22.08.08
Neue Presseberichte zum Fall Gebirgstruppe gegen
VVN-BdA
Aktualisierte Erklärung: Nach
den Gerichtsurteilen aus Rom muss nun schnellstens gehandelt werden:
Bestrafung der Täter und Entschädigung der Opfer
Neues Deutschland
21.08.2008 / Inland / Seite 6
Kriegsverbrecher in Mittenwald?
Traditionsverein der Gebirgsjäger will von der
Vergangenheit seiner Mitglieder nichts wissen und klagt gegen einen
Journalisten
Von
Fabian Lambeck
Ein
soldatischer Traditionsverein will einen Journalisten vor Gericht
zerren, der in einer Pressemitteilung behauptete, Mitglieder des
Vereins seien in Kriegsverbrechen verwickelt gewesen.
Der
Kameradenkreis Gebirgstruppe »bekennt sich zum freiheitlichen
demokratischen Rechtsstaat«, so steht es in seiner Satzung
nachzulesen. Manchmal bedient man sich des Rechtsstaates, um
unliebsame Kritiker mundtot zu machen – so wie Ulrich Sander. Dem
Journalisten ist es gerichtlich untersagt, öffentlich zu behaupten,
dass es sich bei der alljährlichen Pfingstfeier des
Kameradenkreises um ein Treffen von Kriegsverbrechern handele. Dabei
wurde die Feier der Kameraden am Hohen Brendten bei Mittenwald tatsächlich
von verurteilten oder mutmaßlichen Kriegsverbrechern besucht. Denn
das oberbayerische Mittenwald ist ein Traditionsstandort. Bereits in
den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts wurde der Ort zum
Ausbildungszentrum der Wehrmachts-Gebirgstruppe. Nach dem Krieg gründete
sich der Kameradenkreis, um »die Tradition der Gebirgstruppe zu
wahren«.
Wohl
deshalb ernannte man den ehemaligen General Hubert Lanz zum
Ehrenvorsitzenden. Erst kurz vor seiner Ernennung hatte man den
General aus dem Gefängnis entlassen. Dort saß Lanz als
verurteilter Kriegsverbrecher. Da er 1943 als Befehlshaber der
Gebirgsjäger ein Massaker an italienischen Soldaten zu verantworten
hatte. Bei diesem Blutbad auf der griechischen Insel Kefalonia kamen
schätzungsweise 5200 Italiener ums Leben. Viele der ehemaligen Verbündeten
wurden nach ihrer Gefangennahme von deutschen Soldaten hingerichtet.
Trotz der Tatsache, dass viele Gebirgsjäger in dieses und andere
Massaker des Zweiten Weltkriegs verwickelt waren, hält man in
Mittenwald an »Traditionen« fest.Dabei spielt das alljährliche
Pfingsttreffen des Kameradenkreises am Hohen Brendten eine große
Rolle. Auf dem Berg steht das »Ehrenmal für die Gefallenen
Soldaten der Gebirgstruppe«. Seit 2002 werden diese Totengedenken
regelmäßig durch antifaschistische Gegendemonstranten gestört.
Das schmeckte dem Mittenwalder Tourismus-Direktor Klaus Ronge gar
nicht. Wie der »Münchener Merkur« bereits im Januar 2006 meldete,
fürchtete er »negative Schlagzeilen« durch »die Störaktionen
der sogenannten Brendtengegner«. Aufgrund des öffentlichen Drucks
verlegte man das Treffen in diesem Jahr erstmals auf einen früheren
Zeitpunkt. Die Kameraden nahmen dies zähneknirschend hin, sannen
aber offensichtlich auf Vergeltung für diese Schmach. Die
Gelegenheit bot sich nur kurze Zeit später. Im Juni veröffentlichte
die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der
Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN/BdA) eine Mitteilung.
Verantwortlich war der Journalist Ulrich Sander, der auch als
Landessprecher des VVN/BdA Nordrhein-Westfalen tätig ist. In dieser
Erklärung war von einem »Kriegsverbrechertreffen« in Mittenwald
die Rede. Das war zu viel – die Kameraden bemühten daraufhin die
Justiz. »Mittlerweile liegt dem Gericht Nürnberg-Fürth auch eine
Widerrufs-Klage vor. Ich soll also gezwungen werden, meine Äußerungen
über die Kriegsverbrechen der Gebirgsjäger zurückzunehmen.« Doch
Sander will es auf einen Prozess ankommen lassen.»Im letzten Jahr
kam auch der wegen Kriegsverbrechen angeklagte Josef Scheungraber
nach Mittenwald«, erinnert sich Sander. Er dürfte nicht der
Einzige gewesen sein. »Allein in Italien wurden zahlreiche
ehemalige Gebirgsjäger angeklagt, von denen man 25 tatsächlich
verurteilte«. erklärt Sander. Doch bevor man in Deutschland einen
der alten Kameraden zur Rechenschaft zieht, wird wohl eher Ulrich
Sander verurteilt werden.
URL: http://www.neues-deutschland.de/artikel/134166.kriegsverbrecher-in-mittenwald.html
Ossietzky 23. 08. 08
Ulrich Sander:
Kriegsverbrechertreffen
Der Kameradenkreis Gebirgstruppe e.V. hat unserem Autor Ulrich
Sander vom Landgericht Nürnberg-Fürth unter Androhung von 250.000
Euro Geldstrafe oder sechs Monaten Haft verbieten lassen, das
alljährlich vom Kameradenkreis auf dem Hohen Brendten bei
Mittenwald veranstaltete Gebirgsjägertreffen als größtes
Kriegsverbrechertreffen zu bezeichnen und den Verein mit der
NS-Gebirgstruppe in Verbindung zu bringen. Sander, einer der
Bundessprecher der Vereinigungen der Verfolgten des Naziregimes -
Bund der Antifaschisten, hat seit Jahren die Massaker der
Gebirgsjägertruppe in Italien und Griechenland erforscht und
darüber publiziert. Die deutsche Justiz dagegen hat es bis heute
vermieden, diese Verbrechen aufzuklären. Ein im Juni in Rom
ergangenes höchstrichterliches Urteil zugunstender Opfer hätte
Staatsanwaltschaften, Gerichte, Politiker und Medien in Deutschland
endlich aufrütteln müssen. Stattdessen wird dem Aufklärer und
Mahner der Mund verboten. Die Ossietzky-Redaktion hat Ulrich Sander
gebeten, den Skandal zu schildern. Red.
Dem Kameradenkreis Gebirgstruppe e.V. gehören Veteranen der
Wehrmachts- und der Bundeswehr-Gebirgsjäger an; Präsident ist der
Bundeswehr-Oberst a. D. Manfred Benkel. Gemeinsam
"pflegen" sie ihre Tradition: Sie stellen die
Vergangenheit der Truppe so dar, als wären die Gebirgsjäger im
Zweiten Weltkrieg die Elite deutschen Soldatentums gewesen und als
hätten sie nicht nur tapfer, sondern auch ritterlich unter strenger
Beachtung des Kriegsvölkerrechts gekämpft. Selbstverständlich
wissen sie, wie weit sie sich damit von der Wahrheit entfernen.
Eine der Haupttätigkeiten des Kameradenkreises bestand lange
Zeit darin, die gegenseitige Reinwaschung zu organisieren - zum
Beispiel bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen oder in
Gerichtsverfahren. Zwar hatte der erste Kanzler der Bundesrepublik,
Konrad Adenauer, die Hitler-Generäle und -Obristen, die er mit der
Aufstellung der Bundeswehr beauftragte, faktisch amnestiert. Dennoch
kam es damals und bis in die siebziger Jahre zu rund eintausend
Ermittlungsverfahren gegen Bundeswehrangehörige, die schwerster
Kriegsverbrechen verdächtig waren. Aber kein einziger dieser
Soldaten wurde verurteilt und bestraft. Ein Kamerad entlastete den
anderen, und das genügte der Justiz, um die den Einzelnen
angelasteten Taten für unbewiesen zu erklären - ganz anders als in
Prozessen gegen Mitglieder der Rote Armee Fraktion (RAF), zu deren
Verurteilung es genügte, daß sie dieser Tätergruppe angehörten.
Bis 1975 wurden die meisten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen
eingestellt; häufig hatten die Ermittler den Mord zum Totschlag
heruntergestuft, der inzwischen verjährt war. Immerhin trafen
einzelne Staatsanwaltschaften in den Einstellungsbescheiden
Feststellungen wie: In Kommeno sei es 1943 "zu einem
fürchterlichen Gemetzel" gekommen (Staatsanwaltschaft
München), und bei dem Massenmord an entwaffneten italienischen
Kriegsgefangenen 1943 auf Kephallonia handele es sich um eines der
größten deutschen Kriegsverbrechen überhaupt (Staatsanwaltschaft
Dortmund).
Einer der Helfer bei der Strafvereitelung war Max Joseph Pemsel,
General der Gebirgstruppe der Wehrmacht wie der Bundeswehr, der als
Entlastungszeuge für alte Kameraden zur Verfügung stand, aber
bitteschön nicht in öffentlicher Verhandlung. Er selber hatte 1941
an dem Befehl mitgewirkt, als Sühne für zehn tote und 24
verwundete deutsche Soldaten 1.600 Serben, möglichst "Juden
und Zigeuner", zu erschießen. Aus einem Aktenvermerk der
Staatsanwaltschaft Konstanz 1963: "Der Zeuge (Pemsel) bat
darum, daß im Hinblick auf seine bis vor wenigen Jahren in der
Bundeswehr bekleidete Stellung als Kommandierender General nach
Möglichkeit von einer Vorladung als Zeuge in öffentlichen
Verhandlungen abgesehen werde."
Nach alledem konstatierte der Kameradenkreis Gebirgstruppe, daß
niemand schuldig sei, solange er nicht rechtskräftig verurteilt
ist, und so blieben sie alle Ehrenmänner. Der Kameradenkreis selber
hat nicht einen einzigen ausgeschlossen - auch nicht nachdem in den
beiden letzten Jahren in Italien 25 Mörder aus der Gebirgstruppe zu
lebenslanger Haft verurteilt worden sind.
Die Bundesrepublik Deutschland weigert sich, die Opfer der
Massaker zu entschädigen, so wie sie sich faktisch weigert, die
Täter zu bestrafen. Doch diese von der Wehrmacht begangenen
Verbrechen waren Völkerrechtsverbrechen, die nach dem IV. Haager
Abkommen und der zu seiner Umsetzung geschaffenen Haager
Landkriegsordnung von 1907 zwingend Entschädigung und Bestrafung
hätten nach sich ziehen müssen.
Willi Dreeßen, Leiter der Zentralstelle der
Landesjustizverwaltungen für die Ermittlungen gegen NS-Verbrecher
in Ludwigsburg, schrieb im Jahre 2001: "Als Ergebnis bleibt,
daß Zehntausende griechische Zivilisten in Hunderten von
Ortschaften erschossen, verbrannt, erschlagen oder grausam zu Tode
gefoltert wurden. Zur Verantwortung gezogen wurde dafür niemand.
Vor allem die Ermittlungsbehörden, d.h. die Staatsanwaltschaften,
aber auch die Gerichte einschließlich des Bundesgerichtshofes haben
durch ihre Entscheidungen zu diesem Ergebnis nicht unmaßgeblich
beigetragen."
Allein im besetzten Griechenland haben die Gebirgstruppen von
Wehrmacht und SS - das Edelweiß an der Uniform setzte die
Bevölkerung in Entsetzen wie die SS-Rune - mindestens 325 Dörfer
zerstört; meist wurden die Bewohner umgebracht. Die Befehle -
begründet mit der Absicht, jeden Widerstand der Bevölkerung
auszuschalten - waren verbrecherisch, verbrecherisch war auch ihre
Befolgung.
In einem Befehl vom 7. Juli 1943 gab der Kommandeur der 1.
Gebirgsdivision, General Walter von Stettner, folgende Richtlinien
für die "Kampfführung": "Alle Ortschaften, die den
Banden als Zuflucht dienen können, sind zu zerstören, die
männliche Bevölkerung ist, soweit sie nicht wegen Verdachts der
Teilnahme am Kampf oder Unterstützung der Banden erschossen wird,
restlos zu erfassen und als Gefangene abzuschieben. ... Jede
Weichheit in der Behandlung der Bevölkerung wird der Truppe als
Schwäche ausgelegt…" Der "Verdacht" reichte aus,
um die gesamte männliche Bevölkerung einer Ortschaft zu
erschießen. Ob Erschießung oder Abschiebung zur Zwangsarbeit - das
lag im Ermessen des jeweiligen Einheitsführers der Gebirgsjäger.
Führende Bundeswehroffiziere haben immer wieder die
Gebirgsjäger-Tradition verherrlicht - bis heute. So ließ General
Klaus Reinhardt, der vor allem als NATO-Kommandeur auf dem Balkan
bekannt wurde, in der Zeitschrift Gebirgstruppe die Rede
veröffentlichen, die er zu Pfingsten 2000 beim Gebirgsjägertreffen
auf dem Hohen Brendten bei Mittenwald gehalten hatte. Reinhardt,
selber Gebirgsjäger, rühmte: "Die Gebirgstruppe der
Bundeswehr ist von Männern aufgebaut und geistig ausgerichtet
worden, die als Kommandeure, als Kompaniechefs und Kompaniefeldwebel
die schreckliche Erfahrung des Krieges und der Diktatur am eigenen
Leib erlebt und durchlitten haben. Sie haben die Uniform wieder
angezogen, um uns, der nachfolgenden Generation, das
Koordinatensystem ihrer Werteordnung" weiterzugeben. Reinhardt:
"Diese Männer waren unsere Vorbilder, und sie repräsentieren
eine ganze Generation von Wehrmachtssoldaten. Sie verdienen unseren
Respekt genauso wie die vielen anderen Soldaten, die aus ihrer
damals begrenzten Kenntnis der Vorgänge heraus im guten Glauben
ehrenhaft gehandelt und gekämpft haben. Bei der Pflege dieser
Tradition und ihrer Weitergabe an die nächste Generation hat der
Kameradenkreis der Gebirgstruppe sein ganz besonderes
Verdienst."
Begrenzte Kenntnis! Sie sollen nicht gewußt haben, daß es nicht
erlaubt ist, die Zivilbevölkerung besetzter Gebiete zu ermorden?
Sie sollen ehrenhaft gehandelt haben, als sie entwaffnete
Kriegsgefangene tausendfach erschossen? Und diese Tradition soll
auch noch weitergegeben werden!
Ich dagegen soll, wie Kameradenkreis-Präsident Benkel fordert,
meine Äußerungen nicht nur nicht wiederholen, sondern auch
widerrufen. Da ich nicht widerrufe, kann es zu einer
Gerichtsverhandlung kommen, sollte das Gericht weiterhin den
Anträgen des Kameradenkreises und nicht der Vernunft folgen.
Diese Truppe abschaffen
Klaus Wallow
Im Juni 1934 schrieb Reichswehrminister v. Blomberg im „Völkischen
Beobachter“: „Wehrmacht und Staat sind eins geworden.“ Schon
vorher wurde auf Wunsch der Wehrmacht das Hakenkreuz als
Hoheitsabzeichen übernommen. Am 2. August 1934, noch am selben Tag,
an dem Reichspräsident Hindenburg gestorben war, erfolgte die
Truppenvereidigung durch die Generalität der Wehrmacht auf Adolf
Hitler persönlich. Generaloberst v. Brauchitsch schrieb 1938 in
einem Erlass über die Erziehung des Heeres: „Wehrmacht und
Nationalsozialismus sind desselben geistigen Stammes.“
Und so nahm der verbrecherische Vernichtungskrieg seinen Lauf,
den der Nationalsozialismus und der deutsche Militarismus führten.
Eine Elitearmee des Nationalsozialismus und der Wehrmacht war die
Gebirgstruppe, und hier insbesondere die 1. Gebirgsdivision.
Ausgerechnet die Vertreter des Traditionsvereins Kameradenkreis
Gebirgstruppe e.V. verlangen nun vom Bundessprecher der VVN-BdA
Ulrich Sander, er solle seine Formulierung widerrufen, die
Gebirgstruppe sei Teil des NS-Systems gewesen und hatte und hat in
ihren Reihen zahlreiche Kriegsverbrecher. Diese – so sie noch
leben – treffen sich alljährlich zu Pfingsten auf dem Hohen
Brendten bei Mittenwald.
Zwei Obristen der Reserve, Manfred Benkel, Präsident des
Kameradenkreises, und Rainer Thesen, Rechtsanwalt und Fan der
rechtsextremen "Jungen Freiheit", beide Vertreter der Kläger gegen die
VVN-BdA, sind es, die sich zu der Behauptung versteigen, die
Wehrmacht sei nicht Teil des NS-Regimes gewesen. Welches Wissen
bezüglich militär-historischen Entwicklungen ist solchen Leuten
gegeben? Welche Traditionen vermitteln sie jungen Soldaten? Die
Schäden, die solche Leute anrichten, werden von der
Bundeswehrführung hingenommen, weil sie die Gebirgstruppe für ihre
Kriege benötigt. Anders als das österreichische Bundesheer, das
die Teilnahme in Mittenwald seinen Angehörigen verbietet,
unterstützt die Bundeswehr das Treffen auf dem Hohen Brendten, das
eben auch ein Kriegsverbrechertreffen ist.
Sie rechtfertigt die Verbrechen der Gewalttäter aus der
Gebirgstruppe. Wo sie im Kriege auftauchten, da waren die Menschen
entsetzt, als wäre die SS gekommen. Das Landgericht Nürnberg Land
behauptete am 2. Juli 08 zugunsten des Kameradenkreises: "Es
handelt sich weder um einen Kameradenkreis der ,(NS-)-Gebirgstruppe'
noch um eine Vereinigung bestehend aus Kriegsverbrechern.“ Mit
aller Macht will man hinter den Erkenntnisstand zurück, der sich
mit der Ausstellung "Vernichtungskrieg - Verbrechen der
Wehrmacht" allgemein durchgesetzt hat. Niemand hat behauptet,
dass sich in der Organisation und zu Pfingsten auf dem Hohen
Brendten nur schwer belastete Personen und Gruppen versammeln. Doch
der Kameradenkreis Gebirgstruppe kommt von der Wehrmacht her, und
die war eins mit dem Nationalsozialismus und seinem
Jahrtausendverbrechen. Ehrenvorsitzender des Gebirgstruppe e.V. war
der in Nürnberg als Kriegsverbrecher verurteilte General a.D.
Hubert Lanz. Der Gründer des Kameradenkreises war Wehrmachtsgeneral
Rudolf Konrad; er ist auch nach wie vor Kasernenpatron von Bad
Reichenhall. Bereits zwei Jahre vor Gründung der Bundeswehr, am
"Tag der Treue" im Mai 1953, erwarteten Konrad und seine
Gebirgsjäger zukunftsfroh die Wiederbewaffnung und sie sprachen von
einer "neuen Wehrmacht". Vor den versammelten 10.000
Gebirgssoldaten in München hoffte (sic!) Konrad, "daß in der
neuen Schale die gleichen Männer, die alten Soldaten stecken, die
einst Kraft und Ruhm des deutschen Heeres und Stolz des deutschen
Volkes waren." Rudolf Konrad hat dann seinen
Wehrmachtstraditionsverband, den Kameradenkreis, aufgebaut, der sich
noch heute in Orts- und Verbandsgliederungen aufteilt, die nach
Wehrmachtstruppenteilen benannt sind. Und dahinein werden junge
Bundeswehrsoldaten als Mitglieder aufgenommen, damit sie im „richtigen
Geist“ erzogen werden. Für die alten Mitglieder betätigt sich
der Kreis als Selbsthilfegruppe zur Strafvereitelung. Deshalb gilt
für mich: Weg damit – abschaffen diese Truppe!
Ich gestatte mir, auf das Spendenkonto hinzuweisen, damit die
VVN-BdA gegen die geballte Prozessmacht bestehen kann: Bankverbindung der
VVN-BdA NRW: Konto 282 12 – 435 bei Postbank Essen (BLZ 360 100
43) (Die VVN-BdA ist anerkannt vom Finanzamt Wuppertal-Elberfeld als
gemeinnützige steuerbegünstigte Körperschaft).
aus „Marxistische Blätter“, September 2008 (Vorabdruck)
Nach den Gerichtsurteilen aus Rom
muss nun schnellstens gehandelt werden: Bestrafung der Täter und
Entschädigung der Opfer
Zu den Urteilen höchster italienischer Richter zugunsten
neuer Schadensersatzklagen von NS-Zwangsarbeitern und von
Überlebenden aus griechischen und italienischen Opfergemeinden gab
die VVN-BdA am 10. Juni 2008 eine Erklärung eines ihrer
Bundessprecher heraus. Diese Erklärung wurden von verschiedenen
Medien veröffentlicht. Nachdem das Landgericht Nürnberg-Land eine
Passage der Erklärung auf Antrag des Kameradenkreises Gebirgstruppe
e.V. mit Wirkung vom 7. Juli 2008 mit einer Einstweiligen Verfügung
gestoppt hatte, nahm die VVN-BdA die entsprechende Passage aus der
Erklärung heraus.*) Hiermit wird nun die Erklärung vom 10. Juni
unter Berücksichtigung der Einstweiligen Verfügung neu und
vollständig herausgegeben. Sie wird nun vom gesamten
Bundessprecherkreis getragen und nicht nur von einer Person. Es geht
um die gesamte Aussage und nicht nur um jene zu den Gebirgsjägern.
Hier der Wortlaut:
Schon seit Jahren fordert die VVN-BdA gemeinsam mit griechischen
und italienischen NS-Opfervereinigungen die Entschädigung der Opfer
und die Bestrafung der Täter. Seit vielen Jahren protestiert eine
bundesweite Bewegung Jahr für Jahr in Mittenwald/Oberbayern gegen
das größte Generationen übergreifende Soldatentreffen, das vom
Kameradenkreis der Gebirgstruppe e.V., einer von Wehrmachtssoldaten
gegründeten und der Tradition der Wehrmacht verbundenen
Vereinigung, veranstaltet wird und an dem Kriegsverbrecher teilnehmen. Die VVN-BdA, der AK
Distomo und der Historiker-AK Angreifbare Traditionspflege haben
über 100 Mörder aus der Gebirgstruppe bei der Justiz angezeigt und
eine umfangreiche Korrespondenz mit den Justizministern der Länder
geführt. Doch die Kriegsverbrecher blieben straffrei und die
deutschen Behörden verweigern eine Erfüllung der berechtigten
Entschädigungsforderungen der Opfer.
Besonders abstoßend finden wir nun den Hinweis der Regierung,
sie werde gegen die NS-Opfer in Den Haag klagen, und dass, wer
Schadensersatz einklagen will, doch auch in Deutschland vor Gericht
ziehen könne. Das ist nun Hohn und Spott für die Opfer. Sie klagen
doch seit Jahren auch vor deutschen Gerichten, werden dort aber
immer wieder abgewiesen.
Es wird auf die Zwangsarbeiter-Entschädigungsstiftung
"Erinnerung - Verantwortung - Zukunft" verwiesen, die
jedoch ihre Zahlungen eingestellt hat. Die VVN-BdA fordert die
Wiederaufnahme der Entschädigungszahlungen durch die Stiftung. Die
Auflage, die von der Regierung und dem Bundestag der Stiftung
gemacht wurde, den ehemaligen Sklavenarbeitern aus der Sowjetunion
und aus Italien keine Entschädigung zu zahlen, weil sie
Kriegsgefangene waren, ist skandalös und muss zurückgezogen
werden.
Die menschenverachtend behandelten und völkerrechtswidrig in der
Kriegswirtschaft eingesetzten Kriegsgefangenen müssen wie andere
Sklaven- und Zwangsarbeiter entschädigt werden. Das
Gefälligkeitsgutachten, auf das die Regierung ihre Haltung
gegenüber den italienischen Militärinternierten stützt, und das
auf deren völkerrechtswidrige Statusveränderung durch Hitler
abstellt, muss fallen, weil es den - statusunabhängigen -
Unrechtscharakter der Sklaven- und Zwangsarbeit leugnet, zu der
nicht nur Gefangene der Konzentrationslager und deportierte
Zivilisten, sondern auch Kriegsgefangene, vor allem aus der
Sowjetunion, herangezogen wurden.
Die Bundesregierung muss die Entschädigung für Sklavenarbeiter
aus den Kriegsgefangenenlagern schnellstens zahlen. Dazu sind die
Unternehmen der Wirtschaft mit heranzuziehen, die viele Milliarden
Mark an den Sklaven verdienten und oftmals durch sie den
Nachkriegsreichtum begründeten.
Die Bundessprecherinnen und Bundessprecher der VVN-BdA
|