04.05.2011
„Nie wieder Krieg – nie wieder Faschismus!“ -
Betrachtungen zum Grundgesetz wie zum Schwur von Buchenwald
Einige Betrachtungen zum Schwur von Buchenwald und
zum Grundgesetz schrieb der Landesgeschäftsführer der VVN-BdA
Jürgen Schuh. Für ihn ist der Schwur der Überlebenden und der
Befreier des Konzentrationslagers Buchenwald von besonderer
Bedeutung, wie auch der ursprüngliche Text des Grundgesetzes.
Der Schwur von Buchenwald lässt sich in den Worten
zusammenfassen „Nie wieder Krieg und Faschismus“. Dr.
Ottilie Scholz (SPD), Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum,
zitierte einmal in einer Rede vor der VVN-BdA die Kernaussage des
Schwurs von Buchenwald: “… den ‚Kampf erst einzustellen,
wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht’
und dem Ziel zu folgen, ‚eine neue Welt des Friedens und der
Freiheit’ aufzubauen.“ Mit der Gründung der Vereinigung der
Verfolgten des Naziregimes sei in diesem Sinne ein Zeichen gesetzt
worden. „Neben der Mahnung und Erinnerung an die Verbrechen des
Nationalsozialismus nahm sich die VVN vor allem der Betreuung von
Opfern dieses menschenverachtenden Regimes an.“
Der Schwur der Überlebenden und der Befreier des
Konzentrationslagers Buchenwald hat besondere Bedeutung. Dieses
Konzentrationslager mit seinen Außenlagern – das waren die
Zwangsarbeitslager der deutschen Industrie (auch überall in
Nordrhein-Westfalen) – hatte als Endbilanz: 56.000 inhaftierte
Menschen fanden den Tod. Das Lager Buchenwald war das einzige Lager,
dessen Insassen sich selbst von seinen Peinigern befreite. Kurz
danach trafen die US-Truppen ein.
In einem Buch unter dem Titel „Extremismus + Grundgesetz“
wird jetzt ein Beitrag von Dr. Bettina Blank veröffentlicht, die
ganz neue Erkenntnisse zutage bringt:
Sie weiß, dass „…der am 19. April 1945 abgelegte Schwur
eine Inszenierung des kommunistisch dominierten ‚Internationalen
Lagerkomitees’ “ war. Die Historikerin (Mitarbeiterin des
Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg) weiß nicht,
was jedem der deutschen Sprache mächtigen zugänglich ist. Aus dem
allgemein zugänglichen Standardwerk „Widerstand als Hochverrat“
vom Verlag K.G.Saur ist zu entnehmen: “Politisch motivierter
Widerstand war … zu 75 Prozent kommunistischer, zu 10 Prozent
sozialdemokratischer und nur zu 3 Prozent christlich-bürgerlicher
Widerstand.“
Es scheint Zufall zu sein, aber in diesen Tagen nehmen die
Angriffe auf Antifaschistinnen und Antifaschisten von allen Seiten
zu. Mit der Broschüre „ANDI“ Nr. 3 eröffnete der ehemalige
NRW-Innenminister Dr. Ingo Wolf (FDP) das Kesseltreiben gegen die
VVN-BdA NRW: “Vor allem sprechen Linksextremisten mit dem
Slogan: ‚Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen’
ihrem politischen Gegner alle demokratischen Rechte ab, zu denen
natürlich auch das Recht zu demonstrieren gehört.“
Die Ablehnung einer Bezuschussung von 3.000.- Euro einer
Ausstellung über Leben und Werk der Düsseldorfer
Widerstandskämpfer Hanns und Lya Kralik in Paris, die ihr Leben in
der französischen Résistance riskierten, wurde letztendlich vom
Kulturausschuss der Stadt Düsseldorf begründet mit: “…Der
Kulturausschuss hat – unabhängig von den Inhalten der Ausstellung
und der dazugehörigen Veröffentlichung – die Bezuschussung mit
der Begründung abgelehnt, dass als Veranstalter die Vereinigung der
Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (VVN-BdA)
fungieren. Dieser Verband gelte als nicht verfassungskonform…“.
Die VVN-BdA hatte zwar nachgewiesen, dass sie nicht Gegenstand des
Verfassungsschutzberichtes NRW 2010 wie auch des
Bundesverfassungsschutzberichtes gewesen sei, aber was kümmert das
die Ausschussmehrheit.
Die Rede der Vizepräsidentin des Landtages von NRW Gunhild Böth
als Vertreterin der VVN-BdA NRW bei der Gedenkstunde am Mahnmal
Wenzelnberg bei Leichlingen wird von dem Rassisten Markus Beisicht (proNRW)
im Rat von Leverkusen schändlich genutzt, das Gedenken an die bei
Kriegsende gemordeten 71 Häftlinge des Zuchthauses
Remscheid-Lüttringhausen zu missbrauchen. Er fordert von
Oberbürgermeister Buchhorn die Absetzung der Rednerin der VVN-BdA
NRW. Man könnte diese Intervention vernachlässigen, wenn nicht
Zustimmung von der CDU gekommen wäre. Der CDU-Vorsitzende Dr. Peter
Schmiegelow aus Solingen wendet laut „Solinger Tageblatt“ ein,
die Auswahl der Vizepräsidentin des Landtages als Rednerin der
VVN-BdA sei für ihn ein "Ergebnis des
Alleinvertretungsanspruchs der Linken auf den Antifaschismus".
Für Schmiegelow hat laut Tageblatt auch die CDU eine
antifaschistische Prägung.
Den "Alleinvertretungsanspruch" teilen wir gerne beim
nächsten Naziaufmarsch in Solingen mit der CDU. Damit die
'antifaschistische Prägung' mal voll zur Geltung kommt. Da würden
wir uns auch über "Redner/innen aus dem bürgerlichen
Lager", über streitbare Antifaschist/innen der CDU freuen.
Noch zum Thema: Gibt es eine neue Hatz gegen „Antifaschisten“:
Wir merken nur eines: In einem der Schwerpunkte neofaschistischer
Aktivitäten – in Stolberg – wurden der Präsentation unser
aktuellen Ausstellung „Neofaschismus in Deutschland“ städtische
Räume verwehrt. Das sind keine Randerscheinungen!
Schließlich sei an die dümmliche Anfrage des CDU-MdL Olaf Lehne
an die Landesregierung NRW erinnert, ob der Begriff „Faschismus“
dem Phänomen Faschismus wissenschaftlich angemessen sei oder ob es
nicht besser sei, von „Nationalsozialismus“ zu sprechen. Das
rundet das Bild ab. „Nationalsozialismus“ ist keine
wissenschaftliche Definition des deutschen Faschismus. Es ist eine
Wortschöpfung aus der verlogenen Propaganda von Joseph Goebbels.
Schließlich noch einige Worte zum Grundgesetz. Eine
Antifaschistin schrieb uns:
„Dies zum Artikel § 87a des GG (Der Bund stellt Streitkräfte
nur zur Verteidigung auf. usw.): Der ist 1956 im Zuge der
Wiederbewaffnung ins GG eingefügt worden. Wichtiger noch ist der §
26, "Verbot des Angriffskrieges", der im Original 1949
schon drinstand und im Juristendeutsch ausdrückt, was
Gründungskonsens dieses Staates war: Von deutschem Boden soll nie
wieder Krieg ausgehen. Das Bundesverfassungsgericht kann und darf
keinen Verfassungsartikel außer Kraft setzen, es bleibt also der
Widerspruch zwischen seiner Rechtssprechung und dem Text des GG.
Übrigens gibt es zum 26 auch einen schönen Paragraphen im
Strafgesetzbuch: "Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs.1 des
Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein
soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die
Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger
Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren
bestraft."( §80 StGB) Schröder-Fischer hätten demnach ihre
Knastzeit wg. Jugoslawien gerade abgesessen, Afghanistan käme
allerdings noch dazu.
Theorie - aber trotzdem gut zu wissen.“
Jürgen Schuh
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