18.03.09
NPD-Verbot eine aktuelle Forderung
Dr. Ulrich Schneider,
Bundessprecher der VVN-BdA, in Evrensel
Avrupa, der Zeitung der DIDF, zum NPD-Verbot
Am 7. März 2009 fand auf Einladung des Bündnis gegen Rechts und
der Gewerkschaften in Kassel eine Kundgebung gegen neofaschistische
Gewalt statt. Anlass waren die brutalen Übergriffe von Neonazis,
die mehrere Gewerkschafter auf der Rückfahrt von einer
antifaschistischen Aktion angriffen und schwer verletzten, sowie die
Erinnerung an den Jahrestag der Besetzung des Kasseler
Gewerkschaftshauses durch faschistische Horden am 7. März
1933.
Auf der Kundgebung forderte der Vorsitzende des DGB
Hessen-Thüringen, Stefan Körzell, ein Verbot der NPD, denn im
Schutz des Parteienprivilegs versammelten sich diejenigen, die für
braunes Gedankengut, aggressiven Rassismus und offene
Verfassungsfeindlichkeit eintreten. Ein NPD-Verbotsantrag ist als
„aktiver Schutz der Menschenwürde“ geboten.
Die NPD ist zu verbieten, weil sie eine kriminelle Vereinigung
ist. Programmatische Aussagen der NPD und ihrer Funktionäre machen
dies ebenso deutlich wie 18.332 neofaschistische Straftaten und 965
Gewalttaten, die allein 2008 von Mitgliedern und Sympathisanten der
NPD begangen wurden. Die NPD ist heute das strategische und
organisatorische Zentrum der Alt- und Stiefelfaschisten.
Für die Forderung eines NPD-Verbotes haben sich 2007 über
175.000 Menschen in einer Unterschriftensammlung der Vereinigung der
Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) eingesetzt. Sie appellierten an
die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, ein NPD-Verbotsverfahren
einzuleiten. Doch das Parlament ließ sich mehr als ein Jahr Zeit,
bevor es die Initiatoren überhaupt anhörte. Anfang März hatte die
Bundesvorsitzende der VVN-BdA Conny Kerth die Gelegenheit, das
Anliegen in der Sitzung des Petitionsausschusses zu
erläutern:
„Wir wissen, dass nur eine gesellschaftliche Auseinandersetzung
mit den Inhalten faschistischer Ideologie die erschreckend hohe Rate
von Zustimmung zu faschistischen oder “rechtsextremistischen”
Positionen in der “Mitte der Gesellschaft” reduzieren kann. Wir
sind dabei.
Wir meinen aber auch, dass ein Damm gegen die organisierende
Kraft, die diese Ideologie in praktische Politik im Parlament und
Gewalt auf der Straße umsetzt, gebaut werden muss, damit sie nicht
weiter um sich greift.
Darum fordern wir das Hohe Haus auf, ein erneutes Verfahren zum
Verbot der NPD einzuleiten.“
Voraussetzung dieses Verfahrens ist jedoch, dass die
Verfassungsschutzämter ihre V-Leute in der NPD abschalten – so
hat das Bundesverfassungsgericht 2008 geurteilt. SPD-Innenminister
haben diesen Schritt bereits vollzogen, die CDU-Landesregierungen
weigern sich jedoch, obwohl auch ihnen klar sein dürfte, dass
V-Leute keine „Undercover-Agenten“, sondern nur staatlich
bezahlte Faschisten sind, die manchmal interne Informationen
weitergeben.
Aber für die Beurteilung der NPD als verfassungswidrig reicht
das öffentlich Gesagte längst aus: Hier einige “O-Töne”: “Das
System, das sich BRD nennt, ist irreparabel. Lasst uns diese ganze
verfaulte Republik unterwühlen. Und wir haben ja auch schon den ein
der anderen Tunnel gegraben, um dieses Konstrukt der Siegermächte
zum Einsturz zu bringen.” (Udo Pastörs, NPD
Fraktionsvorsitzender)
Der NPD-Vorsitzende Udo Voigt erklärt in der Wochenzeitung “Junge
Freiheit”: “Zweifellos handelt es sich bei Hitler um einen
großen deutschen Staatsmann.”
In einer Argumentationshilfe für Kandidaten und Funktionsträger
der NPD ist zu lesen: “Völker sind nun einmal Lebens- und
Naturtatsachen. ... Der ‘Mensch’ ist genauso eine Fiktion, ein
Gedankengebilde und eine Illusion wie die ‘Menschheit’.” Und:
“Das Grundgesetz ... ist ein Diktat der Westalliierten ..., die
Grundrechtsbestimmungen triefen vor Menschenrechtstümelei ...”
Solches Gedankengut wird natürlich nicht durch Verbote
beseitigt. Aber wer auf diese Weise die antifaschistischen
Grundlagen unserer Gesellschaft verhöhnt, hat keinen Anspruch auf
den Schutz seiner Meinung oder gar auf öffentliche Förderung nach
dem Parteienfinanzierungsgesetz. Faschismus ist keine Meinung,
sondern ein Verbrechen! Daher NPD-Verbot jetzt!
Dr. Ulrich Schneider Bundessprecher der VVN-BdA
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