23.11.2010
Die Träger des Bandenkampfabzeichens blieben im
Amt – und behielten ihre Auszeichnungen
Orden für die Leistungen bei
der „Liquidierung des Judentums“ wurden unter Adenauer erneuert
Die Personalpolitik des Auswärtigen Amtes hat mit
Erscheinen des Buches „Das Amt und die Vergangenheit“ starke
Beachtung gefunden. Wegen der bekannt gewordenen Fortdauer der
Beschäftigung von NS-Verbrechern im Amt ist die berechtigte
Empörung groß. Weithin unbekannt ist: Es gab auch in der
Ordenspolitik der BRD seit 1957 eine ähnliche Entwicklung wie in
der Personalpolitik. Orden, verliehen oft wegen der Beteiligung an
schweren Verbrechen, blieben „tragbar“.
Hitlers Bandenkampfabzeichen noch
immer beim Bund erlaubt
Zur Guttenbergs Verordnung neuer
Kampforden für die Bundeswehr
Von Ulrich Sander
vorher: Von Hitler
verliehenes Bandekampfabzeichen.
nachher: Unter Adenauer
wieder zugelassenes und leicht verändertes
Bandenkampfabzeichen. Die Träger waren Massenmörder. Und
sie waren wieder in der Bundeswehr willkommen.
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Wie um den Tucholsky-Satz "Soldaten sind Mörder" zu
bestätigen, ruft Bundesminister K. T. zu Guttenberg zu weiterem
mörderischen Handeln auf. Er nennt dies "Armee im ständigen
Einsatz". Wer dabei ist, bekommt einen Orden! AFP meldete
kürzlich: "Die Sonderstufe der Einsatzmedaille der Bundeswehr
soll demnächst an jene Soldaten verliehen werden, die ‚mindestens
einmal aktiv an Gefechtshandlungen teilgenommen oder unter hoher
persönlicher Gefährdung terroristische oder militärische Gewalt
erlitten haben.'" "Erleidet" da sonst niemand etwas?
Die Sprache solcher Ordensverleihungsanordnungen hat eine lange
Tradition.
Nicht nur die nach Wehrmachtskriegern benannten Kasernen stehen
für eine Renaissance der Helden des Vernichtungskriegs im
westdeutschen Nachkriegsstaat und der Würdigung der
"Helden". Um die alten Kader wieder in die neue Armee zu
integrieren und die Massen der ehemaligen Wehrmachtssoldaten als
Wähler zu ködern, wurden schon früh die Orden, die von 1939 bis
1945 an Soldaten verliehen wurden wieder zugelassen.
General unter Hitler und Adenauer war Hans Röttiger, der im
November 1945 dem Nürnberger Alliierten Kriegsverbrechertribunal
mitteilte: Er sei zu der Erkenntnis gekommen, "dass die
Bandenbekämpfung, die wir führten, im Endziel den Zweck hatte, den
militärischen Bandenkampf des Heeres dazu auszunutzen, um die
rücksichtslose Liquidierung des Judentums und anderer
unerwünschter Elemente zu ermöglichen."
Für die Teilnehmer am Bandenkampf, also am massenhaften
Vernichten der Juden und Kommunisten, stifteten Hitler und Himmler
das Bandenkampfabzeichen. Dieses Abzeichen durfte in der Bundeswehr
getragen werden, es mussten nur Hakenkreuz und Totenkopf entfernt
werden. An diesen Skandal wie auch an den der hohen
Pensionszahlungen an die SSler im In- und Ausland erinnerte die
VVN-BdA.
Wer sich bei Kriegsverbrechen schuldig gemacht hat, der soll
seine Opferrente verlieren, beschloss dann 1998 der Bundestag, u.a.
nachdem die VVN-BdA es gefordert hatte. Doch dann geschah nichts,
weil nämlich unklar blieb, wie die Täter zu finden sind. Denn von
deutschen Gerichten waren ja keine Wehrmachtsangehörigen je belangt
worden. Die VVN-BdA schlug vor, zumindest allen Trägern des
Bandenkampfabzeichens und ähnlicher Orden für Massenmörder die
Opferrente zu nehmen und gegen sie zu ermitteln und mit den
Ermittlungen die Ludwigsburger Zentralstelle zu beauftragen. Was
wurde daraus? Nicht viel. Die Ludwigsburger Zentralstelle zur
Verfolgung von NS-Verbrechern teilte mit, sie sei personell zu
schwach, um zu handeln. In Ludwigsburg gab es inklusive Kraftfahrer
und Reinigungskräfte nur 25 Mitarbeiter. (Zum Beispiel bei der
Stasiunterlagenbehörde sind es 3.400 Planstellen.)
Und mit dem Bandenkampfabzeichen von vor und nach 1945 wurde und
wird schwunghafter Ebay-Handel getrieben, wenn nicht die
hochbetagten Träger - und Massenmörder wie auch
Bundeswehroffiziere a. D. - damit noch immer herumstolzieren. Und
zwar mit Genehmigung einer gültigen Verordnung des
Bundesinnenministeriums und des Bundespräsidenten.
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