02.09.2010
Mahnwache vor der Gedenkstätte Steinwache findet
auf dem Privatgelände davor statt
Begrüßenswertes Verbot des
Naziaufmarsches
Aber: Unsere Aktionen werden weiter vorbereitet –
und wir hoffen, dass das Verbot der Nazidemo hält.
Zur heutigen Meldung in der Westfälischen Rundschau über ein
Verbot der Mahnwache der VVN-BdA und der Hinterbliebenen der Opfer
der Steinwache:
Wir können mitteilen, dass wir eine Lösung für unsere
4.9.-Mahnwache gegen die Nazis an der Steinwache gefunden haben.
Geholfen hat uns dabei nicht die Polizei, die sich wahrlich
merkwürdig aufführte. Sie hat den Zugang zur Steinwache und zur
Auslandsgesellschaft am 4. 9. garantiert, aber eine Mahnwache an
diesem Zugang verboten. Zu den öffentlichen Zugangswegen im Bereich
des Nordausgangs des Hauptbahnhofs erklärte die Behörde: „Der
Platz vor dem Nordausgang des Hauptbahnhofs ist polizeilich als
Aktionsraum für Polizei und Rettungsdienste sowie Besucherströme
frei zu halten.“ Das heißt: Besucherströme dürfen zur
Steinwache gelangen. Wir hoffen auf diese Ströme.
Geholfen haben uns der Leiter der Gedenkstätte Steinwache, Herr
Dr. Mülhofer, und der Direktor des Stadtarchivs von Dortmund, Dr.
Högl. Am Rande der gestrigen DGB-Veranstaltung zum 1. September
machten wir einen Ortstermin. Dabei ergab sich, dass der von uns
erbetene Raum zwischen dem Gebäude der Auslandsgesellschaft und dem
Gebäude der Gedenkstätte bzw. dem Gelände des Parkplatzes, der
zur Gedenkstätte gehört, kein Gelände ist, über das die Polizei
zu bestimmen hat. Es wurde uns für den 4.9. überlassen, die
Polizei hat dort auf dem Gelände der Gedenkstätte nichts zu
erlauben oder zu verbieten. Und daran hat sich die Polizei zu
halten. Einer erfolgreichen Mahnwache steht nichts mehr im Wege.
Nehmt daran teil!
Da die Nazis sich nach wie vor in der Nähe der Gedenkstätte
versammeln wollen, soll hier aus dem Versammlungsgesetz § 15,2
zitiert werden – und zwar eine für die Antifaschisten günstige
Passage, die aber leider von der Polizei nie angewendet wird:
„Eine Versammlung oder ein Aufzug kann insbesondere verboten
oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden, wenn
- die Versammlung oder der Aufzug an einem Ort stattfindet,
der als Gedenkstätte von historisch herausragender
überregionaler Bedeutung an die Opfer der menschenunwürdigen
Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und
Willkürherrschaft erinnert und
- nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung konkret
feststellbaren Umständen zu besorgen ist, dass durch die
Versammlung oder den Aufzug die Würde der Opfer beeinträchtigt
wird.“
Die Würde der Opfer wird zweifellos durch den widerlichen, von
der Polizei genehmigten Aufmarsch der Nazis beeinträchtigt. Deshalb
werden sich die Hinterbliebenen der Opfer vor der Gedenkstätte
versammeln, um sie zu schützen und um die Anwendung der Gesetze
gegen die Nazis zu verlangen.
Erinnert werden soll auch an den Paragraphen 130 Absatz 4 des
Strafgesetzbuches, der ein Versammlungsverbot erlaubt, wenn
Aggression und Angriff auf die Opfer, Lobpreisung der Gewalt- und
Willkürherrschaft gegeben sind. Der Wortlaut: Es „wird
bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den
öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden
Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und
Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.“
Wir fordern daher das Aufrechterhalten des heutigen Verbotes des
Naziaufmarsches vom 4. 9. in Dortmund.
Diese Aufforderung richten wir explizit an die Richterinnen und
Richter der Verwaltungsgerichte.
Mit antifaschistischen Grüßen
Ulrich Sander
Sprecher der VVN-BdA
Hier nochmals unser Aufruf:
Die Dortmunder Polizei genehmigte den Neonazis, am Samstag 4.
September 2010 gegenüber der Gedenkstätte Steinwache „Widerstand
und Verfolgung 1933-1945“ Aufstellung zu ihrer „Kriegstags“-Provokation
zu nehmen.
Wir rufen die Antifaschistinnen und Antifaschisten auf zu einer
Mahnwache an der Steinwache/Auslandsgesellschaft,
Steinstraße/Nordausgang Hbf.-Dortmund. Sie beginnt am 4. September
um 8 Uhr morgens, Ende offen.
Kommt bitte zumindest für eine Stunde. Bringt Fahnen und
Transparente mit. Von der Steinwache aus sind auch die anderen
Protestveranstaltungen erreichbar.
No pasaran – Sie werden nicht durchkommen!
Es rufen auf:
Gisa Marschefski, Generalsekretärin des Internationalen
Rombergparkkomitees
Agnes Vedder, Vorsitzende der VVN-BdA Dortmund
Doris Borowski, Tochter eines Steinwachenhäftling
Norbert Schilff, Betriebsratsvorsitzender, Transnet
Ernst Söder. Förderverein Gedenkstätte Steinwache
Ulrich Sander, Bundessprecher der VVN-BdA
Dr. Ulrich Schneider, Generalsekretär der Internationalen
Föderation des Widerstandes FIR
Günther Bennhardt, VVN-BdA Dortmund, Ex-Häftling Steinwache,
Hinterbliebener eines NS-Opfers
Willi Hoffmeister, Dortmunder Friedensforum
Hanno May, Pfarrer
Heinz Feldewert, Aktion 65plus
Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der
Antifaschisten
Landesvereinigung Nordrhein-Westfalen
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