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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

12.01.09

Die vergessene Kommunistenhatz

»Der Spiegel« entdeckt ein dunkles Kapitel der westdeutschen Nachkriegsgeschichte

Von Fabian Lambeck 

In den bleiernen Jahren der Adenauer-Ära richteten westdeutsche Gerichte ihren ganzen Ehrgeiz auf die Verfolgung von Kommunisten, während viele Naziverbrecher ungeschoren davonkamen. Sogar dem »Spiegel« war dieses im Westen lange tabuisierte Thema nun eine kurze Meldung wert. 

In der Rubrik Panorama des Hamburger Nachrichtenmagazins »Der Spiegel« fand sich am Montag ein kurzer Beitrag mit dem Titel »Politische Justiz« . Er bezog sich auf die Forschungen des Freiburger Historikers Joseph Foschepoth. Dessen Studie »Rolle und Bedeutung der KPD im deutsch-deutschen Systemkonflikt« wurde jüngst in der »Zeitschrift für Geschichtswissenschaft« veröffentlicht und bestätigt die Vermutungen vieler Linker: Die westdeutsche Justiz verfolgte in den 50er und 60er Jahren vornehmlich Kommunisten. 

So seien zwischen 1951 und 1968 rund 125 000 Ermittlungsverfahren gegen vermeintliche Kommunisten eingeleitet worden, von denen man fast 7000 rechtskräftig verurteilte. Foschepoth weist darauf hin, dass nur eine Minderheit der Beklagten tatsächlich auch Mitglied in der KPD war.

Bei der Jagd auf Kommunisten war den Strafverfolgern anfänglich das noch jungfräuliche Grundgesetz im Weg. Der Prozessboom gegen die politische Linke setzte erst nach dem 1. September 1951 ein. Damals wurden zahlreiche Straftatbestände aus der Weimarer- und NS-Zeit wieder eingeführt. So konnte man Kommunisten wegen »Hoch- und Landesverrates oder gar Staatsgefährdung« den Prozess machen. »Weitere speziell gegen Kommunisten gerichtete Gesetze« folgten. Zudem richtete die Polizei »politische Abteilungen« ein. Auch Zoll-, Post- und Bahnangestellte machte man zu »Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft«. 

Durch Einführung eines »Verfolgungszwangs« bei politischen Straftaten erhöhte man den Druck auf Kommunisten und Menschen, die man dafür hielt. Den Verdächtigten drohten »hohe Gefängnis- und Zuchthausstrafen« ebenso wie der Verlust staatsbürgerlicher Rechte oder des Arbeitsplatzes. Ein erstes Berufsverbot gegen kommunistische Beamte wurde bereits im Jahre 1950 erlassen. Eine weitere schmerzhafte Sanktion war die Streichung von Wiedergutmachungsleistungen für im Dritten Reich politisch Verfolgte. Somit riskierten Kommunisten bei politischer Betätigung den Verlust ihrer Opferrente. 

Weitaus weniger Eifer zeigte die deutsche Justiz hingegen bei der Strafverfolgung von NS-Verbrechen. In dem ungleich längeren Zeitraum zwischen 1945 und 2006 wurde gegen 106 000 mutmaßliche Nazi-Straftäter ermittelt. Und das, wie Foschepoth schreibt, »obwohl sie sich hinsichtlich der Schwere der Tat deutlich unterscheiden«. Natürlich war das Verteilen kommunistischer Flugblätter nicht zu vergleichen mit den Taten ehemaliger Obersturmbannführer und KZ-Aufseher. Dabei geht Foschepoth von weit mehr als einer Million NS-Täter aus, die von großzügigen Amnestieregelungen der Bundesregierung profitierten. Darunter fiel auch das umstrittene »Straffreiheitsgesetz« von 1954, das »Taten während des Zusammenbruchs« straffrei stellte. Diese Amnestie galt ausdrücklich auch für »Totschlagsverbrechen«. Kaum verwunderlich, dass nicht einmal 6500 NS-Verbrecher rechtskräftig verurteilt wurden. 

Hätten die »Spiegel«-Redakteure einen Blick in die aktuelle Beilage der Zeitschrift »Das Parlament« geworfen, wäre aus ihrer kleinen Meldung vielleicht ein lesenswerter Artikel geworden. In besagter Beilage beschäftigen sich Historiker mit der »politischen Kultur des Kalten Krieges« und beleuchten dabei interessante Aspekte des »Wettstreits der Systeme«. Dazu zählt auch die Arbeit einer bundesdeutschen Regierungskommission, die mit der politischen Zensur von Filmen beauftragt war. Dieser »Interministerielle Ausschuss für Ost-West-Filmfragen« existierte bis in die späten 60er Jahre und setzte sich aus Vertretern verschiedener Ministerien zusammen. Der Leipziger Historiker Andreas Kötzing erinnert in seinem Beitrag an das längst vergessene Wirken dieses Zensurausschusses. 

Aufgabe des Gremiums war es, »alle Filme, die aus den sozialistischen Ländern importiert (...) werden sollten, vorab zu sichten«. Diese Begutachtung sollte sicherstellen, dass importierte Filme »inhaltlich politisch einwandfrei sind«. Der Interministerielle Ausschuss begutachtete mehr als 3100 Filme aus dem Ostblock und verweigerte 130 von ihnen die Zulassung. Trauriger Höhepunkt des Zensurwahns war das Verbot des DEFA-Kinderfilms »Das tapfere Schneiderlein« im Jahre 1957. In der Verfilmung des Grimmschen Klassikers verjagen die Märchenlandbewohner ihren König und der Schneider besteigt den Thron. Dass er dann klassenbewusst heiratet und statt der Königstochter die Magd zur Frau nimmt, war offenbar zuviel für die Zensoren: Der Film erhielt keine Einfuhrgenehmigung.

Mit freundlicher Genehmigung des Neuen Deutschland; ND vom 08.01.2009, Seite: 6, Ressort: Inland