25.08.2010
Die Abriegelung der Steinwache zugunsten der Nazis
wird nicht hingenommen
Die Dortmunder Polizei hat mitgeteilt, es sei nicht
geplant, die Nazikundgebung und den Naziaufmarsch am 4. 9. in
unmittelbarer Nähe der Gedenkstätte Steinwache – deren
geschichtliche Bedeutung man kenne - beginnen zu lassen. Diese
Mitteilung kann Antifaschisten nicht beruhigen, die ihre
Befürchtung bestätigt sehen, dass der Zugang zur Steinwache und
zur Auslandsgesellschaft infolge der Nazizusammenrottung verstellt
werden soll.
Denn die Versicherung der Polizei, sie beanspruche den Platz an
der Steinwache selbst für ihren Einsatz, ändert ja nichts an der
Tatsache, dass dieser Einsatz zur Nazidemo dazu gehört und
ebenfalls die Steinwache und Auslandsgesellschaft für die
Bürgerinnen und Bürger unerreichbar machen kann.
Zudem will die Polizei das Gebäude der früheren Steinwache
nutzen, um diejenigen zu observieren, die gegen die Nazis antreten.
Ihnen treten dann neben Observierungskräften auch schwer bewaffnete
Polizisten entgegen, die zwar nicht zu allem, aber doch zu vielem
entschlossen sind.
Denn vorsorglich kündigte der Polizeipräsident Hans Schulze in
der ihm eigenen Sensibilität an, er werde die Störer der
Nazikundgebung – darunter sind ja betagte Leute, die den Ort des
Leidens ihrer Eltern schützen und die Nazis nicht durchlassen
wollen - mittels Paragraph 21 des Versammlungsgesetzes belangen, der
hohe Geldstrafen und bis zu drei Jahren Haft vorsieht.
Falls er sich gedacht hat, dazu die Steinwache wieder ihrer
früheren Nutzung zuzuführen, um Festgenommene vorläufig zu
verwahren und zu registrieren, so steht dem entgegen:
Mitglieder der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund
der Antifaschisten, des Internationalen Rombergparkkomitees und
viele junge Antifaschisten, Kinder und Enkel von einst in der
Steinwache inhaftieren und gequälten Naziopfern, werden um das
Gebäude herum eine stabile Mahnwache postieren, um den Zugang zur
Steinwache und zur Auslandsgesellschaft am 4. 9. zu sichern.
Sie werden auch das Gebäude der einstigen Steinwache für ihre
Aktion nutzen. Der Förderverein Steinwache hat zusätzlich die
Schaffung einer Bannmeile für die Steinwache verlangt.
Presseschau zum Thema:
derwesten.de
vom 23.08.2010
4. September:
Nazis versammeln sich nicht an der
Steinwache
Andreas Winkelsträter
Dortmund. Die Rechten ziehen bei ihrer Demo am 4. September nicht
an der Steinwache vorbei. Das betont die Polizei, nachdem die
angekündigte Sperrung des nördlichen Bahnhofsplatzes zu Verwirrung
geführt hatte. Die Steinwache dient als Gedenkstätte für
SS-Opfer.
„Der Bereich der alten Steinwache, dessen historische Bedeutung
auch der Polizei bewusst ist, wird durch die Versammlung des rechten
Spektrums nicht berührt“, betonte Polizeisprecher Wolfgang
Wieland. Der Platz vor dem Nordausgang des Hauptbahnhofs sei
polizeilich u.a. als Aktionsraum für Polizei und Rettungsdienste
sowie Besucherströme frei zu halten. „Der Sammlungsort und die
Auftaktkundgebung des rechten Aufzugs am 4. September befinden sich
nicht im näheren Bereich des Nordausgangs des Hauptbahnhofs.“
Behinderungen im gesamten Stadtgebiet
Die Polizei reagiert damit auf die Absage der
Auslandsgesellschaft ihren Tag der offenen Tür betreffend und
Beschwerden, die Polizei reserviere den Bereich vor der Steinwache
für die Nazis. Natürlich wird die Polizei aufgrund zahlreicher
Versammlungen im Stadtgebiet Absperrungen einrichten. Mit
Behinderungen im gesamten Stadtgebiet muss gerechnet werden.
Zudem bezieht die Polizei Stellung zu beabsichtigten Blockaden
des Neonaziaufmarsches: „Wer in der Absicht, nicht verbotene
Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder
sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt
oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Darunter fallen auch, so die Polizei, auch Blockaden, die einen
nicht verbotenen Aufzug verhindern sollen. Die Polizei unterliegt
dem Strafverfolgungszwang und ist von Gesetzes wegen zur Verfolgung
von Straftaten verpflichtet. Polizei hält die Augen offen
Anhaltspunkte, die strafrechtlich relevant sein könnten, wird
die Polizei dokumentieren, Beweise sichern und gegebenenfalls
Strafanzeigen fertigen. Weitere Maßnahmen werden im Einzelfall
unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entschieden, so die
Polizei.
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