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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

19.07.08

Kinder von Widerstandskämpfern erinnern sich

Naziopfer wurden doppelt bestraft - vor und nach 1945

Das Thema Entschädigung ist wieder auf der Tagesordnung. Die VVN-BdA nahm auf ihrem Bundeskongress dazu Stellung (siehe den folgenden Beitrag). Im Sommer 2007 und im Mai 2008 hat der Bundestag zwei Entscheidungen getroffen, die den Opfern des kalten Krieges im Westen neues Unrecht brachten. Es wurde ihnen eine Rente verweigert - die den Opfern des kalten Krieges im Osten gewährt wurde. Und ausgerechnet am 8. Mai 2008 beschloss der Bundestag, den kommunistischen Widerstandskämpfern, die sowohl unter Hitler wie auch unter Adenauer verfolgt wurden, weiterhin die Entschädigung nach dem Bundesentschädigungsgesetz zu verweigern. Das betrifft oft auch Hinterbliebene der Opfer. Zwei davon haben auf unsere Bitte hin zum Thema geschrieben. Dazu die nachfolgenden Beiträge bzw. Briefe von Klara Tuchscherer geb. Schabrod und Peter Dürrbeck. U.S. (VVN-BdA)

Entschädigung der Opfer ist kein gestriges Thema

Antifaschisten planen Bundesarbeitsgemeinschaft

Dass höchste italienische Gerichte hat jetzt Deutschland zur Entschädigung der griechischen und italienischen NS-Opfer verpflichteten. Zu diesem Erfolg ihrer Bemühungen erklärten Vertreter der VVN-BdA: "Auch die Zwangsarbeiterentschädigung ab 2000 war ja völlig unzureichend, da muss die Regierung nachbessern, wie es so schön heißt, vor allem die Konzerne müssen es."

Während in Italien Urteile zugunsten der NS-Opfer gefällt wurden, mussten deutsche Antifaschistinnen und Antifaschisten empört zur Kenntnis nehmen, dass die Parteien des Bundestages - ausgenommen "Die Linke" - ausgerechnet am 8. Mai die alten Beschlüsse aus der Zeit des Kalten Krieges bekräftigten. Nach diesen Beschlüssen sollen die wegen des KPD-Verbots von der Entschädigung ausgeschlossenen kommunistischen Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfer auch weiterhin ihrer Entschädigung beraubt bleiben. Nun soll im Herbst in Dortmund ein Treffen dieser Opfer des Kalten Krieges stattfinden. Denn hier wurde ein Großteil der Urteile der politischen Justiz gegen die ehemaligen NS-Opfer gesprochen. Die VVN-BdA unterstützt dies Treffen, das am 25. Oktober stattfindet.

Insgesamt geht es auch um die Entschädigung der immer noch "vergessenen" Opfer wie: Sowjetische und italienische Kriegsgefangene, italienische Militärinternierte, griechische NS-Opfer, von Entschädigung ausgeschlossene Kommunistinnen und Kommunisten und als Asoziale geächtete KZ-Insassen. "Die Verweigerung der Entschädigung für große Teile der Überlebenden des Arbeiterwiderstandes verweist uns auch auf das Schicksal der Angehörigen der NS-Opfer, die bis heute unter dem Geschehen leiden," heißt es in der Begrünung zu einem Beschluss des VVN-BdA-Bundeskongresses, mit dem eine neue Bundesarbeitsgemeinschaft zum Thema Entschädigung angekündigt wird. "Die Angehörigen beispielsweise der linken politischen Widerstandskämpfer waren nach Aussagen der Koalitionssprecher Angehörige von Verbrechern, mit all den Folgen, die das für die Psyche hat. Auch die Kinder anderer Opfergruppen sind betroffen." In Israel wurde die Forderung erhoben, auch die Kinder von Überlebenden gesundheitlich zu betreuen. Es geht um die zweite und dritte Generation. Davon gibt es sicherlich auch viele unter den "antifa"-Leserinnen und -Lesern. Vielleicht machen die ja auch in der Entschädigungsarbeit der VVN-BdA mit? -der

Leserinnenbrief

Mein Vater war kein Verbrecher

Am 8.Mai 2008, dem Tag der Befreiung vom Faschismus, behandelte der Bundestag den Antrag der Partei Die Linke zur "Entschädigung für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung". Es ging um die Wiedergutmachung der Opfer des Kalten Krieges.

Insbesondere die beiden Koalitionsparteien CDU und SPD lehnten eine Änderung des Entschädigungsgesetzes ab, weil es sich ja bei den von der Entschädigung Ausgeschlossenen "um diejenigen handele, die zum Ersten die freiheitlich-demokratische Ordnung im Sinne des Grundgesetzes in der Bundesrepublik bekämpft haben und zum Zweiten diejenigen, die nach dem 8. Mai 1945 wegen eines Verbrechens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Jahren verurteilt worden sind."

Ich verwahre mich entschieden dagegen, dass mein Vater, Karl Schabrod, als Verbrecher bezeichnet wird. Er hatte genug darunter zu leiden, oft in seinem Leben als solcher behandelt zu werden. Fast die gesamten 12 Jahre des Faschismus in Deutschland verbrachte er im KZ und im Zuchthaus, weil er Antifaschist und Kommunist war. Und dieses Wort "verbrachte" ist viel zu harmlos. Nach Berichten von Mitgefangenen im Börgermoor saß er als Stubenältester fast mehr im Arrest, als dass er in der Baracke war, in der Steinwache Dortmund wurde er, wie viele andere, gefoltert, der Staatsanwalt verlangte die Todesstrafe, die dann in lebenslängliche Zuchthausstrafe umgewandelt wurde. Alles, weil er auch dort sich für seine Mitmenschen einsetzte und keine Genossen verraten wollte.

Treu seinem Wahlspruch:" Tue Recht und scheue Niemand" arbeitete er politisch nach 1945 trotz Herz- und Rheumakrankheit weiter. Er arbeitete für den Nordrheinwestfälischen Landtag, in den er 1947 zum Vorsitzenden der KPD-Fraktion gewählt wurde, an der Landesverfassung mit. Er war Schriftführer des Verfassungsausschusses, sein Entwurf wurde Grundlage der parlamentarischen Beratung. Dieter Posser beschreibt dies in seinem Buch "Anwalt im Kalten Krieg" und er beschreibt auch die Anerkennung die mein Vater für seine sachliche Mitarbeit von einigen Abgeordneten, selbst noch nach dem Parteiverbot, erfuhr.

Deswegen empört es mich besonders, wenn bei der Bundestagssitzung vom 8.Mai 2008 von dem Herrn Baumann, CDU/CSU, aufgrund eines Zwischenrufs betreffend der Mitarbeit von Kommunisten am Grundgesetz, behauptet wird: "Ein großer Teil der KPD-Mitglieder hätten Entschädigungen erhalten, aber nicht diejenigen, die gegen den Staat gearbeitet haben…"

Nach juristischer Abklärung seiner Rechte nach dem KPD-Verbot , kandidierte Karl Schabrod als unabhängiger Kandidat und später für eine Kommunistische Wählervereinigung. Zur gleichen Zeit gab er orientiert an der Pressefreiheit "Die freie Meinung" heraus. Dies tat er, um den Menschen eine Alternative zu bieten und um über die Missstände in der BRD, die Remilitarisierung, die Atombewaffnung, die Wiederbesetzung von Nazis in hohen Ämtern und soziale Themen aufzuklären.

Dies brachte ihm nach einem Monat U-Haft beim ersten Prozess 9 Monate auf Bewährung und beim 2. Prozess (1962) zwei Jahre Gefängnishaft ein. Schlimm, auch für unsere Familie war, dass mein Vater mit Berufsverbot für 5 Jahre belegt wurde, ihm die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt wurden und die Verfolgtenrente gestrichen wurde, ja wir sollten 1962 gar die bereits ausgezahlte Wiedergutmachung zurückzahlen. Überleben konnten wir dann aufgrund eines Härtefonds, der ab 1968 ausgezahlt wurde.

1990 war nach Ansicht vieler Menschen und nach Darstellung in den Medien der "Kalte Krieg" vorbei. Dann müssten auch alle Opfer des kalten Krieges rehabilitiert sein und nicht Menschen, die sich zeitlebens für andere einsetzten und für eine bessere Welt kämpften, weiter als Verbrecher benannt werden.

Nein, der "Kalte Krieg" ist nicht vorbei, schlimmer noch, mit Hilfe unserer Bundeswehr ist er an vielen Ecken der Welt in einen Heißen Krieg verwandelt worden, und genau davor hat mein Vater zusammen mit Genossen, Naziverfolgten, Christen, echten Demokraten und vielen Friedensfreunden gewarnt.

Solingen den 6.7.2008

Klara Tuchscherer (geb. Schabrod)

Weihnachten im Knast

Die hafterfahrene Familie

aus "elan", Jugendmagazin, Dortmnund, Dez. 1967

Seite April 1967 befindet sich Peter Dürrbeck in der Haftanstalt Oldenburg. Zu 12 Monaten Gefängnis wurde der 28jährige Arbeiter verurteilt, wegen "Verstoß gegen das KPD-Verbot" und "Rädelsführerschaft" - was immer die Lüneburger Staatsanwaltschaft und die Richter darunter verstehen. Die Lüneburger Justiz ist berüchtigt dafür, dass sie selbst bei fragwürdiger Beweisführung in politischen Verfahren gegen "links" härteste Strafen ausspricht. Peter Dürrbeck , bekannt als ehemaliger 2. Landesjugendleiter der Naturfreundejugend, als Ostermarschierer und aktiver Notstandsgegner, kommt aus einer Familie mit beträchtlicher Hafterfahrung. Seine Freunde sprechen mit Hochachtung von der Familie Dürrbeck: "Das ist eine Familie, die schon immer für ihre Überzeugung gekämpft hat."

Peters Mutter Herta leistete in einer illegalen Jugendgruppe Widerstand gegen die Nazis. 1934 stand sie als blutjunges Mädchen wegen Vorbereitung zum Hochverrat vor Gericht. Für eineinhalb Jahre musste sie ins Gefängnis. Bis 1946 stand sie unter Polizeiaufsicht. Peters Vater kam aus dem gleichen Grund ins Strafbataillon. Er starb 1953 an den Misshandlungen in dieser Truppe.

Verfolgt von den Nazis und von Niedersachsens Justiz

Die Verfolgungen durch die politische Strafjustiz überdauerte das 3. Reich. Auf den Tag genau 20 Jahre nach ihrer Entlassung aus der Nazihaft, am 10. Mai 1956, musste Herta Dürrbeck wieder ins Gefängnis von Hannover. Diesmal wegen "Förderung der verbotenen FDJ". "Ich hatte," so erzählt Herta Dürrbeck, "als Landtagsabgeordnete der KPD gegen die Beamten protestiert, die junge Leute an der Grenze zur DDR aus den Zügen holten. Dafür bekam ich drei Monate Gefängnis." Ihre zweite Strafe im Nachfolgestaat des 3. Reiches: 10 Monate Gefängnis wegen "Verstoß gegen das KPD-Verbot". 5 Monate wurden ihr auf Bewährung erlassen. Als sie sich jetzt für die Freilassung ihres Sohne einsetzte, der in seiner bisherigen Haftzeit 35 Pfund Gewicht verlor und deshalb an Kreislaufstörungen leidet, wurde sie wieder vorgeladen. Man drohte ihr an, die zur Bewährung ausgesetzte Strafe zu vollstrecken, da sie "sich des in sie gesetzten Vertrauens nicht als würdig erwiesen hat."

Peter Dürrbeck hat sich deshalb an den Rechtsausschuss des Niedersächsischen Landtages mit einem Protestbrief gewandt. Diese Praxis, so schrieb er, habe zur Folge, dass er und seine Mutter abwechselnd immer im Gefängnis sitzen würden. Denn immer werde sich der eine für die Freilassung des anderen einsetzen.

Haftverschonung für Massenmörder

Harte Urteile gegen "Links". Von dieser Justiz wird eindeutig mit zweierlei Maß gemessen. Denn da gibt es andere, die ebenfalls ihre Gesinnung nicht gewechselt haben: Massenmörder aus dem 3. Reich, hilfswillige Diener der Nazis. Sie werden nicht verurteilt, wenn doch, werden sie milde behandelt, wird ihnen Strafe erlassen.

Drei Namen stehen hier für viele:

  • Dr. Heinrich Bütefisch, als SS-Obersturmbannführer und Bevollmächtigter der IG Farben verantwortlich für den Einsatz von KZ-Häftlingen im Werk Auschwitz, wurde in Nürnberg nur zu 6 Jahren Gefängnis verurteilt. Im Jahre 1964 erhielt er von Bundespräsident Lübke das Bundesverdienstkreuz.
  • Willi Dusenschön, SS-Obersturmbannführer und 1. Kommandant der KZ Fuhlsbüttel und Papenburg. Er wurde 1962 vom Hamburger Schwurgericht wegen "Mangel an Beweisen" freigesprochen.
  • Dr. Otto Bradfisch, als ehemaliger SS-Obersturmbannführer in München und Hannover wegen Beihilfe zum Massenmord zu insgesamt 13 Jahren Zuchthaus verurteilt. Nach zwei Jahren Haft wurde er wegen Erkrankung entlassen. Dem niedersächsischen Justizministerium war nicht einmal bekannt, wo sich Bradfisch nach seiner Haftentlassung aufhielt.

Auf dem rechten Auge blind

Das ist eine Tatsache und ein Skandal: Die politische Strafjustiz in der Bundesrepublik und vor allem in Niedersachsen ist auf dem rechten Auge blind. Und deshalb werden Kommunisten immer wieder im Gefängnis sitzen, ob Weihnachten oder Ostern, Sommer oder Winter.

Dieses Problem wird bestehen, so lange das KPD-Verbot besteht.

Und es kann erst gelöst werden, wenn dieses Verbot aufgehoben wird.

Die Angriffe auf kommunistische Abgeordnete haben eine lange Geschichte

Im Namen des Volkes!

Verurteilung von Herta Dürrbeck am 15. November 1955

Die Vorgeschichte:

Pfingsten 1954 fand in Berlin/DDR das II. Deutschlandtreffen der Jugend statt.

Aus diesem Anlass wurde auch in der Bundesrepublik zu diesem Treffen geworben. Es gab großes Interesse unter Jugendlichen aus der Bundesrepublik, dieses Treffen zu besuchen. Auch Politiker waren sich nicht ganz einig: Sollte man hinfahren oder nicht hinfahren? Letztlich setzte sich die Position der Adenauer Regierung durch, die Teilnahme zu verhindern und reisewilligen Jugendlichen den Grenzübertritt in Helmstedt und anderswo zu verwehren. Als Hintergrund wurde auch das 1951 erlassene FDJ-Verbot genommen.

In Helmstedt holte die Polizei Jugendliche aus den Zügen, die über Marienborn nach Berlin reisen wollten. Bei diesen vorläufigen Festnahmen kam es häufig zu rüden Übergriffen durch die Polizei.

Die drei niedersächsischen Landtagsabgeordneten der KPD Herta Dürrbeck, Ludwig Landwehr und Heinz Zscherpe protestierten gegen dieses Vorgehen und in der niedersächsischen KPD-Zeitung "Wahrheit" erschien namens der drei Abgeordneten ein Artikel, der Jugendliche aufforderte, sich nicht einschüchtern zu lassen und trotzdem zu fahren. Sollte es zu polizeilichen Übergriffen kommen, wurden die jungen Menschen aufgefordert, sich bei den Abgeordneten zu melden.

Das Deutschlandtreffen fand dann statt, auch unter Beteiligung vieler westdeutscher Jugendlicher. In Helmstedt und an anderen Grenzorten wurden junge Menschen weiter aus den Zügen geholt und im konkreten Beispiel auf einem Sportplatz eingekesselt. Worauf die Abgeordnete Herta Dürrbeck sofort vor Ort erschien und ihren Protest erhob.

Einer Reihe der Teilnehmer am Deutschlandtreffen wurde später der Prozess wegen Fortführung der illegalen FDJ gemacht.

Das Verfahren:

Gegen die drei KPD-Abgeordneten wurde von der Staatsanwaltschaft bei der 4. (großen) Strafkammer in Lüneburg Anklage wegen Unterstützung der illegalen FDJ erhoben. Grundlage sollten die §§ 90a, 91, 129 und 73 StGB. sein.

Um einen Prozess durchzuführen, musste allerdings der Landtag die Immunität der Abgeordneten aufheben. Der Landtag lehnte dieses Ansinnen ab. Der Prozess konnte vorerst nicht stattfinden.

Im Jahre 1955 fanden dann Neuwahlen zum Landtag statt und die KPD bekam nur noch zwei Landtagsmandate. Herta Dürrbeck schied aus dem Landtag aus. Damit entfiel die Immunität.

Postwendend kam die Anklage nach den oben genannten §§ ins Haus und es kam zu einer Verhandlung vor dem Landgericht Lüneburg. (Dem Landgericht Lüneburg war die politische Sonderkammer des Oberlandesgerichtsbezirk Celle zugeordnet. Verantwortlich u.a. für den Regierungsbezirk Hannover.)

Verhandlung und Urteil:

Am 15. November fand der Prozess in Lüneburg statt.

Vorsitzender Richter: Landgerichtsdirektor Dr. Konrad Lenzki [einst Kriegsgerichtsrat beim Reichskriegsgericht und Feldkriegsgericht 6]

Staatsanwaltschaft: Oberstaatsanwalt Dr. Liebau [bei den Nazis Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Posen, Sachbearbeiter für Sondergerichte im Reichsjustizministerium]

Angeklagte: Herta Dürrbeck [Nazi- Verfolgte, von 1934-1936 in der Haft]

Für "Recht" wurde erkannt:

Die Angeklagte wird wegen eines Vergehens nach § 90a StGB in Tateinheit mit Beihilfe zur Geheimbündelei und einem Vergehen nach § 129 StGB so wie ein in Tateinheit mit einem Vergehen der Zersetzung nach § 91 StGB zu drei Monaten Haft verurteilt.

In der Urteilbegründung erfolgt dann die damals übliche Charakterisierung der "Sowjetzone" und der FDJ (als Junge Garde der SED) und deren Tarnungsmanövern, mit denen sie sich für die Wiedervereinigung Deutschlands und den Frieden einsetze.

Dann wird sich mit dem in der Zeitung "Wahrheit" erschienen Aufruf auseinandergesetzt und behauptet, dass der erwähnte Artikel Polizeibeamte unter Druck gesetzt habe.

Zitat aus der Urteilsbegründung: "Es ging auch nicht nur darum, den Beamten dienstliche Schwierigkeiten in Aussicht zu stellen - sind doch auch unbegründete Anzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden geeignet, einem Beamten Unannehmlichkeiten zu bereiten -, sondern ebenso darum, ihnen nicht mit ausdrücklichen Worten, aber deutlich genug, und für jedermann erkennbar klarzumachen, dass sie für den Tag X, für den von den Kommunisten erhofften Umschwung im Sinne des Kommunismus - vorgemerkt würden und dann mit Vergeltungsmassnahmen zu rechnen hätten.""In der Nachrichtenstelle [heute Staatsschutzabteilung d.Verf.] Hannover, in der die Zeugen Kriminalmeister Strzeletz und Glockemann tätig waren, unterhielten sich die Beamten damals über den Aufruf und vertraten die Auffassung, dass sie durch dessen Schlussabsatz unter Druck gesetzt werden sollten."

Das Strafmaß wird dann auf 3 Monate Gefängnis bemessen.

"Strafaussetzung zur Bewährung (§23 StGB) kann der Angeklagten nicht bewilligt werden. Sie bietet bei ihrer Einstellung zur Tat keine Gewähr für künftiges Wohlverhalten."

Kennzeichnend für die Geisteshaltung des vorsitzenden Richters Dr. Lenski ist der Schlusssatz des Urteils, obwohl ihm bekannt war, dass der Landtag (Gesetzgeber) eine Aufhebung der Immunität abgelehnt hatte: "Angesichts des Missbrauchs, den die Angeklagte mit ihrer Stellung als Landtagsabgeordnete getrieben hat, verlangt außerdem das öffentliche Interesse die Vollstreckung der Strafe."

Nachdem der Bundesgerichtshof die Revision des Urteils verworfen hatte, musste Herta Dürrbeck im Mai 1956 die Haft in Hannover antreten. Das war 20 Jahre nachdem sie aus dem hannoverschen Gerichtsgefängnis entlassen worden war. Ein Straferlass nach 2/3 der Haft wurde abgelehnt. Am 10. August war dann der Entlassungstag. 7 Tage vor der Verkündung des KPD-Verbotsurteil. Es erfolgte am KPD- Verbotstag eine erneute Verhaftung durch die Nachrichtenpolizei. Glücklicherweise nur zwei Tage Inhaftierung. Eine weitere Verfolgung und Gefängnishaft erfolgte 1957, weil Herta Dürrbeck dem Vorstand Demokratischen Frauenbundes Deutschland (Westdeutschlands Bundesrepublik) angehörte.

Die oben genannte Verurteilung diente auch dazu, Herta Dürrbeck die Rente aus der NS-Verfolgung nach Bundesentschädigungsgesetz zu verwehren. 

Damit entfielen auch Kindergeld für ihren Sohn und Ansprüche nach ihrem verstorbenen Ehemann Karl, der ebenfalls Naziverfolgter war. 

Peter Dürrbeck, Göttingen

Frauen unter Anklage

Weitere Verurteilung Herta Dürrbecks und anderer - wg. DFD

Im Jahre 1957 wurde durch Erlasse der Regierungspräsidenten der entsprechenden Regierungsbezirke der Demokratische Frauenbund Deutschland in allen Bundesländern verboten. Zur Grundlage wurde das 1956 ausgesprochene KPD-Verbot genommen. Ohne schlüssige Beweise unterstellten diese Erlasse eine Weiterführung der illegalen KPD. All diese Aktionen waren bundesweit abgestimmt und müssen als Willkürakt in der Zeit des Kalten Krieges gesehen werden. Beweise der Verfassungsfeindlichkeit sollten dann Anklagen gegen kommunistische Landesfunktionärinnen erbringen. Ebenfalls in allen Bundesländern fanden diese Prozesse etwa zeitgleich statt. Der DFD arbeitete zu keiner Zeit illegal und unter den Mitgliedern und Funktionärinnen war Frauen verschiedenster politischer Richtungen.

In Niedersachsen wurden die vier Kommunistinnen Emma Meyer, Lotte Düpre, Erika Krüger und Herta Dürrbeck angeklagt. Die ersten drei Frauen waren hauptamtliche Funktionärinnen des DFD-Niedersachsen, Herta Dürrbeck bis 1955 KPD Abgeordnete im Nieders. Landtag. 775 Seiten im A4 Format umfasste die Anklageschrift, bearbeitet durch den späteren Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Ottersbach. Ein Mann, der in der Nazizeit in Krakau als Staatsanwalt tätig war und dort Sorge dafür trug, dass mehrere polnische Frauen wegen Nichtigkeiten zu Tode verurteilt wurden. Selbst nicht verurteilte Frauen ließ er sich überstellen, was nachweislich deren Tod bedeutete. Seine übergeordneten faschistischen Dienstellen bezeichneten ihn als außerordentlichen Fleißarbeiter.

Der DFD-Prozess fand 1964 mehrwöchig vor der 4. politischen Sonderkammer in Lüneburg statt. An diesem Gerichtshof arbeiteten weitere belastete Nazi-Richter. (Herta Dürrbeck hatte gemeinsam mit ihrem Landtagskollegen Ludwig Landwehr [beide Naziverfolgte] in Dokumentationen auf die NS- Vergangenheit von Justizbeamten in Niedersachsen hingewiesen.)

Der hervorragende Anwalt Dr. Walter Amman aus Heidelberg war Verteidiger in diesem "DFD- Prozess." Er war schon in der Weimarer Republik Anwalt und ein bekannter Strafverteidiger. Wie man so sagt, ein durch und durch bürgerlicher Mann. Er verstand die Welt nicht mehr, ob der konstruierten Anklagen und der Prozessführung durch den Kammervorsitzenden, Landgerichtsdirektor Dr. Ciplik.

Durch diesen und weitere ähnliche Prozesse ist Dr. Amman ein Experte geworden in Sachen politischer Strafverteidigung während des Kalten Krieges und hat sich sehr aktiv für die Aufhebung des KPD-Verbots eingesetzt.

Eine Hauptzeugin der Anklage war eine ehemalige Mitarbeiterin des DFD-Bundesvorstand, Gerda Weber. Diese war gemeinsam mit ihrem Mann Hermann Weber (Prof. Hermann Weber, Mannheim) aus der KPD ausgetreten. Sie und der "Zeuge" Günther Hurrelmann, ehemaliger Landessekretär der KPD in Niedersachsen, sollten besonders den Nachweis erbringen, dass der DFD von der KPD gesteuert gewesen sei.

Wollte man eine Verurteilung wegen Fortsetzung der KPD und illegaler Arbeit für die KPD, so musste man dann auch den Nachweis konstruieren, dass die KPD diese Organisation gesteuert hat.

Hurrelmann war schon vor dem Verbot der KPD aus den Partei-Funktionen ausgeschieden. Wegen unzüchtiger Handlung an Kindern war er strafrechtlich verurteilt worden. Staatsanwaltschaft und politische Polizei setzten ihn dann unter Druck, und er war bereit die Verräterrolle zu spielen.

In seiner Aussage, die im Gefängnis in Wolfenbüttel am 9.05.1962 angefertigt worden war, plaudert er dann: "Die Direktiven, die grundsätzlich vom Parteivorstand kamen, erhielt nur der Landessekretär. [Gemeint war der 1. Landessekretär der KPD, Heinz Zscherpe, bzw. der 2. Sekretär als Vertreter.] Nur in wenigen Ausnahmefällen habe ich selbst Einblick nehmen dürfen." (Aussage Seite 44) Er spricht dann, wie erwartet wird, von Tarnorganisationen und Transmissionsriemen usw., genau wie die Lüneburger Staatsanwaltschaft dies brauchte. (Zitat Seite 44 seiner Aussage vom 9.05.1962:) "Die Arbeit mit den Massenorganisationen muss aus kommunistischer Sicht so gesehen werden, dass sie Transmissionsriemen sind, die mithelfen sollen, die kommunistische Weltrevolution durchzuführen. Nach Lenin führen alle Wege zum Sozialismus und dabei sollten diese Organisationen als Helfer dienen."

Ergebnis in diesem Prozess: Emma Meyer und Herta Dürrbeck wurden zu je einem Jahr Gefängnis verurteilt, für drei Jahre kein aktives Wahlrecht und drei Jahre wurde ihnen das passive Wahlrecht aberkannt. Lotte Düpre und Erika Krüger erhielten Strafen auf Bewährung.

Trotz zahlreicher Proteste, aus aller Welt, mussten die Haftstrafe angetreten werden. Für die Frauen setzte sich ein englischer Kronanwalt ebenso ein wie ein Mitglied der belgischen Königsfamilie, französische Wissenschaftler wie skandinavische Parlamentsabgeordnete. Natürlich auch Frauen internationaler Frauenverbände und Menschen aus den sozialistischen Ländern. Besonders Menschen aus der DDR wandten sich an Gerichte und den Bundestag. Es nützte nichts.

Auf 550 Seiten Urteilsbegründung wurde eine verkürzte Fassung der Anklageschrift wiedergegeben.

Revisionen wurden verworfen. Es war Kalter Krieg und nach innen herrschte ekelerregender Antikommunismus.

1965 mussten Emma Meyer, Hildesheim und Herta Dürrbeck, Misburg/Hannover die Haft im Frauengefängnis Vechta bei Oldenburg antreten. Sie saßen in den gleichen Zellen, in denen kurz vorher Elfriede Kautz, Hannover und Gertrud Schröter, Celle eingesessen hatten. Diese waren in einem ähnlichen Prozess verurteilt worden, weil sie Kinderferienaufenthalte in der DDR organisiert hatten. Ihnen wurde geheimdienstliche Tätigkeit vorgeworfen, weil sie u.a. in Kinderferienlager der DDR gefahren waren und natürlich bei der Einreise die Personalien der Kinder den DDR-Behörden mitteilten.

Dass alle 4 hier genannten Frauen einen antifaschistischen Hintergrund hatten, war in der Zeit des Kalten Krieges keine Seltenheit. Herta Dürrbeck saß als Jugendliche von 1934 bis 1936 im Gerichtsgefängnis Hannover und stand bis 1945 unter Polizeiaufsicht. Gertrud Schröter war Tochter des Celler Antifaschisten Otto Elsner, der durch verschiedenste Zuchthäuser und KZ´s geschleift worden war.

Peter Dürrbeck, Göttingen

Eine hanebüchene Prozessfarce

Verurteilt als "Persönlichkeit, die den Kommunismus bejaht"

Am 28. Januar 1964 übergibt der Erste Staatsanwalt Bollmann eine Anklageschrift gegen die 21 jährige Liesel Blaumeiser. Der Vorgang läuft allerdings seit dem Jahre 1962, damals war Liesel noch 18 Jahre und unterlag dem Jugendstrafrecht. Verhandelt werden soll aber nicht vor der Jugendkammer sondern vor der 4. (großen) Strafkammer in Lüneburg. Diese 4. (große) Strafkammer ist jene politische Strafkammer, die für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle sämtliche politischen Prozesse durchführte. Es ist auch die Kammer, an der als Oberstaatsanwalt Karl Heinz Ottersbach mit besonderer Akribie wirkte. Seine Sporen verdiente sich Karl Heinz Ottersbach als Staatsanwalt im besetzten Krakau, wo er Todesurteile gegen polnische Frauen wegen Geringfügigkeiten aussprach, oder sich Freigesprochene zwecks Weiterbehandlung überstellen ließ.

Auch der Erste Staatsanwalt Alfred Bollmann ist kein unbeschriebenes Blatt. Er war Oberkriegsgerichtsrat beim Feldgericht des Führers der Luftstreitkräfte West.

Liesel Blaumeisers Biographie kann mit solchen Tatsachen natürlich nicht aufwarten. Wie der Staatsanwalt selber feststellen musste, war sie "…weder bestraft noch mit Zuchtmitteln belegt" (zitiert nach Anklageschrift Geschäftsnummer: -2 JS 336 / 62-).

Einen Makel allerdings hat Liesel doch, ihr Vater war Verfolgter des NS-Regimes und ist unter seinen Bekannten als der rote Fritz bekannt.

Das reichte aus, um Liesel vom 19. 9. 1962 bis 16.10. 1962 in Untersuchungshaft zu nehmen. Um dies zu erreichen und später einen Prozess wegen Staatsgefährdung folgen zu lassen, nahm man zum Anlass, dass sie zu Arbeiterjugendkongressen in die DDR gefahren war und mit FDGB- und FDJ-Jugendlichen und Funktionären gesprochen hatte. Damit hatte sie also die Bundesrepublik und ihre Verfassung gefährdet.

Ganz wichtige Schwerpunkte in der Anklage und der Urteilsbegründung war, dass ein hannoverscher Pionierleiter sie in seinen Notizen als "Pionierin" gekennzeichnet hatte.

Und was passierte später bei den Arbeiterjugendkongressen an denen die heranwachsende Kunststopferin Liesel Blaumeiser teilnahm?

"Der I. Kongress der Arbeiterjugend Deutschlands

fand vom 5. bis 8. April (Ostern 1958 in E r f u r t statt. Er stand im Zeichen gemeinsamer Kampfmassnahmen gegen den Atomtod und Militarismus, für eine atmwaffenfreie Zone, für Frieden und Fortschritt. Dem Präsidium gehörten u.a. Walter Ulbricht, Max Reimann, Paul Verner und als Vertreter des FDGB Rudi Kirchner an." (Urteil: 2 KMS 2/64 IV 5/ 64)

Ob die Angeklagte bzw. Verurteilte dort auftrat oder Einfluss nahm, wird nicht erwähnt. Erwähnt wird, und das galt als Beweismittel, dass sie und ihre Schwester aus der DDR an Eltern und Verwandte Karten geschrieben hatten und dass Liesel auch Briefe aus der DDR bekam.

Ganz schlimm war natürlich auch, dass Liesel 1962 Geld gesammelt haben soll, damit Teilnehmer aus Angola zu den Weltfestfestspielen der Jugend und Studenten nach Helsinki fahren konnten.

Genau wegen dieser Sache wurde sie in die oben erwähnte U-Haft genommen. Und genau dieser Scheck war dann auch Beweismittel vor Gericht. Ob das Geld abgeschickt worden war, konnte zwar laut Urteil nicht festgestellt werden, aber man ging davon aus.

Wie kommt nun das Gericht zu einer Verurteilung? Da die Angeklagte schon in U- Haft war, muss eine Aburteilung her:

"Zwar ist die Tätigkeit des FDGB, der FDJ, der ‚Arbeiterjugendkongresse' und der ‚deutschen Arbeiterkonferenzen' nicht strafbar, soweit sie auf ihre eigenen Mitglieder, Teilnehmer, Teilnehmer und Besucher aus der SBZ beschränkt bleibt. Mit ihrer so genannten ‚gesamtdeutschen Arbeit' greifen sie aber grenzüberschreitend in die freiheitlich-demokratische Ordnung der Bundesrepublik ein und sehen ihre Aufgabe darin, auf Bürger der Bundesrepublik einzuwirken, sie besonders zu Reisen in die DDR zwecks politischer Beeinflussung zu bewegen….,und sind deshalb nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956 als Ersatzorganisation der KPD verboten….Die Angeklagte nahm viel mehr als Persönlichkeit, die den Kommunismus bejaht, billigend in Kauf, dass die SBZ-Machthaber den Besuch ihrer Veranstaltungen Unterstützung ihrer verfassungsfeindlichen Bestrebungen ummünzten."

Verurteilt wurde Liesel Blaumeiser (inzwischen verh. Dettmann) dann zu einem Jugendarrest, den sie wegen der erlittenen U- Haft nicht anzutreten braucht. "Der Angeklagten ist durch die sofortige Freiheitsentziehung eindringlich vor Augen geführt worden, welche Folgen die Umsetzung ihrer sich gegen die Freiheit der Menschen richtende kommunistische Anschauungen haben kann."

Die Kosten des Verfahrens allerdings muss die Kunststopferin tragen.

Aufschlussreich ist aus dem Schriftverkehr des Rechtsanwalts, dass er erst einen langen Briefwechsel führen musste, um Besuchserlaubnis zu erhalten, während Liesel in U- Haft saß. Dass Literatur beschlagnahmt wurde, die der Familie gehörte, ist für Kenner der Nachrichtenpolizei, wie sie damals in Niedersachsen hieß, kein Novum.

Peter Dürrbeck, November 2007

Niedersächsische Initiative zur Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges

c/o: Günter Thöne, Birkenweg 20, 31303 Burgdorf

An die Gruppe 
der niedersächsischen SPD- Abgeordneten im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor der Sommerpause hat der Deutsche Bundestag mit Ihren Stimmen beschlossen, dass ehemaligen Häftlingen in der DDR, die eine Rente unter 1035,- Euro Rente erhalten eine Rente von 250 Euro gezahlt wird. In der Debatte wurde festgestellt, dass damit Unrecht des kalten Krieges wieder gutgemacht werden soll. Diese Entscheidung schließt allerdings die Opfer des Kalten Krieges in der "Alt"-Bundesrepublik aus bzw. ignoriert die Tatsache, dass der Kalte Krieg keine einseitige Angelegenheit gewesen ist. Im Lande Niedersachsen wurden zahlreiche Menschen von der 4. politischen Sonderkammer in Lüneburg verurteilt. Diese Verurteilungen waren eindeutig politisch motiviert.

Die Richter und Staatsanwälte waren aus dem "Dritten" Reich übernommen worden, wie die Herren Dr. Poppelbaum, Dr. Lenski, Dr. Liebau oder wie der berüchtigte Staatsanwalt Karl Heinz Ottersbach.

Die Angeklagten waren unter anderem Opfer der Nazidiktatur, wie Richard Brennig, August Stein, Kurt und August Baumgarte und Herta Dürrbeck, um nur einige zu nennen. Den Opfern des Faschismus wurden vielfach zusätzlich die Entschädigungsrenten nach dem BEG aberkannt. Die Urteile der Sonderkammer wurden eindeutig weit her geholt und beruhten auf politischen Bewertungen und nicht auf demokratischer Grundlage.

Sozialdemokratische Juristen und Rechtsanwälte, wie Dr. Arndt, Dr. Heinemann, Dr. Posser oder parteipolitisch unabhängige Anwälte wie Dr. Ammann, Heidelberg, oder RA Heinrich Hannover, Bremen, rügten damals die Praktiken der politischen Sonderkammern. In Niedersachsen gab es neben Lüneburg solche Kammern in Oldenburg und Braunschweig.

Rentenaberkennungen wurden durch Regierungspräsidenten verordnet, die darüber willkürlich befanden und ehemaligen Mitgliedern der KPD ihre Entschädigungsrenten aberkannten, weil sie 1945 bis ´56 der legalen Partei angehörten. (vergl.: Hans Hesse Das frühe KZ Moringen, Hrsg. Lagergemeinschaft und Gedenkstätte KZ Moringen.)

Letztlich hat Prof. Dr. Pfeiffer (SPD), Justizminister in Niedersachsen, bei einem Empfang von Betroffenen aus der niedersächsischen Initiative zur Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges im Gästehaus der Landesregierung eindeutig auf die Lüneburger Unrechtsurteile verwiesen.

An diesem Empfang nahmen auch der damalige Landtagspräsident Prof. Wernstedt (SPD) und der damalige Wissenschaftsminister Thomas Oppermann (SPD) teil. All die oben angeführten Fakten führten auch dazu, dass der Niedersächsische Landtag beschlossen hatte, initiativ zu werden für eine Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges aus der "Alt-Bundesrepublik.

Mit unserer Ausgrenzung aus dem Bundestagsbeschluss vom 13. Juni 2007 fühlen wir uns zurückversetzt in die 50er und 60er Jahre des vorherigen Jahrhunderts.

Unser Anliegen ist es, Sie zu bitten, künftig auch unsere Anliegen zu berücksichtigen und Anträge nicht nur deshalb abzulehnen, weil sie von der Fraktion "Die Linke" eingebracht werden. Diese hat bekanntermaßen mehrere Anträge eingebracht, die eine Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges aus der (alten) Bundesrepublik ebenfalls berücksichtigen.

Für die Niedersächsische Initiative zur Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges: Kurt Fritsch, Liesel Dettmann, Walter Timpe, Günter Thöne, Willi Orczykowski, Erwin Satzer, Peter Dürrbeck.

Göttingen, den 3. Oktober 2007

Mit freundlichem Gruß

i.A.:

(Peter Dürrbeck)