veröffentlichung von Archivausgaben der bisherigen antifa-Jahrgänge auf CD-Rom (mit Suchfunktion), die über den VVN-BdA-Onlineshop verkauft werden könnten.

(angenommen bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung, mit dem Hinweis, im BA eine Diskussion über die Konzeption der Zeitschrift zu führen.)

Antrag 11 (Antragsteller: KV Duisburg)

Layout der Zeitschrift „antifa“

Das Layout unserer Zeitung „antifa“ sollte grundlegend verändert werden. Die Größe der Seiten sollten wieder dem DIN-A-4-Format entsprechen und die einzelnen Exemplare wieder geheftet bzw. gebunden sein.

(bei 2 Enthaltungen als Arbeitsmaterial dem Bundesausschuss und der Länderredaktionskonferenz überwiesen.)

Antrag 12 (Antragsteller: H.J.Gutmann, U.Schneider, Th.Willms, R.Zorn):

Die VVN-BdA braucht ein Antifa-Wiki

Die VVN-BdA strebt den Aufbau eines Antifa-Wiki an. Der Bundesausschuss bestätigt die Arbeitsgruppe, die sich damit bereits beschäftigt hat, und beauftragt sie, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten.

(In dieser veränderten Fassung einstimmig angenommen)

Antrag 13 (Antragsteller KV Frankfurt/Main):

Antifaschistische Bildung

Der BA wird beauftragt, zu prüfen, in welcher Form und gegebenenfalls mit welchen Partnern (möglicherweise mit der GEW) eine Arbeitstagung zum Thema Antifaschistische Bildung durchführbar ist.

Die Tagung sollte zum Ziel haben, Erfordernisse, Inhalte und Formen antifaschistischer Bildung (beginnend in Kindergärten und Schulen) sowie Möglichkeiten ihrer Umsetzung zu erörtern und darauf aufbauend entsprechende Vorschläge zu entwickeln.

Wen sich herausstellen sollte, dass eine solche Arbeitstagung seitens der VVN-BdA auch mit Partnern nicht leistbar ist, sollte die Anregung dazu an Organisationen und Verbände aus dem Bildungsbereich weitergebeben werden.

(bei 7 Enthaltungen abgelehnt, jedoch mit der Empfehlung, die Machbarkeit einer solchen Tagung auf regionaler Ebene zu prüfen.)

Antrag 14 (Antragsteller KV Duisburg):

Laufende Untersuchung und Darstellung der politischen Situation in den EU-Ländern

Der Bundesvorstand und die FIR werden aufgerufen, die politische Situation in der Europäischen Union und deren Mitgliedsländern laufend auf nationalistischer, rechtsradikale, faschistoide, antidemokratisch und die Freiheit der Bevölkerung einschränkende Entwicklungen und Veränderungen zu untersuchen. Die Ergebnisse und Einschätzungen sollen mindestens halbjährlich an die Mitgliedschaft veröffentlicht werden.

(Abgelehnt wegen Nichtdurchführbarkeit; jedoch mit dem Hinweis, dass entsprechende Veröffentlichungen, soweit möglich, in der Zeitschrift „antifa“ erfolgen.)

Antrag 15 und Änderungsantrag zu 15

(Antragsteller: Berliner VVN-Bda / Änderungsantrag: LV Hamburg):

VVN-BdA benötigt bundesweite Diskussionsforen

Der Bundeskongress möge beschließen:

Die VVN-BdA richtet zeitlich und örtlich parallel zu den Beratungen des Bundesausschusses Diskussionstreffen/-foren ein und stellte die räumlichen Ressourcen zur Verfügung. Die benötigten Finanzmittel werden vom BA beschlossen.

Teilnehmer/innen sollten nicht die anwesenden Bundessprecher/innen und BA-Mitglieder, sondern interessierte Mitglieder der VVN-BdA sein. Angestrebt wird eine Vernetzung mit dem BA bei der Vorbereitung und Auswertung. Die Foren stehen für Bündnispartner offen.

Themen / Schwerpunkte:

  • Gedenkpolitischer Ratschlag zu antifaschistischer Gedenk- und Erinnerungskultur…
  • Antifa-Jugendtreffen
  • Mitgliederwerbung/Verjüngung
  • Verhältnis der VVN-BdA zu Israel
  • Neonaziaufmärsche in Dresden

Auf jedem Treffen wird zu einem Schwerpunkt diskutiert. Interessent/innenlisten liegen bereits auf dem Bundeskongresse aus. Auf den BA-Sitzungen wird nach Moderator/innen und Terminen gesucht.

Themen und Termine der Diskussionsforen werden in der „antifa“ bzw. durch Rundschreiben veröffentlicht.

Die Landes- und Kreisvereinigungen werden aufgefordert, diese Treffen bei ihren Mitgliedern und Bündnispartner publik zu machen und ihre Mitglieder bei der Teilnahme auch finanziell zu unterstützen.

(Beide Anträge abgelehnt bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung entsprechend der Empfehlung der Antragskommission: „Der Aufbau einer zusätzlichen Organisationsstruktur neben den gewählten Gremien – mit dem ausdrücklichen Ausschluss der gewählten BA-Mitglieder erst recht gegen diese Gremien gerichtet – entspräche weder der innerverbandlichen Demokratie noch der Satzung, ganz abgesehen von der kräftemäßigen Überforderung durch eine solche Doppelstruktur“ – und mit dem Hinweis, dass der BA nach Notwendigkeit und Möglichkeit jederzeit Themendiskussionen durchführen kann und dies auch bereits getan hat.)

Antrag 16 (Antragsteller: Hannes Püschel im LV Brandenburg)

Konferenzen

Der BundessprecherInnenrat wird verpflichtet, alle zwei Jahre einen Bundeskongress als höchstes Organ der VVN-BdA und damit abwechselnd ebenfalls im Zweijahresrhythmus in Zusammenarbeit mit den Landesverbänden eine politisch-thematisch Konferenz, die der inhaltlichen Diskussion im Bundesverband und mit unseren Bündnispartnern dient, zu organisieren.

(Festgestellt, dass Antrag unzulässig ist, weil er wegen des verpflichteten zweijährigen Stattfindens des Bundeskongresses satzungsändernd wäre und deshalb fristgerecht als Satzungsänderungsantrag hätte gestellt werden müssen.)

Antrag 17 (Antragsteller: Hannes Püschel im LV Brandenburg)

Bericht über Ergebnisse der beschlossenen Anträge

Der BundessprecherInnenkreis wird beauftragt, dem Bundeskongress über die vom jeweils letzten Bundeskongress beschlossenen Anträge als Bestandteil der Rechenschaftslegung einen kurzen Umsetzungsbericht, insbesondere über das Erreichen der angestrebten Ziele und die Zurkenntnisnahme in der öffentlichen Debatte, vorzulegen.

Hinsichtlich der Anträge, die sich mit politischen Entwicklungen und Ereignissen befassten, auf die mit Stellungnahmen u.ä. eingewirkt werden sollte, ist der weitere Fortgang dieser Geschehnisse darzustellen.

(In dieser veränderten Fassung einstimmig angenommen)

Antrag 18 (Antragsteller: Hannes Püschel im LV Brandenburg)

Antragsbehandlung

Anträge an den Bundeskongress kann nur der Bundeskongress diskutieren und entscheiden. Sollten ursprünglich an den Bundeskongress gerichtete Anträge durch den Bundesausschuss beschlossen werden sollen, müssen diese auf dem Bundeskongress zurückgezogen und innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Bundeskongresses neu an den Bundesausschuss gestellt werden.

(Feststellung: Erledigt durch Entscheid des Bundeskongresses, die nicht mehr behandelten Anträge dem Bundesausschuss zur Behandlung zu überweisen.)

Initiativantrag (Antragstellerin: Janka Kluge und 20 Delegierte)

Kapitalanlage

Als ein Ergebnis der Diskussion über die Rechenschafts- und Kassenberichte auf dem 4. Bundeskongresse fordert dieser den Bundesausschuss auf, zu veranlassen, dass die Rücklagen und Sparbücher der VVN-BdA bei der Postbank und der Berliner Bank gekündigt und danach bei ethisch und ökologisch arbeitenden Banken angelegt werden.

(bei 1 Gegenstimme angenommen)

Initiativantrag (Antragsteller: Gerd Kindling und 20 Delegierte)

Unterstützung der Rückführung und Aufstellung des Lenindenkmals in die Lutherstadt Eisleben

Der 4. Bundeskongress unterstützt die Initiative der Basisorganisation Mansfelder Land und fordert den Stadtrat der Lutherstadt Eisleben auf, in einem demokratischen Volksentscheid über die Rückführung und Aufstellung dieses antifaschistischen Denkmals zu entscheiden.

(Feststellung: Als Initiativantrag nach beschlossener Geschäftsordnung nicht zulässig, weil Antragsinhalt bereits zur Zeit der ordentlichen Antragsfrist bekannt war.)