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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

07.06.08

"Die VVN-BdA als antifaschistische Organisation stärken"

Beschlüsse der Bundesdelegiertenkonferenz der VVN/BdA am 24./25. Mai 08 in Berlin

Was bedeutet Antifaschismus heute? - Leitantrag

Als vor 75 Jahren, im Januar 1933, den deutschen Faschisten auf Betreiben einflussreicher Kräfte des Großkapitals und der Reichswehr sowie von Parteien und konservativen Politikern die Macht übertragen worden war, begann eine Entwicklung, die in Terror, Krieg und Völkermord mündete. Millionen Deutsche haben diesen Schritt mit ermöglicht, indem sie Hitler 1932 ihre Stimme gaben. In vielfältigen Formen bildete sich aber auch Widerstand heraus, der zur Niederlage des Faschismus beitrug, aber auch unermessliche Opfer kostete.

Das beispielhafte Handeln der Frauen und Männer des antifaschistischen Widerstands und die Einsichten aus Widerstand und Verfolgung waren eine Voraussetzung dafür, dass sich nach dem Sieg über den Faschismus Menschen unterschiedlicher politischer und weltanschaulicher Positionen im antifaschistischen Konsens finden und zusammenschließen konnten. Mit der größten deutschen Verfolgtenorganisation, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, schufen sie eine notwendige politische Kraft. Resultierend aus den Erfahrungen von Widerstand und Verfolgung wurden die Antifaschistinnen und Antifaschisten aktiv bei der Gestaltung eines neuen, friedlichen, demokratischen Gemeinwesens im Sinne des Schwurs von Buchenwald:

Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung.

Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.

Eine wesentliche Erkenntnis aus dem opferreichen Kampf besteht darin, dass nur gemeinsames Handeln erfolgreich ist.

Antifaschismus heute erfordert, über das Verbrechen Faschismus aufzuklären und dem Neofaschismus und seiner Verharmlosung entgegenzutreten.

Das bedeutet:

  • die aktive Auseinandersetzung mit dem Faschismus und seinen Ursachen, mit Rassismus, Militarismus und Antisemitismus jeglicher Färbung zu führen und Toleranz bei der Verbreitung und im Umgang mit faschistischer Ideologie nicht zuzulassen - Faschismus ist keine Meinung, er bleibt ein Verbrechen!
  • konsequent weiter für Verbot und Auflösung der NPD zu wirken, auch weil sie der Kristallisationspunkt des Neofaschismus in Deutschland ist. Dabei knüpfen wir an die Erfahrungen der erfolgreich geführten Kampagne "nonpd - NPD-Verbot jetzt!" an.
  • unsere Forderung - "Schluss mit der Verharmlosung des Neofaschismus" - erheben wir weiter mit Nachdruck.

Antifaschismus heute erfordert, historische Erfahrungen zu bewahren und Geschichtsrevisionismus zurückzuweisen.

Das bedeutet:

  • das Vermächtnis der antifaschistischen Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfer in seiner Vielfalt in Ehren zu halten und gegen Diskreditierungen und Verfälschungen aufzutreten.
  • gegen eine Erinnerungs- und Gedenkstättenpolitik aufzutreten, die die Singularität der Naziverbrechen leugnet. Wer Täter zu Opfern macht, wer Faschismus und Sozialismus als Extremismus gleichsetzt, verharmlost die Hitler-Tyrannei und begünstigt den Neofaschismus.

Antifaschismus heute erfordert Kampf gegen Militarisierung und Krieg

Das bedeutet:

  • Abrüstung statt Hochrüstung und Rüstungsexport. Weg mit allen Atomwaffen. Krieg als Mittel der Politik ist zu ächten.
  • Einhaltung des Völkerrechts und des Grundgesetzes, das Angriffskriege verbietet und Militäreinsätze auf den Verteidigungsfall beschränkt.
  • Unterstützung der Friedensbewegung und aller antimilitaristischen Bestrebungen.
  • Stopp der Militarisierung im Inneren.

Antifaschismus heute erfordert die Verteidigung demokratischer Rechte und Freiheiten.

Deshalb ist es notwendig:

  • dem Abbau von Grundrechten und dem Aufbau eines Überwachungsstaates entgegen zu treten. Die Grundrechte wurden fixiert, weil eine Wiederholung faschistischen Grauens verhindert werden sollte.
  • Bewusstsein für die Bedeutung demokratischer Rechte zu fördern, mehr Menschen für demokratisches Engagement, für die Beteiligung an Aktivitäten für mehr Demokratie und gegen Rechts zu gewinnen.
  • eine humanistische, antifaschistische Kultur zu entwickeln und zu pflegen.

Antifaschismus heute erfordert, gegen Rassismus und Antisemitismus vorzugehen

Das verlangt:

  • Das Eintreten für die Entwicklung einer offenen, solidarischen, nichtrassistischen Gesellschaft, die Völkerverständigung nach innen und außen lebt.
  • die Rechte von Nichtdeutschen und Migrantinnen und Migranten zu stärken, gleiche Rechte für alle durchzusetzen.
  • der fortschreitenden Aushöhlung des Asylrechtes aktiv entgegenzutreten. Asylrecht ist Menschenrecht. Bleiberecht für alle Flüchtlinge.
  • Schluss mit Abschiebung, Abschiebehaft und schikanöser Behandlung von Flüchtlingen; Abschaffung aller Abschiebelager.
  • gegen antisemitische Stereotype vorzugehen und antisemitische Verschwörungstheorien zu entlarven.

Antifaschismus heute erfordert, soziale Rechte zu verteidigen und den Sozialabbau zu stoppen.

Dazu ist notwendig:

  • Gemeinsames Eintreten für die Verteidigung und den Ausbau der sozialen Errungenschaften, für Umverteilung von oben nach unten.
  • Die Unterstützung der Gewerkschaften bei den Kämpfen um den Erhalt der Tarifautonomie, der Lohn- und Sozialstandards. Wir setzten uns mit ihnen ein für ausreichend qualifizierte, tariflich abgesicherte Arbeits- und Ausbildungsplätze.
  • Das Eintreten für ein Sozial, Gesundheits-, Renten und Bildungssystem das allen ein Leben in Würde und der Jugend eine sichere Zukunft ermöglicht.
  • Entschädigung und soziale Betreuung aller Opfer des Faschismus.

Antifaschismus heute erfordert das Zusammengehen in breiten Bündnissen aus Organisationen, Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Vereinen, Gruppen und Initiativen die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements.

  • Eine Ausgrenzung von antifaschistischen Gruppen unter dem Schlagwort Extremismus lehnen wir ab.

Antifaschismus heute bedeutet auch, die VVN-BdA als antifaschistische Organisation zu stärken;

  • durch gemeinsame Anstrengungen muss es gelingen, aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen aktive Menschen in die vielfältige Arbeit der VVN-BdA zu integrieren und neue Mitglieder zu gewinnen.

Beschlossener Leitantrag des 3. Bundeskongress der VVN-BdA, 25.05.08

Die Entschädigung der Opfer des Faschismus bleibt vorrangige Aufgabe

Die Bundeskonferenz der VVN-BdA beauftragt den Bundesausschuss und die Bundessprecherinnen und Bundessprecher, die Voraussetzungen zu schaffen, um entsprechend den neuen Gegebenheiten - die sozialen Aufgaben im Sinne der Opfer des Faschismus zu lösen. Dazu wird eine Bundesarbeitsgemeinschaft Sozialpolitik und Entschädigung innerhalb der Bundesorganisation geschaffen. Alle Landesvereinigungen und Lagergemeinschaften werden gebeten, an der Arbeit dieser Bundesarbeitsgemeinschaft mitzuwirken, welche die Arbeit der "Interessengemeinschaft ehemaliger Zwangsarbeiter unter dem NS-Regime" unter neuen Bedingungen fortsetzt und ausdehnt, und zugleich auch auf Landes ebene entsprechende Arbeitsgruppen zu bilden. Insbesondere geht es dabei um die folgenden Aufgaben:

  • Eintreten für die Entschädigung der immer noch "vergessenen" Opfer wie: Sowjetische und italienische Kriegsgefangene, italienische Militärinternierte, griechische NS-Opfer, von Entschädigung ausgeschlossene Kommunistinnen und Kommunisten, von der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft" nicht berücksichtigte Opfergruppen, Rentenleistungen für die in Ghettos angestellten NS-Opfer nach dem "Ghettorentengesetz", Entschädigung der Okkupationsopfer, Nachzahlungen für Euthanasie-Geschädigte und Opfer der Zwangssterilisierung.
  • Rehabilitierung und Entschädigung für alle überlebenden Deserteure und anderen Opfer der NS-Wehrmachtsjustiz, einschließlich diejenigen, denen "Kriegsverrat" von den Nazis unterstellt wurde
  • Eintreten für Regelungen für Sachleistungen und Kuren für hochbetagte Opfer, auch als einmalige Leistungen.
  • Eine dem Lebenslauf angemessene Betreuung der Opfer in der Altenpflege mit genügendem und geschultem Personal.
  • Einsetzen für die Belange der Kinder- und Enkelgeneration von NS-Verfolgten
  • Aufklärung der Öffentlichkeit über die Notwendigkeit der Bestrafung für NS-Kriegs- und -Okkupationsverbrechen.
  • Unterstützung der Entschädigungsforderung der Opfergemeinden in den ehemals vom deutschen Faschismus besetzten Ländern.
  • Mitarbeit im Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte.
  • Vertretung der Interessen der Überlebenden auch gegenüber der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
  • Treffen der Kinder und Enkelkinder der Verfolgten zum Gedankenaustausch, evtl. mit der Bestätigung und Aktualisierung des Schwurs von Buchenwald

Im Jahre 2007 wurden die letzten Mittel der Stiftung EVZ an die ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter ausgezahlt. Zugleich fand die Arbeit der "Interessengemeinschaft ehemaliger Zwangsarbeiter unter dem NS-Regime", 1986 gegründet von Alfred Hausser ( verstorben 2003), ihren Abschluss. Dennoch bleibt noch viel zu tun. So gibt es noch Mittel des sogenannten "Zukunftsfonds" der Stiftung EVZ, aus deren Zinsen Projekte für die Überlebenden und die politische Bildung realisiert werden können. Ferner gibt es noch immer Härtefonds in den Bundesländern, deren Aufgaben nicht erfüllt sind. 

Dort, wo eine Entschädigung aus den Mitteln der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft" nicht mehr möglich erscheint, müssen andere Wege für Härtefallregelungen und eine gerechte Entschädigung gefunden werden. Unterstützt wird die Forderung des Bundesverbandes Information und Beratung für NS-Verfolgte, "dass die Opfer des NS-Regimes entschädigungsrechtlich und versorgungsrechtlich gegenüber den Opfer des SED-Regimes nicht benachteiligt werden"; das Bundesversorgungsrecht müsse auch für die Opfer des NS-Regimes zur Anwendung kommen.

Begründung:

1. Neben der Förderung des Friedens, der Demokratie und der Völkerverständigung gehört die Fürsorge für politisch, rassistisch und religiös Verfolgte und deren Angehörige zu den vornehmsten und dringlichsten Aufgaben der VVN-BdA. In der Satzung der Bundesvereinigung werden die Aufgaben benannt: „Gesellschaftliche Anerkennung und Entschädigung aller Opfer des Faschismus; Betreuung und Fürsorge für die ehemals vom NS-Regime Verfolgten und deren Angehörige.“

2. In den fünfziger Jahren hatte sich das Gesetz von 1951 „zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen” verheerend ausgewirkt. Dieses gestattete etwa 150.000 Beamten, Angestellten, ehemaligen Wehrmachts- und Arbeitsdienstangehörigen, die wegen ihrer Tätigkeit in der Nazizeit nach 1945 aus dem öffentlichen Dienst entlassen worden waren, volle Versorgungsansprüche zu stellen bzw. erneut in den Staatsdienst zu treten. Das Gesetz verpflichtete zudem Bund, Länder, Gemeinden, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Bundesbahn und Bundespost, 20 Prozent der Besoldungsmittel für Einstellung dieser Personengruppen zu verwenden. Paragraph 19 bestimmte: „Die Beamten zur Wiederverwendung sollen entsprechend ihrer früheren Rechtsstellung als Beamte auf Lebenszeit oder auf Zeit in ein gleichwertiges Amt übernommen werden.”

Dem 131er-Gesetz stand das Bundesentschädigungsgesetz gegenüber, das zahlreiche Widerstandskämpfer und große Opfergruppen ausgrenzte. Während die ehemaligen NS-Berufsbeamten per Gesetz wieder in den öffentlichen Dienst kamen, wurden zahlreiche Antifaschisten per Blitzgesetz daraus entfernt oder per Paragraph 6 des Bundesentschädigungsgesetzes ihrer Entschädigungs- und Wiedergutmachungsleistungen beraubt, vor allem, wenn sie Kommunisten waren. Und dies galt oft auch für ihre Kinder und Enkel, so diese in den Staatsdienst – z.B. als Lehrerinnen und Lehrer – aufgenommen werden wollten.

Die Berufsverbote per Erlass der Ministerpräsidenten von 1972, erlassen noch in der Ära Schrübbers, jenes Präsidenten des Verfassungsschutzamtes mit NS-Vergangenheit, wurden vor allem gegen Linke exekutiert. Für alte Nazis im Erziehungswesen, an Hochschulen, in der Justiz, aber auch in der Presse und in Kunst- und Kultureinrichtungen galt nichts Entsprechendes. (Aus Einleitung zur Neuausgabe „Weissbuch der VVN – In Sachen Demokratie, Renchen 2004)

3. Der Bundestag hat einen Antrag der Linksfraktion zur Änderung des Bundesentschägungsgesetzes (16/3536, 16/7950) abgelehnt. In der Sitzung am 9. Mai 2008 stimmten lediglich die Antragsteller für die Vorlage. Während sich die Grünen enthielten, lehnten Koalition und FDP das Vorhaben ab. Die Linke hatte gefordert, dass Mitglieder der damaligen Kommunistischen Partei Deutschland (KPD) mit anderen durch den Nationalsozialismus Verfolgten bei Entschädigungsansprüchen gleichgestellt werden müssten. - Aus Sicht der FDP sei es nicht einzusehen, warum diejenigen, die die freiheitlich demokratische Grundordnung in der Bundesrepublik bekämpft hätten, eine Entschädigung durch diesen Staat erhalten sollten. Die Grünen räumten zwar ein, dass der Widerstand gegen das NS-Regime unter dem heutigen Blickwinkel nicht mehr aufgespalten werden sollte, verwiese aber darauf, dass seit Ende 1969 keine Ansprüche mehr angemeldet werden können. Ausgeschlossen von Entschädigungen seien lediglich diejenigen, die seit 8. Mai 1945 wegen eines Verbrechens rechtmäßig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verurteil wurden, betonten die Koalitionsfraktionen. (Zeitschrift "Das Parlament“, Nr. 20/2008 vom 13.05.08) Ungefähr 10.000 Linke und Antifaschisten wurden in der Zeit des Kalten Krieges in der BRD als „Extremisten“ ins Gefängnis geworfen; eine Rehabilitierung unterblieb bisher (Quelle: Initiativgruppe für die Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges, Essen)

4. Der unter 3. benannte Vorgang (Verweigerung der Entschädigung für große Teile der Überlebenden des Arbeiterwiderstandes) verweist uns auf die Rolle der Angehörigen der NS-Opfer, die bis heute unter dem Geschehen leiden. Koalitionsredner haben am 8.Mai die nicht entschädigten politischen NS-Opfer als „Verbrecher“ tituliert, denen kein Unrecht geschah. Die Angehörigen waren demnach Angehörige von Verbrechern, mit all den Folgen, die das für die Psyche hat. - Michael Teupen, Geschäftsführer des Bundesverbandes Information und Beratung für NS-Verfolgte, schrieb uns zum Problem der „Zweiten Generation“: „Das Thema der Zweiten Generation ist viel zu wenig verbreitet. Und ich glaube auch überhaupt nicht im Bewusstsein der Politiker verankert. Dabei erscheint mir hier Hilfe und Unterstützung dringend erforderlich. Stellen Sie sich doch einfach einmal vor: In einer Familie war während des Nazi-Regimes ein Elternteil im KZ oder sogar beide Elternteile. Es wird (meistens) über die fürchterlichen Erlebnisse in der Familie nicht gesprochen. Es war einfach zu grausam, man möchte es auch verdrängen, man ist auch mit dem Aufbau einer neuen Existenz beschäftigt. Und dennoch ist das Leid, die Gräuel der Vergangenheit latent stets vorhanden. In so einer Atmosphäre wächst ein Kind heran. Da ist etwas, es ist nicht greifbar, nicht zu benennen, aber dennoch spürbar. Dieses Kind kann nicht ‚normal’ auf wachsen. Es ist sekundär traumatisiert. Wenn es Glück hat, kann es die Kindheit, in der soviel geschwiegen wurde, verarbeiten, damit fertig werden, lernt, damit umzugehen. In vielen Fällen klappt das aber gerade nicht. In Israel (und ich glaube auch in den USA) gibt es entsprechende therapeutische Angebote, um auch diesen sekundär traumatisierten Menschen Unterstützung angedeihen zu lassen. Meiner Meinung nach ist es eine berechtigte Forderung, dass Deutschland hier die Kosten für eine entsprechende therapeutische Behandlung für diejenigen, die es brauchen, übernimmt. Auch eventuelle Kosten für Kuren oder Ähnliches. Das ist m.E. zu fordern für die in Deutschland lebenden Betroffenen. Zunächst jedenfalls auf Deutschland begrenzt. Ich denke, das wäre politisch zwar nur sehr schwer durchsetzbar, aber es ist ein legitimes Anliegen, das wir weiter verfolgen sollten. Und wir reden hier nicht über eine kleine Minderheit. Auch hier können Sie sich ja schnell klarmachen, dass das ja nicht nur diejenigen betrifft, die aus sogen. „rassischen“ Gründen verfolgt wurden (Juden, Sinti, Roma), sondern auch politisch Verfolgte, NS-ZwangsarbeiterInnen, deren Kinder in Deutschland geboren wurden, etc.

Diese Zweite Generation hat bisher keine Lobby, sie artikulieren sich auch selber nicht, sie schweigen. Auch deswegen, weil sie es gelernt haben zu schweigen. Man könnte, was allerdings Geld kostet, ähnlich wie z.B. bei Vertriebenenorganisationen eine Internet-Präsenz schaffen, wo die Betreffenden die Möglichkeit haben, sich zu finden oder sich zu artikulieren und ihre Erfahrungen auszutauschen. Auch Selbsthilfegruppen wären denkbar, das könnten z.B. die Kirchen unterstützen, indem sie unentgeltlich Räume zur Verfügung stellen usw.“ (E-Mail-Brief von Michael Teupen an Ulrich Sander vom 16. Mai 08)

Beschluss I-1, 3. Bundeskongress der VVN-BdA, 25.05.08

Was ist notwendig im Kampf gegen Neofaschismus?

Eine neue Kampagne gegen Neofaschismus

Ausgehend von den vielfältigen Erfahrungen unserer Kampagne "nonpd - NPD-Verbot jetzt!" organisiert die VVN-BdA eine neue bundesweite Kampagne gegen Neofaschismus. Ihr Zweck ist es, den Charakter der neofaschistischen Ideologie herauszustellen und gesellschaftliche Mehrheiten gegen Neofaschismus herzustellen, auszudrücken und bildhaft zu machen.

Der Bundesausschuss wird beauftragt, die inhaltlichen und organisatorischen Grundlagen für diese neue Kampagne herzustellen.

Sie orientiert sich an folgenden Grundsätzen:

  • Jede Aktion muss geeignet sein, antifaschistische Bündnisse zu bilden, zu vertiefen und zu stärken. Es ist die spezifische Aufgabe der VVN-BdA, trennendes zu überwinden und Gegensätze im Sinne der antifaschistischen Aktion auszugleichen. 
  • Aktionen gegen Neofaschismus erfordern Umsicht und vorausschauendes Denken. Sie sollen Grundlagen für zukünftiges gemeinsames Handeln sein. 
  • Die Aktionen müssen in ihrer Form so gestaltet sein, dass sie eine möglichst breite Bevölkerungsschicht ansprechen ohne dabei inhaltliche Punkte auszulassen. 
  • Die Aktionen müssen darauf ausgerichtet sein, die VVN-BdA auch mitgliedermäßig zu stärken. Denn das Ergebnis der Kampagne und eventuell folgender Kampagnen hängt wesentlich davon ab, welche politische und organisatorische Kraft die VVN-BdA in antifaschistische Bündnisse einbringt.

Beschluss 1-2, 3. Bundeskongress der VVN-BdA, 25.05.08

75. Jahrestag der Machtübertragung an den Hitlerfaschismus - Gegen Geschichtsverfälschung und Rechts-Links-Gleichsetzung 

NPD-Verbot bleibt auf der Tagesordnung! CDU-Totalitarismusoffensive stoppen!

Der Bundeskongress verurteilt jede Totalitarismus-Kampagne und bekräftigt die Forderung nach Auflösung und Verbot der NPD. Diese Forderung hat großen Rückhalt in der Bevölkerung, wie die 175.000 von der VVN-BdA dem Bundestag übergebenen Unterschriften belegen. Das Verbot bleibt ein Prüfstein für alle politischen Parteien. Wenn sich die SPD in der Großen Koalition damit nicht durchsetzen kann, muss dieser Punkt Wahlprüfstein für die kommende Bundestagswahl werden.

Wir regen an, mit möglichst breiten Bündnissen eine bundesweite Serie von Aufklärungsveranstaltungen zu organisieren, in denen die Notwendigkeit des NPD-Verbots bei gleichzeitiger politischer Auseinandersetzung gegen Rechts begründet wird.

Wir unterstützen die Forderung der Initiative Karlsruher Bürgerinnen und Bürger "Kein Platz für Nazis - Weg mit dem Nazi-Zentrum in Durlach".

Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen. Das ist die historische Antwort des Grundgesetzes - in den Worten des Oberverwaltungsgerichts Münster: "Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit sind mit grundgesetzlichen Wertvorstellungen unvereinbar. Sie lassen sich nicht als ‚politisch unerwünscht' oder ‚missliebig' bagatellisieren und wie jede andere Ausübung eines für die Demokratie konstituierenden Freiheitsrechts einstufen."

Beschluss I-2, 3. Bundeskongress der VVN-BdA, 25.05.08

Für die Wiederherstellung und den Erhalt der demokratischen Rechte

1. Wir erklären:

Antifaschismus und Demokratie sind wesenseins. Faschismus ist der Todfeind der Demokratie. Wer demokratische Reche beschneidet, leistet faschistischen Tendenzen Vorschub.

So wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - von der UN-Vollversammlung vor 60 Jahren beschlossen - eine fundamentale Folgerung aus den Erfahrungen der Völker mit Faschismus und Zweitem Weltkrieg war und bleibt, so drücken im Grundgesetz der Bundesrepublik die Grundrechte grundlegende Lehren aus der Zeit der Nazidiktatur und des antifaschistischen Widerstands aus.

Krieg zerstört die Demokratie. Deren wichtigste Voraussetzung ist ein sicherer Friede. Ihn zu erkämpfen und zu bewahren bedeutet auch, die Demokratie zu verteidigen. Militarisierung der Gesellschaft bedroht die Demokratie.

2. Wir stellen fest:

Seit der Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands 1990 hat sich die Entwicklung nach rechts in der Bundesrepublik verstärkt. Das zeigt sich unter anderem darin, daß

  • nicht nur die Außen-, sondern auch die Innenpolitik in wachsendem Maße militarisiert wird; Aggressivität nach außen und Abbau demokratischer und sozialer Rechte im Innern gehen Hand in Hand
  • der Umbau des Staates zu einem Obrigkeits- und Überwachungsstaat voranschreitet; Belange der "inneren Sicherheit" gewinnen Vorrang vor politischen und Persönlichkeitsrechten, wie an Gesetzen und Gesetzesvorhaben, aber auch am Handeln von Verwaltungs-, Justiz- und Polizeiorganen deutlich wird;
  • die Bundeswehr zu einer Interventionsarmee geworden ist, die weltweit - gegenwärtig auf dem Balkan, in Afrika, im Nahen Osten, in Zentralasien - eingesetzt wird;
  • fortgesetzt gegen die große Mehrheit der Bevölkerung regiert wird, wie Umfragen zum Afghanistan-Einsatz deutscher Soldaten, zum Mindestlohn, zur Rente mit 67, zur "Gesundheitsreform", zur Reform der Unternehmenssteuer, zur Privatisierung der Bundesbahn belegen;
  • die Zahl faschistischer "Propagandadelikte" und Gewalttaten steigt, während Antifaschisten öffentlich angefeindet werden, polizeilichen Übergriffen und strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt sind

3. Wir warnen:

Unter dem Vorwand, die organisierte Kriminalität und insbesondere den Terrorismus bekämpfen zu wollen, wird der Abbau demokratischer Freiheiten und individueller Rechte in der Bundesrepublik erheblich beschleunigt. Im Zeichen der Anti-Terror-Hysterie werden den Sicherheitsbehörden immer neue Befugnisse zur Kontrolle und Überwachung der Bürger eingeräumt. Dabei bleiben verfassungsgemäße Grundwerte ebenso auf der Strecke wie datenschutzrechtliche und andere Bestimmungen, die dem Schutz der Privatsphäre dienen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Trennung der Aufgaben von Polizei und Geheimdiensten sowie von staatlicher Verwaltung und Bundeswehr wird immer mehr durchlöchert und in bestimmten Situationen, wie Heiligendamm 2007 bewiesen hat, oder in bestimmten Institutionen, wie in der "Zivil-Militärischen Zusammenarbeit" und in der "Antiterrorzentrale", praktisch aufgehoben.

4. Wir heben hervor:

Demokratie und soziale Gerechtigkeit hängen untrennbar zusammen. Zunehmende soziale Ungerechtigkeit verschärft das gesellschaftliche Konfliktpotential, fördert also auch die Tendenz zum autoritären Staat.

Sozialabbau entrechtet weite Schichten der Bevölkerung, schafft aber auch Nährboden für die soziale Demagogie der Nazis.

Die gewerkschaftlichen Kämpfe um Mindestlohn und Mitbestimmung der Beschäftigten, der Widerstand der sozialen Bewegungen gegen Hartz IV und Prekarisierung sind Bestandteil des Ringens um mehr Demokratie. Das trifft auch auf Aktionen gegen die Privatisierung öffentlichen Eigentums zu.

5. Wir versichern:

Wir Antifaschistinnen und Antifaschisten sind entschlossene Verteidiger der Demokratie. Wir bekennen uns zu ihr, wir brauchen sie, so wie sie uns braucht, und wir schützen sie vor ihren Widersachern, die auch die unseren sind.

Sowohl innerhalb unserer Vereinigung als auch in der Öffentlichkeit werden wir durch unsere Informations- und Bildungsarbeit verstärkt über Gefährdungen der Demokratie aufklären.

Wir wirken aktiv dafür, dass demokratische Rechte und Freiheiten wiederhergestellt und weiterentwickelt werden.

Beschluss 1-3, 3. Bundeskongress der VVN-BdA, 25.05.08

Für eine antifaschistische Erinnerungskultur - Gegen Geschichtsklitterung

Die Pflege, Erhaltung und auch die Neuerrichtung von Gedenkstätten des antifaschistischen Widerstandskampfes und die Ehrung aller Opfergruppen des Naziregimes gehören zu den ureigensten Anliegen der VVN-BdA auf Bundes- und Landesebene sowie ihrer Organisationsgliederungen in den Regionen und Kommunen.

Es gilt, die Gedenkstätten- und Geschichtspolitik der VVN-BdA auch weiterhin am Schwur der Buchenwaldhäftlinge nach ihrer Befreiung im April 1945 auszurichten.

Es ist darauf zu achten, dass die Stiftungen zur Erhaltung von Gedenkstätten sich nicht einseitig auf die Zeit nach 1945 konzentrieren.

In der Gleichsetzung von DDR und NS-Regime (Totalitarismusdoktrin) zeigt sich der gegenwärtige Geschichtsrevisionismus. Ebenso in der sich häufenden Produktion und Ausstrahlung von Kino- und Fernsehfilmen sowie Dokumentationen über Flucht und Vertreibung der Deutschen bei Unterschlagung der historischen Ursachen.

Die Ansatzpunkte für antifaschistische Geschichtsarbeit sind vielfältig und von den regionalen Gegebenheiten abhängig. Dazu gehören insbesondere:

  1. Veranstaltungen über die Gefahren des Faschismus in der Geschichte und den Neofaschismus mit Angehörigen der jüngeren Generationen. Als Gesprächspartner stehen - soweit noch möglich - unsere Mitglieder als Zeitzeugen zur Verfügung. Auch Nachgeborene stellen sich als "Zeugen der Zeugen" diesen Gesprächen.
  2. Projekte zur Spurensuche, vor allem nach vergessenen Opfern der NS-Zeit in der Region und zur Erinnerung an die Frauen und Männer aus dem antifaschistischen Widerstand. Die Mitglieder der VVN-BdA helfen bei der fachlichen Beratung, liefern organisatorische Unterstützung und unterstützen die journalistische bzw. mediale Begleitung.
  3. Gedenkstättenfahrten innerhalb Deutschlands und in andere europäische Länder. Die VVN-BdA regt solche Fahrten an, bemüht sich, diese zu begleiten und gemeinsam mit den Teilnehmenden auszuwerten. Ein Anliegen ist es dabei, Partner und Unterstützer für solche Fahrten zu gewinnen, z.B. Verbände, Abgeordnete aus Kommunal- und Landesparlamenten sowie dem Bundestag, Lehrkräfte und Eltern.
  4. Wege und Formen anbieten, in denen junge Menschen angemessen in die Gestaltung des Gedenkens und der Gedenktage, z.B. 27. Januar, 8. Mai, Tag der Erinnerung und Begegnung oder 9. November, einbezogen werden können.
  5. Zusammenarbeit mit dem Studienkreis Deutscher Widerstand in Frankfurt/M., mit wissenschaftlichen Institutionen und mit regionalen Initiativen und Geschichtswerkstätten bei der Aufarbeitung des antifaschistischen Widerstands und der Geschichte der NS-Verfolgung.
  6. Austausch innerhalb der VVN-BdA über die Erfahrungen regionaler antifaschistischer Geschichtsarbeit, Arbeit mit Kleinpublikationen und den Bänden der "Bibliothek des Widerstands".
  7. Dokumentation der Taten und Täter faschistischer Verbrechen, insbesondere bezogen auf die Rolle der Wirtschaft im Faschismus. Vorbereitung und Gestaltung einer Ausstellung "Verbrechen der Wirtschaft".

Beschluss 1-4, 3. Bundeskongress der VVN-BdA, 25.05.08

Für die Wiederherstellung des antifaschistischen und antimilitaristischen Konsenses

Wir engagieren uns für eine friedliche Welt. Das bedeutet die Absage an alle Versuche, Konflikte militärisch zu lösen. Es bedeutet das Nein zur aktuellen Entwicklung neuer, kostspieliger Waffensysteme und zum Export von Waffen in alle Welt. Ein dauerhafter Frieden ist vor allem ohne das Völkerrecht als Grundlage nicht zu erreichen. Dabei ist die Einhaltung der Charta der Vereinten Nationen unverzichtbar.

Der Einstieg der deutschen Politik in Kriegshandlungen wurde damit begründet, man müsse Krieg führen, um ein Auschwitz nicht wieder zuzulassen. Es gilt jedoch: Auschwitz wurde erst durch Krieg möglich. Die Verpflichtung "Nie wieder Krieg - nie wieder Faschismus" mit ihren beiden Seiten ist wiederherzustellen.

Das Völkerrecht verbietet, entsprechend der UNO-Charta Artikel 53 und 107, Deutschland das Kriegführen. Das Grundgesetz mit seinem Verbot der Vorbereitung und Führung von Angriffskriegen (Artikel 26) und das Völkerrecht sind zu verteidigen und anzuwenden.

Von diesen Prinzipien gehen wir aus, wenn wir uns in die Aktionen der Friedenbewegung einbringen.

Vor allem in drei Bereichen gefährdet die Politik der Bundesregierung eine friedliche Entwicklung unseres Landes: Es sind die Auslandseinsätze der Bundeswehr, das Festhalten an der Teilhabe Deutschlands an Atomwaffen im Rahmen der NATO und die innerstaatliche Aufrüstung und Militarisierung.

1. Frieden für Afghanistan - Bundeswehr-Einsatz beenden!

Trotz aller gegenteiligen Beteuerungen dient der Einsatz der Soldaten dort nicht einer friedlichen Entwicklung des Landes. Die Anwesenheit und der Einsatz der Militärs aus den USA und den NATO-Staaten führt zur Verschärfung des Konfliktes, drängt immer mehr Afghanen in die Aufstandsbewegung und macht die zivilen Helferinnen und Helfer in den Augen der Bevölkerung zu Kombattanten, zu Kriegsbeteiligten. Wir setzen uns ein für eine friedliche Entwicklung des Landes, die Verhandlungen zwischen allen Konfliktparteien, die deutliche Steigerung der Entwicklungshilfe und die Stärkung der Eigenständigkeit und der demokratischen Strukturen des Landes beinhaltet.

2. Atomwaffen abschaffen - Deutschland atomwaffenfrei!

Die Atomwaffen stellen die größte Gefahr für das Überleben der Menschheit dar. 27.000 Atomwaffen existieren weltweit, 3.500 davon sind ständig in Alarmbereitschaft. Diese Systeme werden laufend modernisiert, neue Waffen entwickelt. Die Weigerung der Atommächte, entsprechend den Bestimmungen des Atomwaffensperrvertrages ihre Arsenale abzurüsten, ermutigt immer neue Länder, ebenfalls Atomwaffen zu bauen. Auch in Deutschland lagern US-Atomwaffen, üben Bundeswehrpiloten den Einsatz dieser Waffen.

3. Gegen die innerstaatliche Militarisierung

Eine bedrohliche Entwicklung nimmt die Militarisierung im Innern unseres Landes. Bis zu 1 Million Soldaten stehen als Reservisten ständig zum Militäreinsatz im Innern der Republik bereit - gegen unser Demonstrationsrecht, gegen Streiks und freie Meinungsäußerung. In Bund und Land, in Stadt und Landkreis werden Polizei und Bundeswehr, z. T. auch Geheimdienste zusammengefasst, um als schwerbewaffneter Heimatschutz zu agieren.

Der verfassungswidrige Bundeswehreinsatz in Heiligendamm 2007 stellte einen weiteren Schritt zur inneren Militarisierung dar. Mit der geschürten Anti-Terror-Hysterie werden an breiter Front in einem nie da gewesenen Maße demokratische Grundrechte ausgehöhlt.

Statt Rassismus und Fremdenfeindlichkeit - auch unter dem Deckmantel des Kampfes gegen den Terrorismus - verteidigen wir die Demokratie und die Menschenrechte. Gegen die Militarisierung ist die Forderung nach Abschaffung der Wehrpflicht zu setzen, und jede neue Form von Zwangsdiensten ("Zivildienst durch alle") á la CSU) ist entschieden zurückzuweisen.

Wir fordern als vordringliche Schritte:

  • sowohl den ISAF-Einsatz als auch die Beteiligung an der Operation Enduring Freedom zu beenden und alle deutschen Soldaten aus Afghanistan und anderen Konfliktregionen abzuziehen;
  • den Abzug der auf deutschem Boden lagernden US-Atomwaffen durchzusetzen und jede Form der atomaren Teilhabe Deutschlands auszuschließen;
  • die Beendigung der deutschen Unterstützung für den Krieg im Irak und ein deutliches Nein zu einem Angriff auf den Iran:
  • die Abrüstung der Bundeswehr, damit endlich Mittel frei werden für Arbeit, Bildung, Kultur und Soziales.

Beschluss 1-5, 3. Bundeskongress der VVN-BdA, 25.05.08

FIR unterstützen - internationale Arbeit verstärken

Antifaschismus war und ist internationalistische Arbeit. Die Zusammenarbeit gegen Rassismus, Antisemitismus, Faschismus und Krieg über Ländergrenzen hinweg ist eine der wichtigen Traditionen, die das politische und moralische Gewicht der heutigen antifaschistischen Arbeit ausmacht. Die Partner dieser internationalen Zusammenarbeit sind die Verbände der ehemaligen Kämpferinnen und Kämpfer gegen den Faschismus in der Antihitlerkoalition, die Verfolgtenorganisationen und Strukturen jüngerer Antifaschisten in allen Ländern.

Eine zentrale Rolle in diesem Wirken spielt die Internationale Föderation der Widerstandskämpfer (FIR)-Bund der Antifaschisten, die sich seit ihrem Kongress 2004 für Angehörige der jüngeren Generationen geöffnet hat. Sie vereint als Dachorganisation in sich über 50 Verbände aus über 20 Ländern Europas und Israels.

  • Die VVN-BdA wird die FIR weiterhin aktiv personell, organisatorisch, und finanziell unterstützen und intensiv dazu beitragen, die Zukunftsfähigkeit der FIR sicher zu stellen.
  • Initiativen und Aktivitäten der FIR, wie die geplante internationale antifaschistische Kundgebung in Köln und die Jahreskonferenz der FIR im Oktober 2008 in Berlin, werden wir mit unseren Möglichkeiten unterstützen.
  • Gleichzeitig nutzen wir stärker als bisher die Möglichkeiten internationaler Zusammenarbeit für unsere Aktionsplanung.
  • Auch die Landes- und Kreisvereinigungen werden von der Bundesorganisation unterstützt, Formen gewachsener internationaler Zusammenarbeit weiterhin auf ihrer Ebene zu pflegen.

Beschluss 1-6, 3. Bundeskongress der VVN-BdA, 25.05.08

Entsetzen über Pogrome gegen Roma in Italien

Die VVN-BdA ist entsetzt über die Pogrome gegen Roma in Italien. Nach den uns zur Verfügung stehenden Informationen handelt es sich um ein unerträgliches Zusammenspiel von Polizeieinsätzen gegen angebliche "Illegale" und von rassistischer Hetze in den Medien begleitete Ausschreitungen eines gewalttätigen Mobs.

Wir fordern von der italienischen Regierung:

  • Sofortiger Stopp der Polizeiaktionen gegen die Roma
  • Schutz der Roma vor der Gewalt des Mobs.

Wir fordern von den europäischen Institutionen dafür zu sorgen, dass die Menschenrechte der Roma auch in Italien respektiert werden

Beschluss I-01, 3. Bundeskongress der VVN-BdA, 25.05.08

Regierung Südafrikas ist in der Pflicht

Der Bundeskongress der VVN-BdA hat sich mit den Vorgängen in Südafrika befasst und erklärt:

Eine Ursache der Gewalt ist mit Sicherheit in den unmenschlichen Lebensbedingungen der Menschen in den Townships zu suchen, an denen sich seit dem Ende der Apartheid nichts geändert hat. Elend gebiert Elend.

Deshalb muss die Regierung die soziale Entwicklung auch dort voranzutreiben, wo die ärmsten Opfer der Apartheid dringend darauf warten.

Beschluss I-02, 3. Bundeskongress der VVN-BdA, 25.05.08

Solidarität mit den Flüchtlingen in Katzhütte

Die VVN-BdA erklärt sich solidarisch mit den Bewohnern des Asylbewerberlagers Katzhütte in Thüringen, die gegen die menschenunwürdigen Bedingungen ihrer Unterbringung protestieren.

Wir unterstützen ihre Forderung, das Lager aufzulösen und den Menschen angemessene Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Wir verlangen die Einstellungen der Schikanen gegen die Bewohner und insbesondere die Verhinderung der geplanten Abschiebung von Mohammed Sbaih.

Die drohende Abschiebung kann nur als Strafmaßnahme gewertet werden, um die anderen Protestierenden einzuschüchtern und einen den Behörden unbequemen Flüchtlingssprecher mundtot zu machen.

Die VVN-BdA hat sich 1947 mit dem Ziel gegründet, in Erinnerung an die Verbrechen des Faschismus "eine Welt des Friedens und der Freiheit" aufzubauen. Dies bedeutet auch, sich gegen jede Form von Rassismus zu stellen, gegen jede Ausgrenzung. Der Bau und Betrieb von Isolationslagern wie in Katzhütte dienen der systematischen Ausgrenzung von Menschen, denen das Recht auf Leben und Bewegungsfreiheit abgesprochen wird. Auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit kann bei den maroden und verschimmelten Baracken nicht garantiert werden.

Niemand verlässt sein Land ohne Grund. Niemand hat es verdient, in dem Land, in dem er oder sie Hilfe sucht, wie ein Krimineller behandelt zu werden.

Seit Monaten kämpfen die Bewohner des Asylbewerberlagers Katzhütte um bessere Lebensbedingungen und Schließung des Lagers, in dem unzumutbare Zustände herrschen.

Sie werden unterstützt von der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und der Flüchtlingsgruppe THE VOICE REFUGEE FORUM, die die Proteste mit organisieren.

Wir erklären uns solidarisch mit ihrem Kampf gegen einen rassistischen Alltag, rassistische Gesetze und systematische Schikanen durch Behörden, wie sie im Lager Katzhütte an der Tagesordnung sind.

Die rassistischen Schikanen seitens der Betreiber des Lagers und der Behörden müssen aufhören! Isolationslager schließen!

Für Bleiberecht der Flüchtlinge und menschenwürdige Unterbringung!

Beschluss I-03, 3. Bundeskongress der VVN-BdA, 25.05.08

Einheitliche Beitragsordnung

Für die Mitgliedschaft in der VVN- Bund der Antifaschisten ist ein Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Korperative Mitgliedsorganisationen entrichten einen Jahresbeitrag von 60 €. Natürliche Personen entrichten einen Monatsbeitrag gestaffelt nach dem individuellen monatlichen Nettoeinkommen. Die Beitragserhebung wird auf der Basis einer Selbsteinstufung vorgenommen. Eine höhere Selbsteinstufung gegenüber dem Nettoeinkommen ist möglich. Es wird eine Mindestbeitrag von 3,00 €/Monat erhoben. Beitragsbefreiungen oder Herabstufungen beim Mindestbeitrag bei Härtefällen sind mit Beschlussfassung auf den Landes- und regionalen Ebenen möglich, dürfen aber die Länderabführungen an die Bundesvereinigung nicht beeinträchtigen.

Staffelsätze:

monatliches Nettoeinkommen bis 

monatlicher Beitrag 

400,00 €

3,00 €

600,00 €

5,00 €

800,00 €

7,00 €

1.000,00 €

9,00 €

1.200,00 €

11,00 €

1.400,00 €

13,00 €

1.700,00 €

16,00 €

2.000,00 €

19,00 €

> 2.000,00 €

1 %, mindestens 21,00 €

Der Beitrag ist bis zum 31.12.des laufenden Kalenderjahres fällig und kann monatlich, quartalsweise, halb- oder ganzjährig entrichtet werden.

Beitragsverwendung:

Der VVN- Bund der Antifaschisten ist als Organisation Mitglied der internationalen Förderation der Widerstandskämpfer (FIR). Der Beitrag für die FIR ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet auch:

  • Den kostenlosen Bezug der zweimonatlich erscheinenden Zeitschrift "antifa" Zeitschrift für antifaschistische Politik und Kultur
  • Eine Länderabgabe an die Bundesvereinigung in Höhe von 1,00 € pro Mitglied und Monat. Der Bundesausschuss der VVN-BdA kann nach Vorberatungen mit den Landesvereinigungen Änderungen der Abgabenhöhe beschließen.
  • Eine Umlage an die Landesvereinigungen entsprechend deren Beschlüsse.

Umsetzung der Beitragsordnung:

Diese Beitragsordnung soll bis zum 4. Bundeskongress der VVN-BdA in allen Landesvereinigungen verwirklicht werden.

Beschluss 2-6, 3. Bundeskongresses, 25.05.08

Finanzordnung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten - VVN-BdA - Bundesvereinigung e.V.

1.Grundlagen der Finanzarbeit

Grundlagen der Finanzarbeit sind

  • gesetzliche Bestimmungen laut Bürgerlichem Gesetzbuch BGB
  • die Satzung der VVN-BdA Bundesvereinigung
  • Beschlüsse des Bundeskongresses und des Bundesausschusses der VVN-BdA

2. Grundsätze für die Finanzarbeit

  • Die Finanzmittel der Vereinigung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
  • Der Einsatz der Mittel hat zweckgebunden und sparsam zu erfolgen.
  • Die Verwendung der Mittel erfolgt auf der Grundlage eines Finanzplanes für ein oder mehrere Kalender-Geschäftsjahre. Das Tätigen von Ausgaben außerhalb des Finanzplanes ist nur auf Beschluss des Bundesausschusses statthaft.
  • Der Bundesausschuss trägt die Verantwortung für die Einhaltung und Verwirklichung der finanzrechtlichen Bestimmungen, der Rechts- und Geschäftsführung der VVN-BdA Bundesvereinigung als nichtwirtschaftlicher Verein (§ 21 BGB).
  • Die Verantwortung auf dem Finanzgebiet (Einhaltung des Finanzrahmens, Finanzplanung, Steuererklärung, Kontrolle und Berichterstattung) trägt/tragen der/die Schatzmeister/innen. In Abstimmung mit ihnen kann der/die Geschäftsführer/in Absprachen mit dem Finanzamt, der Bank/Sparkasse, dem Steuerbüro und anderen Geschäftspartnern tätigen.

3. Finanzplanung, Bewirtschaftung und Kassenführung

Finanzplanung

  • Die Finanzplanung hat auf der Grundlage der Einnahmen und Ausgaben zu erfolgen.
  • Die Beratung und Bestätigung des Finanzberichtes und des Finanzplanes erfolgt spätestens im März des neuen Kalenderjahres in einer Sitzung des Bundesausschusses der VVN-BdA.
  • Die Aufstellung des Finanzplanes erfolgt durch den/die Schatzmeister/innen in Absprache mit dem Bundessprecher/innenkreis und einer durch den Bundesausschuss eingesetzten Finanzkommission.

Bewirtschaftung der Mittel

  • Mittel des Verbandes sind alle Bargeldbestände, Kontoguthaben, Geräte und Ausstattungsgegenstände, die der VVN-BdA Bundesvereinigung gehören.
  • Einnahmen sind Beiträge der Landes- und Mitgliedsvereinigungen, Spenden, Erlöse und externe Zuwendungen.
  • Die Beiträge der Landes- und Mitgliedsvereinigungen sind jeweils am Ende des ersten Monats des folgenden Quartals abzuführen. Die Höhe dieser Beträge wird vom Bundesausschuss festgelegt. Die Jahresabrechnung dieser Beiträge mit Ausgleich des Beitragskontos muss bis spätestens Ende des ersten Quartals des Folgejahres erfolgen.
  • Die Mittel der VVN-BdA Bundesvereinigung sind vollständig zu erfassen.
  • Fördermittel sind im Finanzplan aufzunehmen und getrennt abzurechnen.
  • Lohngelder und Sachkosten für ABM oder ähnliche Stellen sind im Finanzplan aufzunehmen und getrennt abzurechnen.
  • Spenden müssen als Einnahmen verbucht werden. Gegebenenfalls beschließt der Bundesausschuss über deren Verwendung. Dies ist durch Beschlussprotokoll nachzuweisen.
  • Über Spendenaufrufe entscheidet der Bundesausschuss.

4. Rechnungslegung und Nachweisführung

Der Bundessprecher/innenkreis gewährleistet die ordnungsgemäße Führung des Kassen- und Bankjournals und benennt dafür Verantwortliche. Für die ordnungsgemäße Belegführung über Einnahmen und Ausgaben des Vermögens (einschließlich Inventar) ist der Nachweis zu erbringen, dass die Geschäftsführung der Finanzordnung und der Satzung entsprechen.

Grundsätze der Führung des Kassen- und Bankjournals sind:

  • wahre, vollständige und zeitnahe Aufzeichnungen
  • ausreichende Erläuterungen zu den Einnahmen und Ausgaben

Kassenführung

  • In der Bundesgeschäftsstelle ist in der Verantwortung des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin eine Kasse mit Kassenbuch zu führen.
  • Der Barbestand (Kassenlimit) für die Bundesgeschäftsstelle sollte 1000 € nicht überschreiten.
  • Die Aufbewahrung des Barbestandes hat in einer Kassette unter Verschluss zu erfolgen

Nachweisführung

Zur ordnungsgemäßen Nachweisführung gehören:

  • die Kassenbelege für den Zahlungsverkehr
  • das Kassenjournal zur Erfassung der Ein- und Ausgänge
  • die Kontoauszüge der kontoführenden Bank/en (Sparkasse/n)

5. Reise- und Fahrtkosten

Reisekostenerstattung

  • Eine Reisekostenerstattung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Fahrten auf Beschluss des Bundesausschusses oder des Bundessprecherinnenkreises erfolgen, bzw. zur Erfüllung von Funktionen der VVN-BdA Bundesvereinigung unerlässlich sind.
  • Erstattungsfähig sind Fahrt- und Übernachtungskosten, Konferenzgebühren.

Fahrtkosten

Die Fahrtkostenerstattung erfolgt ausschließlich anhand von Originalbelegen (Fahrkarten etc.). Fahrten mit Eisenbahngesellschaften erfolgen in der 2. Klasse und werden nur in der Höhe der BahnCard-Preise oder ähnlicher Vergünstigungen erstattet. Die Sparmöglichkeiten der Tarifregelungen der Eisenbahngesellschaften sollen in größtmöglichem Umfang in Anspruch genommen werden.

Die Bundessprecher/innen sowie der/die Geschäftsführer/in erhalten die Kosten für eine BahnCard erstattet. Die Mitglieder des Bundesausschusses können sich ihre BahnCard von ihrem Landesverband/ihrer Mitgliedsorganisation erstatten lassen.

Fahrtkosten mit privatem PKW

Eine Benutzung des Privat-PKW für Fahrten in Ausübung einer Funktion für die VVN-BdA erfolgt ausschließlich in Eigenverantwortung des Nutzers. Die VVN-BdA Bundesvereinigung übernimmt keine Kosten für Schäden jeglicher Art. Bei Benutzung eines PKW wird eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,16 €. gewährt, wenn eine Fahrt mit dem PKW unumgänglich ist (Materialtransport/keine Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln; Gebrechlichkeit) oder die Fahrtkosten dadurch geringer ausfallen als bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

Kosten für BA-Sitzungen

Fahrtkosten für die Teilnahme an Bundesausschuss-Sitzungen, die 40 € übersteigen, werden von der Bundesvereinigung übernommen. Verpflegungs- und Übernachtungskosten sollten in der Regel von den Landesvereinigungen/Mitgliedsorganisationen getragen werden. Für die Mitglieder des Bundessprecher/innenkreises werden die Kosten in voller Höhe übernommen.

Korporative Mitglieder

Mit den korporativen Mitgliedern sind jährlich Vereinbarungen über Beiträge zur Deckung der anfallenden Kosten zu treffen.

6. Kontoeröffnung sowie Zeichnungs-, Anweisungs- und Verfügungsberechtigte

Kontoeröffnung

Die VVN-BdA Bundesvereinigung führt ein oder mehrere Vereinskonten, über das/die die Vereinsgeschäfte abgewickelt werden. Kontoeröffnungen werden durch im Vereinsregister eingetragene Vorstandsmitglieder vorgenommen.

Zeichnungs- und Anweisungsberechtigte

Die Anweisungsberechtigung zur Durchführung des Zahlungsverkehrs in der VVN-BdA Bundesvereinigung legt der Bundessprecher/innenkreis fest.

Verfügungsberechtigte

Für das Tätigen von Ausgaben, die nicht im Finanzplan vorgesehen sind, sind verfügungsberechtigt

  • der Geschäftsführer in Absprache mit dem/der Schatzmeister/in über 600 €,
  • der Bundessprecher/innenkreis über 1000 €

Über darüber hinausgehende Beträge muss der Bundesausschuss beschließen.

7. Aufbewahrungsfrist

Die Aufbewahrungsfrist wird entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen geregelt.

8. Schlussbestimmungen

Die Finanzordnung tritt mit Wirkung ihres Beschlusses auf dem Bundeskongress der VVN-BdA in Kraft. Sie hat Gültigkeit bis auf Widerruf durch einen Bundeskongress oder einen Beschluss des Bundesausschusses.

Beschlossen vom 3. Bundeskongress, 25.05.08