Logo VVN/BdA NRW

Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

05.10.08

Kommunistenverfolgung nach den Nazis auch unter Adenauer 

Opfer des Kalten Krieges 

Von Peter Kleinert

Mit einer Festveranstaltung hat die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) am Samstag an ihre Gründung vor 40 Jahren am 25. September 1968 in Recklinghausen erinnert. Die DKP war vor allem von ehemaligen Mitgliedern der 1956 unter Adenauer verbotenen KPD gegründet worden, die im Nationalsozialismus ebenfalls 12 Jahre lang verboten und verfolgt wurde. Ehemalige politische Häftlinge, die als KPD-Mitglieder Opfer des Kalten Krieges wurden, treffen sich am 25. Oktober in Dortmund, um an die rund 10.000 Menschen zu erinnern, die als Antifaschisten und Linke in den 50er und 60er Jahren in Untersuchungshaft gerieten oder zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden.

Allein vor Dortmunder Gerichten fanden in diesem Zusammenhang rund 60 politische Prozesse statt. Haftstrafen wurden in der Regel für die „Betätigung im Sinne der verbotenen Kommunistischen Partei Deutschlands oder ihrer Jugendorganisation FDJ“ ausgsprochen. Fünf Verurteilte waren bereits als antifaschistische Widerstandskämpfer in der NS-Zeit in KZs und Zuchthäusern gequält worden. Ihnen wurde gleichzeitig die Entschädigung als NS-Opfer aberkannt, weil sie erneut für die KPD gearbeitet hatten.

Empört ist die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) vor allem darüber, dass der Bundestag ausgerechnet am 8. Mai 2008 beschloss, den kommunistischen Widerstandskämpfern, die sowohl unter Hitler wie auch unter Adenauer verfolgt wurden, weiterhin die Entschädigung nach dem Bundesentschädigungsgesetz zu verweigern. Darunter leiden oft auch Hinterbliebene der Opfer. Eine davon, Klara Tuchscherer geborene Schabrod erinnert sich:

„Mein Vater war kein Verbrecher“

„Ich verwahre mich entschieden dagegen, dass mein Vater, Karl Schabrod, als Verbrecher bezeichnet wird. Er hatte genug darunter zu leiden, oft in seinem Leben als solcher behandelt zu werden. Fast die gesamten 12 Jahre des Faschismus in Deutschland verbrachte er im KZ und im Zuchthaus, weil er Antifaschist und Kommunist war. Und dieses Wort „verbrachte“ ist viel zu harmlos. Nach Berichten von Mitgefangenen im Börgermoor saß er als Stubenältester fast mehr im Arrest, als dass er in der Baracke war. In der Steinwache Dortmund wurde er, wie viele andere, gefoltert, der Staatsanwalt verlangte die Todesstrafe, die dann in lebenslängliche Zuchthausstrafe umgewandelt wurde. Alles, weil er sich auch dort für seine Mitmenschen einsetzte und keine Genossen verraten wollte.

Treu seinem Wahlspruch: „Tue Recht und scheue niemand!“ arbeitete er politisch nach 1945 trotz Herz- und Rheumakrankheit weiter. Er arbeitete für den nordrheinwestfälischen Landtag, in dem er 1947 zum Vorsitzenden der KPD-Fraktion gewählt wurde, an der Landesverfassung mit. Er war Schriftführer des Verfassungsausschusses, sein Entwurf wurde Grundlage der parlamentarischen Beratung. Dieter Posser beschreibt dies in seinem Buch „Anwalt im Kalten Krieg“… Deswegen empört es mich besonders, wenn bei der Bundestagssitzung vom 8.Mai 2008 von dem Herrn Baumann, CDU/CSU, aufgrund eines Zwischenrufs betreffend der Mitarbeit von Kommunisten am Grundgesetz, behauptet wird: Ein großer Teil der KPD-Mitglieder hätte Entschädigungen erhalten, aber nicht diejenigen, die gegen den Staat gearbeitet haben…“


Karl Schabrod: „Tue Recht und scheue niemand!“ Quelle: NRhZ-Archiv 

Nach dem KPD-Verbot kandidierte Karl Schabrod für eine Kommunistische Wählervereinigung und gab die Zeitung „Die freie Meinung“ heraus, die über Remilitarisierung, Atombewaffnung, die Wiedereinstellung von Nazis in hohen Ämtern und soziale Themen aufzuklären versuchte. Dies brachte ihm nach einem Monat U-Haft beim ersten Prozess 9 Monate auf Bewährung und beim zweiten Prozess (1962) zwei Jahre Gefängnishaft ein, dazu Berufsverbot für 5 Jahre und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und Streichung der Verfolgtenrente.

Klara Tuchscherer: „Nein, der „Kalte Krieg“ ist nicht vorbei. Schlimmer noch: mit Hilfe unserer Bundeswehr ist er an vielen Ecken der Welt in einen Heißen Krieg verwandelt worden, und genau davor hat mein Vater zusammen mit Genossen, Naziverfolgten, Christen, echten Demokraten und vielen Friedensfreunden gewarnt.“

Eine hafterfahrene Familie

Das Jugendmagazin „elan“ berichtete im Dezember 1967 über den zu 12 Monaten Gefängnis verurteilten damals 28jährigen Arbeiter Peter Dürrbeck. Ihm hatte die Lüneburger Staatsanwaltschaft „Verstoß gegen das KPD-Verbot“ und „Rädelsführerschaft“ vorgeworfen. Dürrbeck war als zweiter Landesjugendleiter der Naturfreundejugend, als Ostermarschierer und aktiver Notstandsgegner bekannt geworden. Seine Mutter Herta leistete in einer illegalen Jugendgruppe Widerstand gegen die Nazis. 1934 stand sie als junges Mädchen wegen Vorbereitung zum Hochverrat vor Gericht. Für eineinhalb Jahre musste sie ins Gefängnis. Bis 1946 stand sie unter Polizeiaufsicht. Sein Vater kam aus dem gleichen Grund in ein Strafbataillon und starb 1953 an den Misshandlungen in dieser Truppe.


Peter Dürrbeck – Ostermarschierer und Notstandsgegner | Quelle: www.goettinger-linke.de 

Auf den Tag genau 20 Jahre nach ihrer Entlassung aus der Nazihaft, am 10. Mai 1956, musste Herta Dürrbeck wieder ins Gefängnis von Hannover. Diesmal wegen „Förderung der verbotenen FDJ“. „Ich hatte“, so erzählt sie, „als Landtagsabgeordnete der KPD gegen die Beamten protestiert, die junge Leute an der Grenze zur DDR aus den Zügen holten. Dafür bekam ich drei Monate Gefängnis.“ Ihre zweite Strafe im Nachfolgestaat des 3. Reiches: zehn Monate Gefängnis wegen „Verstoß gegen das KPD-Verbot“. Fünf Monate wurden ihr auf Bewährung erlassen. Als sie sich dann für die Freilassung ihres Sohnes einsetzte, der in der Haft 35 Pfund Gewicht verlor und deshalb an Kreislaufstörungen litt, wurde sie wieder vorgeladen. Man drohte ihr an, die zur Bewährung ausgesetzte Strafe zu vollstrecken, da sie „sich des in sie gesetzten Vertrauens nicht als würdig erwiesen hat.“


Jupp Angenfort - vor dem Düsseldorfer Industrieclub Jupp Angenfort – bei einer Kundgebung vor dem Düsseldorfer Industrieclub | Quelle: VVN-BdA

Jupp Angenfort, geboren 1924 in Düsseldorf, wurde 1951 der jüngste Landtagsabgeordnete in Nordrhein-Westfalen. Weil er sich als Vorsitzender der Freien Deutsche Jugend (FDJ) an der Vorbereitung einer Volksbefragung zur Wiederbewaffnung der Bundesrepublik beteiligt hatte, konnte auch seine Immunität als Landtagsabgeordneter der KPD ihn im März 1953 nicht vor der Festnahme durch die Sicherungsgruppe Bonn des Bundeskriminalamts bewahren. Er wurde wegen Hochverrats angeklagt und vom Bundesgerichtshof wegen „Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens, wegen Geheimbündelei und Zugehörigkeit als Rädelsführer zu einer verfassungsfeindlichen Vereinigung“ zu einer fünfjährigen Zuchthausstrafe verurteilt. Im April 1957 wurde Angenfort von Bundespräsident Theodor Heuss begnadigt. Später wurde er Präsidiumsmitglied der DKP, von 1988 bis 2002 NRW-Landesvorsitzender der VVN-BdA; heute ist er einer ihrer Landessprecher und tritt trotz seines hohen Alters immer noch auf Demonstrationen auf (siehe NRhZ 79 „Generalangriff des Kapitals“).

Gedenkstätte Steinwache Dortmund

Überlebende der Dortmunder politischen Strafjustiz des Kalten Krieges treffen sich am Samstag, 25. Oktober, um 10.30 Uhr an der Gedenkstätte Steinwache (Nahe Hauptbahnhof-Nordausgang) gemeinsam mit ihren Angehörigen. Das Treffen an der Steinwache wird mit Infoständen und einer Ausstellung über die Justiz des Kalten Krieges gestaltet. Es wird um 13 Uhr unterbrochen, um dann um 15 Uhr im Haus der Evangelischen Kirche Reinoldinum am Schwanenwall 34 fortgesetzt zu werden. Dort stehen Begegnungen und Gespräche im Vordergrund. Der Bundestagsabgeordnete der Partei DIE LINKE Jan Korte wird zu den Versammelten sprechen; ebenso Kinder von ehemaligen Verfolgten. Manfred Demmer von der Kulturvereinigung Leverkusen tritt als Sänger auf. Veranstalter des Treffens sind mit Unterstützung der DKP die Initiativgruppe für die Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges (Sitz Essen) und die VVN-BdA in NRW. (PK)

Hierzu auch der Filmclip "Ein Staat sieht ROT"

„Diether Posser – Anwalt im Kalten Krieg"
Deutsche Geschichte in politischen Prozessen 1951-1968. Verlag 
J. H. W. Dietz Nachfolger, 
Bonn 2000, 382 S.
Mehr unter www.luise-berlin.de

Mit freundlicher Genehmigung von www.nrhz.de