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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

16.08.08

Gericht untersagt, Kameradenkreis der Gebirgstruppe als "Kriegsverbrechertreffen" zu bezeichnen

Friedens- und Zukunftswerkstatt e. V. äußert „Befremden und Entsetzen“ über eine Gerichtsentscheidung

„Befremden und Entsetzen“ äußerte die Friedens- und Zukunftswerkstatt e. V. - ein Zusammenschluss von friedens- und gesellschaftspolitisch Engagierten - über eine Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth, die in der Konsequenz dazu führe, „Kritik am Auftreten und Verhalten von Angehörigen der Nazi-Wehrmacht und deren Verbrechen zu unterbinden“.

Das Gericht hatte auf Antrag des Sprechers eines „Kameradenkreises“ von Gebirgsjägern dem Journalisten und Sprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), Ulrich Sander, bei Androhung hoher Geldstrafen im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung untersagt, dem „Kameradenkreis der Gebirgstruppe“ vorzuwerfen, er veranstalte „Kriegsverbrechertreffen“.

Der „Kameradenkreis“ organisiert im bayerischen Mittenwald jährlich Treffen von Gebirgsjägern, an denen sowohl ehemalige Angehörige der Gebirgstruppe der Nazi-Wehrmacht als auch Angehörige der Bundeswehr teilnehmen.

Unter den Teilnehmern der Treffen befinden sich unbestreitbar auch ehemalige Gebirgsjäger aus der Nazizeit, denen die Teilnahme an Kriegsverbrechen nicht nur vorgeworfen wird, sondern die wegen Kriegsverbrechen zum Beispiel in Italien auch verurteilt wurden. Gegen einen dieser Beschuldigten hat nach jahrzehntelangem Zögern nunmehr die Staatsanwaltschaft in München Anklage wegen mehrfachen Mordes erhoben. Langjähriger Ehrenvorsitzender des „Kameradenkreises“ war der ehemalige Gebirgstruppen-Kommandeur der Nazizeit, General Hubert Lanz. Er war von einem Alliierten-Gericht wegen Kriegsverbrechen zu einer langen Haftstrafe verurteilt, wie in vielen ähnlichen Fällen jedoch vorzeitig freigelassen worden.

Zusammenkünfte von ehemaligen und heutigen Militärangehörigen, an denen auch wegen Kriegsverbrechen beschuldigte oder verurteilte Gebirgsjäger aus der Nazizeit teilnehmen, beziehungsweise wo deren lobend gedacht wird, nicht „Kriegsverbrechertreffen“ nennen zu dürfen, stellt nicht nur eine erhebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit dar.

Eine solche Gerichtsentscheidung läuft Gefahr, jede Kritik an den Untaten der Nazi-Wehrmacht, an Kriegsverbrechen, ihrer Verharmlosung und einer entsprechenden „Traditionspflege“, erheblich einzuschränken, wenn nicht gar zu unterbinden. Ein solches Urteil ermuntert diejenigen, die Kriegsverbrechen verharmlosen oder gar leugnen und auch heute einem völkerrechtswidrigen kriegerischen Vorgehen das Wort reden.

Im Interesse von Frieden und Demokratie ist zu hoffen und zu fordern, dass die Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth im Hauptverfahren revidiert wird.