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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

18.03.09

NPD-Verbot eine aktuelle Forderung 

Dr. Ulrich Schneider, Bundessprecher der VVN-BdA, in Evrensel Avrupa, der Zeitung der DIDF, zum NPD-Verbot 

Am 7. März 2009 fand auf Einladung des Bündnis gegen Rechts und der Gewerkschaften in Kassel eine Kundgebung gegen neofaschistische Gewalt statt. Anlass waren die brutalen Übergriffe von Neonazis, die mehrere Gewerkschafter auf der Rückfahrt von einer antifaschistischen Aktion angriffen und schwer verletzten, sowie die Erinnerung an den Jahrestag der Besetzung des Kasseler Gewerkschaftshauses durch faschistische Horden am 7. März 1933. 

Auf der Kundgebung forderte der Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Stefan Körzell, ein Verbot der NPD, denn im Schutz des Parteienprivilegs versammelten sich diejenigen, die für braunes Gedankengut, aggressiven Rassismus und offene Verfassungsfeindlichkeit eintreten. Ein NPD-Verbotsantrag ist als „aktiver Schutz der Menschenwürde“ geboten. 

Die NPD ist zu verbieten, weil sie eine kriminelle Vereinigung ist. Programmatische Aussagen der NPD und ihrer Funktionäre machen dies ebenso deutlich wie 18.332 neofaschistische Straftaten und 965 Gewalttaten, die allein 2008 von Mitgliedern und Sympathisanten der NPD begangen wurden. Die NPD ist heute das strategische und organisatorische Zentrum der Alt- und Stiefelfaschisten. 

Für die Forderung eines NPD-Verbotes haben sich 2007 über 175.000 Menschen in einer Unterschriftensammlung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) eingesetzt. Sie appellierten an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, ein NPD-Verbotsverfahren einzuleiten. Doch das Parlament ließ sich mehr als ein Jahr Zeit, bevor es die Initiatoren überhaupt anhörte. Anfang März hatte die Bundesvorsitzende der VVN-BdA Conny Kerth die Gelegenheit, das Anliegen in der Sitzung des Petitionsausschusses zu erläutern: 

„Wir wissen, dass nur eine gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den Inhalten faschistischer Ideologie die erschreckend hohe Rate von Zustimmung zu faschistischen oder “rechtsextremistischen” Positionen in der “Mitte der Gesellschaft” reduzieren kann. Wir sind dabei. 

Wir meinen aber auch, dass ein Damm gegen die organisierende Kraft, die diese Ideologie in praktische Politik im Parlament und Gewalt auf der Straße umsetzt, gebaut werden muss, damit sie nicht weiter um sich greift. 

Darum fordern wir das Hohe Haus auf, ein erneutes Verfahren zum Verbot der NPD einzuleiten.“ 

Voraussetzung dieses Verfahrens ist jedoch, dass die Verfassungsschutzämter ihre V-Leute in der NPD abschalten – so hat das Bundesverfassungsgericht 2008 geurteilt. SPD-Innenminister haben diesen Schritt bereits vollzogen, die CDU-Landesregierungen weigern sich jedoch, obwohl auch ihnen klar sein dürfte, dass V-Leute keine „Undercover-Agenten“, sondern nur staatlich bezahlte Faschisten sind, die manchmal interne Informationen weitergeben. 

Aber für die Beurteilung der NPD als verfassungswidrig reicht das öffentlich Gesagte längst aus: Hier einige “O-Töne”: “Das System, das sich BRD nennt, ist irreparabel. Lasst uns diese ganze verfaulte Republik unterwühlen. Und wir haben ja auch schon den ein der anderen Tunnel gegraben, um dieses Konstrukt der Siegermächte zum Einsturz zu bringen.” (Udo Pastörs, NPD Fraktionsvorsitzender) 

Der NPD-Vorsitzende Udo Voigt erklärt in der Wochenzeitung “Junge Freiheit”: “Zweifellos handelt es sich bei Hitler um einen großen deutschen Staatsmann.” 

In einer Argumentationshilfe für Kandidaten und Funktionsträger der NPD ist zu lesen: “Völker sind nun einmal Lebens- und Naturtatsachen. ... Der ‘Mensch’ ist genauso eine Fiktion, ein Gedankengebilde und eine Illusion wie die ‘Menschheit’.” Und: “Das Grundgesetz ... ist ein Diktat der Westalliierten ..., die Grundrechtsbestimmungen triefen vor Menschenrechtstümelei ...” 

Solches Gedankengut wird natürlich nicht durch Verbote beseitigt. Aber wer auf diese Weise die antifaschistischen Grundlagen unserer Gesellschaft verhöhnt, hat keinen Anspruch auf den Schutz seiner Meinung oder gar auf öffentliche Förderung nach dem Parteienfinanzierungsgesetz. Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen! Daher NPD-Verbot jetzt!

Dr. Ulrich Schneider Bundessprecher der VVN-BdA