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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

22.08.08

Neue Presseberichte zum Fall Gebirgstruppe gegen VVN-BdA

Aktualisierte Erklärung: Nach den Gerichtsurteilen aus Rom muss nun schnellstens gehandelt werden: Bestrafung der Täter und Entschädigung der Opfer

Neues Deutschland

21.08.2008 / Inland / Seite 6

Kriegsverbrecher in Mittenwald?

Traditionsverein der Gebirgsjäger will von der Vergangenheit seiner Mitglieder nichts wissen und klagt gegen einen Journalisten

Von Fabian Lambeck

Ein soldatischer Traditionsverein will einen Journalisten vor Gericht zerren, der in einer Pressemitteilung behauptete, Mitglieder des Vereins seien in Kriegsverbrechen verwickelt gewesen.

Der Kameradenkreis Gebirgstruppe »bekennt sich zum freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat«, so steht es in seiner Satzung nachzulesen. Manchmal bedient man sich des Rechtsstaates, um unliebsame Kritiker mundtot zu machen – so wie Ulrich Sander. Dem Journalisten ist es gerichtlich untersagt, öffentlich zu behaupten, dass es sich bei der alljährlichen Pfingstfeier des Kameradenkreises um ein Treffen von Kriegsverbrechern handele. Dabei wurde die Feier der Kameraden am Hohen Brendten bei Mittenwald tatsächlich von verurteilten oder mutmaßlichen Kriegsverbrechern besucht. Denn das oberbayerische Mittenwald ist ein Traditionsstandort. Bereits in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts wurde der Ort zum Ausbildungszentrum der Wehrmachts-Gebirgstruppe. Nach dem Krieg gründete sich der Kameradenkreis, um »die Tradition der Gebirgstruppe zu wahren«.

Wohl deshalb ernannte man den ehemaligen General Hubert Lanz zum Ehrenvorsitzenden. Erst kurz vor seiner Ernennung hatte man den General aus dem Gefängnis entlassen. Dort saß Lanz als verurteilter Kriegsverbrecher. Da er 1943 als Befehlshaber der Gebirgsjäger ein Massaker an italienischen Soldaten zu verantworten hatte. Bei diesem Blutbad auf der griechischen Insel Kefalonia kamen schätzungsweise 5200 Italiener ums Leben. Viele der ehemaligen Verbündeten wurden nach ihrer Gefangennahme von deutschen Soldaten hingerichtet. Trotz der Tatsache, dass viele Gebirgsjäger in dieses und andere Massaker des Zweiten Weltkriegs verwickelt waren, hält man in Mittenwald an »Traditionen« fest.Dabei spielt das alljährliche Pfingsttreffen des Kameradenkreises am Hohen Brendten eine große Rolle. Auf dem Berg steht das »Ehrenmal für die Gefallenen Soldaten der Gebirgstruppe«. Seit 2002 werden diese Totengedenken regelmäßig durch antifaschistische Gegendemonstranten gestört. Das schmeckte dem Mittenwalder Tourismus-Direktor Klaus Ronge gar nicht. Wie der »Münchener Merkur« bereits im Januar 2006 meldete, fürchtete er »negative Schlagzeilen« durch »die Störaktionen der sogenannten Brendtengegner«. Aufgrund des öffentlichen Drucks verlegte man das Treffen in diesem Jahr erstmals auf einen früheren Zeitpunkt. Die Kameraden nahmen dies zähneknirschend hin, sannen aber offensichtlich auf Vergeltung für diese Schmach. Die Gelegenheit bot sich nur kurze Zeit später. Im Juni veröffentlichte die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN/BdA) eine Mitteilung. Verantwortlich war der Journalist Ulrich Sander, der auch als Landessprecher des VVN/BdA Nordrhein-Westfalen tätig ist. In dieser Erklärung war von einem »Kriegsverbrechertreffen« in Mittenwald die Rede. Das war zu viel – die Kameraden bemühten daraufhin die Justiz. »Mittlerweile liegt dem Gericht Nürnberg-Fürth auch eine Widerrufs-Klage vor. Ich soll also gezwungen werden, meine Äußerungen über die Kriegsverbrechen der Gebirgsjäger zurückzunehmen.« Doch Sander will es auf einen Prozess ankommen lassen.»Im letzten Jahr kam auch der wegen Kriegsverbrechen angeklagte Josef Scheungraber nach Mittenwald«, erinnert sich Sander. Er dürfte nicht der Einzige gewesen sein. »Allein in Italien wurden zahlreiche ehemalige Gebirgsjäger angeklagt, von denen man 25 tatsächlich verurteilte«. erklärt Sander. Doch bevor man in Deutschland einen der alten Kameraden zur Rechenschaft zieht, wird wohl eher Ulrich Sander verurteilt werden.

URL: http://www.neues-deutschland.de/artikel/134166.kriegsverbrecher-in-mittenwald.html

Ossietzky 23. 08. 08

Ulrich Sander: Kriegsverbrechertreffen

Der Kameradenkreis Gebirgstruppe e.V. hat unserem Autor Ulrich Sander vom Landgericht Nürnberg-Fürth unter Androhung von 250.000 Euro Geldstrafe oder sechs Monaten Haft verbieten lassen, das alljährlich vom Kameradenkreis auf dem Hohen Brendten bei Mittenwald veranstaltete Gebirgsjägertreffen als größtes Kriegsverbrechertreffen zu bezeichnen und den Verein mit der NS-Gebirgstruppe in Verbindung zu bringen. Sander, einer der Bundessprecher der Vereinigungen der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten, hat seit Jahren die Massaker der Gebirgsjägertruppe in Italien und Griechenland erforscht und darüber publiziert. Die deutsche Justiz dagegen hat es bis heute vermieden, diese Verbrechen aufzuklären. Ein im Juni in Rom ergangenes höchstrichterliches Urteil zugunstender Opfer hätte Staatsanwaltschaften, Gerichte, Politiker und Medien in Deutschland endlich aufrütteln müssen. Stattdessen wird dem Aufklärer und Mahner der Mund verboten. Die Ossietzky-Redaktion hat Ulrich Sander gebeten, den Skandal zu schildern. Red.

Dem Kameradenkreis Gebirgstruppe e.V. gehören Veteranen der Wehrmachts- und der Bundeswehr-Gebirgsjäger an; Präsident ist der Bundeswehr-Oberst a. D. Manfred Benkel. Gemeinsam "pflegen" sie ihre Tradition: Sie stellen die Vergangenheit der Truppe so dar, als wären die Gebirgsjäger im Zweiten Weltkrieg die Elite deutschen Soldatentums gewesen und als hätten sie nicht nur tapfer, sondern auch ritterlich unter strenger Beachtung des Kriegsvölkerrechts gekämpft. Selbstverständlich wissen sie, wie weit sie sich damit von der Wahrheit entfernen.

Eine der Haupttätigkeiten des Kameradenkreises bestand lange Zeit darin, die gegenseitige Reinwaschung zu organisieren - zum Beispiel bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen oder in Gerichtsverfahren. Zwar hatte der erste Kanzler der Bundesrepublik, Konrad Adenauer, die Hitler-Generäle und -Obristen, die er mit der Aufstellung der Bundeswehr beauftragte, faktisch amnestiert. Dennoch kam es damals und bis in die siebziger Jahre zu rund eintausend Ermittlungsverfahren gegen Bundeswehrangehörige, die schwerster Kriegsverbrechen verdächtig waren. Aber kein einziger dieser Soldaten wurde verurteilt und bestraft. Ein Kamerad entlastete den anderen, und das genügte der Justiz, um die den Einzelnen angelasteten Taten für unbewiesen zu erklären - ganz anders als in Prozessen gegen Mitglieder der Rote Armee Fraktion (RAF), zu deren Verurteilung es genügte, daß sie dieser Tätergruppe angehörten. Bis 1975 wurden die meisten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen eingestellt; häufig hatten die Ermittler den Mord zum Totschlag heruntergestuft, der inzwischen verjährt war. Immerhin trafen einzelne Staatsanwaltschaften in den Einstellungsbescheiden Feststellungen wie: In Kommeno sei es 1943 "zu einem fürchterlichen Gemetzel" gekommen (Staatsanwaltschaft München), und bei dem Massenmord an entwaffneten italienischen Kriegsgefangenen 1943 auf Kephallonia handele es sich um eines der größten deutschen Kriegsverbrechen überhaupt (Staatsanwaltschaft Dortmund).

Einer der Helfer bei der Strafvereitelung war Max Joseph Pemsel, General der Gebirgstruppe der Wehrmacht wie der Bundeswehr, der als Entlastungszeuge für alte Kameraden zur Verfügung stand, aber bitteschön nicht in öffentlicher Verhandlung. Er selber hatte 1941 an dem Befehl mitgewirkt, als Sühne für zehn tote und 24 verwundete deutsche Soldaten 1.600 Serben, möglichst "Juden und Zigeuner", zu erschießen. Aus einem Aktenvermerk der Staatsanwaltschaft Konstanz 1963: "Der Zeuge (Pemsel) bat darum, daß im Hinblick auf seine bis vor wenigen Jahren in der Bundeswehr bekleidete Stellung als Kommandierender General nach Möglichkeit von einer Vorladung als Zeuge in öffentlichen Verhandlungen abgesehen werde."

Nach alledem konstatierte der Kameradenkreis Gebirgstruppe, daß niemand schuldig sei, solange er nicht rechtskräftig verurteilt ist, und so blieben sie alle Ehrenmänner. Der Kameradenkreis selber hat nicht einen einzigen ausgeschlossen - auch nicht nachdem in den beiden letzten Jahren in Italien 25 Mörder aus der Gebirgstruppe zu lebenslanger Haft verurteilt worden sind.

Die Bundesrepublik Deutschland weigert sich, die Opfer der Massaker zu entschädigen, so wie sie sich faktisch weigert, die Täter zu bestrafen. Doch diese von der Wehrmacht begangenen Verbrechen waren Völkerrechtsverbrechen, die nach dem IV. Haager Abkommen und der zu seiner Umsetzung geschaffenen Haager Landkriegsordnung von 1907 zwingend Entschädigung und Bestrafung hätten nach sich ziehen müssen.

Willi Dreeßen, Leiter der Zentralstelle der Landesjustizverwaltungen für die Ermittlungen gegen NS-Verbrecher in Ludwigsburg, schrieb im Jahre 2001: "Als Ergebnis bleibt, daß Zehntausende griechische Zivilisten in Hunderten von Ortschaften erschossen, verbrannt, erschlagen oder grausam zu Tode gefoltert wurden. Zur Verantwortung gezogen wurde dafür niemand. Vor allem die Ermittlungsbehörden, d.h. die Staatsanwaltschaften, aber auch die Gerichte einschließlich des Bundesgerichtshofes haben durch ihre Entscheidungen zu diesem Ergebnis nicht unmaßgeblich beigetragen."

Allein im besetzten Griechenland haben die Gebirgstruppen von Wehrmacht und SS - das Edelweiß an der Uniform setzte die Bevölkerung in Entsetzen wie die SS-Rune - mindestens 325 Dörfer zerstört; meist wurden die Bewohner umgebracht. Die Befehle - begründet mit der Absicht, jeden Widerstand der Bevölkerung auszuschalten - waren verbrecherisch, verbrecherisch war auch ihre Befolgung.

In einem Befehl vom 7. Juli 1943 gab der Kommandeur der 1. Gebirgsdivision, General Walter von Stettner, folgende Richtlinien für die "Kampfführung": "Alle Ortschaften, die den Banden als Zuflucht dienen können, sind zu zerstören, die männliche Bevölkerung ist, soweit sie nicht wegen Verdachts der Teilnahme am Kampf oder Unterstützung der Banden erschossen wird, restlos zu erfassen und als Gefangene abzuschieben. ... Jede Weichheit in der Behandlung der Bevölkerung wird der Truppe als Schwäche ausgelegt…" Der "Verdacht" reichte aus, um die gesamte männliche Bevölkerung einer Ortschaft zu erschießen. Ob Erschießung oder Abschiebung zur Zwangsarbeit - das lag im Ermessen des jeweiligen Einheitsführers der Gebirgsjäger.

Führende Bundeswehroffiziere haben immer wieder die Gebirgsjäger-Tradition verherrlicht - bis heute. So ließ General Klaus Reinhardt, der vor allem als NATO-Kommandeur auf dem Balkan bekannt wurde, in der Zeitschrift Gebirgstruppe die Rede veröffentlichen, die er zu Pfingsten 2000 beim Gebirgsjägertreffen auf dem Hohen Brendten bei Mittenwald gehalten hatte. Reinhardt, selber Gebirgsjäger, rühmte: "Die Gebirgstruppe der Bundeswehr ist von Männern aufgebaut und geistig ausgerichtet worden, die als Kommandeure, als Kompaniechefs und Kompaniefeldwebel die schreckliche Erfahrung des Krieges und der Diktatur am eigenen Leib erlebt und durchlitten haben. Sie haben die Uniform wieder angezogen, um uns, der nachfolgenden Generation, das Koordinatensystem ihrer Werteordnung" weiterzugeben. Reinhardt: "Diese Männer waren unsere Vorbilder, und sie repräsentieren eine ganze Generation von Wehrmachtssoldaten. Sie verdienen unseren Respekt genauso wie die vielen anderen Soldaten, die aus ihrer damals begrenzten Kenntnis der Vorgänge heraus im guten Glauben ehrenhaft gehandelt und gekämpft haben. Bei der Pflege dieser Tradition und ihrer Weitergabe an die nächste Generation hat der Kameradenkreis der Gebirgstruppe sein ganz besonderes Verdienst."

Begrenzte Kenntnis! Sie sollen nicht gewußt haben, daß es nicht erlaubt ist, die Zivilbevölkerung besetzter Gebiete zu ermorden? Sie sollen ehrenhaft gehandelt haben, als sie entwaffnete Kriegsgefangene tausendfach erschossen? Und diese Tradition soll auch noch weitergegeben werden!

Ich dagegen soll, wie Kameradenkreis-Präsident Benkel fordert, meine Äußerungen nicht nur nicht wiederholen, sondern auch widerrufen. Da ich nicht widerrufe, kann es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, sollte das Gericht weiterhin den Anträgen des Kameradenkreises und nicht der Vernunft folgen.

Diese Truppe abschaffen

Klaus Wallow

Im Juni 1934 schrieb Reichswehrminister v. Blomberg im „Völkischen Beobachter“: „Wehrmacht und Staat sind eins geworden.“ Schon vorher wurde auf Wunsch der Wehrmacht das Hakenkreuz als Hoheitsabzeichen übernommen. Am 2. August 1934, noch am selben Tag, an dem Reichspräsident Hindenburg gestorben war, erfolgte die Truppenvereidigung durch die Generalität der Wehrmacht auf Adolf Hitler persönlich. Generaloberst v. Brauchitsch schrieb 1938 in einem Erlass über die Erziehung des Heeres: „Wehrmacht und Nationalsozialismus sind desselben geistigen Stammes.“

Und so nahm der verbrecherische Vernichtungskrieg seinen Lauf, den der Nationalsozialismus und der deutsche Militarismus führten. Eine Elitearmee des Nationalsozialismus und der Wehrmacht war die Gebirgstruppe, und hier insbesondere die 1. Gebirgsdivision. Ausgerechnet die Vertreter des Traditionsvereins Kameradenkreis Gebirgstruppe e.V. verlangen nun vom Bundessprecher der VVN-BdA Ulrich Sander, er solle seine Formulierung widerrufen, die Gebirgstruppe sei Teil des NS-Systems gewesen und hatte und hat in ihren Reihen zahlreiche Kriegsverbrecher. Diese – so sie noch leben – treffen sich alljährlich zu Pfingsten auf dem Hohen Brendten bei Mittenwald.

Zwei Obristen der Reserve, Manfred Benkel, Präsident des Kameradenkreises, und Rainer Thesen, Rechtsanwalt und Fan der rechtsextremen "Jungen Freiheit", beide Vertreter der Kläger gegen die VVN-BdA, sind es, die sich zu der Behauptung versteigen, die Wehrmacht sei nicht Teil des NS-Regimes gewesen. Welches Wissen bezüglich militär-historischen Entwicklungen ist solchen Leuten gegeben? Welche Traditionen vermitteln sie jungen Soldaten? Die Schäden, die solche Leute anrichten, werden von der Bundeswehrführung hingenommen, weil sie die Gebirgstruppe für ihre Kriege benötigt. Anders als das österreichische Bundesheer, das die Teilnahme in Mittenwald seinen Angehörigen verbietet, unterstützt die Bundeswehr das Treffen auf dem Hohen Brendten, das eben auch ein Kriegsverbrechertreffen ist.

Sie rechtfertigt die Verbrechen der Gewalttäter aus der Gebirgstruppe. Wo sie im Kriege auftauchten, da waren die Menschen entsetzt, als wäre die SS gekommen. Das Landgericht Nürnberg Land behauptete am 2. Juli 08 zugunsten des Kameradenkreises: "Es handelt sich weder um einen Kameradenkreis der ,(NS-)-Gebirgstruppe' noch um eine Vereinigung bestehend aus Kriegsverbrechern.“ Mit aller Macht will man hinter den Erkenntnisstand zurück, der sich mit der Ausstellung "Vernichtungskrieg - Verbrechen der Wehrmacht" allgemein durchgesetzt hat. Niemand hat behauptet, dass sich in der Organisation und zu Pfingsten auf dem Hohen Brendten nur schwer belastete Personen und Gruppen versammeln. Doch der Kameradenkreis Gebirgstruppe kommt von der Wehrmacht her, und die war eins mit dem Nationalsozialismus und seinem Jahrtausendverbrechen. Ehrenvorsitzender des Gebirgstruppe e.V. war der in Nürnberg als Kriegsverbrecher verurteilte General a.D. Hubert Lanz. Der Gründer des Kameradenkreises war Wehrmachtsgeneral Rudolf Konrad; er ist auch nach wie vor Kasernenpatron von Bad Reichenhall. Bereits zwei Jahre vor Gründung der Bundeswehr, am "Tag der Treue" im Mai 1953, erwarteten Konrad und seine Gebirgsjäger zukunftsfroh die Wiederbewaffnung und sie sprachen von einer "neuen Wehrmacht". Vor den versammelten 10.000 Gebirgssoldaten in München hoffte (sic!) Konrad, "daß in der neuen Schale die gleichen Männer, die alten Soldaten stecken, die einst Kraft und Ruhm des deutschen Heeres und Stolz des deutschen Volkes waren." Rudolf Konrad hat dann seinen Wehrmachtstraditionsverband, den Kameradenkreis, aufgebaut, der sich noch heute in Orts- und Verbandsgliederungen aufteilt, die nach Wehrmachtstruppenteilen benannt sind. Und dahinein werden junge Bundeswehrsoldaten als Mitglieder aufgenommen, damit sie im „richtigen Geist“ erzogen werden. Für die alten Mitglieder betätigt sich der Kreis als Selbsthilfegruppe zur Strafvereitelung. Deshalb gilt für mich: Weg damit – abschaffen diese Truppe!

Ich gestatte mir, auf das Spendenkonto hinzuweisen, damit die VVN-BdA gegen die geballte Prozessmacht bestehen kann: Bankverbindung der VVN-BdA NRW: Konto 282 12 – 435 bei Postbank Essen (BLZ 360 100 43) (Die VVN-BdA ist anerkannt vom Finanzamt Wuppertal-Elberfeld als gemeinnützige steuerbegünstigte Körperschaft).

aus „Marxistische Blätter“, September 2008 (Vorabdruck)

Nach den Gerichtsurteilen aus Rom muss nun schnellstens gehandelt werden: Bestrafung der Täter und Entschädigung der Opfer

Zu den Urteilen höchster italienischer Richter zugunsten neuer Schadensersatzklagen von NS-Zwangsarbeitern und von Überlebenden aus griechischen und italienischen Opfergemeinden gab die VVN-BdA am 10. Juni 2008 eine Erklärung eines ihrer Bundessprecher heraus. Diese Erklärung wurden von verschiedenen Medien veröffentlicht. Nachdem das Landgericht Nürnberg-Land eine Passage der Erklärung auf Antrag des Kameradenkreises Gebirgstruppe e.V. mit Wirkung vom 7. Juli 2008 mit einer Einstweiligen Verfügung gestoppt hatte, nahm die VVN-BdA die entsprechende Passage aus der Erklärung heraus.*) Hiermit wird nun die Erklärung vom 10. Juni unter Berücksichtigung der Einstweiligen Verfügung neu und vollständig herausgegeben. Sie wird nun vom gesamten Bundessprecherkreis getragen und nicht nur von einer Person. Es geht um die gesamte Aussage und nicht nur um jene zu den Gebirgsjägern.

Hier der Wortlaut:

Schon seit Jahren fordert die VVN-BdA gemeinsam mit griechischen und italienischen NS-Opfervereinigungen die Entschädigung der Opfer und die Bestrafung der Täter. Seit vielen Jahren protestiert eine bundesweite Bewegung Jahr für Jahr in Mittenwald/Oberbayern gegen das größte Generationen übergreifende Soldatentreffen, das vom Kameradenkreis der Gebirgstruppe e.V., einer von Wehrmachtssoldaten gegründeten und der Tradition der Wehrmacht verbundenen Vereinigung, veranstaltet wird und an dem Kriegsverbrecher teilnehmen. Die VVN-BdA, der AK Distomo und der Historiker-AK Angreifbare Traditionspflege haben über 100 Mörder aus der Gebirgstruppe bei der Justiz angezeigt und eine umfangreiche Korrespondenz mit den Justizministern der Länder geführt. Doch die Kriegsverbrecher blieben straffrei und die deutschen Behörden verweigern eine Erfüllung der berechtigten Entschädigungsforderungen der Opfer.

Besonders abstoßend finden wir nun den Hinweis der Regierung, sie werde gegen die NS-Opfer in Den Haag klagen, und dass, wer Schadensersatz einklagen will, doch auch in Deutschland vor Gericht ziehen könne. Das ist nun Hohn und Spott für die Opfer. Sie klagen doch seit Jahren auch vor deutschen Gerichten, werden dort aber immer wieder abgewiesen.

Es wird auf die Zwangsarbeiter-Entschädigungsstiftung "Erinnerung - Verantwortung - Zukunft" verwiesen, die jedoch ihre Zahlungen eingestellt hat. Die VVN-BdA fordert die Wiederaufnahme der Entschädigungszahlungen durch die Stiftung. Die Auflage, die von der Regierung und dem Bundestag der Stiftung gemacht wurde, den ehemaligen Sklavenarbeitern aus der Sowjetunion und aus Italien keine Entschädigung zu zahlen, weil sie Kriegsgefangene waren, ist skandalös und muss zurückgezogen werden.

Die menschenverachtend behandelten und völkerrechtswidrig in der Kriegswirtschaft eingesetzten Kriegsgefangenen müssen wie andere Sklaven- und Zwangsarbeiter entschädigt werden. Das Gefälligkeitsgutachten, auf das die Regierung ihre Haltung gegenüber den italienischen Militärinternierten stützt, und das auf deren völkerrechtswidrige Statusveränderung durch Hitler abstellt, muss fallen, weil es den - statusunabhängigen - Unrechtscharakter der Sklaven- und Zwangsarbeit leugnet, zu der nicht nur Gefangene der Konzentrationslager und deportierte Zivilisten, sondern auch Kriegsgefangene, vor allem aus der Sowjetunion, herangezogen wurden.

Die Bundesregierung muss die Entschädigung für Sklavenarbeiter aus den Kriegsgefangenenlagern schnellstens zahlen. Dazu sind die Unternehmen der Wirtschaft mit heranzuziehen, die viele Milliarden Mark an den Sklaven verdienten und oftmals durch sie den Nachkriegsreichtum begründeten.

Die Bundessprecherinnen und Bundessprecher der VVN-BdA