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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

02.09.2010

Mahnwache vor der Gedenkstätte Steinwache findet auf dem Privatgelände davor statt

Begrüßenswertes Verbot des Naziaufmarsches 

Aber: Unsere Aktionen werden weiter vorbereitet – und wir hoffen, dass das Verbot der Nazidemo hält. 

Zur heutigen Meldung in der Westfälischen Rundschau über ein Verbot der Mahnwache der VVN-BdA und der Hinterbliebenen der Opfer der Steinwache:

Wir können mitteilen, dass wir eine Lösung für unsere 4.9.-Mahnwache gegen die Nazis an der Steinwache gefunden haben. Geholfen hat uns dabei nicht die Polizei, die sich wahrlich merkwürdig aufführte. Sie hat den Zugang zur Steinwache und zur Auslandsgesellschaft am 4. 9. garantiert, aber eine Mahnwache an diesem Zugang verboten. Zu den öffentlichen Zugangswegen im Bereich des Nordausgangs des Hauptbahnhofs erklärte die Behörde: „Der Platz vor dem Nordausgang des Hauptbahnhofs ist polizeilich als Aktionsraum für Polizei und Rettungsdienste sowie Besucherströme frei zu halten.“ Das heißt: Besucherströme dürfen zur Steinwache gelangen. Wir hoffen auf diese Ströme.

Geholfen haben uns der Leiter der Gedenkstätte Steinwache, Herr Dr. Mülhofer, und der Direktor des Stadtarchivs von Dortmund, Dr. Högl. Am Rande der gestrigen DGB-Veranstaltung zum 1. September machten wir einen Ortstermin. Dabei ergab sich, dass der von uns erbetene Raum zwischen dem Gebäude der Auslandsgesellschaft und dem Gebäude der Gedenkstätte bzw. dem Gelände des Parkplatzes, der zur Gedenkstätte gehört, kein Gelände ist, über das die Polizei zu bestimmen hat. Es wurde uns für den 4.9. überlassen, die Polizei hat dort auf dem Gelände der Gedenkstätte nichts zu erlauben oder zu verbieten. Und daran hat sich die Polizei zu halten. Einer erfolgreichen Mahnwache steht nichts mehr im Wege. Nehmt daran teil!

Da die Nazis sich nach wie vor in der Nähe der Gedenkstätte versammeln wollen, soll hier aus dem Versammlungsgesetz § 15,2 zitiert werden – und zwar eine für die Antifaschisten günstige Passage, die aber leider von der Polizei nie angewendet wird: 

„Eine Versammlung oder ein Aufzug kann insbesondere verboten oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden, wenn 

  1. die Versammlung oder der Aufzug an einem Ort stattfindet, der als Gedenkstätte von historisch herausragender überregionaler Bedeutung an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert und 
  2. nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung konkret feststellbaren Umständen zu besorgen ist, dass durch die Versammlung oder den Aufzug die Würde der Opfer beeinträchtigt wird.“ 

Die Würde der Opfer wird zweifellos durch den widerlichen, von der Polizei genehmigten Aufmarsch der Nazis beeinträchtigt. Deshalb werden sich die Hinterbliebenen der Opfer vor der Gedenkstätte versammeln, um sie zu schützen und um die Anwendung der Gesetze gegen die Nazis zu verlangen.

Erinnert werden soll auch an den Paragraphen 130 Absatz 4 des Strafgesetzbuches, der ein Versammlungsverbot erlaubt, wenn Aggression und Angriff auf die Opfer, Lobpreisung der Gewalt- und Willkürherrschaft gegeben sind. Der Wortlaut: Es „wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.“

Wir fordern daher das Aufrechterhalten des heutigen Verbotes des Naziaufmarsches vom 4. 9. in Dortmund.

Diese Aufforderung richten wir explizit an die Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichte.

Mit antifaschistischen Grüßen

Ulrich Sander

Sprecher der VVN-BdA

Hier nochmals unser Aufruf:

Die Dortmunder Polizei genehmigte den Neonazis, am Samstag 4. September 2010 gegenüber der Gedenkstätte Steinwache „Widerstand und Verfolgung 1933-1945“ Aufstellung zu ihrer „Kriegstags“-Provokation zu nehmen.

Wir rufen die Antifaschistinnen und Antifaschisten auf zu einer Mahnwache an der Steinwache/Auslandsgesellschaft, Steinstraße/Nordausgang Hbf.-Dortmund. Sie beginnt am 4. September um 8 Uhr morgens, Ende offen.

Kommt bitte zumindest für eine Stunde. Bringt Fahnen und Transparente mit. Von der Steinwache aus sind auch die anderen Protestveranstaltungen erreichbar.

No pasaran – Sie werden nicht durchkommen!

Es rufen auf:

Gisa Marschefski, Generalsekretärin des Internationalen Rombergparkkomitees
Agnes Vedder, Vorsitzende der VVN-BdA Dortmund
Doris Borowski, Tochter eines Steinwachenhäftling
Norbert Schilff, Betriebsratsvorsitzender, Transnet
Ernst Söder. Förderverein Gedenkstätte Steinwache
Ulrich Sander, Bundessprecher der VVN-BdA
Dr. Ulrich Schneider, Generalsekretär der Internationalen Föderation des Widerstandes FIR
Günther Bennhardt, VVN-BdA Dortmund, Ex-Häftling Steinwache, Hinterbliebener eines NS-Opfers
Willi Hoffmeister, Dortmunder Friedensforum
Hanno May, Pfarrer
Heinz Feldewert, Aktion 65plus

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