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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

21.08.2010

VVN-BdA: Die Volksverhetzung der Nazis vor der Gedenkstätte Steinwache in Dortmund wird nicht geduldet

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Polizeipräsidenten

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Polizeipräsidenten Hans Schulze beim Innenminister eingelegt. Denn Herr Schulze hat nicht einmal den Versuch unternommen, den Nazi-Aufmarsch vom 4. 9. zu unterbinden, obwohl sich verbesserte Möglichkeiten dafür bieten. Ulrich Sander, Bundessprecher der VVN-BdA aus Dortmund, sagte dazu auf einer öffentlichen Pressekonferenz unter freiem Himmel auf dem Wilhelmplatz in Dortmund-Dorstfeld: „Er weigert sich, wichtige Urteile höchster Gerichte anzuerkennen und anzuwenden. Das Gelände vor der Gedenkstätte ‚Steinwache’ darf niemals den Nazis für ihre Jubelfeier aus Anlass des Überfalls auf Polen 1939 überlassen werden. Ja, wir sagen ‚Jubelfeier’, denn der angebliche Titel der Zusammenrottung „Antikriegstag“ ist Lug und Trug. Die Nazis rufen regelmäßig ‚Nie wieder Krieg – nach unserem Sieg’. Den 1. September, den Jahrestag des Überfalls auf Polen 1939, verhöhnen sie, indem sie behaupten, der 2. September, der Tag da im Jahr 1939 Großbritannien zugunsten Polens in den Krieg eingriff, sei der eigentliche Tag des Kriegsbeginns. Eine neue Kriegsschuldlüge wird begründet, die in diesem Fall auch immer eine Holocaustleugnung – also Volksverhetzung! – darstellt, denn mit dem 1. 9. 1939 begann der Weg in den Vernichtungskrieg.“ Die Polizei hatte die Pressekonferenz zunächst untersagt, weil auf ihr zur antifaschistischen Blockade aufgerufen werden sollte. Diese „Straftat“, die keine ist, wurde nun dokumentiert und soll „Folgen“ haben. Im Internet haben Neonazis Gesprächsnotizen der Polizei veröffentlicht, in denen ihnen Schutz gegen Blockaden zugesagt wurde.

Aus der Presseerklärung von Ulrich Sander:

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Polizeipräsidenten Hans Schulze beim Innenminister eingelegt. Denn Herr Schulze hat nicht einmal den Versuch unternommen, den Aufmarsch zu unterbinden, obwohl sich verbesserte Möglichkeiten dafür bieten. Er weigert sich, wichtige Urteile höchster Gerichte anzuerkennen und anzuwenden. Das Gelände vor der Gedenkstätte "Steinwache" darf niemals den Nazis für ihre Jubelfeier aus Anlass des Überfalls auf Polen 1939 überlassen werden. Ja, wir sagen „Jubelfeier“, denn der angebliche Titel der Zusammenrottung „Antikriegstag“ ist Lug und Trug. Die Nazis rufen regelmäßig „Nie wieder Krieg – nach unserem Sieg“. Den 1. September, den Jahrestag des Überfalls auf Polen 1939, verhöhnen sie, indem sie behaupten, der 2. September, der Tag da im Jahr 1939 Großbritannien zugunsten Polens in den Krieg eingriff, sei der eigentliche Tag des Kriegsbeginns. Eine neue Kriegsschuldlüge wird begründet, die in diesem Fall auch immer eine Holocaustleugnung – also Volksverhetzung! – darstellt, denn mit dem 1. 9. 1939 begann der Weg in den Vernichtungskrieg.

Wir schrieben dem Minister: Wir erinnern uns an Ihre Bemühungen, das Berliner Gesetz in NRW durchzusetzen, das Nazidemonstrationen an Gedenkorten nicht zulässt. Das war zu der Zeit, da Sie zur Opposition gehörten. Nun sind Sie der zuständige Minister. Wir wünschen Ihnen eine glückliche Hand im Amt.

Wir hoffen, dass Sie ihre damaligen Bemühungen nun erfolgreicher durchsetzen können und werden. Wir hoffen ferner, dass Sie mit der Tradition Ihres Vorgängers im Amt brechen, der regelmäßig die die Nazis begünstigende „Sicherheitspraxis“ des Dortmunder Polizeipräsidenten deckte, der uns Antifaschistinnen und Antifaschisten mit Haft bedrohte, wenn wir Nazidemonstrationen bekämpfen, weil dies nach Paragraph 21 des Versammlungsgesetzes untersagt sei, und der sogar in alle Schulen des Landes eine Informationsschrift sandte, in der Nazis und Antifaschisten auf eine Stufe gestellt wurden („Andy“ Nr. 3) und die bundesweit gebräuchliche Losung „Faschismus ist keine Meinung – Faschismus ist ein Verbrechen“ als verfassungsfeindlich dargestellt ist.

Was werfen wir dem Polizeipräsidenten vor?

Er hat folgendes missachtet:

1. Das höchste Verwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen, das Oberverwaltungsgericht Münster, hat immer wieder betont und sich auch im Streit mit dem Bundesverfassungsgericht nicht davon abbringen lassen: „Eine rechtsextremistische Ideologie lässt sich auch nicht mit den Mitteln des Demonstrationsrechts legitimieren.“ (Beschluss OVG NRW, Az 5 B B 585/01).

2. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Haltung nunmehr endlich übernommen. Es gilt nun, entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mitte November 2009 (Az. 1 BvR 2150/08) zu handeln. Dieses Gericht hatte nach seiner Fehlentscheidung vom September 2009, das Verbot der Nazidemo vom 4. 9. 09 in Dortmund aufzuheben, neu beraten und im Fall Rieger entschieden. „Wegen der besonderen Geschichte Deutschlands gilt in der Frage der Meinungsfreiheit für Nazis eine Ausnahme. ‚Angesichts des Unrechts und des Schreckens, den die Naziherrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht habe’, enthalte das Grundgesetz in diesem Punkt eine Ausnahme vom Verbot, ein Sonderrecht gegen bestimmte Propaganda zu schaffen. Denn ‚das Grundgesetz kann weithin geradezu als Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des national-sozialistischen Regimes gedeutet werden’." (Zitiert nach dpa vom 17.11.09)

3. Verwiesen wird vom BVerfG auf den neuen Paragraphen 130 Absatz 4 des Strafgesetzbuches, der ein Versammlungsverbot erlaubt, wenn Aggression und Angriff auf die Opfer, Lobpreisung der Gewalt- und Willkürherrschaft gegeben sind. (Der Wortlaut: Es „wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.“) Die „Ausländer-raus“-Rufe der Nazis, die Holocaustleugnung durch Reden der Nazis, in denen sie die Kriegsschuld leugnen, sich zur Geschichte gratulieren, zu der auch Auschwitz gehöre, und in denen sie neuen Massenmord nach einem Sieg des „nationalen Sozialismus“ ankündigen („die aus dem gelobten Land sind dann alle im Himmel“) sie sprechen eine eindeutige Sprache. Diese Zitate stammen aus Reden früherer „Nationaler Antikriegstage“ in Dortmund; sie sind der Polizei bekannt.

4. Der Zwei plus Vier-Vertrag hat die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Westgrenze Polens für alle Zeit als verbindlich anzusehen und keine Gebietsansprüche zu stellen. Die rechtsextremen Organisationen sind die einzigen, die offen dagegen verstoßen. Zum Jahrestag des Überfalls von NS-Deutschland auf Polen, womit der Vernichtungskrieg begann, die „Autonomen Nationalisten“ (eine militante Neonazi-Struktur) ihren bundesweiten „Nationalen Antikriegstag“ zu gestatten, das ist ein Verstoß gegen das Völkerrecht, das ist Unterstützung von Kriegshetze.

Unsere Organisation ist eine Organisation der Opfer. Diesen Opfern wurde in der genannten BVerfG-Entscheidung und im StGB das Recht auf besonderen Schutz zugesprochen. Unsere Organisation wurde für Dortmund 1947 von 2000 Überlebenden des Holocaust, von NS-Opfern und Teilnehmern am Antinazi-Widerstandskampf gegründet. Wir, die Krieg und Faschismus noch durchlitten haben, aber auch die zweite und dritte Generation fühlen uns dem Auftrag der Gründer der VVN-BdA verpflichtet. Die Volksverhetzung der Nazis in Dortmund regelmäßig zum 1. September ist unerträglich und wird von uns niemals hingenommen.

Abschließend möchte ich ankündigen, dass der SPD-Ratsherr Norbert Schilff, Geschäftsführer des Internationalen Rombergparkkomitees, und ich vor der Steinwache am 3.-4. 9. 10 eine 16-stündige Mahnwache organisieren werden, um die Nazis von der Gedenkstätte fernzuhalten. Wir bitten um Ihre Unterstützung.

Schließlich möchte ich Ihnen die Erklärung der FIR übergeben, die sie herausgegeben hat, um gegen den Aufmarsch der Nazis zu protestieren. 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Sierau! 

Will die Stadt Dortmund neonazistische Jubelfeier zum Überfall auf Polen genehmigen? 

Mit Irritation und großer Empörung hat die Internationale Föderation der Widerstandskämpfer (FIR) – Bund der Antifaschisten, die Dachorganisation von Verbänden ehemaliger Widerstandskämpfer, Deportierter, Verfolgter und Antifaschisten heutiger Generationen aus über 25 Ländern Europas und Israel Presseberichte zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Stadt Dortmund am 4. September einen Neonazi – Aufmarsch, der in geschichtsfälschender Weise den Überfall der Hitler-Wehrmacht auf Polen begehen soll, genehmigen will. 

Mehr noch, sie will diesen Aufmarsch genehmigen an einem Ort, der wie kein zweiter an die Verbrechen der Naziherrschaft in Dortmund gegen deutsche Antifaschisten und Nazigegner anderer Nationalitäten erinnert, nämlich vor der Steinwache, der heutigen Mahn- und Gedenkstätte „Widerstand und Verfolgung 1933 – 1945“. Dieser Ort ist ein Symbol für den Kampf gegen Krieg und Faschismus, gegen Rassismus und Ausländerfeindlichkeit, für Toleranz und Völkerverständigung. Er wird mit dieser Entscheidung der Stadtverwaltung den Stiefelfaschisten überlassen und den Menschen in Dortmund entzogen. 

Wir rufen die politisch Verantwortlichen der Stadt Dortmund auf, sich an ihre eigenen Erklärungen anlässlich der Karfreitags – Gedenkveranstaltungen zu den Morden in der Bittermark zu erinnern. Das Gedenken an die Opfer muss verbunden sein mit dem demokratischen Handeln gegen Neofaschismus, Rassismus, Antisemitismus und Kriegshetze heute. 

Daher unterstützt die FIR alle Formen des entschiedenen demokratischen Widerstands, ob Blockadeaktionen oder andere Formen des gesellschaftlichen Protestes. Wir fordern die politisch Verantwortlichen in Dortmund und Nordrhein-Westfalen auf, den Nazi-Aufmarsch zu untersagen und die Polizei einzusetzen zum Schutz der demokratischen Kräfte und nicht zur Durchsetzung faschistischer Aktivitäten. 

Dr. Ulrich Schneider 
Generalsekretär