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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

22.09.08

Antwort auf Strafandrohung wg. "Herabsetzung" der Gebirgstruppen-Veteranen

VVN-BdA-Bundessprecher Ulrich Sander schreibt am 7. 7. 08 an eine XXX-Nachfolgeorganisation

(XXX = Begriffe, die durch Einstweilige Verfügung am 2. 7. 08 zunächst untersagt wurden)

Der Kameradenkreis Gebirgstruppe hat den VVN-BdA-Bundessprecher Ulrich Sander unter Strafandrohung und mittels Einstweiliger Verfügung aufgefordert, nicht weiter von der XXX zu sprechen und ihre Treffen nicht "größte XXX" zu nennen. Es wird eine hohe Geldstrafe angedroht. Nachdem 2003 der Kameradenkreis ein zweieinhalbjähriges Ermittlungsverfahren wegen "Amtsanmaßung" gegen Sander und die VVN-BdA NRW auslöste, das zu Hausdurchsuchungen und Computerbeschlagnahmungen führte, und der Kreis wiederholt antimilitaristische Demonstranten beim XXX in Mittenwald arrestieren ließ, ist dies ein erneuter Versuch, die VVN-BdA und andere Antifaschisten mundtot zu machen. Ulrich Sander hat dem Kameradenkreis-Präsidenten Oberst a.D. Manfred Benkel geantwortet und die Drohung zurückgewiesen. Hier der Brief:

"Das Edelweiß an der Uniform versetzte die Bevölkerung der besetzten Gebiete in Entsetzen wie die SS-Rune"

Betr. Ihr Schreiben vom 25. Juni 2000 - Absender: Kameradenkreis der Gebirgstruppe, München

Sehr geehrter Herr Präsident Benkel!

Sie haben im Internet auf der Homepage "Die Jüdische" eine Äußerung von mir gelesen, die Sie gern von mir zurückgenommen sähen. Ich soll nicht weiter von der "XXX" sprechen und ihre Treffen nicht "größte XXX" nennen.

Darauf antwortend, möchte ich vorausschicken:

Die Veteranen der deutschen Gebirgstruppe aus der Wehrmacht und aus der Bundeswehr verfolgen eine Traditionslinie, die besagt, die Gebirgsjäger der Wehrmacht wären die Elite deutschen Soldatentums gewesen, sie hätten im Zweiten Weltkrieg nicht nur tapfer, sondern auch ritterlich unter strenger Beachtung der internationalen Gesetze und Gebräuche des Krieges gekämpft. Selbstverständlich wussten sie, dass diese Darstellung nicht einmal für die rechtfertigende Öffentlichkeitsarbeit taugte.

Verbandsintern half der Traditionsverband "Kameradenkreis der Gebirgstruppe" für lange Zeit vor allem bei der Verabredung zur gegenseitigen Reinwaschung - etwa bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen oder in Gerichtsverfahren. Trotz der faktischen Strafbefreiung für die Wehrmachtsgeneration, die von den Vorbereitungen zur Bundeswehrgründung bis in die siebziger Jahre währte, kam es zu rund eintausend Ermittlungsverfahren gegen Bundeswehrangehörige, die vorher der Wehrmacht angehörten und schwerster Kriegsverbrechen verdächtig waren.

Keiner von ihnen wurde jedoch verurteilt und bestraft. Zwar war nach langen Auseinandersetzungen die Verjährungsfrist für Mord aufgehoben worden, allerdings nicht für Totschlag, und es musste auch jede einzelne Tat belegt werden. Während es z.B. bei der RAF genügte, der Tätergruppe anzugehören, um verurteilt zu werden, genügte dies bei deutschen Kriegsverbrechern nicht. Gab es nicht einen "Kameraden", der bezeugte, der und der habe das und das getan, so blieb der Täter unbestraft. Denn das Verfahren der gegenseitigen Strafbefreiung funktionierte. Und so wurden die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zumeist bis spätestens 1975 eingestellt. Wenn auch nicht ohne Feststellungen wie: In Kommeno sei es 1943 "zu einem fürchterlichen Gemetzel" gekommen (Staatsanwaltschaft München), und bei dem Massenmord an entwaffneten italienischen Kriegsgefangenen 1943 auf Kephallonia handele es sich um eines der größten deutschen Kriegsverbrechen überhaupt (Staatsanwaltschaft Dortmund).

Mitgeholfen hat bei der Strafvereitelung Max Joseph Pemsel. Er war General der Gebirgstruppe der Wehrmacht wie der Bundeswehr und war 1941 an dem Befehl beteiligt, als Sühne für zehn tote und 24 verwundete deutsche Soldaten 1.600 Serben, möglichst "Juden und Zigeuner", zu erschießen. Er machte am 18. 1. 1963 in einer Aussage die strafvereitelnde Funktion der Nachkriegsgebirgsjäger deutlich. Aus einem Aktenvermerk der vernehmenden Staatsanwaltschaft Konstanz: "Der Zeuge (Pemsel) bat darum, dass im Hinblick auf seine bis vor wenigen Jahren in der Bundeswehr bekleidete Stellung als Kommandierender General nach Möglichkeit von einer Vorladung als Zeuge in öffentlichen Verhandlungen abgesehen werde." Und zu all dem stellte der Kameradenkreis Gebirgstruppe fest, dass niemand schuldig sei, so lange er nicht rechtskräftig verurteilt ist. Und alle bleiben sie Ehrenmänner; nicht einen einzigen hat der Kameradenkreis ausgeschlossen. Sogar als nun in Italien 25 Mörder aus der Gebirgstruppe zu lebenslänglich verurteilt wurden, blieben sie im Kameradenkreis ohne Sanktionen. Der Kameradenkreis hat auch nie den Teil seiner Archive geöffnet, der Klarheit hätte bringen können.

Die Opfer wurden nicht entschädigt. Die Täter nicht bestraft. Doch die von der Wehrmacht begangenen Verbrechen waren Völkerrechtsverbrechen, die nach dem IV. Haager Abkommen und der zu seiner Umsetzung geschaffenen Haager Landkriegsordnung von 1907 zwingend eine Kompensation und Bestrafung hätten nach sich ziehen müssen.

Willi Dreeßen, Leiter der Landesjustizverwaltung für die Ermittlungen gegen NS-Verbrecher in Ludwigsburg, schrieb im Jahre 2001: "Als Ergebnis bleibt, dass Zehntausende griechische Zivilisten in Hunderten von Ortschaften erschossen, verbrannt, erschlagen oder grausam zu Tode gefoltert wurden. Zur Verantwortung gezogen wurde dafür niemand. Vor allem die Ermittlungsbehörden, d.h. die Staatsanwaltschaften, aber auch die Gerichte einschließlich des Bundesgerichtshofes haben durch ihre Entscheidungen zu diesem Ergebnis nicht unmaßgeblich beigetragen."

Das Edelweiß an der Uniform versetzte die Bevölkerung der besetzten Gebiete in Entsetzen wie die SS-Rune. Um den Umfang des Verbrechens der Gebirgstruppen von Wehrmacht und SS deutlich zu machen, nenne ich einige Zahlen, die der Berliner Historiker Dr. Martin Seckendorf ("Europa unterm Hakenkreuz") zusammentrug, bezogen allein auf Griechenland. Dort gab es hochgerechnet auf die gesamte Besatzungszeit wöchentlich zwei Massaker. Mindestens 325 Dörfer wurden zerstört, meist auch die Bewohner umgebracht. Zehntausende Menschen jeden Alters und beiderlei Geschlechts sind im Verlauf sog. Vergeltungs- oder Sühnemaßnahmen auf meist unbeschreibliche Weise ermordet worden. In der Statistik über den Anteil der im Zweiten Weltkrieg umgekommenen Menschen im Verhältnis zur Vorkriegsbevölkerung steht Griechenland weltweit an vierter Stelle nach der Sowjetunion, Polen und Jugoslawien. 7,2 Prozent der Vorkriegsbevölkerung starben als Folge von Krieg und Okkupation. Rund 80.000 Juden wurden ermordet.

Bei alle dem ist zu beachten, dass die Verluste und die Zerstörungen erfolgten, obwohl in Griechenland bis auf wenige Tage im April 1941 kein militärischer Großkampf stattgefunden hat. Die Toten und Zerstörungen sind also nicht Folgen "normalen" Kriegsgeschehens, sondern Folgen des verbrecherischen Vernichtungskrieges der Wehrmacht.

Es wurden verbrecherische Befehle erteilt und auch ihre Befolgung war verbrecherisch. So hat der Kommandeur der 1. Gebirgsdivision, General Walter von Stettner, am 7.Juli 1943 einen gesonderten Befehl erlassen. Darin werden folgende Richtlinien für die "Kampfführung" angewiesen: "Alle Ortschaften, die den Banden als Zuflucht dienen können, sind zu zerstören, die männliche Bevölkerung ist, soweit sie nicht wegen Verdachts der Teilnahme am Kampf oder Unterstützung der Banden erschossen wird, restlos zu erfassen und als Gefangene abzuschieben. ... Jede Weichheit in der Behandlung der Bevölkerung wird der Truppe als Schwäche ausgelegt…" Bemerkenswert an dem Befehl ist, dass schon der "Verdacht" ausreichte, um die gesamte männliche Bevölkerung einer Ortschaft zu erschießen. Ob erschossen oder zur Zwangsarbeit abgeschoben wird, lag im Ermessen des jeweiligen Einheitsführers der 1.Geb.Div.

Eine Kultgestalt in der Gebirgstruppen-Traditionsarbeit war Hubert Lanz. Er hetzte die Soldaten gemeinsam mit anderen späteren Mitgliedern des Kameradenkreises zum Juden-Pogrom in Lemberg im Juni 1941 auf. Gegen alle Kriegsbräuche und die primitivsten Regeln modernen Kriegsrechts befahl der Kommandierende General des XXII. Gebirgsarmeekorps, eben jener Hubert Lanz, einen ungehemmten Rachefeldzug in einem Gebiet, in dem Regimentskommandeur Sepp Salminger der 1. Geb.Div. im Oktober 1943 mehr durch einen Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss als durch Einwirkung der Partisanen ums Leben gekommen war. In Vollzug dieses Befehls wurden von der Edelweis-Division im Gebiet um Ioannina Hunderte Zivilisten umgebracht und Dutzende Dörfer ausgelöscht. Auf flüchtende Zivilisten will Major Alois Eisl mit Geschützen gefeuert haben (siehe ARD-TV-Monitor vom 5.12.2002). Gebirgstruppenmitglied Eisl wird in dem Buch von Hermann Frank Meyer "Blutiges Edelweiß" mit den Beweisen für seine Kriegsverbrechen konfrontiert. Meyer belegt in seinem Buch, dass alle Regimenter, alle Bataillone, die meisten Kompanien der 1. Gebirgs-Division an den Morden beteiligt waren, - es handelte sich nicht um Taten "Einzelner". Militärpfarrer berichteten später vom "Tötenmüssen von Frauen und Kindern", das die Soldaten belaste.

Nach dem Krieg wurde Wehrmachts-Gebirgstruppenchef Hubert Lanz von den Alliierten in Nürnberg wegen der Ermordung von Zivilisten in Südosteuropa zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Bereits zweieinhalb Jahre nach dem Urteil wurde er 1951 aus der Haft entlassen. Er wurde dann Vorsitzender des Wehrpolitischen Ausschusses der FDP und sang das hohe Lied des edlen Gebirgskriegers, so in einem Prolog zu einem Buch (in: Roland Kaltenegger, Die deutsche Gebirgstruppe 1935-1945, München 1989). Lange Zeit war er führend im Kameradenkreis der Gebirgstruppe tätig, jahrelang als Ehrenvorsitzender.

Lobeshymnen für die Gebirgstruppe einst und jetzt vernahmen wir auch immer wieder von führenden Bundeswehroffizieren. So von Dr. Klaus Reinhardt, Gebirgsjäger und Ex-Nato-Kommandeur auf dem Balkan. Im August 2000 veröffentlicht er in der "Gebirgstruppe" seine Rede, die er bei dem Soldatentreffen der Gebirgstruppe zu Pfingsten 2000 auf dem Hohen Brendten bei Mittenwald hielt. Die Mördergeneräle unterm Edelweiß hebt Reinhardt auf den Podest: "Die Gebirgstruppe der Bundeswehr ist von Männern aufgebaut und geistig ausgerichtet worden, die als Kommandeure, als Kompaniechefs und Kompaniefeldwebel die schreckliche Erfahrung des Krieges und der Diktatur am eigenen Leib erlebt und durchlitten haben. Sie haben die Uniform wieder angezogen, um uns, der nachfolgenden Generation, das Koordinatensystem ihrer Werteordnung" weiterzugeben. Reinhardt: "Diese Männer waren unsere Vorbilder, und sie repräsentieren eine ganze Generation von Wehrmachtssoldaten. Sie verdienen unseren Respekt genauso wie die vielen anderen Soldaten, die aus ihrer damals begrenzten Kenntnis der Vorgänge heraus im guten Glauben ehrenhaft gehandelt und gekämpft haben. Bei der Pflege dieser Tradition und ihrer Weitergabe an die nächste Generation hat der Kameradenkreis der Gebirgstruppe sein ganz besonderes Verdienst."

Begrenzte Kenntnis! Das konnten sie nicht wissen, dass es nicht erlaubt ist, die Zivilbevölkerung besetzter Gebiete zu ermorden? Das war also ehrenhaft, entwaffnete Kriegsgefangene tausendfach zu erschießen? Diese Tradition soll auch noch weitergegeben werden!

Was sind das für Vorbilder, von denen Reinhardt sprach? Zu nennen wäre der besagte damalige Oberst Max Pemsel. Er war Stabschef des Generals Franz Böhme in Serbien, hat Befehlsentwürfe für die Ermordung von Sühnegefangenen angefertigt. Er ging als Generalleutnant und Kommandierender General der Bundeswehr in den Ruhestand. Mit Hilfe der Wehrmacht (nicht der SS) konnte gemeldet werden: "Serbien ist judenfrei".

Vor allem ist zu nennen Karl-Wilhelm Thilo. Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten schrieb dem bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber im September 2002 auch mit Blick auf Thilo: "Brechen Sie endlich aus der Tradition des Kalten Krieges aus, die dazu beitrug, dass über 300 Ermittlungsverfahren gegen die Täter aus den Reihen der Gebirgsjäger der Wehrmacht und SS einfach niedergeschlagen wurden, weil man die alten Wehrmachtskader für die neue Bundeswehr brauchte. Zahlreiche Täter gelangten in höchste Positionen." So jener Karl-Wilhelm Thilo, der in der Bundeswehr Generalmajor, Kommandeur der 1. Gebirgsdivision und stellvertretender Heeresinspekteur wurde. Als Chef des Stabes von 1. GD war er an der Verfolgung der Juden in Griechenland beteiligt und er unterzeichnete Massenmordbefehle gegen Jugoslawen und Griechen; er schrieb mit an Richtlinien zur Bundeswehrtradition (siehe "Gebirgstruppe") und an Büchern, die in der Bundeswehr kursierten, um den Völkermord zu preisen, so Hubert Lanz (Hg.) "Gebirgsjäger - Die 1. Gebirgsjäger-Division 1935/1945"

Thilo rühmte sich nach Kriegsende seiner Verbrechen: "Die Verschärfung des Partisanenkrieges macht es dringend erforderlich, in das Wespennest Montenegro hineinzustoßen und die Kernverbände des wachsenden kommunistischen Volksheeres in den Wurzeln zu vernichten. (...) Wo es vereinzelt zu Zusammenstößen mit Aufständischen kommt, wird der Widerstand nach Jägerart im schnellen Zupacken gebrochen." (siehe H. Lanz, Gebirgsjäger - Die 1. Gebirgsjäger-Division 1935/1945)

Immer wieder sind in der Zeitschrift "Gebirgstruppe" Entschuldungen für die Verbrechen zu lesen, etwa: "Diejenigen, die der Not des eigenen Volkes gehorchend, zu seinem Schutz und seiner Verteidigung hinauszogen, sie konnten missbraucht werden. Aber das rückt ihr Bewusstsein nicht ins Dunkel, ihre Pflicht getan und ihre Heimat, ihre Frauen und ihre Kinder geschützt zu haben." ("Gebirgstruppe" 6/95) Niemand hat ihren Frauen und Kindern etwas angetan, aber sie haben schändlich an Frauen und Kindern ihrer Gegner gehandelt!

Noch in Nr. 2/2002 der "Gebirgstruppe" war vom Kameradenkreis-Vorstandsmitglied Gerhart Klamert ausgeführt worden: "Wir stehen als Kameradenkreis zusammen, die zu Unrecht inkriminierten Angehörigen der Gebirgstruppe vor ungerechten Angriffen zu schützen, Soldaten, die sich fair, pflichterfüllend verhielten, zu verteidigen."

Sogar dann, wenn die Bundeswehrführung einmal Maßnahmen gegen die ungehemmte Pro-Wehrmachts-Traditionspflege der Gebirgstruppe unternimmt, verhält sich der Kameradenkreis uneinsichtig. Die ehemaligen Wehrmachts- und heutigen Bundeswehrreservisten würden auch nach der Umbenennung der Dietl- und Kübler-Kaserne weiter "kompromisslos für die Ehre der Soldaten der Wehrmacht und der Bundeswehr eintreten", erklärte der Kameradenkreis Ende 1995. Man werde den Versuchen widerstehen, die Bundeswehr von der "bewährten stolzen Tradition deutschen Soldatentums abzukoppeln", hieß es weiter in der gegen den obersten politischen Dienstherren gerichteten Erklärung, die zugleich ein Dokument der Rechtfertigung der Wehrmachtsverbrechen darstellt.

Sehr geehrter Herr Präsident!

Dies alles vorausgeschickt zitiere ich aus einer Erklärung der VVN-BdA, die der Kameradenkreis zum Anlass für seinen Brief an mich vom 25. Juni 2008 nahm:

"Zu den Urteilen höchster italienischer Richter zugunsten neuer Schadensersatzklagen von NS-Zwangsarbeitern und von Überlebenden aus griechischen und italienischen Opfergemeinden erklärt die VVN-BdA: Schon seit Jahren fordert die VVN-BdA gemeinsam mit griechischen und italienischen NS-Opfervereinigungen die Entschädigung der Opfer und die Bestrafung der Täter. Seit 2002 protestiert eine bundesweite Bewegung Jahr für Jahr in Mittenwald/Oberbayern gegen das größte Soldatentreffen, das - indem es vom Kameradenkreis der XXX veranstaltet wird - auch das größte XXX ist. Die VVN-BdA, der AK Distomo und der Historiker-AK Angreifbare Traditionspflege haben nahezu 100 Mörder aus der Gebirgstruppe bei der Justiz angezeigt und eine umfangreiche Korrespondenz mit den Justizministern der Länder geführt. Doch die Kriegsverbrecher blieben straffrei und die deutschen Behörden verweigerten eine Erfüllung der berechtigten Entschädigungsforderungen der Opfer. (...)"

Der Kameradenkreis fordert nun die Rücknahme unserer Erklärung bzw. die Unterlassung.

Ich gestatte mir, den Unterzeichner des Briefes persönlich zu fragen: Herr Präsident des Kameradenkreises und Oberst a.D. Manfred Benkel, Sie sprechen von der Wehrmacht, die keine NS-Organisation war - und somit sei auch die Gebirgstruppe keine XXX-Organisation. Haben sie wirklich noch nichts davon vernommen, dass immer wieder, aber auch auf der Kommandeurstagung in München am 17. November 1995 kundgetan wurde - in einer Rede des damaligen Verteidigungsministers Volker Rühe: "Die Wehrmacht war als Organisation des Dritten Reiches in ihrer Spitze, mit Truppenteilen und mit Soldaten in Verbrechen des Nationalsozialismus verstrickt. Als Institution kann sie deshalb keine Tradition begründen."

Sie behaupten, den Wehrmachtsangehörigen und damit den Soldaten der Gebirgstruppe sei es verwehrt gewesen, Mitglieder der NSDAP zu sein. Und warum wurde dann zum 10. Jahrestag der "Machtergreifung" u.a. den Gebirgsjäger-Nazi-Generälen Eduard Dietl (Füssen), Julius Ringel (Bad Reichenhall) und Ferdinand Schörner (Mittenwald) das Goldene Parteiabzeichen der NSDAP verliehen? War nicht der von der Gebirgstruppe so sehr verehrte Eduard Dietl fast gleichzeitig mit Adolf Hitler Mitglied der DAP (der Vorläuferin der NSDAP) geworden? Hat nicht dieser Dietl Hitler als Redner in die Reichswehr eingeführt? Hat er nicht am militärischen Schutz des Hitler Putsches von 1923 teilgenommen?

Im Klartext: Die beiden Säulen der NS-Gewaltherrschaft waren die Wehrmacht und die NSDAP. Eine Würdigung der Wehrmacht ist auch eine Würdigung des NS-Gewaltregimes und des verbrecherischen Vernichtungskrieges.

Das NS-Faschistische und Verbrecherische der Wehrmacht wird bereits in dem Buch "Partei und Wehrmacht" dokumentiert. Im Frühjahr 1939 wurde dieses Buch mit einer Auflage von 40.000 Exemplaren fast jedem Offizier zugänglich und bekannt. Darin wird erkennbar: Die Wehrmacht war nicht nur verstrickt in die sich anbahnenden Massenverbrechen, sie war sogar ihr Antriebsmotor. Im Vorwort des von Reichsamtsleiter Dr. Richard Donnevert vom "Stab des Stellvertreters der Führers" Rudolf Hess, herausgegebenen Buches heißt es, jetzt (Frühjahr 1939) "steht das deutsche Volk in einem harten Kampf um sein Lebensrecht gegen seine jüdischen und demokratischen Feinde." Wehrmacht und NSDAP kämpften "Schulter an Schulter".

In dem Werk, das mit der späteren Behauptung aufräumt, die Wehrmacht und die Nazis wären weltenweit auseinander gewesen, wird dem Soldaten jedes Bedenken, ob sein Tun erlaubt sei, genommen. Es wird vom "Vorrecht des Stärkeren" berichtet: "Recht bekommt, wer sich im Daseinskampf durchzusetzen versteht." Es gehe um "Forderungen an Siedlungsland, an Rohstoffquellen und Absatzmöglichkeiten" (Seite 1/2).

Haben Sie wirklich noch nicht erfahren, was die Gebirgstruppe an Sühnemaßnahmen, im "Partisanenkampf", "Bandenkampf", bei Deportationen von Juden in die Vernichtungslager und von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in die Sklavenarbeit angerichtet hat? Die Wehrmacht in Jugoslawien, das bedeutete schließlich Kampf für die "Entjudung", ja, der Balkan wurde weitgehend ohne SS "judenfrei". Hat die Wehrmacht nicht den Eid auf Hitler abgelegt, - und damit den Eid der Reichswehr auf die demokratische Verfassung von Weimar gebrochen?

Vom Offizierskorps, das noch nazistischer ist als die Nazis selber, weil es den Nazis voranschreite, weiß im Buch "Partei und Wehrmacht" kein geringerer als Admiral Wilhelm Canaris zu schwärmen, der in diesem Werk von 1939, das ja geschrieben wurde zur Einstimmung auf den Krieg, die Erkenntnis ausspricht, dass es für den Offizier selbstverständlich sei, "Nationalsozialist zu sein", denn "wir sind als Soldaten glücklich, uns zu einer politischen Weltanschauung bekennen zu dürfen, die zutiefst soldatisch ist." Von der Wehrmacht forderte Canaris "unbedingte politische Zuverlässigkeit". Mehr noch: "Das Offizierskorps muss im gelebten und verwirklichten Nationalsozialismus vorangehen."

Nachdem Sie, Herr Oberst a.D., die Wehrmacht vom Nazismus freigesprochen haben, sprechen Sie ganz einfach den Kameradenkreis von der Wehrmacht frei. Das ist unzulässig. Vielleicht schauen Sie mal in die Satzung des Kameradenkreises. Der wurde 1951 - lange vor Bestehen der Bundeswehr - gegründet als Zusammenschluss der Angehörigen der Gebirgstruppe "von einst". Die Betreuung der ehemaligen und aktiven Soldaten steht ganz oben an. Deshalb haben wir wiederholt Ihre Organisation eine Selbsthilfegruppe für Kriegsverbrecher genannt. Nachdem die Ermittlungsverfahren eingestellt waren, haben sich die Gebirgstruppler auch in der Zeitschrift "Gebirgstruppe" ungezwungen artikuliert, und wir konnten aus der Lektüre der Zeitschrift wie der Akten im Bundesarchiv nachweisen, wer wann an welchem Tatort war. Die Ergebnisse unserer Recherchen haben wir der Ludwigsburger Zentralstelle für die Bearbeitung von NS-Massenverbrechen mitgeteilt. In einem Fall wurde nun Anklage erhoben, im Fall des Kameradenkreismitglieds Joseph Scheungraber aus Ottobrunn, den wir noch 2007 auf dem Hohen Brendten inmitten von Bundeswehr- und Wehrmachtskameraden angetroffen haben. (Fotobeweis kann geliefert werden.)

Sie möchten es nicht hören und nirgends lesen, doch wir bleiben dabei:

"Seit 2002 protestiert eine bundesweite Bewegung Jahr für Jahr in Mittenwald/Oberbayern gegen das größte Soldatentreffen, das - indem es vom Kameradenkreis der XXX veranstaltet wird - auch das größte XXX ist."

Und wir protestieren weiter. Nicht nur in Mittenwald. Als größte und höchst traditionsreiche Organisation des deutschen Widerstandes und der Opfer des NS-Regimes lassen wir uns von Ihnen nicht den Mund verbieten und zur verlogenen Darstellung von Geschichte zwingen.

Hochachtungsvoll

Ulrich Sander

VVN-BdA-Bundessprecherkreismitglied

PS. Und bitte verschonen Sie uns mit dem Hinweis, unsere Organisation stehe im Verfassungsschutzbericht und Ihre nicht. Wenn Sie sich beispielsweise mal die Grundgesetz-Artikel 26 (Gegen Angriffskriege) und 139 (für die Befreiung von Militarismus und Nationalsozialismus) ansehen, dann müsste angesichts Ihrer kriegerischen und militaristischen Geschichte und aktuellen Praxis klar sein, wer hier der Verfassungsfeind ist. Die VVN-BdA ist es jedenfalls nicht. Sie steht auch nicht im Bundesverfassungsschutzbericht, sondern nur in jenen Berichten von Baden-Württemberg und Bayern. Dort wird noch immer kalter Krieg geübt.

Die Gebirgstruppe und ihre Kriegsverbrechen

Dokumentation - zusammengestellt nach Hermann Frank Meyer "Blutiges Edelweiß" - Die 1. Gebirgsdivision im Zweiten Weltkrieg, 2008 Ch. Links Verlag Berlin, 798 Seiten, und nach Dokumenten von Frank Brendle (Berlin)

Das Kameradentreffen von Gebirgstruppenangehörigen aus Wehrmacht und Bundeswehr im bayerischen Mittenwald steht seit Jahren in der Kritik. Ebenso sein Veranstalter, der Kameradenkreis der Gebirgstruppe e.V. Auf dem Hohen Brendten, einem dem Kameradenkreis von der Bundeswehr zur Verfügung gestelltes Gelände bei Mittenwald, sind regelmäßig bei den Treffen Angehörige von Wehrmachtseinheiten vertreten, denen Kriegsverbrechen nachgewiesen sind, sowie Rechtsextremisten. Die letzte "Gedenkfeier" stand für den 4. Mai 2008 an.

Die Bundeswehr unterstützt diese Treffen, obwohl der Kameradenkreis der Gebirgstruppe als Veranstalter ein höchst fragwürdiges Verhältnis zur Wehrmacht pflegt. Sein Ehrenvorsitzender war beispielsweise der in Nürnberg verurteilte Kriegsverbrecher General Hubert Lanz; von diesem Massenmörder hat sich der Kameradenkreis bis heute nicht distanziert.

An die begangenen Kriegsverbrechen der Gebirgsjäger erinnert der Verein erst seit einigen Jahren, nachdem antifaschistische Proteste gegen das Treffen entfaltet wurden, mit der einen oder anderen Kranzniederlegung, ansonsten ignoriert er dieses Thema und bemüht sich darum, die "Ehre" der Wehrmacht zu retten. Im vergangenen Jahr war auch mindestens ein Wehrmachtsveteran anwesend, der in Italien wegen Kriegsverbrechen in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt worden ist (Beleg vgl. http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/0351_scheungraber.htm).

Die stark rechtslastige Haltung des Kameradenkreises zeigt sich auch darin, dass der Vereinspräsident im vergangenen Jahr bei seiner Ansprache ausdrücklich den (inzwischen pensionierten) österreichischen Militärangehörigen Brigadier Josef Paul Puntigam begrüßte. Josef Paul Puntigam selbst muss als Sympathisant der extremen Rechten betrachtet werden. So hat er das Vorwort zum Band "Geheime Krieger" geschrieben, das vor zwei Jahren im rechtsextremen Pour-le-Mérite-Verlag erschienen ist. Josef Paul Puntigam rühmt "die ungebrochene Traditionslinie […], die von den legendären ‚Brandenburgern' der Wehrmacht über die Antiterrorspezialisten der GSG 9 bis zum jüngsten deutschen Kommandoverband, dem KSK, reicht". Die Autoren offenbarten "einzigartige Innenansichten ihrer jeweiligen Truppe". Bei den Autoren handelt es sich um den wegen antisemitischer Äußerungen entlassenen Rechtsextremisten, den früheren Chef des Kommandos Spezialkräfte Reinhard Günzel, und den Wehrmachtsoffizier Wilhelm Walther, der bis heute stolz auf die von den ,Brandenburgern' begangenen Kriegsverbrechen ist.

Das österreichische Verteidigungsministerium hat inzwischen den Soldaten des Landes untersagt, an den Treffen auf dem Hohen Brendten in Uniform teilzunehmen.

Anfang dieses Jahres veröffentlichte Hermann Frank Meyer im Berliner Ch. Links Verlag die erste umfassende Darstellung der 1. Gebirgs-Division im Zweiten Weltkrieg ("Blutiges Edelweiß"). Meyer belegt darin Dutzende von Kriegsverbrechen, die von den Wehrmachts-Gebirgstruppen begangen worden sind, vor allem in Griechenland und Albanien - Verbrechen, die von den alten Kameraden größtenteils verschwiegen wurden. In einer von Jakob Knab verfassten Rezension heißt es: "Hermann Frank Meyer bringt die Lügengebäude, die die kriegsnostalgischen Gebirgsjäger (Kameraden unter'm Edelweiß) errichtet hatten, zum Einstürzen. Deren Kult um zeitlose soldatische Tugenden, um kriegerische Tüchtigkeit und siegreichen Kampf ist nun zu Ende. Das Edelweiß ist nicht mehr Symbol ‚besten deutschen Soldatentums in Frieden und im Krieg'. Diese Blume der Berge ist beschmiert mit braunen Flecken und mit dem Blut bestialischer Kriegsverbrechen."

Vor diesem Hintergrund erscheint die Behauptung der Bundesregierung vom Vorjahr, es sei "historisch falsch", von einer verbrecherischen Geschichte der Gebirgstruppen zu sprechen (Bundestagsdrucksache 16/5506), endgültig unhaltbar und wie ein Versuch, am Mythos der angeblich "sauberen" Wehrmacht festzuhalten, die einen "ritterlichen" Krieg geführt haben soll, in dem es nur ausnahmsweise und in Einzelfällen zu Verbrechen gekommen sei.

Zu den Erkenntnissen von H. F. Meyer - belegt in seinem Buch - gehört, dass der völkerrechtswidrige Kommissarbefehl auch von Einheiten der Gebirgstruppen umgesetzt wurde.

Erkenntnis von H. F. Meyer ist zudem, dass der Angehörige der Gebirgstruppen Oberst K. W. in seiner Eigenschaft als Stadtkommandant von Lemberg keinerlei Anstalten un- ternommen hatte, um das Pogrom vom 30. Juni/1. Juli 1941, dem Tausende von Jüdinnen und Juden zum Opfer fielen, zu stoppen, sondern dass das Pogrom "mit offensichtlicher Billigung" W.'s stattfand (Meyer).

Zu den belegten Tatsachen in H. F. Meyers Buch gehört, dass der damalige Hauptmann der 1. Gebirgsdivision J. S. in einem Tagesbefehl vom 1. Juli 1941 in Lemberg die "Notwendigkeit dieses Kampfes gegen die jüdisch-bolschewistische Verbrecherbande" betonte und forderte, "dass jeder deutsche Soldat, der Blut und Leben in diesem Entscheidungskampf zwischen Ordnung und Chaos lassen muss, tausendfach gerächt werden muss".

Meyer berichtet weiter, dass die 1. Gebirgsdivision im Winter 1943 weit über tausend "wehrfähige Zivilisten" sowjetischer Staatsbürgerschaft zur Zwangsarbeit deportierte und bei Weigerung die Todesstrafe androhte.

Zudem hat - so wird in dem Buch berichtet - der Kommandeur der 1. Gebirgsdivision, W. R. z. S., im Rahmen des "Unternehmens Schwarz" im Mai/Juni 1943 in Montenegro einen sogenannten Sühnebefehl erlassen, demzufolge für jeden von Partisanen getöteten (verwundeten) Wehrmachtssoldaten 50 (25) Zivilisten umgebracht werden sollten.

Weiter gibt es die belegte Erkenntnis von H. F. Meyer, dass der Erste Generalstabsoffizier (und spätere Bundeswehroffizier) K. W. T. anlässlich des Vorgehens gegen eine größere Gruppe Partisanen am 10. Juni 1943 den Befehl erteilte: "Kein wehrfähiger Mann verlässt lebend den Kessel".

In dem Buch wird berichtet, dass ein Gefreiter der 13. Kompanie des 98. Regiments am 13. Juni 1943 in seinem Tagebuch notierte: "Unbekannte Ortschaft, alle Häuser angezündet, alles was laufen konnte wurde erschossen, gesamtes Vieh mitgenommen, Feldwebel M. erschoss kaltblütig mehrere verwundete Partisanen" (Meyer, S. 124).

Es wird auf die Tatsache verwiesen, wonach die Kampfgruppe Salminger bei der "Sicherung" des Sarontoporo-Passes, obwohl sie keinerlei Feindberührung hatte, "sämtliche Ortschaften im durchstreifen Gebiet niedergebrannt" hat (Meyer, S. 147) und in der Ortschaft Livadi am 3. Juli 1943 über 40 Männer ermordete, wobei sie laut dem Bericht eines Überlebenden "fortwährend und unterschiedslos jedes Haus" anzündete, "gleichgültig ob es verschlossen war oder ob sich Frauen und Kinder darin befanden".

Nicht zu vergessen die Erkenntnis von H. F. Meyer, wonach die 11., 12. und 13. Kompanie des 98. Regiments sowie Teile der Aufklärungs-Abteilung 54 am 6. Juli 1943 im albanischen Dorf Borovë ein Massaker anrichteten, nach Augenzeugenberichten "alle, die sie fangen konnten, töteten und alle Häuser in Brand steckten" und 107 Menschen, darunter 64 Frauen, ermordeten.

In dem Buch wird weiter mit Belegen berichtet, dass die gleichen Kompanien am 8. Juli 1943 auch die Ortschaft Barmash niederbrannten und acht Zivilistinnen und Zivilisten, die nicht rechtzeitig fliehen konnten, umbrachten.

Belegt ist weiter, dass das II. Bataillon des 98. Regiments dem Tagebucheintrag eines Soldaten zufolge am 8. Juli das Dorf Leskovik "dem Erdboden durch unsere 15 cm Artillerie […] gleichgemacht und dann gestürmt" und "alles was kreucht und fleucht […] erschossen" hat, obwohl es auf deutscher Seite nicht einen einzigen Verwundeten gegeben hat (Meyer, S. 166).

Dokumentiert wird in dem Buch, dass die 6. Kompanie des II. Bataillons des 98. Regiments am 10. Juli 1943 in der griechischen Ortschaft Kalovrisi 73 Häuser anzündete und sechs Menschen umbrachte und am gleichen Tag nach Erkenntnissen griechischer Ermittler (Balanos-Delegation) im Nachbardorf Melisopetra "10 Jugendliche als Sühnemaßnahme" ermordete.

Nach Erkenntnissen von H. F. Meyer wurde von den acht Kompanien der Kampfgruppe Salminger im Juli 1943 "jedes Dorf an der Hauptversorgungsstraße der Division zwischen Korçë und Ioannina" zerstört, und es wurden "die Einwohner, vor allem ‚wehrfähige Männer', die nicht rechtzeitig geflohen waren, […] in der Regel getötet".

Das Buch vermittelt die Erkenntnisse von H. F. Meyer, wonach die deutschen Verluste bei der "Säuberung" des Weges nach Ioannina (Juli 1943) nur wenige Tote betrugen, dafür aber Hunderte von Albanerinnen und Albanern sowie Griechinnen und Griechen umkamen und mindestens 1000 Häuser zerstört wurden.

Dokumentiert wird ferner, dass die Kampfgruppe Remold am 23. Juli 1943 nach einem Gefecht mit Partisanen die Ortschaft Elefthero besetzte, jedes Haus mit Flammenwerfern in Brand steckte und dabei vier Menschen ermordete.

Es darf nicht die Information aus dem Buch übersehen werden, wonach Stabsangehörige des I. Bataillons und Angehörige der 1., 4. und 5. Kompanie am 22. Juli 1943 nahe der Ortschaft Plaisia sieben Personen, darunter zwei Frauen und zwei Priester, die den deutschen Truppen entgegengekommen waren, in Hütten eingesperrt und darin verbrannt haben. Belegt wird, dass der Divisionskommandeur W. R. z. S. am 24. Juli 1943 befohlen hat: "Ortsfremde Bevölkerung wird wie Angehörige von Banditen behandelt", was im Klartext hieß, diese zu ermorden.

Verwiesen wird auf die Erkenntnisse von H. F. Meyer, wonach unter Führung von Oberleutnant W. R. die 12. Kompanie des III. Bataillons in der Nähe des Dorfes Kato Mousiotitsa rund 100 Menschen in Reihen aufgestellt und mit Maschinengewehren erschossen oder auf andere Weise umgebracht hat.

In dem Buch werden Informationen benannt, wonach die im August 1943 im Rahmen des Unternehmens "Augustus" eingesetzten Einheiten (im Wesentlichen das 98. und 99. Regiment) zwar keine Feindberührung hatten, aber dennoch rund 250 Zivilistinnen und Zivilisten umbrachten und mehr als 20 Ortschaften niederbrannten sowie 400 Geiseln in ein Konzentrationslager verschleppten.

Die hier erwähnten Kriegsverbrechen stellen längst keine vollständige Aufzählung dar. Es kommen noch etliche Massaker mit häufig noch weit mehr Toten (z. B. Kommeno, Kefallonia) hinzu. Das von Kommeno wird auf Seite 566 des Begleitbandes zur Ausstellung "Verbrechen der Wehrmacht - Dimensionen des Vernichtungskrieges" (2202, Hamburger Edition) geschildert. Kefallonia ist der Schauplatz eines der größten Kriegsverbrechen der Wehrmacht. (Siehe H.F.Meyer "Blutiges Edelweiß", 2008, Berlin, ab S. 353)

Die Ausstellung "Verbrechen der Wehrmacht" wurde vom Zweiten Vorsitzende des Kame- radenkreises Gerhard Klamert verunglimpft.

a) Anlässlich der Wehrmachsaustellung 1997 schrieb er in der "Gebirgstruppe": "Wie krank müssen Hirne sein, die sich so etwas ausdenken, wie pervers die Absichten dahinter". 

b) Im Jahr 2001 schrieb Gerhard Klamert in einer Rezension über das Buch "Kommeno" von H. F. Meyer, dieser "realitätsfern und rauschlüstern", werfe "alle Unseligkeiten vergangener Tage immer neu" auf.

Kriegsverbrecher als Mitglieder im Kameradenkreis

"Im ‚Kameradenkreis' sind rund 6000 ehemalige und aktive Gebirgsjäger aus Wehrmacht, SS und Bundeswehr vereint - darunter auch Angehörige von Einheiten, die im Zweiten Weltkrieg Massaker an Zivilisten begangen und Juden deportiert haben." (Quelle: Frankfurter Rundschau 17. Mai 05)

Tatsächlich gab und gibt es im Kameradenkreis verurteilte Kriegsverbrecher. Verurteilt wurde Gebirgsjägergeneral Hubert Lanz in einem der Nürnberger Nachfolgeverfahren (Fall 7), aber zu einer Zeit, als der Kameradenkreis noch nicht bestand. Lanz wurde später Ehrenmitglied im Kameradenkreis. Der Gebirgsjägergeneral Ferdinand Schörner wurde wegen Kriegsverbrechen von einem sowjetischen Kriegsgericht zu 25 Jahren Straflager verurteilt und erst 1955 entlassen. 1957 wurde Schörner erneut verhaftet und vor ein bundesdeutsches Gericht gestellt. Er wurde wegen der von ihm ausgesprochenen Todesurteile bei Kriegsende zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, nach zwei Jahren aber wieder entlassen. (In der Gebirgstruppe wurde er trotz seiner Verbrechen verehrt.)

Verurteilt wurden in den Jahren von 2004 bis 2006 in Italien Dutzende Kriegsverbrecher aus der Gebirgstruppe und der SS.

Das sind u.a. lt. Briefwechsel der VVN-BdA mit den deutschen Landesjustizministern:

In La Spezia wurden 2006 wegen des Massakers in St. Anna di Stazzema zu lebenslanger Haft verurteilt:

Werner Bruss
Unteroffizier, Jg. 1920
(Wohnort unklar, [gerüchteweise wohnhaft in oder bei Hamburg])

Alfred Mathias Concina, (meist ohne `Mathias')
Unterscharführer, Jg. 1919
(wohnt laut ital. Presse in Rechenberg-Bienenmühle)

Ludwig Göring, (teilweise als `Goring' benannt)
SS-Rottenführer, Jg. 1923
wohnt in Baden-Württemberg, zwischen Pforzheim und Karlsruhe (dt. Presse)

Karl Gropler,
SS-Unterscharführer, Jg. 1923, Wollin/Brandenburg

Georg Rauch,
Unterleutnant, Jg. 1921
(Wohnort unklar)

Horst Richter,
Unterscharführer, Jg. 1921, Krefeld

Heinrich Schendel,
Unteroffizier, Jg. 1922
Wohnt an der Vogelbergstraße/Ecke Bachweg (B275) in Lißberg , einem Ortsteil von Ortenberg in der Wetterau/Hessen.

Gerhard Sommer, (bisweilen auch als `Gerard' benannt)
SS-Untersturmführer, Jg. 1921
wohnt in Hamburg-Volksdorf,
Seniorenwohnheim der Cura AG, Lerchenberg 4

Alfred Schöneberg, (teilweise auch als `Schoneberg' bzw. `Schönenberg' benannt)
SS-Unterscharführer, Jg. 1921
wohnte in Düsseldorf, inzwischen verstorben

Ludwig Heinrich Sonntag, (auch als `Heinz Ludwig Sonntag' benannt, oder ohne `Heinrich'),
SS-Unterscharführer, Jg. 1924
Dortmund, inzwischen verstorben

Wegen Falzano di Cortona wurden zu lebenslänglich verurteilt:

Josef Scheungraber, Ottobrunn (gegen ihn wird ab 15. 9. 08 auch vor einem Münchner Gericht verhandelt)

Herbert Stommel (Wohnort unbekannt)

Wegen Massakers in Branzolino-San Tome (bei Forli) zu lebenslänglich verurteilt:

Heinrich Nordhorn (wohnte in Greven,
mittlerweile unbekannt verzogen)

Wegen Kephallonia nicht verurteilt: (weil in Italien dazu kein Verfahren stattfand und weil die bayerische Justiz die Verfahren einstellte):

Othmar Mühlhauser aus Dillingen, ferner weitere Personen aus dem Kreis der 196 von der VVN-BdA und Angreifbarer Traditionspflege bei der Staatsanwaltschaft angezeigten mutmaßlichen Täter.

An der Brendten-Feier nimmt die "Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger" teil, ihr Kranz lag 2005 mit dem der Bundeswehr am Ehrenmal der Gebirgsjäger (s. TV-Kontraste-Beitrag von Ende Mai 2005).

Vor dem Haus von Karl Staudacher (Garmisch-Partenkirchen), Ex-Adjutant des PolGebJgRgt 18, versammelten sich im April 2005 Gebirgsjäger aus Bundeswehr und Wehrmacht, um ihm mit einem Blaskonzert zum 95. Geburtstag zu ehren. Es spielte das Gebirgsmusikkorps der Bundeswehr aus Garmisch-Partenkirchen. Als nachgewiesen wurde, dass Staudacher im SS-PolGebJgRgt war, wurde die Kameradschaft SS-PolGebJgRgt ausgeschlossen, weil man nicht gewusst habe, dass es zur SS gehörte. Staudacher wie andere Einzelmitglieder ehemaliger SS-Formationen, die 1945 als verbrecherische Organisation aufgelöst wurden, haben weiter dem Kameradenkreis Gebirgstruppe angehört. Erst 2006 will der Kameradenkreis von der Herkunft der aufgelösten SS-Polizei-Traditionsvereins gehört haben.

In der April-Ausgabe 2005 der "Gebirgstruppe" ist Staudacher mit den Worten gewürdigt worden: "Mitglieder der Ortskameradschaft Garmisch-Partenkirchen überraschten ihren Kameraden Karl Staudacher mit einer Abordnung von fünfzehn Soldaten des Gebirgsmusikkorps, die zu einer ‚Ehrenserenade' angetreten waren und mit schneidigen Märschen aufspielten." Zu seiner körperlichen wie geistigen Fitness befragt, äußerte sich der rüstige Jubilar und Ex-Polizist mit den Worten: "Das habe ich nur erreicht, weil mein Leben vom Sport geprägt war."

Der Arbeitkreis Angreifbare Traditionspflege hatte veröffentlicht, dass Angehörige von Staudachers des Polizeigebirgsjägerregiments 18 die Deportation von 1700 Athener Juden organisiert hätten, die dann in deutschen Vernichtungslagern ermordet wurden. Das Kommando hatte SS-Brigadeführer Hermann Franz, Befehlshaber der Ordnungspolizei, der später dem Kameradenkreis angehörte. An Hand einer Kartei, in der die Jüdinnen und Juden registriert waren, wurden die Gemeindemitglieder ab dem 24. März 1944 aus ihren Wohnungen verschleppt und zur Athener Synagoge gebracht. Zu den eingesetzten Polizeieinheiten gehörten die dritte und vierte Kompanie des I. Bataillons des Polizeigebirgsjägerregiments 18. Polizisten dieser Einheit begleiteten die Todeszüge nach Auschwitz. Weiterhin ist die "Begleitung" von Häftlingstransporten aus dem KZ Chaidari bei Athen nach Dachau belegt. Ähnliche Beteiligungen lassen sich auch für die Deportationen aus Nordgriechenland nachweisen. Veteranen des Gebirgsjägerpolizeiregiments 18 sind Mitglieder im Kameradenkreis, wie zahllose Berichte in der Vereinszeitung "Gebirgstruppe" belegen. Dasselbe galt für die langjährige Mitgliedschaft der SS-Gebirgsdivision Nord im "Kameradenkreis". Dieser Einheit werden ebenfalls zahlreiche NS-Kriegsverbrechen zugeordnet.

Schließlich sind in den Traditionskameradschaften 11., 12., 13./98 die Täter der Massaker von Kommeno und Kephalonia in Nordgriechenland organisiert.

Neben Staudacher bewegten sich noch sehr rüstig durch Bayern die mutmaßlichen Kriegsverbrecher Alois Eisl und Alfred Artmann. Über den 92jährigen Eisl, der noch mit dem Daimler durch München braust, heißt es in einer VVN-Internet-Dokumentation (recherchiert nach "Gebirgstruppe" und Akten des Bundesarchivs):

Aus Rache für den Tod des Oberstleutnants Josef Salminger - er war am 1. 10. 43 mit seinem PKW gegen ein von den Partisanen errichtetes Hindernis gefahren und ums Leben gekommen - hat Major Alois Eisl mit seinen Leuten zwischen dem 1. und 4. Oktober 1943 18 Dörfer in Griechenland zerstört, wer nicht floh, wurde umgebracht. Auf flüchtende Zivilisten wurde gefeuert.

Näheres zu Eisl und seiner Gruppe:

  • Am 3.10.43 wurden Neochoratti, Megarchi und Tunta zerstört und 20 Zivilisten erschossen. Die Verantwortung trug Major Alois Eisl mit zwei Kompanien der 98. und ferner ein weiterer Geschützzug der 79. unter Major Krünner von der 1. Gebirgsdivision. (lt. Kriegstagebuch)
  • Ebenfalls am 3. Oktober 1943 erfolgte die "Säuberungsaktion" in Akmotopos. "Im Rahmen der Säuberungsaktionen zahlreiche Ortschaften niedergebrannt und das Vieh getötet.(...) Gruppe Eisl zerstört Akmotopos als Sühnemaßnahme völlig. Sämtliche Zivilisten werden erschossen" (aus dem Kriegstagebuch, in dem sich Eisl mit seinen "Leistungen" brüstete, später sagten Zeugen für ihn aus, nannten es ein "normales" Gefecht).
  • Am 4.10.43 werden Muliana, Makates, Anoion, Tereion, Jimnopolos, Klisura, Lagatora zerstört. "130 Banditen und Zivilisten werden getötet" (lt. Kriegstagebuch). Verantwortlich: Gruppe Eisl.
  • Die 1 Gebirgsdivision hat am 6.10.43 beim "Unternehmen Tiger" 40 Ortschaften abgebrannt, 40 "Feindtote" werden lt. Divisionsbericht gezählt. Kommandeur war Alois Eisl, 1GD-Kommandeur von April 1943 bis August 1944.

Beteiligt waren somit: 1. und 2. Kompanie Gebirgsjägerregiment 98 Gruppe Eisl, 1 GD

Kommandeur Major Eisl (München) und 1 Gesch. Zug der II/79 (Leitung Krünner aus Murnau)

Über Dr. Alfred Artmann ist bekannt: Er ist der älteste Delegierte auf der letzten Jahrestagung 2005 des Kameradenkreises gewesen und wurde von der Bundeswehr als Heeresbergführer hoch geehrt. Über ihn heißt es in der Dokumentation: Wegen Zerstörung von Periwoli und der Tötung von 53 Menschen am 25.10.43 werden gesucht die Angehörigen der 13. Kompanie unter der Befehlsgewalt von Alfred Artmann. (Aufgeführt werden zahlreiche Namen aus der Kompanie.)

Verwiesen wurde von VVN-BdA und der Historikergruppe Angreifbare Traditionspflege auch auf verstorbenen Wehrmachtsoberst Karl-Wilhelm Thilo, der in der Bundeswehr Generalmajor, Kommandeur der 1. Gebirgsdivision und stellvertretender Heeresinspekteur wurde. Als Chef des Stabes der 1. GD unterzeichnete er Massenmordbefehle gegen Jugoslawen und Griechen; und er schrieb mit an Büchern, die in der Bundeswehr kursierten, um den Völkermord zu preisen, so Hubert Lanz (Hg.) "Gebirgsjäger - Die 1. Gebirgsjäger-Division 1935/1945"

Unter "Beute" führte Thilo in seinen Berichten an den Divisionsstab auch "tote Banditen" auf, und dies waren 153 Männer, Frauen, Kinder und Greise im Alter von 1 bis 75 Jahren, die im Dorf Mousiosas/Griechenland am 25. Juli 1943 ermordet wurden. Bundeswehrgeneral K.W. Thilo: "Widerstand nach Jägerart im schnellen Zupacken gebrochen".

In den Fall Kommeno sind die Gebirgstruppenmitglieder: Karl Delacher, Otto Goldmann, Anton Ziegler und Reinhold Klebe verwickelt.

Am 16. August 1943, geschah dies Verbrechen: In Kommeno in Nordgriechenland fuhren die Gebirgsjäger der 1. GD vor und erschossen weit über 300 Frauen, Männer und Kinder. Die "stolzen Soldaten" der 12. Kompanie des Gebirgsjäger-Regiments 98 unter dem späteren Bundeswehroberstleutnant und Dr. der Veterinärmedizin Reinhold Klebe ermordeten nicht nur unschuldige Zivilisten, einzelne Soldaten machten sich noch über die Frauenleichen her und schändeten sie, wie einer der Täter später berichtete.

Der damalige "Erste Schütze" der 12. Kompanie, Anton Ziegler (Mittenwald), erinnert sich in den vorliegenden Akten, wie er mit seinen Kameraden am Abend des 15. August von seinem Kompanieführer Willy Röser auf das für den nächsten Morgen angesetzte "Vergeltungsunternehmen", eingestimmt wurde: "In dem Dorf ist auf Oberstleutnant Salminger geschossen worden", so Ziegler: "Es ist bandenverseucht und dafür muß es büßen. Alle sind niederzumachen." Andere Ehemalige, wie zum Beispiel der damals 18jährige Otto Goldmann., erinnern sich, daß der Befehl lautete, "bei dieser Vergeltungsaktion [dürfe] niemand das Dorf lebend verlassen". Sogar der sonst so "vergessliche" Linzer Karl Delacher berichtete, daß Röser die Parole ausgab: "Niemand darf überleben, und alle sind niederzumachen ."

Am Tag zuvor war in dem Dorf nicht nur das Fest zu "Marias Grablegung" begangen, sondern auch eine große Hochzeit gefeiert worden. Der Pappas Lambros Stamatis wollte im Morgengrauen sein Festgewand und die Bibel in die Kirche zurückzubringen, als die Gebirgsjäger gerade aus ihren LKW stiegen. Der Oberleutnant Röser streckte den Priester mit einer MP-Salve nieder. Daraufhin wurde die Ortschaft mit Granatwerfern beschossen. Wie fast alle Ehemaligen bestätigen, erfolgte keinerlei Gegenwehr. Beim anschließenden Einmarsch "wurden Handgranaten in die Häuser geworfen und durch die verschlossene Tür mit Karabiner und Maschinenpistolen geschossen". Die aus dem Schlaf gerissene Hochzeitsgesellschaft wurde samt den Kindern vor das MG des Anton Ziegler getrieben, der sie auf Befehl des hinter ihm stehenden und ihm mit einem Kriegsgerichtsverfahren drohenden Leutnant Karl Delacher erschoss. Der Leutnant wurde später Lehrer in Österreich, was ihn nicht hinderte, Gedächtnisschwund vorzutäuschen. Dieser Schwund übertrug sich auf seine Untergebenen; keiner will sich an seinen Namen erinnern, der doch höchstwahrscheinlich lautet: Karl Derlacher.

Ein Teil der Dorfbewohner konnte über den Fluß entkommen. Viele ertranken, als die überladenen Kähne kenterten. 317 Menschen wurden in Kommeno ermordet, 172 Frauen und 145 Männer. 97 waren jünger als 15 Jahre, 14 älter als 65. 13 waren ein Jahr alt. 38 Menschen verbrannten in den Häusern, von denen 181 zerstört wurden.

In das lt. Staatsanwaltschaft Dortmund "schwerste Kriegsverbrechen", das auf der Insel Kephallonia, waren mindestens 800 Gebirgstruppler involviert, jedenfalls wurde gegen diese Anzahl zunächst ermittelt.

Einen Monat nach Kommeno - 23./24. 9. 1943 - waren die italienischen Kriegsgefangenen an der Reihe ermordet zu werden. Weil sie sich nicht schnell genug ergeben hatten, wurden 5000 von ihnen im September 1943 auf der Insel Kephallonia erschossen. Beteiligt war das 3. Bataillon Gebirgsjäger-Regiment mit den Kompanien 11-15.

Anton Zieglers Chef und Kommandeur in Kommeno und Kephallonia war Major Reinhold Klebe, der auch zu Bundeswehrzeiten derselben 1. Gebirgsdivision treu blieb und es in der Bundeswehr zum Standortältesten von Mittenwald und Oberstleutnant brachte. Selbstverständlich blieben Schütze wie Major straflos. Zwar wurde gegen 800 Täter aus der Gebirgstruppe ermittelt, aber bis 1972 wurden sämtliche Verfahren eingestellt.

Weiteres fanden die antifaschistischen Ermittler heraus: Ein Dr. Werner Funke aus Bielefeld hat sich in der Zeitung "Gebirgstruppe", Ausgabe 2/02, als Angehöriger der 12. Kompanie zu erkennen gegeben. Er hat in einem Aufsatz die Kriegsverbrechen in Kephalonia weitgehend geleugnet, wo mindestens 5000 wehrlose italienische Kriegsgefangene niedergemacht wurden. Er und andere Angehörige waren der Staatsanwaltschaft München I 1968-1972 nicht bekannt. Inzwischen hat sich Funke zu den Vorwürfen geäußert und in der Juni-Ausgabe 2005 der "Gebirgstruppe" versichert, von dem Massenmord nichts mitbekommen zu haben und schon gar nicht beteiligt gewesen zu sein. Drei Jahren zuvor hatte er noch geschrieben, in Kephalonia sei "einiges daneben" gegangen. Jetzt schieb der Dr. Werner Funke drohend: "Will der Kameradenkreis nicht zu einer Einrichtung vom Charakter eines banalen selbstgefälligen Kaffeekränzchens verkommen, muß er jetzt reagieren," es sei "grundsätzlich" töricht, "überhaupt Erschießungen auf Kephlonia zu bestreiten, da tatsächlich einige stattgefunden haben. Aber dann muss man die wahren Schuldigen bzw. Befehlenden finden und vor deutschen Gerichten zur Verantwortung ziehen und nicht wahllos und bösartig mit derlei Anschuldigungen ganze Einheiten diskriminieren." Letztere Worte sind gezielt auf die Darstellung des Kameradenkreises, der neuerdings das Wort "Vergebung" nebulös nach Griechenland und Italien richtete.

Eine Namensliste zahlreicher überlebender Verdächtiger der Edelweißdivisionsmordaktion von Kephallonia kann vorgelegt werden. Sie wurde der Staatsanwaltschaft übergeben.

Informationen für Medien, Organisationen, Politiker

"Nach den Gerichtsurteilen aus Rom muss nun schnellstens gehandelt werden". So überschrieb die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) am 10. Juni diesen Jahres eine Erklärung auf www.vvn-bda.de.

Mit ihr wurde die Bestrafung der deutschen NS-Täter und Entschädigung der NS-Opfer aus Griechenland und Italien verlangt. "Die Urteile höchster italienischer Richter zugunsten der Schadensersatzansprüche von NS-Zwangsarbeitern und von Überlebenden aus griechischen und italienischen Opfergemeinden haben wir als wichtiges Signal aufgenommen."

An die Medien richtete die VVN-BdA jetzt diese Erläuterung: "Unsere Erklärung wurde von einem unserer Bundessprecher herausgegeben und von verschiedenen Medien veröffentlicht. Doch dann hat das Landgericht Nürnberg-Land unter Bezugnahme auf eine Passage der Erklärung diese auf Antrag des Kameradenkreises Gebirgstruppe e.V. mit Wirkung vom 7. Juli 2008 mit einer Einstweiligen Verfügung gestoppt.

Wir übersenden ihnen hiermit die Erklärung vom 10. Juni unter Berücksichtigung der Einstweiligen Verfügung. Sie wird vom gesamten Bundessprecherkreis getragen, auch der Bundesausschuss, höchstes Organ unserer Organisation zwischen den Verbandskongressen, stimmte zu.

Es geht um die gesamte Aussage und nicht nur um jene zu den Gebirgsjägern."

Hier der Wortlaut:

Schon seit Jahren fordert die VVN-BdA gemeinsam mit griechischen und italienischen NS-Opfervereinigungen die Entschädigung der Opfer und die Bestrafung der Täter. Seit vielen Jahren protestiert eine bundesweite Bewegung Jahr für Jahr in Mittenwald/Oberbayern gegen das größte Generationen übergreifende Soldatentreffen, das vom Kameradenkreis der Gebirgstruppe e.V., einer von Wehrmachtssoldaten gegründeten und der Tradition der Wehrmacht verbundenen Vereinigung, veranstaltet wird und an dem verurteilte und mutmaßliche Kriegsverbrechern teilnehmen. Die VVN-BdA, der AK Distomo und der Historiker-AK Angreifbare Traditionspflege haben über 100 Mörder aus der Gebirgstruppe bei der Justiz angezeigt und eine umfangreiche Korrespondenz mit den Justizministern der deutschen Länder geführt. Doch die Kriegsverbrecher blieben straffrei und die deutschen Behörden verweigern eine Erfüllung der berechtigten Entschädigungsforderungen der Opfer.

Besonders abstoßend finden wir nun den Hinweis der Regierung, sie werde gegen die NS-Opfer in Den Haag klagen, und dass, wer Schadensersatz einklagen will, doch auch in Deutschland vor Gericht ziehen könne. Das ist nun Hohn und Spott für die Opfer. Sie klagen doch seit Jahren auch vor deutschen Gerichten, werden dort aber immer wieder abgewiesen.

Es wird auf die Zwangsarbeiter-Entschädigungsstiftung "Erinnerung - Verantwortung - Zukunft" verwiesen, die jedoch ihre Zahlungen eingestellt hat. Die VVN-BdA fordert die Wiederaufnahme der Entschädigungszahlungen durch die Stiftung. Die Auflage, die von der Regierung und dem Bundestag der Stiftung gemacht wurde, den ehemaligen Sklavenarbeitern aus der Sowjetunion und aus Italien keine Entschädigung zu zahlen, weil sie Kriegsgefangene waren, ist skandalös und muss zurückgezogen werden.

Die menschenverachtend behandelten und völkerrechtswidrig in der Kriegswirtschaft eingesetzten Kriegsgefangenen müssen wie andere Sklaven- und Zwangsarbeiter entschädigt werden. Das Gefälligkeitsgutachten, auf das die Regierung ihre Haltung gegenüber den italienischen Militärinternierten stützt, und das auf deren völkerrechtswidrige Statusveränderung durch Hitler abstellt, muss fallen, weil es den - statusunabhängigen - Unrechtscharakter der Sklaven- und Zwangsarbeit leugnet, zu der nicht nur Gefangene der Konzentrationslager und deportierte Zivilisten, sondern auch Kriegsgefangene, vor allem aus der Sowjetunion, herangezogen wurden. Die Bundesregierung muss die Entschädigung für Sklavenarbeiter aus den Kriegsgefangenenlagern schnellstens zahlen. Dazu sind die Unternehmen der Wirtschaft mit heranzuziehen, die viele Milliarden Mark an den Sklaven verdienten und oftmals durch sie den Nachkriegsreichtum begründeten.

Die Bundessprecherinnen und Bundessprecher der VVN-BdA

Der Kameradenkreis Gebirgstruppe e.V., in dem sich viele der an den Kriegsverbrechen in vielen Ländern Europas beteiligten Soldaten der Wehrmacht vereinigten, fordert somit von der VVN-BdA, sie solle ihn nicht in Verbindung mit der NS-Wehrmacht und ihren Kriegsverbrechern und Kriegsverbrechen nennen. Über eine Klageschrift des Kameradenkreises, die auch die Forderung nach Widerruf enthält, wird demnächst verhandelt werden.

Der Kameradenkreis Gebirgstruppe e.V. will uns verbieten, die Wahrheit zu verbreiten, andernfalls drohen 250.000 Euro Geldstrafe bzw. 6 Monate Haft (für den Verantwortlichen). Die hohe Strafandrohung treibt den Streitwert und damit die Prozesskosten hoch.

Der VVN-BdA-Bundesausschuss rief am 6. September einstimmig dazu auf, den presserechtlich Verantwortlichen, Ulrich Sander, zu unterstützen. Es gilt, die juristische und politische Auseinandersetzung mit den völkischen Gebirgstrupplern erfolgreich durchzustehen.

Es ist dem Kameradenkreis zwar gelungen, die Auseinandersetzung auf die Person Ulrich Sanders zuzuspitzen, aber was erreicht werden soll, ist eindeutig: Das Verbot, die Wahrheit über den deutschen Militarismus, seine Geschichte und Kontinuitäten zu sagen; es soll Geschichtsrevisionismus betrieben werden und es sollen künftige Proteste gegen die Gebirgstruppe und ihre Traditionspflege unterbunden werden.

Diese Absicht ist umso alarmierender, als die Gebirgstruppler von höchsten Stellen unserer Regierung Unterstützung bekommen. Das Verteidigungsministerium ruft Jahr für Jahr mit zu den Treffen der Gebirgstruppe auf (übrigens im Gegensatz zum österreichischen Verteidigungsministerium, das den Soldaten die Teilnahme in Mittenwald untersagt). Das Verteidigungsministerium ist mit einem Staatssekretär in der Mitgliedschaft der Gebirgstruppe vertreten. In Parlamentsanfragen behauptet dieser Staatssekretär, Herr Christian Schmidt, wahrheitswidrig, die Gebirgstruppe habe keine verbrecherische Geschichte.

An die Öffentlichkeit richtete die VVN-BdA den Appell: "Wir bitten Sie, die Forderung nach Beendigung der staatlich geförderten Treffen und sonstigen Tätigkeit der Gebirgstruppe zu unterstützen. Wir ersuchen sie ferner, unserer Organisation - die mundtot gemacht werden soll - zu helfen, auch weiterhin die Wahrheit zu verbreiten und Solidarität mit den Naziopfern in ihrem Land zu leisten." An die internationalen Partnerorganisationen der VVN-BdA schrieb die VVN-BdA: "Bitte versichern Sie den Menschen in ihrem Land unsere Solidarität in der Auseinandersetzung um die gerechte Bestrafung der Täter und um die Entschädigung der Opfer, um Frieden und Völkerfreundschaft."

Prof. Heinrich Fink - Cornelia Kerth

Bundesvorsitzende der VVN-BdA

PS. Am 11. Juli 2008 meldete die Zeitung "Neues Deutschland": Zensur gegen VVN-BdA-Sprecher (ND). Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat gegen den Bundessprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), Ulrich Sander, eine einstweilige Verfügung erlassen. Dem Dortmunder Journalisten wird laut VVN-BdA untersagt, "öffentlich, insbesondere im Internet, zu behaupten: ‚Seit 2002 protestiert eine bundesweite Bewegung Jahr für Jahr in Mittenwald/Oberbayern gegen das größte Soldatentreffen, das - indem es vom Kameradenkreis der (NS-)Gebirgstruppe veranstaltet wird - auch das größte Kriegsverbrechentreffen ist.'" Sander habe in einem Artikel das jährliche Treffen von Gebirgsjägern nicht sachgerecht dargestellt und die Teilnehmer "pauschal mit einem Zusammenschluss von Kriegsverbrechern gleichgesetzt", heißt es in der Begründung. Bei Nichtbeachtung droht Sander ein Bußgeld von 250 000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.

aus: Ossietzky, 23. 08. 08

Ulrich Sander Kriegsverbrechertreffen

Der Kameradenkreis Gebirgstruppe e.V. hat unserem Autor Ulrich Sander vom Landgericht Nürnberg-Fürth unter Androhung von 250.000 Euro Geldstrafe oder sechs Monaten Haft verbieten lassen, das alljährlich vom Kameradenkreis auf dem Hohen Brendten bei Mittenwald veranstaltete Gebirgsjägertreffen als größtes Kriegsverbrechertreffen zu bezeichnen und den Verein mit der NS-Gebirgstruppe in Verbindung zu bringen. Sander, einer der Bundessprecher der Vereinigungen der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten, hat seit Jahren die Massaker der Gebirgsjägertruppe in Italien und Griechenland erforscht und darüber publiziert. Die deutsche Justiz dagegen hat es bis heute vermieden, diese Verbrechen aufzuklären. Ein im Juni in Rom ergangenes höchstrichterliches Urteil zugunstender Opfer hätte Staatsanwaltschaften, Gerichte, Politiker und Medien in Deutschland endlich aufrütteln müssen. Stattdessen wird dem Aufklärer und Mahner der Mund verboten. Die Ossietzky-Redaktion hat Ulrich Sander gebeten, den Skandal zu schildern. Red.

Dem Kameradenkreis Gebirgstruppe e.V. gehören Veteranen der Wehrmachts- und der Bundeswehr-Gebirgsjäger an; Präsident ist der Bundeswehr-Oberst a. D. Manfred Benkel. Gemeinsam "pflegen" sie ihre Tradition: Sie stellen die Vergangenheit der Truppe so dar, als wären die Gebirgsjäger im Zweiten Weltkrieg die Elite deutschen Soldatentums gewesen und als hätten sie nicht nur tapfer, sondern auch ritterlich unter strenger Beachtung des Kriegsvölkerrechts gekämpft. Selbstverständlich wissen sie, wie weit sie sich damit von der Wahrheit entfernen.

Eine der Haupttätigkeiten des Kameradenkreises bestand lange Zeit darin, die gegenseitige Reinwaschung zu organisieren - zum Beispiel bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen oder in Gerichtsverfahren. Zwar hatte der erste Kanzler der Bundesrepublik, Konrad Adenauer, die Hitler-Generäle und -Obristen, die er mit der Aufstellung der Bundeswehr beauftragte, faktisch amnestiert. Dennoch kam es damals und bis in die siebziger Jahre zu rund eintausend Ermittlungsverfahren gegen Bundeswehrangehörige, die schwerster Kriegsverbrechen verdächtig waren. Aber kein einziger dieser Soldaten wurde verurteilt und bestraft. Ein Kamerad entlastete den anderen, und das genügte der Justiz, um die den Einzelnen angelasteten Taten für unbewiesen zu erklären - ganz anders als in Prozessen gegen Mitglieder der Rote Armee Fraktion (RAF), zu deren Verurteilung es genügte, daß sie dieser Tätergruppe angehörten. Bis 1975 wurden die meisten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen eingestellt; häufig hatten die Ermittler den Mord zum Totschlag heruntergestuft, der inzwischen verjährt war. Immerhin trafen einzelne Staatsanwaltschaften in den Einstellungsbescheiden Feststellungen wie: In Kommeno sei es 1943 "zu einem fürchterlichen Gemetzel" gekommen (Staatsanwaltschaft München), und bei dem Massenmord an entwaffneten italienischen Kriegsgefangenen 1943 auf Kephallonia handele es sich um eines der größten deutschen Kriegsverbrechen überhaupt (Staatsanwaltschaft Dortmund).

Einer der Helfer bei der Strafvereitelung war Max Joseph Pemsel, General der Gebirgstruppe der Wehrmacht wie der Bundeswehr, der als Entlastungszeuge für alte Kameraden zur Verfügung stand, aber bitteschön nicht in öffentlicher Verhandlung. Er selber hatte 1941 an dem Befehl mitgewirkt, als Sühne für zehn tote und 24 verwundete deutsche Soldaten 1.600 Serben, möglichst "Juden und Zigeuner", zu erschießen. Aus einem Aktenvermerk der Staatsanwaltschaft Konstanz 1963: "Der Zeuge (Pemsel) bat darum, daß im Hinblick auf seine bis vor wenigen Jahren in der Bundeswehr bekleidete Stellung als Kommandierender General nach Möglichkeit von einer Vorladung als Zeuge in öffentlichen Verhandlungen abgesehen werde."

Nach alledem konstatierte der Kameradenkreis Gebirgstruppe, daß niemand schuldig sei, solange er nicht rechtskräftig verurteilt ist, und so blieben sie alle Ehrenmänner. Der Kameradenkreis selber hat nicht einen einzigen ausgeschlossen - auch nicht nachdem in den beiden letzten Jahren in Italien 25 Mörder aus der Gebirgstruppe zu lebenslanger Haft verurteilt worden sind.

Die Bundesrepublik Deutschland weigert sich, die Opfer der Massaker zu entschädigen, so wie sie sich faktisch weigert, die Täter zu bestrafen. Doch diese von der Wehrmacht begangenen Verbrechen waren Völkerrechtsverbrechen, die nach dem IV. Haager Abkommen und der zu seiner Umsetzung geschaffenen Haager Landkriegsordnung von 1907 zwingend Entschädigung und Bestrafung hätten nach sich ziehen müssen.

Willi Dreeßen, Leiter der Zentralstelle der Landesjustizverwaltungen für die Ermittlungen gegen NS-Verbrecher in Ludwigsburg, schrieb im Jahre 2001: "Als Ergebnis bleibt, daß Zehntausende griechische Zivilisten in Hunderten von Ortschaften erschossen, verbrannt, erschlagen oder grausam zu Tode gefoltert wurden. Zur Verantwortung gezogen wurde dafür niemand. Vor allem die Ermittlungsbehörden, d.h. die Staatsanwaltschaften, aber auch die Gerichte einschließlich des Bundesgerichtshofes haben durch ihre Entscheidungen zu diesem Ergebnis nicht unmaßgeblich beigetragen."

Allein im besetzten Griechenland haben die Gebirgstruppen von Wehrmacht und SS - das Edelweiß an der Uniform setzte die Bevölkerung in Entsetzen wie die SS-Rune - mindestens 325 Dörfer zerstört; meist wurden die Bewohner umgebracht. Die Befehle - begründet mit der Absicht, jeden Widerstand der Bevölkerung auszuschalten - waren verbrecherisch, verbrecherisch war auch ihre Befolgung.

In einem Befehl vom 7. Juli 1943 gab der Kommandeur der 1. Gebirgsdivision, General Walter von Stettner, folgende Richtlinien für die "Kampfführung": "Alle Ortschaften, die den Banden als Zuflucht dienen können, sind zu zerstören, die männliche Bevölkerung ist, soweit sie nicht wegen Verdachts der Teilnahme am Kampf oder Unterstützung der Banden erschossen wird, restlos zu erfassen und als Gefangene abzuschieben. ... Jede Weichheit in der Behandlung der Bevölkerung wird der Truppe als Schwäche ausgelegt…" Der "Verdacht" reichte aus, um die gesamte männliche Bevölkerung einer Ortschaft zu erschießen. Ob Erschießung oder Abschiebung zur Zwangsarbeit - das lag im Ermessen des jeweiligen Einheitsführers der Gebirgsjäger.

Führende Bundeswehroffiziere haben immer wieder die Gebirgsjäger-Tradition verherrlicht - bis heute. So ließ General Klaus Reinhardt, der vor allem als NATO-Kommandeur auf dem Balkan bekannt wurde, in der Zeitschrift Gebirgstruppe die Rede veröffentlichen, die er zu Pfingsten 2000 beim Gebirgsjägertreffen auf dem Hohen Brendten bei Mittenwald gehalten hatte. Reinhardt, selber Gebirgsjäger, rühmte: "Die Gebirgstruppe der Bundeswehr ist von Männern aufgebaut und geistig ausgerichtet worden, die als Kommandeure, als Kompaniechefs und Kompaniefeldwebel die schreckliche Erfahrung des Krieges und der Diktatur am eigenen Leib erlebt und durchlitten haben. Sie haben die Uniform wieder angezogen, um uns, der nachfolgenden Generation, das Koordinatensystem ihrer Werteordnung" weiterzugeben. Reinhardt: "Diese Männer waren unsere Vorbilder, und sie repräsentieren eine ganze Generation von Wehrmachtssoldaten. Sie verdienen unseren Respekt genauso wie die vielen anderen Soldaten, die aus ihrer damals begrenzten Kenntnis der Vorgänge heraus im guten Glauben ehrenhaft gehandelt und gekämpft haben. Bei der Pflege dieser Tradition und ihrer Weitergabe an die nächste Generation hat der Kameradenkreis der Gebirgstruppe sein ganz besonderes Verdienst."

Begrenzte Kenntnis! Sie sollen nicht gewußt haben, daß es nicht erlaubt ist, die Zivilbevölkerung besetzter Gebiete zu ermorden? Sie sollen ehrenhaft gehandelt haben, als sie entwaffnete Kriegsgefangene tausendfach erschossen? Und diese Tradition soll auch noch weitergegeben werden!

Ich dagegen soll, wie Kameradenkreis-Präsident Benkel fordert, meine Äußerungen nicht nur nicht wiederholen, sondern auch widerrufen. Da ich nicht widerrufe, kann es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, sollte das Gericht weiterhin den Anträgen des Kameradenkreises und nicht der Vernunft folgen.