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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

25.08.2010

Die Abriegelung der Steinwache zugunsten der Nazis wird nicht hingenommen

Die Dortmunder Polizei hat mitgeteilt, es sei nicht geplant, die Nazikundgebung und den Naziaufmarsch am 4. 9. in unmittelbarer Nähe der Gedenkstätte Steinwache – deren geschichtliche Bedeutung man kenne - beginnen zu lassen. Diese Mitteilung kann Antifaschisten nicht beruhigen, die ihre Befürchtung bestätigt sehen, dass der Zugang zur Steinwache und zur Auslandsgesellschaft infolge der Nazizusammenrottung verstellt werden soll. 

Denn die Versicherung der Polizei, sie beanspruche den Platz an der Steinwache selbst für ihren Einsatz, ändert ja nichts an der Tatsache, dass dieser Einsatz zur Nazidemo dazu gehört und ebenfalls die Steinwache und Auslandsgesellschaft für die Bürgerinnen und Bürger unerreichbar machen kann. 

Zudem will die Polizei das Gebäude der früheren Steinwache nutzen, um diejenigen zu observieren, die gegen die Nazis antreten. Ihnen treten dann neben Observierungskräften auch schwer bewaffnete Polizisten entgegen, die zwar nicht zu allem, aber doch zu vielem entschlossen sind. 

Denn vorsorglich kündigte der Polizeipräsident Hans Schulze in der ihm eigenen Sensibilität an, er werde die Störer der Nazikundgebung – darunter sind ja betagte Leute, die den Ort des Leidens ihrer Eltern schützen und die Nazis nicht durchlassen wollen - mittels Paragraph 21 des Versammlungsgesetzes belangen, der hohe Geldstrafen und bis zu drei Jahren Haft vorsieht. 

Falls er sich gedacht hat, dazu die Steinwache wieder ihrer früheren Nutzung zuzuführen, um Festgenommene vorläufig zu verwahren und zu registrieren, so steht dem entgegen: 

Mitglieder der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten, des Internationalen Rombergparkkomitees und viele junge Antifaschisten, Kinder und Enkel von einst in der Steinwache inhaftieren und gequälten Naziopfern, werden um das Gebäude herum eine stabile Mahnwache postieren, um den Zugang zur Steinwache und zur Auslandsgesellschaft am 4. 9. zu sichern. 

Sie werden auch das Gebäude der einstigen Steinwache für ihre Aktion nutzen. Der Förderverein Steinwache hat zusätzlich die Schaffung einer Bannmeile für die Steinwache verlangt.

Presseschau zum Thema:

derwesten.de vom 23.08.2010

4. September: 

Nazis versammeln sich nicht an der Steinwache

Andreas Winkelsträter 

Dortmund. Die Rechten ziehen bei ihrer Demo am 4. September nicht an der Steinwache vorbei. Das betont die Polizei, nachdem die angekündigte Sperrung des nördlichen Bahnhofsplatzes zu Verwirrung geführt hatte. Die Steinwache dient als Gedenkstätte für SS-Opfer.

„Der Bereich der alten Steinwache, dessen historische Bedeutung auch der Polizei bewusst ist, wird durch die Versammlung des rechten Spektrums nicht berührt“, betonte Polizeisprecher Wolfgang Wieland. Der Platz vor dem Nordausgang des Hauptbahnhofs sei polizeilich u.a. als Aktionsraum für Polizei und Rettungsdienste sowie Besucherströme frei zu halten. „Der Sammlungsort und die Auftaktkundgebung des rechten Aufzugs am 4. September befinden sich nicht im näheren Bereich des Nordausgangs des Hauptbahnhofs.“ Behinderungen im gesamten Stadtgebiet

Die Polizei reagiert damit auf die Absage der Auslandsgesellschaft ihren Tag der offenen Tür betreffend und Beschwerden, die Polizei reserviere den Bereich vor der Steinwache für die Nazis. Natürlich wird die Polizei aufgrund zahlreicher Versammlungen im Stadtgebiet Absperrungen einrichten. Mit Behinderungen im gesamten Stadtgebiet muss gerechnet werden.

Zudem bezieht die Polizei Stellung zu beabsichtigten Blockaden des Neonaziaufmarsches: „Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Darunter fallen auch, so die Polizei, auch Blockaden, die einen nicht verbotenen Aufzug verhindern sollen. Die Polizei unterliegt dem Strafverfolgungszwang und ist von Gesetzes wegen zur Verfolgung von Straftaten verpflichtet. Polizei hält die Augen offen

Anhaltspunkte, die strafrechtlich relevant sein könnten, wird die Polizei dokumentieren, Beweise sichern und gegebenenfalls Strafanzeigen fertigen. Weitere Maßnahmen werden im Einzelfall unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entschieden, so die Polizei.