03.01.2011
2011 – Das Jahr der Entscheidung für die
Entschädigung von NS-Verbrechen
Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund
der Antifaschisten (VVN-BdA) arbeitet eng mit dem AK Distomo
zusammen und unterstützt seine Forderungen nach Gerechtigkeit für
die Opfer der deutschen Kriegsmassaker im Prozess in Den Haag. Für
das neue Jahr wurden Aktionen am Standort des Gerichtes in Den Haag
angekündigt, so ein Sprecher der VVN-BdA. Der Arbeitskreis Distomo
rechnet damit, dass der Internationale Gerichtshof in Den Haag im
Jahr 2011 seine Entscheidung im Verfahren Deutschland vs. Italien
fällen wird. Es geht um die Frage, ob die Opfer und Überlebenden
nationalsozialistischer Verbrechen das Recht haben, in ihren
jeweiligen Heimatländern Entschädigung gerichtlich einzuklagen.
Neujahrsbotschaft des AK-Distomo
2011 – Das Jahr der Entscheidung
für die Entschädigung von NS-Verbrechen?
Der Arbeitskreis Distomo rechnet damit, dass der Internationale
Gerichtshof in Den Haag im Jahr 2011 seine Entscheidung im Verfahren
Deutschland ./. Italien fällen wird. Es geht um die Frage, ob die
Opfer und Überlebenden nationalsozialistischer Verbrechen das Recht
haben, in ihren jeweiligen Heimatländern Entschädigung gerichtlich
einzuklagen. Griechische und italienische Gerichte haben dieses
Recht anerkannt und mehrfach bestätigt. Einer der in Den Haag
verhandelten Fälle ist das Entschädigungsverfahren im Fall
Distomo. In Distomo begingen deutsche Truppen am 10. Juni 1944 ein
Massaker an der Bevölkerung und ermordeten 218 Menschen.
Der griechische Justizminister Kastanidis erklärte jüngst im
Rahmen einer parlamentarischen Fragestunde, dass die griechische
Regierung ernsthaft erwäge, sich am Verfahren in Den Haag zu
beteiligen. Der Arbeitskreis Distomo begrüßt diese Überlegungen
und wünscht der griechischen Regierung für das neue Jahr viel
Erfolg bei ihrer Entscheidungsfindung. Eine Beteiligung
Griechenlands würde die Chancen für eine Abweisung der deutschen
Klage in Den Haag und eine Durchsetzung der Rechtsansprüche der
Distomo-Opfer deutlich verbessern. Die Frist für eine mögliche
Beteiligung läuft noch bis Mitte Januar 2011.
Deutschland missachtet seit vielen Jahren die Rechtsprechung
anderer EU-Staaten und setzt sich über rechtskräftige Urteile
hinweg. Im Fall Distomo bestehen rechtskräftige Ansprüche in Höhe
von derzeit ca. € 50 Mio. zugunsten von ca. 300 Klägerinnen und
Klägern.
Die deutsche Regierung hat zuletzt den Internationalen
Gerichtshof angerufen, um mit dem Scheinargument der
Staatenimmunität die Unabhängigkeit der Justiz in anderen
EU-Ländern auszuhebeln und die Rechtsansprüche der Opfer zu
torpedieren. Die deutsche Klage gegen Italien stellt einen
Missbrauch des Internationalen Gerichtshofs dar. Tatsächlich geht
es um schlichte Zahlungsverweigerung. Außerdem will Deutschland
sich für gegenwärtige und zukünftige Kriegseinsätze den Rücken
freihalten, um für Verbrechen seiner Soldaten im Ausland - wie z.
B. den Luftangriff auf einen Tanklastzug im afghanischen Kundus -
nicht verklagt werden zu können.
Der Arbeitskreis Distomo fordert
- die sofortige Erfüllung des Distomo-Urteils durch die
deutsche Regierung
- die Rücknahme der Klage beim Internationalen Gerichtshof in
den Haag
- die unverzügliche Entschädigung aller NS-Opfer durch die Bundesrepublik Deutschland.
Hamburg, den 2. Januar 2011
AK Distomo
Weitere Informationen unter http://keine-ruhe.org/
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