02.03.2011
Der NRW-Landtag soll unmittelbar und direkt gegen
Nazis vorgehen
Die Landesdelegiertenkonferenz der VVN-BdA am
26.2.11 in Düsseldorf hat dringende Appelle an den Landtag
gerichtet. Die VVN-BdA unterstützt darin die Bemühungen zur
Einrichtung von Beratungsstellen in NRW für Opfer rechter Gewalt.
Unverzichtbar sei auch, die Achtung von Recht und
Gesetz zu einer unmittelbaren Aufgabe des Landtages zu machen, das
heißt: „Unverzichtbar ist, dass die demokratisch gewählten
Gremien handeln, und dies nicht der Polizei überlassen.“ Die
VVN/BdA Nordrhein-Westfalen unterstützt ferner die Aktionen gegen
den für den 7. Mai 2011 von „pro NRW“ mit Unterstützung
zahlreicher europäischer Rechtsparteien geplanten „Marsch für
die Freiheit“ in Köln.
Antrag
4 der Kreisvereinigung Dortmund: Die VVN-BdA unterstützt die
Bemühungen zur Einrichtung von Beratungsstellen in NRW für Opfer
rechter Gewalt.
Die Entwicklung im Lande, insbesondere in den Hochburgen der so
genannten ‚Autonomen Nationalisten' in Aachen und Dortmund, hat
zur alltäglichen rechten Gewalt geführt, ohne dass die Behörden
adäquat darauf reagiert hätten.
Es ist nicht länger hinnehmbar, dass Opfer aus NRW sich
inzwischen sogar an die Opferberatungsstellen in Thüringen und
Sachsen-Anhalt wenden mussten, weil das eigene Bundesland untätig
ist.
Die zu schaffenden Beratungsstellen in NRW sollen Aufgaben
wahrnehmen, die der besonderen Situation der Betroffenen nach einem
rechten Angriff gerecht werden.
Nordrhein- Westfalen nimmt seit vielen Jahren den ersten Platz
der absoluten Zahlen bei rechter Gewalt ein. Die bloße Tatsache,
dass auf Grund der hohen Bevölkerungszahl die prozentuelle Zahl
gering ist, hilft den Betroffenen in ihrer schwierigen Situation in
keiner Weise.
Wir fordern die finanzielle Absicherung einer spezifischen
Beratungseinrichtung für Opfer neofaschistischer Gewalt in NRW.
Einstimmig beschlossen von der LDK der VVN/BdA NRW
Antrag 5 der Kreisvereinigung
Dortmund: Petition an den Landtag: Gemeinsames Handeln der
Demokraten zum Stopp der Nazis
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen möge beschließen:
In einer gemeinsamen Resolution wenden sich die Mitglieder des
Landtages gegen alle Aufmärsche von Neonazis in den Städten und
Gemeinden unseres Bundeslandes. Sie sprechen sich entschieden für
Mitmenschlichkeit und Toleranz, gegen Fremdenfeindlichkeit und
Gewalt aus.
Rassismus, Kriegshetze und Fremdenfeindlichkeit sowie alle
Bemühungen, die Verbrechen des Naziregimes zu verharmlosen, haben
in unserem Land keinen Platz.
Die Nazi-Aufmärsche werden nunmehr seit zehn Jahren in
verstärktem Maße hier geduldet, obwohl eine überwältigende
Mehrheit der Bürgerschaft unserer Städte und Gemeinden sie
ablehnen.
Die Mitglieder des Landtages bedauern die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts, auch am 4. September 2010 einen Aufmarsch
der Neonazis in Dortmund genehmigt zu haben.
Sie sprechen sich gemeinsam dafür aus, alle Naziaufmärsche zu
beenden. Die Mitglieder des Landtages erwarten vom
Bundesverfassungsgericht, seine bisherige Rechtsprechung zu
überdenken und in künftigen Entscheidungen über
Demonstrationsverbote insbesondere sein eigenes Grundsatzurteil vom
November 2009 zu beachten.
Unverzichtbar ist, die Achtung von Recht und Gesetz auch zu einer
unmittelbaren Aufgabe des Landtages zu machen. Unverzichtbar ist,
dass die demokratisch gewählten Gremien handeln, und dies nicht der
Polizei überlassen. Insbesondere mobilisiert der Landtag dazu die
Öffentlichkeit, ermutigt die Bürgerinnen und Bürger zur
Zivilcourage und beteiligt sich demonstrativ an den Protestaktionen.
Mit Entschiedenheit gilt es, der Demokratie der Mehrheit gegen den
Terror einer Minderheit Geltung zu verschaffen.
Im einzelnen wird gefordert:
- Das Prinzip des Oberverwaltungsgerichts Münster sollte
angewendet werden, welches lautet: "Eine
rechtsextremistische Ideologie lässt sich auch nicht mit den
Mitteln des Demonstrationsrechts legitimieren." (Beschluss
OVG NRW, Az 5 B B 585/01)
- Es wird somit das Grundgesetz angewendet, dessen Artikel 139
die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom
Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen
Rechtsvorschriften zu geltendem Recht macht; - dieser Artikel
wurde beim Beitritt der Bundesrepublik Deutschlands in die UNO
und bei Grundgesetzentscheidung nach der Herstellung der Einheit
Deutschlands bekräftigt.
- Es wird die Entscheidung des Bundestages angewendet, der den
§ 130,4 geschaffen hat, der besagt: Es "wird bestraft, wer
öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden
in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört,
dass er die nationalsozialistische Gewalt- und
Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder
rechtfertigt."
- Es wird die Entscheidung des Bundestages angewendet, der in
das Versammlungsgesetz hineingeschrieben hat: "Eine
Versammlung oder ein Aufzug kann insbesondere verboten (…)
werden, wenn 1. die Versammlung oder der Aufzug an einem Ort
stattfindet, der als Gedenkstätte von historisch herausragender
überregionaler Bedeutung an die Opfer der menschenunwürdigen
Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft
erinnert und 2. nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung
konkret feststellbaren Umständen zu besorgen ist, dass durch
die Versammlung oder den Aufzug die Würde der Opfer
beeinträchtigt wird." (Versammlungsgesetz § 15,2)
- In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht bereits im
November 2009 entschieden: "Wegen der besonderen Geschichte
Deutschlands gilt in der Frage der Meinungsfreiheit für Nazis
eine Ausnahme. ‚Angesichts des Unrechts und des Schreckens,
den die Naziherrschaft über Europa und weite Teile der Welt
gebracht habe', enthalte das Grundgesetz in diesem Punkt eine
Ausnahme vom Verbot, ein Sonderrecht gegen bestimmte Propaganda
zu schaffen. Denn ‚das Grundgesetz kann weithin geradezu als
Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des national-sozialistischen
Regimes gedeutet werden'." (Az. 1 BvR 2150/08) (Zitiert
nach dpa vom 17.11.09)
- Die Städte Wunsiedel und Karlsruhe haben die Anwendung des §
130,4 des Strafgesetzbuches gegen Neonaziaufmärsche vorgenommen
und sind damit gut gefahren. So konnten die Naziaufmärsche
verboten werden. Das sollte auch in unseren Städten und
Gemeinden möglich sein.
Einstimmig beschlossen von der LDK der VVN/BdA NRW am 26.02.2011
Antrag 8 der Kreisvereinigung Köln:
Unterstützung der Aktionen gegen "proNRW" im Mai 2011
Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:
Die VVN/BdA Nordrhein-Westfalen unterstützt die Aktionen gegen
den für den 7. Mai 2011 von "pro NRW" mit Unterstützung
zahlreicher europäischer Rechtsparteien geplanten "Marsch für
die Freiheit" in Köln und fordert die umliegenden
Kreisvereinigungen auf, sich an den antifaschistischen Aktivitäten
an diesem Tag zu beteiligen und aktiv dafür zu werben.
Begründung:
Nachdem die beiden letzten von pro Köln/pro NRW organisierten
"Großereignisse" zur Blamage für die Veranstalter
wurden, gehen die Rassisten jetzt aufs Ganze: Unter dem
provokatorischen und verlogenen Motto "Marsch für die
Freiheit" kündigen sie für den 7. Mai 2011 eine
Großdemonstration in Köln an. Dabei werden sie von zahlreichen
europäischen Rechtsparteien wie z. B. der österreichischen FPÖ
und dem belgischen Vlaams Belang unterstützt.
Angesichts der nicht völlig erfolglosen Versuche von pro NRW,
sich über das engere Kölner Umland hinaus auszudehnen, einer in
Teilen der Bevölkerung feststellbaren rassistischen Grundstimmung
(die sich u.a in den Diskussionen um das Buch von Thilo Sarrazin
manifestierte), der Aufwertung von pro NRW durch die Unterstützung
großer europäischer Rechtsparteien und der besonderen Provokation,
die der Veranstaltungstermin einen Tag vor dem Jahrestag der
Befreiung von Faschismus darstellt, ist es notwendig, durch eine
breite Mobilisierung, die deutlich über Köln hinausgeht, für
starke und erfolgreiche Gegenaktivitäten jeder Art zu sorgen.
Einstimmig beschlossen von der LDK der VVN/BdA NRW am 26.02.2011
Siehe auch:
Bericht über drei Jahre VVN-BdA-Arbeit vorgelegt
Landesdelegiertenkonferenz der
VVN-BdA NRW tagt am 26. Februar 2011 in Düsseldorf
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