11.08.2010
Dortmund: VVN-BdA-Protest gegen den Naziaufmarsch,
den die Polizei genehmigt
Das Bundesverfassungsgericht
gebietet neuerdings das Verbot der Naziprovokation
Der „nationale Antikriegstag“ der Nazis soll
wieder in Dortmund stattfinden. Und die Polizei genehmigt ihn, und
die Stadt Dortmund lässt per „Koordinierungsstelle mitteilen, sie
fände die Entscheidung ausreichend klug, weil irgendwie
alternativlos.
Doch es handelt sich nicht um Anti-Krieg, sondern um Jubel für
den nazideutschen Überfall auf Polen vom 1. 9. 39, für den Beginn
des Vernichtungskrieges WK II. Es handelt sich um
verfassungsfeindliche Volksverhetzung. Deshalb wurden der Dortmunder
Polizeipräsident und der neue Landesinnenminister von der
Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten
aufgefordert: Verweigern Sie die Zustimmung zu dem Plan der Nazis
und Neonazis, am 4. September in Dortmund Volksverhetzung und
Kriegshetze zu betreiben. Handeln Sie entsprechend dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts von Mitte November 2009 (Az. 1 BvR
2150/08). Dieses Gericht hatte nach seiner Fehlentscheidung vom
September 2009, das Verbot der Nazidemo vom 4. 9. 09 aufzuheben, neu
beraten und entschieden. „Wegen der besonderen Geschichte
Deutschlands gilt in der Frage der Meinungsfreiheit für Nazis eine
Ausnahme. ‚Angesichts des Unrechts und des Schreckens, den die
Naziherrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht habe’,
enthalte das Grundgesetz in diesem Punkt eine Ausnahme vom Verbot,
ein Sonderrecht gegen bestimmte Propaganda zu schaffen. Denn ‚das
Grundgesetz kann weithin geradezu als Gegenentwurf zu dem
Totalitarismus des national-sozialistischen Regimes gedeutet werden’."
(Zitiert nach dpa vom 17.11.09) Der neue Paragraph 130 Absatz 4 des
Strafgesetzbuches erlaubt mit Zustimmung des
Bundesverfassungsgerichts ein Versammlungsverbot, wenn Aggression
und Angriff auf die Opfer, Lobpreisung der Gewalt- und
Willkürherrschaft gegeben sind. Die Süddeutsche Zeitung schrieb
dazu am 18.11.09: „Die Freiheits-Grundrechte des Grundgesetzes
verkörpern die Erinnerung an das Menschheitsverbrechen. Diese
Erinnerung darf nicht verwüstet werden durch die militante
Beleidigung der Opfer. Die Grundrechte sollen nicht missbraucht
werden, um das Gedenken derer zu verhöhnen, die sie verkörpern.“
Die VVN-BdA führte in einer Antwort an den Polizeipräsidenten
und die Stadt Dortmund aus: „Unsere Organisation ist eine
Organisation der Opfer. Sie wurde für Dortmund 1947 von 2000
Überlebenden des Holocaust, von NS-Opfern und Teilnehmern am
Antinazi-Widerstandskampf gegründet. Die Volksverhetzung der Nazis
in Dortmund regelmäßig zum 1. September ist unerträglich und wird
von uns niemals hingenommen.
Ulrich Sander, Sprecher der VVN-BdA Dortmund
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