07.06.08
"Die VVN-BdA als antifaschistische
Organisation stärken"
Beschlüsse der
Bundesdelegiertenkonferenz der VVN/BdA am 24./25. Mai 08 in Berlin
Was bedeutet Antifaschismus heute? -
Leitantrag
Als vor 75 Jahren, im Januar 1933, den deutschen Faschisten auf
Betreiben einflussreicher Kräfte des Großkapitals und der
Reichswehr sowie von Parteien und konservativen Politikern die Macht
übertragen worden war, begann eine Entwicklung, die in Terror,
Krieg und Völkermord mündete. Millionen Deutsche haben diesen
Schritt mit ermöglicht, indem sie Hitler 1932 ihre Stimme gaben. In
vielfältigen Formen bildete sich aber auch Widerstand heraus, der
zur Niederlage des Faschismus beitrug, aber auch unermessliche Opfer
kostete.
Das beispielhafte Handeln der Frauen und Männer des
antifaschistischen Widerstands und die Einsichten aus Widerstand und
Verfolgung waren eine Voraussetzung dafür, dass sich nach dem Sieg
über den Faschismus Menschen unterschiedlicher politischer und
weltanschaulicher Positionen im antifaschistischen Konsens finden
und zusammenschließen konnten. Mit der größten deutschen
Verfolgtenorganisation, der Vereinigung der Verfolgten des
Naziregimes, schufen sie eine notwendige politische Kraft.
Resultierend aus den Erfahrungen von Widerstand und Verfolgung
wurden die Antifaschistinnen und Antifaschisten aktiv bei der
Gestaltung eines neuen, friedlichen, demokratischen Gemeinwesens im
Sinne des Schwurs von Buchenwald:
Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere
Losung.
Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist
unser Ziel.
Eine wesentliche Erkenntnis aus dem opferreichen Kampf besteht
darin, dass nur gemeinsames Handeln erfolgreich ist.
Antifaschismus heute erfordert, über das Verbrechen
Faschismus aufzuklären und dem Neofaschismus und seiner
Verharmlosung entgegenzutreten.
Das bedeutet:
- die aktive Auseinandersetzung mit dem Faschismus und seinen
Ursachen, mit Rassismus, Militarismus und Antisemitismus
jeglicher Färbung zu führen und Toleranz bei der Verbreitung
und im Umgang mit faschistischer Ideologie nicht zuzulassen -
Faschismus ist keine Meinung, er bleibt ein Verbrechen!
- konsequent weiter für Verbot und Auflösung der NPD zu
wirken, auch weil sie der Kristallisationspunkt des
Neofaschismus in Deutschland ist. Dabei knüpfen wir an die
Erfahrungen der erfolgreich geführten Kampagne "nonpd -
NPD-Verbot jetzt!" an.
- unsere Forderung - "Schluss mit der Verharmlosung des
Neofaschismus" - erheben wir weiter mit Nachdruck.
Antifaschismus heute erfordert, historische Erfahrungen
zu bewahren und Geschichtsrevisionismus zurückzuweisen.
Das bedeutet:
- das Vermächtnis der antifaschistischen
Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfer in seiner
Vielfalt in Ehren zu halten und gegen Diskreditierungen und
Verfälschungen aufzutreten.
- gegen eine Erinnerungs- und Gedenkstättenpolitik aufzutreten,
die die Singularität der Naziverbrechen leugnet. Wer Täter zu
Opfern macht, wer Faschismus und Sozialismus als Extremismus
gleichsetzt, verharmlost die Hitler-Tyrannei und begünstigt den
Neofaschismus.
Antifaschismus heute erfordert Kampf gegen
Militarisierung und Krieg
Das bedeutet:
- Abrüstung statt Hochrüstung und Rüstungsexport. Weg mit
allen Atomwaffen. Krieg als Mittel der Politik ist zu ächten.
- Einhaltung des Völkerrechts und des Grundgesetzes, das
Angriffskriege verbietet und Militäreinsätze auf den
Verteidigungsfall beschränkt.
- Unterstützung der Friedensbewegung und aller
antimilitaristischen Bestrebungen.
- Stopp der Militarisierung im Inneren.
Antifaschismus heute erfordert die Verteidigung
demokratischer Rechte und Freiheiten.
Deshalb ist es notwendig:
- dem Abbau von Grundrechten und dem Aufbau eines
Überwachungsstaates entgegen zu treten. Die Grundrechte wurden
fixiert, weil eine Wiederholung faschistischen Grauens
verhindert werden sollte.
- Bewusstsein für die Bedeutung demokratischer Rechte zu
fördern, mehr Menschen für demokratisches Engagement, für die
Beteiligung an Aktivitäten für mehr Demokratie und gegen
Rechts zu gewinnen.
- eine humanistische, antifaschistische Kultur zu entwickeln und
zu pflegen.
Antifaschismus heute erfordert, gegen Rassismus und
Antisemitismus vorzugehen
Das verlangt:
- Das Eintreten für die Entwicklung einer offenen,
solidarischen, nichtrassistischen Gesellschaft, die
Völkerverständigung nach innen und außen lebt.
- die Rechte von Nichtdeutschen und Migrantinnen und Migranten
zu stärken, gleiche Rechte für alle durchzusetzen.
- der fortschreitenden Aushöhlung des Asylrechtes aktiv
entgegenzutreten. Asylrecht ist Menschenrecht. Bleiberecht für
alle Flüchtlinge.
- Schluss mit Abschiebung, Abschiebehaft und schikanöser
Behandlung von Flüchtlingen; Abschaffung aller Abschiebelager.
- gegen antisemitische Stereotype vorzugehen und antisemitische
Verschwörungstheorien zu entlarven.
Antifaschismus heute erfordert, soziale Rechte zu
verteidigen und den Sozialabbau zu stoppen.
Dazu ist notwendig:
- Gemeinsames Eintreten für die Verteidigung und den Ausbau der
sozialen Errungenschaften, für Umverteilung von oben nach
unten.
- Die Unterstützung der Gewerkschaften bei den Kämpfen um den
Erhalt der Tarifautonomie, der Lohn- und Sozialstandards. Wir
setzten uns mit ihnen ein für ausreichend qualifizierte,
tariflich abgesicherte Arbeits- und Ausbildungsplätze.
- Das Eintreten für ein Sozial, Gesundheits-, Renten und
Bildungssystem das allen ein Leben in Würde und der Jugend eine
sichere Zukunft ermöglicht.
- Entschädigung und soziale Betreuung aller Opfer des
Faschismus.
Antifaschismus heute erfordert das Zusammengehen in
breiten Bündnissen aus Organisationen, Parteien, Gewerkschaften,
Kirchen, Vereinen, Gruppen und Initiativen die Stärkung des
zivilgesellschaftlichen Engagements.
- Eine Ausgrenzung von antifaschistischen Gruppen unter dem
Schlagwort Extremismus lehnen wir ab.
Antifaschismus heute bedeutet auch, die VVN-BdA als
antifaschistische Organisation zu stärken;
- durch gemeinsame Anstrengungen muss es gelingen, aus
unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen aktive Menschen
in die vielfältige Arbeit der VVN-BdA zu integrieren und neue
Mitglieder zu gewinnen.
Beschlossener Leitantrag des 3. Bundeskongress der VVN-BdA,
25.05.08
Die Entschädigung der Opfer des
Faschismus bleibt vorrangige Aufgabe
Die Bundeskonferenz der VVN-BdA beauftragt den Bundesausschuss
und die Bundessprecherinnen und Bundessprecher, die Voraussetzungen
zu schaffen, um entsprechend den neuen Gegebenheiten - die sozialen
Aufgaben im Sinne der Opfer des Faschismus zu lösen. Dazu wird eine
Bundesarbeitsgemeinschaft Sozialpolitik und Entschädigung innerhalb
der Bundesorganisation geschaffen. Alle Landesvereinigungen und
Lagergemeinschaften werden gebeten, an der Arbeit dieser
Bundesarbeitsgemeinschaft mitzuwirken, welche die Arbeit der
"Interessengemeinschaft ehemaliger Zwangsarbeiter unter dem
NS-Regime" unter neuen Bedingungen fortsetzt und ausdehnt, und
zugleich auch auf Landes ebene entsprechende Arbeitsgruppen zu
bilden. Insbesondere geht es dabei um die folgenden Aufgaben:
- Eintreten für die Entschädigung der immer noch
"vergessenen" Opfer wie: Sowjetische und italienische
Kriegsgefangene, italienische Militärinternierte, griechische
NS-Opfer, von Entschädigung ausgeschlossene Kommunistinnen und
Kommunisten, von der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung,
Zukunft" nicht berücksichtigte Opfergruppen,
Rentenleistungen für die in Ghettos angestellten NS-Opfer nach
dem "Ghettorentengesetz", Entschädigung der
Okkupationsopfer, Nachzahlungen für Euthanasie-Geschädigte und
Opfer der Zwangssterilisierung.
- Rehabilitierung und Entschädigung für alle überlebenden
Deserteure und anderen Opfer der NS-Wehrmachtsjustiz,
einschließlich diejenigen, denen "Kriegsverrat" von
den Nazis unterstellt wurde
- Eintreten für Regelungen für Sachleistungen und Kuren für
hochbetagte Opfer, auch als einmalige Leistungen.
- Eine dem Lebenslauf angemessene Betreuung der Opfer in der
Altenpflege mit genügendem und geschultem Personal.
- Einsetzen für die Belange der Kinder- und Enkelgeneration von
NS-Verfolgten
- Aufklärung der Öffentlichkeit über die Notwendigkeit der
Bestrafung für NS-Kriegs- und -Okkupationsverbrechen.
- Unterstützung der Entschädigungsforderung der Opfergemeinden
in den ehemals vom deutschen Faschismus besetzten Ländern.
- Mitarbeit im Bundesverband Information und Beratung für
NS-Verfolgte.
- Vertretung der Interessen der Überlebenden auch gegenüber
der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
- Treffen der Kinder und Enkelkinder der Verfolgten zum
Gedankenaustausch, evtl. mit der Bestätigung und Aktualisierung
des Schwurs von Buchenwald
Im Jahre 2007 wurden die letzten Mittel der Stiftung EVZ an die
ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter ausgezahlt.
Zugleich fand die Arbeit der "Interessengemeinschaft ehemaliger
Zwangsarbeiter unter dem NS-Regime", 1986 gegründet von Alfred
Hausser ( verstorben 2003), ihren Abschluss. Dennoch bleibt noch
viel zu tun. So gibt es noch Mittel des sogenannten
"Zukunftsfonds" der Stiftung EVZ, aus deren Zinsen
Projekte für die Überlebenden und die politische Bildung
realisiert werden können. Ferner gibt es noch immer Härtefonds in
den Bundesländern, deren Aufgaben nicht erfüllt sind.
Dort, wo
eine Entschädigung aus den Mitteln der Stiftung "Erinnerung,
Verantwortung, Zukunft" nicht mehr möglich erscheint, müssen
andere Wege für Härtefallregelungen und eine gerechte
Entschädigung gefunden werden. Unterstützt wird die Forderung des
Bundesverbandes Information und Beratung für NS-Verfolgte, "dass
die Opfer des NS-Regimes entschädigungsrechtlich und
versorgungsrechtlich gegenüber den Opfer des SED-Regimes nicht
benachteiligt werden"; das Bundesversorgungsrecht müsse auch
für die Opfer des NS-Regimes zur Anwendung kommen.
Begründung:
1. Neben der Förderung des Friedens, der Demokratie und der
Völkerverständigung gehört die Fürsorge für politisch,
rassistisch und religiös Verfolgte und deren Angehörige zu den
vornehmsten und dringlichsten Aufgaben der VVN-BdA. In der Satzung
der Bundesvereinigung werden die Aufgaben benannt: „Gesellschaftliche
Anerkennung und Entschädigung aller Opfer des Faschismus; Betreuung
und Fürsorge für die ehemals vom NS-Regime Verfolgten und deren
Angehörige.“
2. In den fünfziger Jahren hatte sich das Gesetz von 1951 „zur
Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des
Grundgesetzes fallenden Personen” verheerend ausgewirkt. Dieses
gestattete etwa 150.000 Beamten, Angestellten, ehemaligen
Wehrmachts- und Arbeitsdienstangehörigen, die wegen ihrer
Tätigkeit in der Nazizeit nach 1945 aus dem öffentlichen Dienst
entlassen worden waren, volle Versorgungsansprüche zu stellen bzw.
erneut in den Staatsdienst zu treten. Das Gesetz verpflichtete zudem
Bund, Länder, Gemeinden, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen
Rechts, Bundesbahn und Bundespost, 20 Prozent der Besoldungsmittel
für Einstellung dieser Personengruppen zu verwenden. Paragraph 19
bestimmte: „Die Beamten zur Wiederverwendung sollen entsprechend
ihrer früheren Rechtsstellung als Beamte auf Lebenszeit oder auf
Zeit in ein gleichwertiges Amt übernommen werden.”
Dem 131er-Gesetz stand das Bundesentschädigungsgesetz
gegenüber, das zahlreiche Widerstandskämpfer und große
Opfergruppen ausgrenzte. Während die ehemaligen NS-Berufsbeamten
per Gesetz wieder in den öffentlichen Dienst kamen, wurden
zahlreiche Antifaschisten per Blitzgesetz daraus entfernt oder per
Paragraph 6 des Bundesentschädigungsgesetzes ihrer Entschädigungs-
und Wiedergutmachungsleistungen beraubt, vor allem, wenn sie
Kommunisten waren. Und dies galt oft auch für ihre Kinder und
Enkel, so diese in den Staatsdienst – z.B. als Lehrerinnen und
Lehrer – aufgenommen werden wollten.
Die Berufsverbote per Erlass der Ministerpräsidenten von 1972,
erlassen noch in der Ära Schrübbers, jenes Präsidenten des
Verfassungsschutzamtes mit NS-Vergangenheit, wurden vor allem gegen
Linke exekutiert. Für alte Nazis im Erziehungswesen, an
Hochschulen, in der Justiz, aber auch in der Presse und in Kunst-
und Kultureinrichtungen galt nichts Entsprechendes. (Aus Einleitung
zur Neuausgabe „Weissbuch der VVN – In Sachen Demokratie,
Renchen 2004)
3. Der Bundestag hat einen Antrag der Linksfraktion zur Änderung
des Bundesentschägungsgesetzes (16/3536, 16/7950) abgelehnt. In der
Sitzung am 9. Mai 2008 stimmten lediglich die Antragsteller für die
Vorlage. Während sich die Grünen enthielten, lehnten Koalition und
FDP das Vorhaben ab. Die Linke hatte gefordert, dass Mitglieder der
damaligen Kommunistischen Partei Deutschland (KPD) mit anderen durch
den Nationalsozialismus Verfolgten bei Entschädigungsansprüchen
gleichgestellt werden müssten. - Aus Sicht der FDP sei es nicht
einzusehen, warum diejenigen, die die freiheitlich demokratische
Grundordnung in der Bundesrepublik bekämpft hätten, eine
Entschädigung durch diesen Staat erhalten sollten. Die Grünen
räumten zwar ein, dass der Widerstand gegen das NS-Regime unter dem
heutigen Blickwinkel nicht mehr aufgespalten werden sollte, verwiese
aber darauf, dass seit Ende 1969 keine Ansprüche mehr angemeldet
werden können. Ausgeschlossen von Entschädigungen seien lediglich
diejenigen, die seit 8. Mai 1945 wegen eines Verbrechens
rechtmäßig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren
verurteil wurden, betonten die Koalitionsfraktionen. (Zeitschrift
"Das Parlament“, Nr. 20/2008 vom 13.05.08) Ungefähr 10.000
Linke und Antifaschisten wurden in der Zeit des Kalten Krieges in
der BRD als „Extremisten“ ins Gefängnis geworfen; eine
Rehabilitierung unterblieb bisher (Quelle: Initiativgruppe für die
Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges, Essen)
4. Der unter 3. benannte Vorgang (Verweigerung der Entschädigung
für große Teile der Überlebenden des Arbeiterwiderstandes)
verweist uns auf die Rolle der Angehörigen der NS-Opfer, die bis
heute unter dem Geschehen leiden. Koalitionsredner haben am 8.Mai
die nicht entschädigten politischen NS-Opfer als „Verbrecher“
tituliert, denen kein Unrecht geschah. Die Angehörigen waren
demnach Angehörige von Verbrechern, mit all den Folgen, die das
für die Psyche hat. - Michael Teupen, Geschäftsführer des
Bundesverbandes Information und Beratung für NS-Verfolgte, schrieb
uns zum Problem der „Zweiten Generation“: „Das Thema der
Zweiten Generation ist viel zu wenig verbreitet. Und ich glaube auch
überhaupt nicht im Bewusstsein der Politiker verankert. Dabei
erscheint mir hier Hilfe und Unterstützung dringend erforderlich.
Stellen Sie sich doch einfach einmal vor: In einer Familie war
während des Nazi-Regimes ein Elternteil im KZ oder sogar beide
Elternteile. Es wird (meistens) über die fürchterlichen Erlebnisse
in der Familie nicht gesprochen. Es war einfach zu grausam, man
möchte es auch verdrängen, man ist auch mit dem Aufbau einer neuen
Existenz beschäftigt. Und dennoch ist das Leid, die Gräuel der
Vergangenheit latent stets vorhanden. In so einer Atmosphäre
wächst ein Kind heran. Da ist etwas, es ist nicht greifbar, nicht
zu benennen, aber dennoch spürbar. Dieses Kind kann nicht ‚normal’
auf wachsen. Es ist sekundär traumatisiert. Wenn es Glück hat,
kann es die Kindheit, in der soviel geschwiegen wurde, verarbeiten,
damit fertig werden, lernt, damit umzugehen. In vielen Fällen
klappt das aber gerade nicht. In Israel (und ich glaube auch in den
USA) gibt es entsprechende therapeutische Angebote, um auch diesen
sekundär traumatisierten Menschen Unterstützung angedeihen zu
lassen. Meiner Meinung nach ist es eine berechtigte Forderung, dass
Deutschland hier die Kosten für eine entsprechende therapeutische
Behandlung für diejenigen, die es brauchen, übernimmt. Auch
eventuelle Kosten für Kuren oder Ähnliches. Das ist m.E. zu
fordern für die in Deutschland lebenden Betroffenen. Zunächst
jedenfalls auf Deutschland begrenzt. Ich denke, das wäre politisch
zwar nur sehr schwer durchsetzbar, aber es ist ein legitimes
Anliegen, das wir weiter verfolgen sollten. Und wir reden hier nicht
über eine kleine Minderheit. Auch hier können Sie sich ja schnell
klarmachen, dass das ja nicht nur diejenigen betrifft, die aus
sogen. „rassischen“ Gründen verfolgt wurden (Juden, Sinti,
Roma), sondern auch politisch Verfolgte, NS-ZwangsarbeiterInnen,
deren Kinder in Deutschland geboren wurden, etc.
Diese Zweite Generation hat bisher keine Lobby, sie artikulieren
sich auch selber nicht, sie schweigen. Auch deswegen, weil sie es
gelernt haben zu schweigen. Man könnte, was allerdings Geld kostet,
ähnlich wie z.B. bei Vertriebenenorganisationen eine
Internet-Präsenz schaffen, wo die Betreffenden die Möglichkeit
haben, sich zu finden oder sich zu artikulieren und ihre Erfahrungen
auszutauschen. Auch Selbsthilfegruppen wären denkbar, das könnten
z.B. die Kirchen unterstützen, indem sie unentgeltlich Räume zur
Verfügung stellen usw.“ (E-Mail-Brief von Michael Teupen an
Ulrich Sander vom 16. Mai 08)
Beschluss I-1, 3. Bundeskongress der VVN-BdA, 25.05.08
Was ist notwendig im Kampf gegen
Neofaschismus?
Eine neue Kampagne gegen
Neofaschismus
Ausgehend von den vielfältigen Erfahrungen unserer Kampagne
"nonpd - NPD-Verbot jetzt!" organisiert die VVN-BdA eine
neue bundesweite Kampagne gegen Neofaschismus. Ihr Zweck ist es, den
Charakter der neofaschistischen Ideologie herauszustellen und
gesellschaftliche Mehrheiten gegen Neofaschismus herzustellen,
auszudrücken und bildhaft zu machen.
Der Bundesausschuss wird beauftragt, die inhaltlichen und
organisatorischen Grundlagen für diese neue Kampagne herzustellen.
Sie orientiert sich an folgenden Grundsätzen:
- Jede Aktion muss geeignet sein, antifaschistische Bündnisse
zu bilden, zu vertiefen und zu stärken. Es ist die spezifische
Aufgabe der VVN-BdA, trennendes zu überwinden und Gegensätze
im Sinne der antifaschistischen Aktion auszugleichen.
- Aktionen gegen Neofaschismus erfordern Umsicht und
vorausschauendes Denken. Sie sollen Grundlagen für zukünftiges
gemeinsames Handeln sein.
- Die Aktionen müssen in ihrer Form so gestaltet sein, dass sie
eine möglichst breite Bevölkerungsschicht ansprechen ohne
dabei inhaltliche Punkte auszulassen.
- Die Aktionen müssen darauf ausgerichtet sein, die VVN-BdA
auch mitgliedermäßig zu stärken. Denn das Ergebnis der
Kampagne und eventuell folgender Kampagnen hängt wesentlich
davon ab, welche politische und organisatorische Kraft die
VVN-BdA in antifaschistische Bündnisse einbringt.
Beschluss 1-2, 3. Bundeskongress der VVN-BdA, 25.05.08
75. Jahrestag der Machtübertragung
an den Hitlerfaschismus - Gegen Geschichtsverfälschung und
Rechts-Links-Gleichsetzung
NPD-Verbot bleibt auf der
Tagesordnung! CDU-Totalitarismusoffensive stoppen!
Der Bundeskongress verurteilt jede Totalitarismus-Kampagne und
bekräftigt die Forderung nach Auflösung und Verbot der NPD. Diese
Forderung hat großen Rückhalt in der Bevölkerung, wie die 175.000
von der VVN-BdA dem Bundestag übergebenen Unterschriften belegen.
Das Verbot bleibt ein Prüfstein für alle politischen Parteien.
Wenn sich die SPD in der Großen Koalition damit nicht durchsetzen
kann, muss dieser Punkt Wahlprüfstein für die kommende
Bundestagswahl werden.
Wir regen an, mit möglichst breiten Bündnissen eine bundesweite
Serie von Aufklärungsveranstaltungen zu organisieren, in denen die
Notwendigkeit des NPD-Verbots bei gleichzeitiger politischer
Auseinandersetzung gegen Rechts begründet wird.
Wir unterstützen die Forderung der Initiative Karlsruher
Bürgerinnen und Bürger "Kein Platz für Nazis - Weg mit dem
Nazi-Zentrum in Durlach".
Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen. Das ist die
historische Antwort des Grundgesetzes - in den Worten des
Oberverwaltungsgerichts Münster: "Rechtsextremismus,
Rassismus, Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit sind mit
grundgesetzlichen Wertvorstellungen unvereinbar. Sie lassen sich
nicht als ‚politisch unerwünscht' oder ‚missliebig'
bagatellisieren und wie jede andere Ausübung eines für die
Demokratie konstituierenden Freiheitsrechts einstufen."
Beschluss I-2, 3. Bundeskongress der VVN-BdA, 25.05.08
Für die Wiederherstellung und den
Erhalt der demokratischen Rechte
1. Wir erklären:
Antifaschismus und Demokratie sind wesenseins. Faschismus ist der
Todfeind der Demokratie. Wer demokratische Reche beschneidet,
leistet faschistischen Tendenzen Vorschub.
So wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - von der
UN-Vollversammlung vor 60 Jahren beschlossen - eine fundamentale
Folgerung aus den Erfahrungen der Völker mit Faschismus und Zweitem
Weltkrieg war und bleibt, so drücken im Grundgesetz der
Bundesrepublik die Grundrechte grundlegende Lehren aus der Zeit der
Nazidiktatur und des antifaschistischen Widerstands aus.
Krieg zerstört die Demokratie. Deren wichtigste Voraussetzung
ist ein sicherer Friede. Ihn zu erkämpfen und zu bewahren bedeutet
auch, die Demokratie zu verteidigen. Militarisierung der
Gesellschaft bedroht die Demokratie.
2. Wir stellen fest:
Seit der Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands 1990
hat sich die Entwicklung nach rechts in der Bundesrepublik
verstärkt. Das zeigt sich unter anderem darin, daß
- nicht nur die Außen-, sondern auch die Innenpolitik in
wachsendem Maße militarisiert wird; Aggressivität nach außen
und Abbau demokratischer und sozialer Rechte im Innern gehen
Hand in Hand
- der Umbau des Staates zu einem Obrigkeits- und
Überwachungsstaat voranschreitet; Belange der "inneren
Sicherheit" gewinnen Vorrang vor politischen und
Persönlichkeitsrechten, wie an Gesetzen und Gesetzesvorhaben,
aber auch am Handeln von Verwaltungs-, Justiz- und
Polizeiorganen deutlich wird;
- die Bundeswehr zu einer Interventionsarmee geworden ist, die
weltweit - gegenwärtig auf dem Balkan, in Afrika, im Nahen
Osten, in Zentralasien - eingesetzt wird;
- fortgesetzt gegen die große Mehrheit der Bevölkerung regiert
wird, wie Umfragen zum Afghanistan-Einsatz deutscher Soldaten,
zum Mindestlohn, zur Rente mit 67, zur
"Gesundheitsreform", zur Reform der
Unternehmenssteuer, zur Privatisierung der Bundesbahn belegen;
- die Zahl faschistischer "Propagandadelikte" und
Gewalttaten steigt, während Antifaschisten öffentlich
angefeindet werden, polizeilichen Übergriffen und
strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt sind
3. Wir warnen:
Unter dem Vorwand, die organisierte Kriminalität und
insbesondere den Terrorismus bekämpfen zu wollen, wird der Abbau
demokratischer Freiheiten und individueller Rechte in der
Bundesrepublik erheblich beschleunigt. Im Zeichen der
Anti-Terror-Hysterie werden den Sicherheitsbehörden immer neue
Befugnisse zur Kontrolle und Überwachung der Bürger eingeräumt.
Dabei bleiben verfassungsgemäße Grundwerte ebenso auf der Strecke
wie datenschutzrechtliche und andere Bestimmungen, die dem Schutz
der Privatsphäre dienen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Trennung der Aufgaben von Polizei
und Geheimdiensten sowie von staatlicher Verwaltung und Bundeswehr
wird immer mehr durchlöchert und in bestimmten Situationen, wie
Heiligendamm 2007 bewiesen hat, oder in bestimmten Institutionen,
wie in der "Zivil-Militärischen Zusammenarbeit" und in
der "Antiterrorzentrale", praktisch aufgehoben.
4. Wir heben hervor:
Demokratie und soziale Gerechtigkeit hängen untrennbar zusammen.
Zunehmende soziale Ungerechtigkeit verschärft das gesellschaftliche
Konfliktpotential, fördert also auch die Tendenz zum autoritären
Staat.
Sozialabbau entrechtet weite Schichten der Bevölkerung, schafft
aber auch Nährboden für die soziale Demagogie der Nazis.
Die gewerkschaftlichen Kämpfe um Mindestlohn und Mitbestimmung
der Beschäftigten, der Widerstand der sozialen Bewegungen gegen
Hartz IV und Prekarisierung sind Bestandteil des Ringens um mehr
Demokratie. Das trifft auch auf Aktionen gegen die Privatisierung
öffentlichen Eigentums zu.
5. Wir versichern:
Wir Antifaschistinnen und Antifaschisten sind entschlossene
Verteidiger der Demokratie. Wir bekennen uns zu ihr, wir brauchen
sie, so wie sie uns braucht, und wir schützen sie vor ihren
Widersachern, die auch die unseren sind.
Sowohl innerhalb unserer Vereinigung als auch in der
Öffentlichkeit werden wir durch unsere Informations- und
Bildungsarbeit verstärkt über Gefährdungen der Demokratie
aufklären.
Wir wirken aktiv dafür, dass demokratische Rechte und Freiheiten
wiederhergestellt und weiterentwickelt werden.
Beschluss 1-3, 3. Bundeskongress der VVN-BdA, 25.05.08
Für eine antifaschistische
Erinnerungskultur - Gegen Geschichtsklitterung
Die Pflege, Erhaltung und auch die Neuerrichtung von
Gedenkstätten des antifaschistischen Widerstandskampfes und die
Ehrung aller Opfergruppen des Naziregimes gehören zu den
ureigensten Anliegen der VVN-BdA auf Bundes- und Landesebene sowie
ihrer Organisationsgliederungen in den Regionen und Kommunen.
Es gilt, die Gedenkstätten- und Geschichtspolitik der VVN-BdA
auch weiterhin am Schwur der Buchenwaldhäftlinge nach ihrer
Befreiung im April 1945 auszurichten.
Es ist darauf zu achten, dass die Stiftungen zur Erhaltung von
Gedenkstätten sich nicht einseitig auf die Zeit nach 1945
konzentrieren.
In der Gleichsetzung von DDR und NS-Regime
(Totalitarismusdoktrin) zeigt sich der gegenwärtige
Geschichtsrevisionismus. Ebenso in der sich häufenden Produktion
und Ausstrahlung von Kino- und Fernsehfilmen sowie Dokumentationen
über Flucht und Vertreibung der Deutschen bei Unterschlagung der
historischen Ursachen.
Die Ansatzpunkte für antifaschistische Geschichtsarbeit sind
vielfältig und von den regionalen Gegebenheiten abhängig. Dazu
gehören insbesondere:
- Veranstaltungen über die Gefahren des Faschismus in der
Geschichte und den Neofaschismus mit Angehörigen der jüngeren
Generationen. Als Gesprächspartner stehen - soweit noch
möglich - unsere Mitglieder als Zeitzeugen zur Verfügung. Auch
Nachgeborene stellen sich als "Zeugen der Zeugen"
diesen Gesprächen.
- Projekte zur Spurensuche, vor allem nach vergessenen Opfern
der NS-Zeit in der Region und zur Erinnerung an die Frauen und
Männer aus dem antifaschistischen Widerstand. Die Mitglieder
der VVN-BdA helfen bei der fachlichen Beratung, liefern
organisatorische Unterstützung und unterstützen die
journalistische bzw. mediale Begleitung.
- Gedenkstättenfahrten innerhalb Deutschlands und in andere
europäische Länder. Die VVN-BdA regt solche Fahrten an,
bemüht sich, diese zu begleiten und gemeinsam mit den
Teilnehmenden auszuwerten. Ein Anliegen ist es dabei, Partner
und Unterstützer für solche Fahrten zu gewinnen, z.B.
Verbände, Abgeordnete aus Kommunal- und Landesparlamenten sowie
dem Bundestag, Lehrkräfte und Eltern.
- Wege und Formen anbieten, in denen junge Menschen angemessen
in die Gestaltung des Gedenkens und der Gedenktage, z.B. 27.
Januar, 8. Mai, Tag der Erinnerung und Begegnung oder 9.
November, einbezogen werden können.
- Zusammenarbeit mit dem Studienkreis Deutscher Widerstand in
Frankfurt/M., mit wissenschaftlichen Institutionen und mit
regionalen Initiativen und Geschichtswerkstätten bei der
Aufarbeitung des antifaschistischen Widerstands und der
Geschichte der NS-Verfolgung.
- Austausch innerhalb der VVN-BdA über die Erfahrungen
regionaler antifaschistischer Geschichtsarbeit, Arbeit mit
Kleinpublikationen und den Bänden der "Bibliothek des
Widerstands".
- Dokumentation der Taten und Täter faschistischer Verbrechen,
insbesondere bezogen auf die Rolle der Wirtschaft im Faschismus.
Vorbereitung und Gestaltung einer Ausstellung "Verbrechen
der Wirtschaft".
Beschluss 1-4, 3. Bundeskongress der VVN-BdA, 25.05.08
Für die Wiederherstellung des
antifaschistischen und antimilitaristischen Konsenses
Wir engagieren uns für eine friedliche Welt. Das bedeutet die
Absage an alle Versuche, Konflikte militärisch zu lösen. Es
bedeutet das Nein zur aktuellen Entwicklung neuer, kostspieliger
Waffensysteme und zum Export von Waffen in alle Welt. Ein
dauerhafter Frieden ist vor allem ohne das Völkerrecht als
Grundlage nicht zu erreichen. Dabei ist die Einhaltung der Charta
der Vereinten Nationen unverzichtbar.
Der Einstieg der deutschen Politik in Kriegshandlungen wurde
damit begründet, man müsse Krieg führen, um ein Auschwitz nicht
wieder zuzulassen. Es gilt jedoch: Auschwitz wurde erst durch Krieg
möglich. Die Verpflichtung "Nie wieder Krieg - nie wieder
Faschismus" mit ihren beiden Seiten ist wiederherzustellen.
Das Völkerrecht verbietet, entsprechend der UNO-Charta Artikel
53 und 107, Deutschland das Kriegführen. Das Grundgesetz mit seinem
Verbot der Vorbereitung und Führung von Angriffskriegen (Artikel
26) und das Völkerrecht sind zu verteidigen und anzuwenden.
Von diesen Prinzipien gehen wir aus, wenn wir uns in die Aktionen
der Friedenbewegung einbringen.
Vor allem in drei Bereichen gefährdet die Politik der
Bundesregierung eine friedliche Entwicklung unseres Landes: Es sind
die Auslandseinsätze der Bundeswehr, das Festhalten an der Teilhabe
Deutschlands an Atomwaffen im Rahmen der NATO und die
innerstaatliche Aufrüstung und Militarisierung.
1. Frieden für Afghanistan - Bundeswehr-Einsatz beenden!
Trotz aller gegenteiligen Beteuerungen dient der Einsatz der
Soldaten dort nicht einer friedlichen Entwicklung des Landes. Die
Anwesenheit und der Einsatz der Militärs aus den USA und den
NATO-Staaten führt zur Verschärfung des Konfliktes, drängt immer
mehr Afghanen in die Aufstandsbewegung und macht die zivilen
Helferinnen und Helfer in den Augen der Bevölkerung zu
Kombattanten, zu Kriegsbeteiligten. Wir setzen uns ein für eine
friedliche Entwicklung des Landes, die Verhandlungen zwischen allen
Konfliktparteien, die deutliche Steigerung der Entwicklungshilfe und
die Stärkung der Eigenständigkeit und der demokratischen
Strukturen des Landes beinhaltet.
2. Atomwaffen abschaffen - Deutschland atomwaffenfrei!
Die Atomwaffen stellen die größte Gefahr für das Überleben
der Menschheit dar. 27.000 Atomwaffen existieren weltweit, 3.500
davon sind ständig in Alarmbereitschaft. Diese Systeme werden
laufend modernisiert, neue Waffen entwickelt. Die Weigerung der
Atommächte, entsprechend den Bestimmungen des
Atomwaffensperrvertrages ihre Arsenale abzurüsten, ermutigt immer
neue Länder, ebenfalls Atomwaffen zu bauen. Auch in Deutschland
lagern US-Atomwaffen, üben Bundeswehrpiloten den Einsatz dieser
Waffen.
3. Gegen die innerstaatliche Militarisierung
Eine bedrohliche Entwicklung nimmt die Militarisierung im Innern
unseres Landes. Bis zu 1 Million Soldaten stehen als Reservisten
ständig zum Militäreinsatz im Innern der Republik bereit - gegen
unser Demonstrationsrecht, gegen Streiks und freie
Meinungsäußerung. In Bund und Land, in Stadt und Landkreis werden
Polizei und Bundeswehr, z. T. auch Geheimdienste zusammengefasst, um
als schwerbewaffneter Heimatschutz zu agieren.
Der verfassungswidrige Bundeswehreinsatz in Heiligendamm 2007
stellte einen weiteren Schritt zur inneren Militarisierung dar. Mit
der geschürten Anti-Terror-Hysterie werden an breiter Front in
einem nie da gewesenen Maße demokratische Grundrechte ausgehöhlt.
Statt Rassismus und Fremdenfeindlichkeit - auch unter dem
Deckmantel des Kampfes gegen den Terrorismus - verteidigen wir die
Demokratie und die Menschenrechte. Gegen die Militarisierung ist die
Forderung nach Abschaffung der Wehrpflicht zu setzen, und jede neue
Form von Zwangsdiensten ("Zivildienst durch alle") á la
CSU) ist entschieden zurückzuweisen.
Wir fordern als vordringliche Schritte:
- sowohl den ISAF-Einsatz als auch die Beteiligung an der
Operation Enduring Freedom zu beenden und alle deutschen
Soldaten aus Afghanistan und anderen Konfliktregionen
abzuziehen;
- den Abzug der auf deutschem Boden lagernden US-Atomwaffen
durchzusetzen und jede Form der atomaren Teilhabe Deutschlands
auszuschließen;
- die Beendigung der deutschen Unterstützung für den Krieg im
Irak und ein deutliches Nein zu einem Angriff auf den Iran:
- die Abrüstung der Bundeswehr, damit endlich Mittel frei
werden für Arbeit, Bildung, Kultur und Soziales.
Beschluss 1-5, 3. Bundeskongress der VVN-BdA, 25.05.08
FIR unterstützen - internationale
Arbeit verstärken
Antifaschismus war und ist internationalistische Arbeit. Die
Zusammenarbeit gegen Rassismus, Antisemitismus, Faschismus und Krieg
über Ländergrenzen hinweg ist eine der wichtigen Traditionen, die
das politische und moralische Gewicht der heutigen
antifaschistischen Arbeit ausmacht. Die Partner dieser
internationalen Zusammenarbeit sind die Verbände der ehemaligen
Kämpferinnen und Kämpfer gegen den Faschismus in der
Antihitlerkoalition, die Verfolgtenorganisationen und Strukturen
jüngerer Antifaschisten in allen Ländern.
Eine zentrale Rolle in diesem Wirken spielt die Internationale
Föderation der Widerstandskämpfer (FIR)-Bund der Antifaschisten,
die sich seit ihrem Kongress 2004 für Angehörige der jüngeren
Generationen geöffnet hat. Sie vereint als Dachorganisation in sich
über 50 Verbände aus über 20 Ländern Europas und Israels.
- Die VVN-BdA wird die FIR weiterhin aktiv personell,
organisatorisch, und finanziell unterstützen und intensiv dazu
beitragen, die Zukunftsfähigkeit der FIR sicher zu stellen.
- Initiativen und Aktivitäten der FIR, wie die geplante
internationale antifaschistische Kundgebung in Köln und die
Jahreskonferenz der FIR im Oktober 2008 in Berlin, werden wir
mit unseren Möglichkeiten unterstützen.
- Gleichzeitig nutzen wir stärker als bisher die Möglichkeiten
internationaler Zusammenarbeit für unsere Aktionsplanung.
- Auch die Landes- und Kreisvereinigungen werden von der
Bundesorganisation unterstützt, Formen gewachsener
internationaler Zusammenarbeit weiterhin auf ihrer Ebene zu
pflegen.
Beschluss 1-6, 3. Bundeskongress der VVN-BdA, 25.05.08
Entsetzen über Pogrome gegen Roma
in Italien
Die VVN-BdA ist entsetzt über die Pogrome gegen Roma in Italien.
Nach den uns zur Verfügung stehenden Informationen handelt es sich
um ein unerträgliches Zusammenspiel von Polizeieinsätzen gegen
angebliche "Illegale" und von rassistischer Hetze in den
Medien begleitete Ausschreitungen eines gewalttätigen Mobs.
Wir fordern von der italienischen Regierung:
- Sofortiger Stopp der Polizeiaktionen gegen die Roma
- Schutz der Roma vor der Gewalt des Mobs.
Wir fordern von den europäischen Institutionen dafür zu sorgen,
dass die Menschenrechte der Roma auch in Italien respektiert werden
Beschluss I-01, 3. Bundeskongress der VVN-BdA, 25.05.08
Regierung Südafrikas ist in der
Pflicht
Der Bundeskongress der VVN-BdA hat sich mit den Vorgängen in
Südafrika befasst und erklärt:
Eine Ursache der Gewalt ist mit Sicherheit in den unmenschlichen
Lebensbedingungen der Menschen in den Townships zu suchen, an denen
sich seit dem Ende der Apartheid nichts geändert hat. Elend gebiert
Elend.
Deshalb muss die Regierung die soziale Entwicklung auch dort
voranzutreiben, wo die ärmsten Opfer der Apartheid dringend darauf
warten.
Beschluss I-02, 3. Bundeskongress der VVN-BdA, 25.05.08
Solidarität mit den Flüchtlingen
in Katzhütte
Die VVN-BdA erklärt sich solidarisch mit den Bewohnern des
Asylbewerberlagers Katzhütte in Thüringen, die gegen die
menschenunwürdigen Bedingungen ihrer Unterbringung protestieren.
Wir unterstützen ihre Forderung, das Lager aufzulösen und den
Menschen angemessene Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Wir
verlangen die Einstellungen der Schikanen gegen die Bewohner und
insbesondere die Verhinderung der geplanten Abschiebung von Mohammed
Sbaih.
Die drohende Abschiebung kann nur als Strafmaßnahme gewertet
werden, um die anderen Protestierenden einzuschüchtern und einen
den Behörden unbequemen Flüchtlingssprecher mundtot zu machen.
Die VVN-BdA hat sich 1947 mit dem Ziel gegründet, in Erinnerung
an die Verbrechen des Faschismus "eine Welt des Friedens und
der Freiheit" aufzubauen. Dies bedeutet auch, sich gegen jede
Form von Rassismus zu stellen, gegen jede Ausgrenzung. Der Bau und
Betrieb von Isolationslagern wie in Katzhütte dienen der
systematischen Ausgrenzung von Menschen, denen das Recht auf Leben
und Bewegungsfreiheit abgesprochen wird. Auch das Recht auf
körperliche Unversehrtheit kann bei den maroden und verschimmelten
Baracken nicht garantiert werden.
Niemand verlässt sein Land ohne Grund. Niemand hat es verdient,
in dem Land, in dem er oder sie Hilfe sucht, wie ein Krimineller
behandelt zu werden.
Seit Monaten kämpfen die Bewohner des Asylbewerberlagers
Katzhütte um bessere Lebensbedingungen und Schließung des Lagers,
in dem unzumutbare Zustände herrschen.
Sie werden unterstützt von der Karawane für die Rechte der
Flüchtlinge und der Flüchtlingsgruppe THE VOICE REFUGEE FORUM, die
die Proteste mit organisieren.
Wir erklären uns solidarisch mit ihrem Kampf gegen einen
rassistischen Alltag, rassistische Gesetze und systematische
Schikanen durch Behörden, wie sie im Lager Katzhütte an der
Tagesordnung sind.
Die rassistischen Schikanen seitens der Betreiber des Lagers und
der Behörden müssen aufhören! Isolationslager schließen!
Für Bleiberecht der Flüchtlinge und menschenwürdige
Unterbringung!
Beschluss I-03, 3. Bundeskongress der VVN-BdA, 25.05.08
Einheitliche Beitragsordnung
Für die Mitgliedschaft in der VVN- Bund der Antifaschisten ist
ein Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Korperative
Mitgliedsorganisationen entrichten einen Jahresbeitrag von 60 €.
Natürliche Personen entrichten einen Monatsbeitrag gestaffelt nach
dem individuellen monatlichen Nettoeinkommen. Die Beitragserhebung
wird auf der Basis einer Selbsteinstufung vorgenommen. Eine höhere
Selbsteinstufung gegenüber dem Nettoeinkommen ist möglich. Es wird
eine Mindestbeitrag von 3,00 €/Monat erhoben. Beitragsbefreiungen
oder Herabstufungen beim Mindestbeitrag bei Härtefällen sind mit
Beschlussfassung auf den Landes- und regionalen Ebenen möglich,
dürfen aber die Länderabführungen an die Bundesvereinigung nicht
beeinträchtigen.
Staffelsätze:
monatliches Nettoeinkommen bis |
monatlicher Beitrag |
400,00 € |
3,00 € |
600,00 € |
5,00 € |
800,00 € |
7,00 € |
1.000,00 € |
9,00 € |
1.200,00 € |
11,00 € |
1.400,00 € |
13,00 € |
1.700,00 € |
16,00 € |
2.000,00 € |
19,00 € |
> 2.000,00 € |
1 %, mindestens 21,00 € |
Der Beitrag ist bis zum 31.12.des laufenden Kalenderjahres
fällig und kann monatlich, quartalsweise, halb- oder ganzjährig
entrichtet werden.
Beitragsverwendung:
Der VVN- Bund der Antifaschisten ist als Organisation Mitglied
der internationalen Förderation der Widerstandskämpfer (FIR). Der
Beitrag für die FIR ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Der
Mitgliedsbeitrag beinhaltet auch:
- Den kostenlosen Bezug der zweimonatlich erscheinenden
Zeitschrift "antifa" Zeitschrift für
antifaschistische Politik und Kultur
- Eine Länderabgabe an die Bundesvereinigung in Höhe von 1,00
€ pro Mitglied und Monat. Der Bundesausschuss der VVN-BdA kann
nach Vorberatungen mit den Landesvereinigungen Änderungen der
Abgabenhöhe beschließen.
- Eine Umlage an die Landesvereinigungen entsprechend deren
Beschlüsse.
Umsetzung der Beitragsordnung:
Diese Beitragsordnung soll bis zum 4. Bundeskongress der VVN-BdA
in allen Landesvereinigungen verwirklicht werden.
Beschluss 2-6, 3. Bundeskongresses, 25.05.08
Finanzordnung der Vereinigung der
Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und
Antifaschisten - VVN-BdA - Bundesvereinigung e.V.
1.Grundlagen der Finanzarbeit
Grundlagen der Finanzarbeit sind
- gesetzliche Bestimmungen laut Bürgerlichem Gesetzbuch BGB
- die Satzung der VVN-BdA Bundesvereinigung
- Beschlüsse des Bundeskongresses und des Bundesausschusses der
VVN-BdA
2. Grundsätze für die Finanzarbeit
- Die Finanzmittel der Vereinigung dürfen nur für
satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
- Der Einsatz der Mittel hat zweckgebunden und sparsam zu
erfolgen.
- Die Verwendung der Mittel erfolgt auf der Grundlage eines
Finanzplanes für ein oder mehrere Kalender-Geschäftsjahre. Das
Tätigen von Ausgaben außerhalb des Finanzplanes ist nur auf
Beschluss des Bundesausschusses statthaft.
- Der Bundesausschuss trägt die Verantwortung für die
Einhaltung und Verwirklichung der finanzrechtlichen
Bestimmungen, der Rechts- und Geschäftsführung der VVN-BdA
Bundesvereinigung als nichtwirtschaftlicher Verein (§ 21 BGB).
- Die Verantwortung auf dem Finanzgebiet (Einhaltung des
Finanzrahmens, Finanzplanung, Steuererklärung, Kontrolle und
Berichterstattung) trägt/tragen der/die Schatzmeister/innen. In
Abstimmung mit ihnen kann der/die Geschäftsführer/in
Absprachen mit dem Finanzamt, der Bank/Sparkasse, dem
Steuerbüro und anderen Geschäftspartnern tätigen.
3. Finanzplanung, Bewirtschaftung und Kassenführung
Finanzplanung
- Die Finanzplanung hat auf der Grundlage der Einnahmen und
Ausgaben zu erfolgen.
- Die Beratung und Bestätigung des Finanzberichtes und des
Finanzplanes erfolgt spätestens im März des neuen
Kalenderjahres in einer Sitzung des Bundesausschusses der
VVN-BdA.
- Die Aufstellung des Finanzplanes erfolgt durch den/die
Schatzmeister/innen in Absprache mit dem Bundessprecher/innenkreis
und einer durch den Bundesausschuss eingesetzten
Finanzkommission.
Bewirtschaftung der Mittel
- Mittel des Verbandes sind alle Bargeldbestände,
Kontoguthaben, Geräte und Ausstattungsgegenstände, die der
VVN-BdA Bundesvereinigung gehören.
- Einnahmen sind Beiträge der Landes- und
Mitgliedsvereinigungen, Spenden, Erlöse und externe
Zuwendungen.
- Die Beiträge der Landes- und Mitgliedsvereinigungen sind
jeweils am Ende des ersten Monats des folgenden Quartals
abzuführen. Die Höhe dieser Beträge wird vom Bundesausschuss
festgelegt. Die Jahresabrechnung dieser Beiträge mit Ausgleich
des Beitragskontos muss bis spätestens Ende des ersten Quartals
des Folgejahres erfolgen.
- Die Mittel der VVN-BdA Bundesvereinigung sind vollständig zu
erfassen.
- Fördermittel sind im Finanzplan aufzunehmen und getrennt
abzurechnen.
- Lohngelder und Sachkosten für ABM oder ähnliche Stellen sind
im Finanzplan aufzunehmen und getrennt abzurechnen.
- Spenden müssen als Einnahmen verbucht werden. Gegebenenfalls
beschließt der Bundesausschuss über deren Verwendung. Dies ist
durch Beschlussprotokoll nachzuweisen.
- Über Spendenaufrufe entscheidet der Bundesausschuss.
4. Rechnungslegung und Nachweisführung
Der Bundessprecher/innenkreis gewährleistet die ordnungsgemäße
Führung des Kassen- und Bankjournals und benennt dafür
Verantwortliche. Für die ordnungsgemäße Belegführung über
Einnahmen und Ausgaben des Vermögens (einschließlich Inventar) ist
der Nachweis zu erbringen, dass die Geschäftsführung der
Finanzordnung und der Satzung entsprechen.
Grundsätze der Führung des Kassen- und Bankjournals sind:
- wahre, vollständige und zeitnahe Aufzeichnungen
- ausreichende Erläuterungen zu den Einnahmen und Ausgaben
Kassenführung
- In der Bundesgeschäftsstelle ist in der Verantwortung des
Geschäftsführers/der Geschäftsführerin eine Kasse mit
Kassenbuch zu führen.
- Der Barbestand (Kassenlimit) für die Bundesgeschäftsstelle
sollte 1000 € nicht überschreiten.
- Die Aufbewahrung des Barbestandes hat in einer Kassette unter
Verschluss zu erfolgen
Nachweisführung
Zur ordnungsgemäßen Nachweisführung gehören:
- die Kassenbelege für den Zahlungsverkehr
- das Kassenjournal zur Erfassung der Ein- und Ausgänge
- die Kontoauszüge der kontoführenden Bank/en (Sparkasse/n)
5. Reise- und Fahrtkosten
Reisekostenerstattung
- Eine Reisekostenerstattung kann nur in Anspruch genommen
werden, wenn die Fahrten auf Beschluss des Bundesausschusses
oder des Bundessprecherinnenkreises erfolgen, bzw. zur
Erfüllung von Funktionen der VVN-BdA Bundesvereinigung
unerlässlich sind.
- Erstattungsfähig sind Fahrt- und Übernachtungskosten,
Konferenzgebühren.
Fahrtkosten
Die Fahrtkostenerstattung erfolgt ausschließlich anhand von
Originalbelegen (Fahrkarten etc.). Fahrten mit
Eisenbahngesellschaften erfolgen in der 2. Klasse und werden nur in
der Höhe der BahnCard-Preise oder ähnlicher Vergünstigungen
erstattet. Die Sparmöglichkeiten der Tarifregelungen der
Eisenbahngesellschaften sollen in größtmöglichem Umfang in
Anspruch genommen werden.
Die Bundessprecher/innen sowie der/die Geschäftsführer/in
erhalten die Kosten für eine BahnCard erstattet. Die Mitglieder des
Bundesausschusses können sich ihre BahnCard von ihrem
Landesverband/ihrer Mitgliedsorganisation erstatten lassen.
Fahrtkosten mit privatem PKW
Eine Benutzung des Privat-PKW für Fahrten in Ausübung einer
Funktion für die VVN-BdA erfolgt ausschließlich in
Eigenverantwortung des Nutzers. Die VVN-BdA Bundesvereinigung
übernimmt keine Kosten für Schäden jeglicher Art. Bei Benutzung
eines PKW wird eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,16 €.
gewährt, wenn eine Fahrt mit dem PKW unumgänglich ist
(Materialtransport/keine Erreichbarkeit mit öffentlichen
Verkehrsmitteln; Gebrechlichkeit) oder die Fahrtkosten dadurch
geringer ausfallen als bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Kosten für BA-Sitzungen
Fahrtkosten für die Teilnahme an Bundesausschuss-Sitzungen, die
40 € übersteigen, werden von der Bundesvereinigung übernommen.
Verpflegungs- und Übernachtungskosten sollten in der Regel von den
Landesvereinigungen/Mitgliedsorganisationen getragen werden. Für
die Mitglieder des Bundessprecher/innenkreises werden die Kosten in
voller Höhe übernommen.
Korporative Mitglieder
Mit den korporativen Mitgliedern sind jährlich Vereinbarungen
über Beiträge zur Deckung der anfallenden Kosten zu treffen.
6. Kontoeröffnung sowie Zeichnungs-, Anweisungs- und
Verfügungsberechtigte
Kontoeröffnung
Die VVN-BdA Bundesvereinigung führt ein oder mehrere
Vereinskonten, über das/die die Vereinsgeschäfte abgewickelt
werden. Kontoeröffnungen werden durch im Vereinsregister
eingetragene Vorstandsmitglieder vorgenommen.
Zeichnungs- und Anweisungsberechtigte
Die Anweisungsberechtigung zur Durchführung des Zahlungsverkehrs
in der VVN-BdA Bundesvereinigung legt der Bundessprecher/innenkreis
fest.
Verfügungsberechtigte
Für das Tätigen von Ausgaben, die nicht im Finanzplan
vorgesehen sind, sind verfügungsberechtigt
- der Geschäftsführer in Absprache mit dem/der
Schatzmeister/in über 600 €,
- der Bundessprecher/innenkreis über 1000 €
Über darüber hinausgehende Beträge muss der Bundesausschuss
beschließen.
7. Aufbewahrungsfrist
Die Aufbewahrungsfrist wird entsprechend der gesetzlichen
Bestimmungen geregelt.
8. Schlussbestimmungen
Die Finanzordnung tritt mit Wirkung ihres Beschlusses auf dem
Bundeskongress der VVN-BdA in Kraft. Sie hat Gültigkeit bis auf
Widerruf durch einen Bundeskongress oder einen Beschluss des
Bundesausschusses.
Beschlossen vom 3. Bundeskongress, 25.05.08
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