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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

23.11.2010

Die Träger des Banden­kampf­abzeichens blieben im Amt – und behielten ihre Auszeichnungen

Orden für die Leistungen bei der „Liquidierung des Judentums“ wurden unter Adenauer erneuert

Die Personalpolitik des Auswärtigen Amtes hat mit Erscheinen des Buches „Das Amt und die Vergangenheit“ starke Beachtung gefunden. Wegen der bekannt gewordenen Fortdauer der Beschäftigung von NS-Verbrechern im Amt ist die berechtigte Empörung groß. Weithin unbekannt ist: Es gab auch in der Ordenspolitik der BRD seit 1957 eine ähnliche Entwicklung wie in der Personalpolitik. Orden, verliehen oft wegen der Beteiligung an schweren Verbrechen, blieben „tragbar“. 

Hitlers Bandenkampfabzeichen noch immer beim Bund erlaubt

Zur Guttenbergs Verordnung neuer Kampforden für die Bundeswehr

Von Ulrich Sander

vorher: Von Hitler verliehenes Bandekampfabzeichen.

nachher: Unter Adenauer wieder zugelassenes und leicht verändertes Bandenkampfabzeichen. Die Träger waren Massenmörder. Und sie waren wieder in der Bundeswehr willkommen.

Wie um den Tucholsky-Satz "Soldaten sind Mörder" zu bestätigen, ruft Bundesminister K. T. zu Guttenberg zu weiterem mörderischen Handeln auf. Er nennt dies "Armee im ständigen Einsatz". Wer dabei ist, bekommt einen Orden! AFP meldete kürzlich: "Die Sonderstufe der Einsatzmedaille der Bundeswehr soll demnächst an jene Soldaten verliehen werden, die ‚mindestens einmal aktiv an Gefechtshandlungen teilgenommen oder unter hoher persönlicher Gefährdung terroristische oder militärische Gewalt erlitten haben.'" "Erleidet" da sonst niemand etwas? Die Sprache solcher Ordens­verleihungs­anordnungen hat eine lange Tradition.

Nicht nur die nach Wehrmachtskriegern benannten Kasernen stehen für eine Renaissance der Helden des Vernichtungskriegs im westdeutschen Nachkriegsstaat und der Würdigung der "Helden". Um die alten Kader wieder in die neue Armee zu integrieren und die Massen der ehemaligen Wehrmachtssoldaten als Wähler zu ködern, wurden schon früh die Orden, die von 1939 bis 1945 an Soldaten verliehen wurden wieder zugelassen.

General unter Hitler und Adenauer war Hans Röttiger, der im November 1945 dem Nürnberger Alliierten Kriegsverbrechertribunal mitteilte: Er sei zu der Erkenntnis gekommen, "dass die Bandenbekämpfung, die wir führten, im Endziel den Zweck hatte, den militärischen Bandenkampf des Heeres dazu auszunutzen, um die rücksichtslose Liquidierung des Judentums und anderer unerwünschter Elemente zu ermöglichen."

Für die Teilnehmer am Bandenkampf, also am massenhaften Vernichten der Juden und Kommunisten, stifteten Hitler und Himmler das Bandenkampfabzeichen. Dieses Abzeichen durfte in der Bundeswehr getragen werden, es mussten nur Hakenkreuz und Totenkopf entfernt werden. An diesen Skandal wie auch an den der hohen Pensionszahlungen an die SSler im In- und Ausland erinnerte die VVN-BdA.

Wer sich bei Kriegsverbrechen schuldig gemacht hat, der soll seine Opferrente verlieren, beschloss dann 1998 der Bundestag, u.a. nachdem die VVN-BdA es gefordert hatte. Doch dann geschah nichts, weil nämlich unklar blieb, wie die Täter zu finden sind. Denn von deutschen Gerichten waren ja keine Wehrmachtsangehörigen je belangt worden. Die VVN-BdA schlug vor, zumindest allen Trägern des Bandenkampfabzeichens und ähnlicher Orden für Massenmörder die Opferrente zu nehmen und gegen sie zu ermitteln und mit den Ermittlungen die Ludwigsburger Zentralstelle zu beauftragen. Was wurde daraus? Nicht viel. Die Ludwigsburger Zentralstelle zur Verfolgung von NS-Verbrechern teilte mit, sie sei personell zu schwach, um zu handeln. In Ludwigsburg gab es inklusive Kraftfahrer und Reinigungskräfte nur 25 Mitarbeiter. (Zum Beispiel bei der Stasiunterlagenbehörde sind es 3.400 Planstellen.)

Und mit dem Bandenkampfabzeichen von vor und nach 1945 wurde und wird schwunghafter Ebay-Handel getrieben, wenn nicht die hochbetagten Träger - und Massenmörder wie auch Bundeswehroffiziere a. D. - damit noch immer herumstolzieren. Und zwar mit Genehmigung einer gültigen Verordnung des Bundesinnenministeriums und des Bundespräsidenten.