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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

03.01.2011

2011 – Das Jahr der Entscheidung für die Entschädigung von NS-Verbrechen

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) arbeitet eng mit dem AK Distomo zusammen und unterstützt seine Forderungen nach Gerechtigkeit für die Opfer der deutschen Kriegsmassaker im Prozess in Den Haag. Für das neue Jahr wurden Aktionen am Standort des Gerichtes in Den Haag angekündigt, so ein Sprecher der VVN-BdA. Der Arbeitskreis Distomo rechnet damit, dass der Internationale Gerichtshof in Den Haag im Jahr 2011 seine Entscheidung im Verfahren Deutschland vs. Italien fällen wird. Es geht um die Frage, ob die Opfer und Überlebenden nationalsozialistischer Verbrechen das Recht haben, in ihren jeweiligen Heimatländern Entschädigung gerichtlich einzuklagen.

Neujahrsbotschaft des AK-Distomo

2011 – Das Jahr der Entscheidung für die Entschädigung von NS-Verbrechen?

Der Arbeitskreis Distomo rechnet damit, dass der Internationale Gerichtshof in Den Haag im Jahr 2011 seine Entscheidung im Verfahren Deutschland ./. Italien fällen wird. Es geht um die Frage, ob die Opfer und Überlebenden nationalsozialistischer Verbrechen das Recht haben, in ihren jeweiligen Heimatländern Entschädigung gerichtlich einzuklagen. Griechische und italienische Gerichte haben dieses Recht anerkannt und mehrfach bestätigt. Einer der in Den Haag verhandelten Fälle ist das Entschädigungsverfahren im Fall Distomo. In Distomo begingen deutsche Truppen am 10. Juni 1944 ein Massaker an der Bevölkerung und ermordeten 218 Menschen.

Der griechische Justizminister Kastanidis erklärte jüngst im Rahmen einer parlamentarischen Fragestunde, dass die griechische Regierung ernsthaft erwäge, sich am Verfahren in Den Haag zu beteiligen. Der Arbeitskreis Distomo begrüßt diese Überlegungen und wünscht der griechischen Regierung für das neue Jahr viel Erfolg bei ihrer Entscheidungsfindung. Eine Beteiligung Griechenlands würde die Chancen für eine Abweisung der deutschen Klage in Den Haag und eine Durchsetzung der Rechtsansprüche der Distomo-Opfer deutlich verbessern. Die Frist für eine mögliche Beteiligung läuft noch bis Mitte Januar 2011.

Deutschland missachtet seit vielen Jahren die Rechtsprechung anderer EU-Staaten und setzt sich über rechtskräftige Urteile hinweg. Im Fall Distomo bestehen rechtskräftige Ansprüche in Höhe von derzeit ca. € 50 Mio. zugunsten von ca. 300 Klägerinnen und Klägern.

Die deutsche Regierung hat zuletzt den Internationalen Gerichtshof angerufen, um mit dem Scheinargument der Staatenimmunität die Unabhängigkeit der Justiz in anderen EU-Ländern auszuhebeln und die Rechtsansprüche der Opfer zu torpedieren. Die deutsche Klage gegen Italien stellt einen Missbrauch des Internationalen Gerichtshofs dar. Tatsächlich geht es um schlichte Zahlungsverweigerung. Außerdem will Deutschland sich für gegenwärtige und zukünftige Kriegseinsätze den Rücken freihalten, um für Verbrechen seiner Soldaten im Ausland - wie z. B. den Luftangriff auf einen Tanklastzug im afghanischen Kundus - nicht verklagt werden zu können.

Der Arbeitskreis Distomo fordert

  • die sofortige Erfüllung des Distomo-Urteils durch die deutsche Regierung
  • die Rücknahme der Klage beim Internationalen Gerichtshof in den Haag
  • die unverzügliche Entschädigung aller NS-Opfer durch die Bundesrepublik Deutschland.

Hamburg, den 2. Januar 2011

AK Distomo

Weitere Informationen unter http://keine-ruhe.org/