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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

04.05.2011

„Nie wieder Krieg – nie wieder Faschismus!“ - Betrachtungen zum Grundgesetz wie zum Schwur von Buchenwald

Einige Betrachtungen zum Schwur von Buchenwald und zum Grundgesetz schrieb der Landesgeschäftsführer der VVN-BdA Jürgen Schuh. Für ihn ist der Schwur der Überlebenden und der Befreier des Konzentrationslagers Buchenwald von besonderer Bedeutung, wie auch der ursprüngliche Text des Grundgesetzes.

Der Schwur von Buchenwald lässt sich in den Worten zusammenfassen „Nie wieder Krieg und Faschismus“. Dr. Ottilie Scholz (SPD), Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum, zitierte einmal in einer Rede vor der VVN-BdA die Kernaussage des Schwurs von Buchenwald: “… den ‚Kampf erst einzustellen, wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht’ und dem Ziel zu folgen, ‚eine neue Welt des Friedens und der Freiheit’ aufzubauen.“ Mit der Gründung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes sei in diesem Sinne ein Zeichen gesetzt worden. „Neben der Mahnung und Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus nahm sich die VVN vor allem der Betreuung von Opfern dieses menschenverachtenden Regimes an.“

Der Schwur der Überlebenden und der Befreier des Konzentrationslagers Buchenwald hat besondere Bedeutung. Dieses Konzentrationslager mit seinen Außenlagern – das waren die Zwangsarbeitslager der deutschen Industrie (auch überall in Nordrhein-Westfalen) – hatte als Endbilanz: 56.000 inhaftierte Menschen fanden den Tod. Das Lager Buchenwald war das einzige Lager, dessen Insassen sich selbst von seinen Peinigern befreite. Kurz danach trafen die US-Truppen ein.

In einem Buch unter dem Titel „Extremismus + Grundgesetz“ wird jetzt ein Beitrag von Dr. Bettina Blank veröffentlicht, die ganz neue Erkenntnisse zutage bringt: 

Sie weiß, dass „…der am 19. April 1945 abgelegte Schwur eine Inszenierung des kommunistisch dominierten ‚Internationalen Lagerkomitees’ “ war. Die Historikerin (Mitarbeiterin des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg) weiß nicht, was jedem der deutschen Sprache mächtigen zugänglich ist. Aus dem allgemein zugänglichen Standardwerk „Widerstand als Hochverrat“ vom Verlag K.G.Saur ist zu entnehmen: “Politisch motivierter Widerstand war … zu 75 Prozent kommunistischer, zu 10 Prozent sozialdemokratischer und nur zu 3 Prozent christlich-bürgerlicher Widerstand.“

Es scheint Zufall zu sein, aber in diesen Tagen nehmen die Angriffe auf Antifaschistinnen und Antifaschisten von allen Seiten zu. Mit der Broschüre „ANDI“ Nr. 3 eröffnete der ehemalige NRW-Innenminister Dr. Ingo Wolf (FDP) das Kesseltreiben gegen die VVN-BdA NRW: “Vor allem sprechen Linksextremisten mit dem Slogan: ‚Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen’ ihrem politischen Gegner alle demokratischen Rechte ab, zu denen natürlich auch das Recht zu demonstrieren gehört.“

Die Ablehnung einer Bezuschussung von 3.000.- Euro einer Ausstellung über Leben und Werk der Düsseldorfer Widerstandskämpfer Hanns und Lya Kralik in Paris, die ihr Leben in der französischen Résistance riskierten, wurde letztendlich vom Kulturausschuss der Stadt Düsseldorf begründet mit: “…Der Kulturausschuss hat – unabhängig von den Inhalten der Ausstellung und der dazugehörigen Veröffentlichung – die Bezuschussung mit der Begründung abgelehnt, dass als Veranstalter die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) fungieren. Dieser Verband gelte als nicht verfassungskonform…“. Die VVN-BdA hatte zwar nachgewiesen, dass sie nicht Gegenstand des Verfassungsschutzberichtes NRW 2010 wie auch des Bundesverfassungsschutzberichtes gewesen sei, aber was kümmert das die Ausschussmehrheit.

Die Rede der Vizepräsidentin des Landtages von NRW Gunhild Böth als Vertreterin der VVN-BdA NRW bei der Gedenkstunde am Mahnmal Wenzelnberg bei Leichlingen wird von dem Rassisten Markus Beisicht (proNRW) im Rat von Leverkusen schändlich genutzt, das Gedenken an die bei Kriegsende gemordeten 71 Häftlinge des Zuchthauses Remscheid-Lüttringhausen zu missbrauchen. Er fordert von Oberbürgermeister Buchhorn die Absetzung der Rednerin der VVN-BdA NRW. Man könnte diese Intervention vernachlässigen, wenn nicht Zustimmung von der CDU gekommen wäre. Der CDU-Vorsitzende Dr. Peter Schmiegelow aus Solingen wendet laut „Solinger Tageblatt“ ein, die Auswahl der Vizepräsidentin des Landtages als Rednerin der VVN-BdA sei für ihn ein "Ergebnis des Alleinvertretungsanspruchs der Linken auf den Antifaschismus". Für Schmiegelow hat laut Tageblatt auch die CDU eine antifaschistische Prägung.

Den "Alleinvertretungsanspruch" teilen wir gerne beim nächsten Naziaufmarsch in Solingen mit der CDU. Damit die 'antifaschistische Prägung' mal voll zur Geltung kommt. Da würden wir uns auch über "Redner/innen aus dem bürgerlichen Lager", über streitbare Antifaschist/innen der CDU freuen.

Noch zum Thema: Gibt es eine neue Hatz gegen „Antifaschisten“: Wir merken nur eines: In einem der Schwerpunkte neofaschistischer Aktivitäten – in Stolberg – wurden der Präsentation unser aktuellen Ausstellung „Neofaschismus in Deutschland“ städtische Räume verwehrt. Das sind keine Randerscheinungen!

Schließlich sei an die dümmliche Anfrage des CDU-MdL Olaf Lehne an die Landesregierung NRW erinnert, ob der Begriff „Faschismus“ dem Phänomen Faschismus wissenschaftlich angemessen sei oder ob es nicht besser sei, von „Nationalsozialismus“ zu sprechen. Das rundet das Bild ab. „Nationalsozialismus“ ist keine wissenschaftliche Definition des deutschen Faschismus. Es ist eine Wortschöpfung aus der verlogenen Propaganda von Joseph Goebbels.

Schließlich noch einige Worte zum Grundgesetz. Eine Antifaschistin schrieb uns:

„Dies zum Artikel § 87a des GG (Der Bund stellt Streitkräfte nur zur Verteidigung auf. usw.): Der ist 1956 im Zuge der Wiederbewaffnung ins GG eingefügt worden. Wichtiger noch ist der § 26, "Verbot des Angriffskrieges", der im Original 1949 schon drinstand und im Juristendeutsch ausdrückt, was Gründungskonsens dieses Staates war: Von deutschem Boden soll nie wieder Krieg ausgehen. Das Bundesverfassungsgericht kann und darf keinen Verfassungsartikel außer Kraft setzen, es bleibt also der Widerspruch zwischen seiner Rechtssprechung und dem Text des GG.

Übrigens gibt es zum 26 auch einen schönen Paragraphen im Strafgesetzbuch: "Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs.1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft."( §80 StGB) Schröder-Fischer hätten demnach ihre Knastzeit wg. Jugoslawien gerade abgesessen, Afghanistan käme allerdings noch dazu. 

Theorie - aber trotzdem gut zu wissen.“ 

Jürgen Schuh