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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

11.05.08

EU-Vertrag und CDU-CSU-Sicherheitskonzept verändern das Land qualitativ 

Nun muß es heißen: Rettet die Demokratie

Von Ulrich Sander

In Demonstrationen gegen Kriege und gegen Nazis werden Transparente gezeigt "Stoppt die Nazis" und "Gegen Rüstung und Krieg". Hinzu gefügt werden muss schlicht dies: Hände weg von der Demokratie, schützt die Grundrechte, keine offenen und versteckten Änderungen des Grundgesetzes. Mit der Vorlage der sicherheitspolitischen Vorstöße der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der Annahme des EU-Vertrages durch den Bundestag ist der Kampf um die demokratischen Grundlagen dieses Landes entbrannt.

Was ist zu tun? Willy Brandt hat gesagt: Lasst uns mehr Demokratie wagen. Für uns heißt es: Lasst uns das Grundgesetz anwenden, das besagt: "Die zur ‚Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus' erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt." (Art. 139) Das heißt: Das Verbot des Nationalsozialismus ist Bestandteil des Grundgesetzes. Die Rechtsvorschriften von 1945 gegen den Militarismus stellen das Friedensgebot für Deutschland dar.

Wir erinnern an den 8. Mai, die 63. Wiederkehr des Tages der Befreiung von Krieg und Nationalsozialismus. Und das ist zugleich der 59. Jahrestag des Grundgesetzes, das am 8. Mai 1949 vom damaligen Parlamentarischen Rat beschlossen wurde. Der Auftrag des 8. Mai 1945 lautet "Nie wieder Krieg - nie wieder Faschismus". Der Auftrag des 8. Mai 1949 ebenfalls: "Dem Frieden der Welt zu dienen" (Präambel), "unverletzliche und unveräußerliche Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft" und die Unantastbarkeit der Würde des Menschen zu wahren (Artikel 1) und die Bundesrepublik Deutschland als "demokratischen und sozialen Bundesstaat" (Artikel 20) zu gestalten.

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Kürzlich hatte ich die Gelegenheit, in einer Veranstaltung der Konrad Adenauer Stiftung in Dortmund einem obersten Befehlshaber der Bundeswehr Fragen zu stellen. Mit dem Chef des Generalstabs zu sprechen, die Gelegenheit hat man nicht alle Tage. (Ach so, Generalstab darf man nicht sagen. Den Deutschen ist ein Generalstab seit Potsdam 1945 verboten. Und so heißt er jetzt Befehlshaber des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr mit Sitz in Potsdam.) Der Befehlshaber, zugleich zweithöchster General, heißt Karlheinz Viereck. Das ist der, der 2006 als Bundeswehrkommandeur im Kongo sagte: "Ich kann meinen Soldaten nur raten, beim Selbstschutz keinen Unterschied zu machen zwischen Kindersoldaten und normalen Soldaten." Als ich ihn sah, erschien er sehr viel weniger blutrünstig und kinderfeindlich. Nett sieht er aus und leise spricht er vom Krieg, der kein Krieg sei, sondern ein Einsatz-Mix aus Ökonomie, Politik und Militär, um z.B. in Afghanistan für die Durchsetzung "unserer" Werte zu sorgen.

Ich wies ihn darauf hin, dass kein Soldat einen gesetzwidrigen oder gar verfassungswidrigen Befehl befolgen oder erteilen darf, so steht es im Soldatengesetz, und ich fragte, auf welchen Artikel des Grundgesetzes er seine Tätigkeit begründe. Auf Artikel 26 doch wohl nicht, denn der verbiete die Vorbereitung und Führung eines Angriffskrieges - und die Bundeswehr führe solche Kriege. Auf Artikel 87 a doch wohl auch nicht, denn dort wird die Bundeswehr als eine Armee zur Verteidigung ausgewiesen, und die Behauptung, dass die Bundeswehr durchaus das Land, die Sicherheit, die Freiheit - was auch immer - am Hindukusch verteidige, ist nicht tragfähig, denn Artikel 115 a bindet die Bundeswehreinsätze an die Verteidigung des Landes, er spricht davon, dass Verteidigung stattfindet, wenn "das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird".

Die Einsätze der Bundeswehr widersprechen samt und sonders dem Grundgesetz. In Artikel 87a heißt es nämlich: "Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt." Und so redet sich der Generalleutnant damit heraus, dass er vom Bundestag seinen Auftrag erhält.

Fragt man nun die Bundestagsabgeordneten, wieso sie die Soldaten ohne Legitimation durch das Grundgesetz in den weltweiten Einsatz entsenden, so antworten sie, sie seien durch das Bundesverfassungsgericht dazu legitimiert worden.

Und dieses Bundesverfassungsgericht hat ganz schlicht verfassungswidrig gehandelt. Es hat im Juni 1994 "out of area"-Einsätze genehmigt, wenn diese in einem "System kollektiver Sicherheit" (Artikel 24) stattfinden. Damit sei die UNO gemeint, die das Mandat nach der UNO-Charta erteilen müsse. Doch diese Charta verbietet das Kriegführen der Deutschen und der Japaner. Und entgegen dieser Charta nahm Deutschland am Krieg gegen Jugoslawien und an Militäraktionen wie "Enduring Freedom" teil, ferner an NATO-Aktionen, die dem ursprünglichen NATO-Vertrag und dem Völkerrecht widersprechen.

Das Bundesverfassungsgericht hat also Handlungen legitimiert, die der UNO-Charta und dem Grundgesetz widersprechen. Es hat das Grundgesetz verändert - per Fehlinterpretation. Der frühere Verfassungsrichter Berthold Sommer hat zu den "out of area"-Einsätzen gesagt: Deutschland habe einen Zug in Fahrt gesetzt, ohne die grundgesetzlichen Schienen gelegt zu haben. So zitiert ihn die "Süddeutsche Zeitung" am 8. Mai 2008 und fügt hinzu: "Gleichwohl: der Zug ist bis zum Hindukusch gekommen."

Die Änderung des Grundgesetzes per Interpretation ist nicht statthaft, denn - so heißt es in Artikel 79 - "das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt". Der Wortlaut des Grundgesetzes sieht aber nicht vor, zum Beispiel Tausende Kilometer außerhalb unseres Kontinents auf Kinder zu schießen - oder Rohstoffe zu erobern und Handelswege freizuschießen.

Und so baut sich das ganze heutige deutsche Militärwesen auf Verfassungsbruch auf. Und da "die allgemeinen Regeln des Völkerrechts ... Bestandteil des Bundesrechtes" sind (Artikel 25), kommt auch noch der Bruch des Völkerrechts hinzu, denn die Kriege von 1999 (Kosovo) und seit 2001 (Enduring Freedom) verstoßen gegen die UNO-Charta, denn es lag kein UN-Mandat vor. Die UNO-Charta verbietet entsprechend Artikel 53 und 107 Deutschland das Kriegführen. Auch eine Rückkehr Deutschlands zum Nationalsozialismus ist verboten. Ich erinnere an den oben genannten Artikel 139 des Grundgesetzes.

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Auf der Grundlage dieses Verfassungsauftrages bilden Antifaschismus und Antimilitarismus grundsätzlich eine Einheit. Wir wissen, dass die Verfassungswirklichkeit anders aussieht. Was wir aber tun können, das ist die erforderliche enge Verbindung von Antimilitarismus/Antifaschismus mit der Friedensbewegung zu gewährleisten. Diese wurde durch das Handeln der SPD und der Grünen 1999 und durch die "neue Auschwitzlüge" der Fischer und Scharping zerstört. Wegen Auschwitz müssten wir nun Kriege führen, um ein neues Auschwitz zu verhindern. Doch Auschwitz wurde nur durch Krieg möglich und Kriege bringen Völkermord hervor - man denke nur an Hiroshima! - und verhindern ihn nicht.

Wir brauchen eine Friedensbewegung, die auch eine Demokratiebewegung ist, eine Bewegung gegen Ausgrenzungen, Abschiebungen und Verweigerung des Asylrechtes, gegen den Neonazismus. Dazu müsste an den Konsens von 1945 wieder angeknüpft werden, der besagt: "Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel." (Schwur von Buchenwald) Das bedeutet vor allem: Die Einhaltung der UNO-Charta und des Völkerrechts.

In Potsdam wurde den Deutschen jede nazistische und militaristische Betätigung und Propaganda verboten. Und es gilt das Grundgesetz, dessen Grundrechtekatalog und dessen antimilitaristische und demokratische Bestandteile wir verteidigen.

Das Grundgesetz sollten wir wieder lesen lernen. Wir sollten uns ganz schlicht auf den Text besinnen. Was bedeutet z.B. Artikel 139? Der ist ganz eindeutig, aber er wurde durch rechtskonservative Staatsrechtler einfach in sein Gegenteil verdreht.

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Da Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit immer mehr auseinanderdriften - und zwar in einem Maße, das irgendwann nicht mehr zu übertünchen ist - passiert nun etwas ganz Trickreiches: Der Europäische Gerichtshof tritt künftig an die Stelle des Bundesverfassungsgerichts - und lässt das Grundgesetz ganz beiseite. An seine Stelle tritt der neue EU-Vertrag. In Fragen der Grundrechte wird er zuständig und in Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik wird weder Bundestag, noch Bundesverfassungsgericht zuständig sein. Der EU-Vertrag bestimmt, dass der EU-Rat Kriege beschließen kann - er kann Battle Groups in alle Welt entsenden - und kein EU-Parlament und kein Deutscher Bundestag können dagegen etwas unternehmen. Auch das EU-Militärbudget wird nicht vom EU-Parlament beschlossen, sondern von den Regierungen.

Das Bundesverfassungsgericht - das soll nicht verkannt werden, wenn auch stets Hintertüren offen blieben - hat sich in Grundrechtefragen sehr oft im Sinne der Bürger und nicht der rechten Staatsraison z.B. eines Herrn Schäuble festgelegt. In Fragen des Kriegsrechts jedoch entscheidet es stets grundsätzlich NATO-konform und militärtreu, - und somit eben verfassungswidrig. Dieses Gericht wird im übrigen bald weitestgehend ausgedient haben, wenn es nach der EU geht. Da sich das Verhalten des BVerfG in auswärtigen und militärpolitischen Fragen ändern könnte, wird es seine diesbezügliche Zuständigkeit verlieren, und die "Politik" wird sich nicht dagegen wehren. Künftig werden deutsche richterliche und gesetzgeberische Instanzen gar nicht mehr in Fragen von Krieg und Frieden befasst werden: Der EU-Rat entscheidet - und welches Parlament und welche Richter wollen dann den "Freunden" in der NATO oder EU in den Rücken fallen, die bereits Truppen stellen? Es gilt das, was der EU-Rat beschließt, das heißt, was die Regierungschefs wollen. Und da hilft auch das Urteil aus Karlsruhe vom 7. Mai 2008 nicht viel, das dem Bundestag den Vorrang gibt, vor der Regierung über den Bundeswehreinsatz zu entscheiden. 2007 hat das Verfassungsgericht der Regierung erlaubt, den NATO-Vertrag zu verändern und nach einem geänderten NATO-Vertrag zu handeln, also Soldaten zu entsenden. Da kann sich der Bundestag doch nur fügen. Heribert Prantl schreibt dann auch zutreffend in der "Süddeutschen" "Es wäre wohl besser gewesen, das Verfassungsgericht hätte dem Parlament die Entscheidungskompetenz für das Grundsätzliche gegeben. (...) So aber erweist sich das Karlsruher Urteil (vom 7. Mai 2008) eher als Trostpflaster für das Parlament."

Wenden wir uns der Grenzsicherung zu. Die ist nach dem Schengener Vertrag nicht mehr gegeben innerhalb des EU-Raumes. Aber an den EU-Grenzen, da wird mittels der EU-Einrichtung FRONTEX permanent Krieg geführt. 6 000 Afrikaner, junge Frauen, junge Männer, Kinder sind allein im vergangenen Jahr bei dem Versuch ertrunken, europäisches Festland zu erreichen. Lothar Bisky sprach es im Bundestag aus: "Es ist zynisch, die Heimat dieser Menschen mit Waren zu überfluten, ihre Sehnsucht nach einer Perspektive aber im Mittelmeer zu ertränken. Ich will deutlich sagen: FRONTEX ist eine humanitäre Katastrophe."

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Schließlich möchte ich zum Bereich der Inneren Sicherheit kommen. Dazu gibt es ja nun eine heftige Diskussion. Die CDU möchte einen "nationalen Sicherheitsrat" schaffen, der die Aktionen zur inneren und äußeren Sicherheit im Bundeskanzleramt koordiniert. Man kann sagen: Das Sterbeglöcklein des Grundgesetzes wird geläutet. Dass nun auch der Einsatz der Bundeswehr im Innern vorgesehen wird, löst den Protest der SPD und der Grünen aus. Dieser Protest kommt aber zu spät. Wer hat denn die letzten Verteidigungspolitischen Richtlinien der Bundeswehr abgesegnet, wenn nicht SPD und Grüne? Darin werden doch die Einsätze im Innern programmiert. Und in Heiligendamm 2007 wurden sie exekutiert. Über eine Million Bundeswehrreservisten stehen nach dem Reservistengesetz von SPD/Grün aus dem Februar 2005 zusätzlich bereit, um in den inneren wie äußeren Einsatz zu gehen.

Die Kriege im Innern wie im Äußeren - sie gehen einher mit dem Verlust der Bürgerrechte, der Demokratie. Die Kampfmöglichkeiten der Arbeiterbewegung, der Gewerkschaften, sie werden rapide eingeschränkt. Wie soll ein Warnstreik durchgeführt werden, wenn das bayerische Versammlungsrecht gilt? Wie soll die freie Meinungsäußerung möglich sein, wenn wir durch Onlinedurchsuchungen überwacht werden? Wie sollen wir noch frei leben können, wenn wir mit Hartz IV in gezwungene Arbeiten gepresst, die Jugend per Arbeitsagentur zur Bundeswehr genötigt werden kann.

Tag für Tag erleben wir nicht nur Naziattacken auf die Demokratie, sondern auch die Attacken der sog. Mitte auf die Verfassung. Die Kriegstreiberei der Militaristen und der Rüstungsindustrie, die Schaffung der Zivil Militärischen Zusammenarbeit Inneres, die sämtliche sogenannten Sicherheitsorgane - von Geheimdiensten über Polizei und Staatsanwaltschaften bis zur Bundeswehr - zusammenfasst, stellen eine große Bedrohung für unsere Freiheit dar. Es wurde ja 1990 vergessen, neben dem einen Geheimdienst Ost, der Stasi, auch den Verfassungsschutz und den BND im Westen aufzulösen.

Das Zukunftsmodell des Neoliberalismus ist antidemokratisch. Aber es wird weniger der Faschismus sein als vielmehr der Autoritarismus (so Ralph Dahrendorf), der es prägt - und zwar mit starken faschistischen Einschlägen, so meine ich.

Davon ist auch der Plan für einen "Nationalen Sicherheitsrat" gekennzeichnet, den die CDU/CSU auf den Weg gebracht hat. Er lehnt sich an das entsprechende Konzept der USA an. Das Gewaltkonzept des "Krieges gegen den Terror" und die damit zusammenhängende Militärdoktrin richten sich keineswegs nur gegen auswärtige Feinde. Nach dem Homeland Security Council der USA fallen unter die Kategorien des "inneren Verschwörers": "Ausländische islamische Terroristen", "einheimische radikale Gruppen", von "Schurkenstaaten und instabilen Ländern unterstützte Gegner", "unzufriedene Arbeitnehmer" (Michel Chossudovsky, Freitag 31.3.2006). Was hier an inneren Feinden der USA aufgezählt wurde, fand sich auch bald in unserem Lande wieder. Der autoritäre militärorientierte Staat ist die Kehrseite der neoliberalen globalen Unterdrückung.

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Schon vor zehn Jahren hat Ralf Dahrendorf prognostiziert, ein Jahrhundert des Autoritarismus sei "keineswegs die unwahrscheinlichste Prognose für das 21. Jahrhundert". Die "Zeit", die sich als Blatt der liberalen Intelligenz sieht, konstatiert: "Anlässe oder Vorwände für staatsbürgerliches Mißvergnügen gibt es genug: Globalisierung, Reformdruck, Sparzwänge, Zuwanderung, neue soziale Ungleichheiten, ethnische Spannungen, Sicherheitsdefizite, Zukunftsängste der Mittelschichten, Hoffnungslosigkeit der Unterschichten, und das alles in einem einzigen historischen Augenblick." Historisch betrachtet sei heute nun der "populistische Moment" da, das Abschaffen von Demokratie zugunsten eines rechten Führungsstaates. (Die Zeit, 18.1.2007) Was der "Zeit"-Autor "Anlässe oder Vorwände für staatsbürgerliches Missvergnügen" nennt, sind in Wahrheit tiefgreifende gesellschaftliche Umbrüche, welche die ökonomische Basis und das soziale Selbstverständnis von Mittelschichten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auflösen. Eine neue empirische Untersuchung der Friedrich-Ebert-Stiftung stellt fest: "Insgesamt ist die Grundstimmung ... derzeit vor allem durch Unsicherheit, Ängste und Zukunftssorgen gekennzeichnet, und es besteht eine große Sensibilität gegenüber der Undurchlässigkeit der Gesellschaft. Gerade die unteren sozialen Schichten rechnen sich kaum noch Aufstiegschancen aus ... Die Politik wird alles in allem miserabel beurteilt."

Wie soll die "Politik", das heißt die Instrumente des Staates, sich gegen eine solche Mehrheitsmeinung durchsetzen - wenn nicht autoritär?

Eine solche Entwicklung zum autoritären Staat, wie wir sie jetzt erleben, sie dient auch dem Neofaschismus. Und er bekommt beste Perspektiven: Die Dateien, die heute über uns angelegt werden, bieten den Faschisten, wenn sie mehr oder gar ganze Macht bekommen, beste Möglichkeiten, diktatorisch zu herrschen.

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Und so komme ich wiederum zu dem Schluss, dass sich Bewegungen gegen den Krieg, für Demokratie, für soziale Gerechtigkeit, gegen Nazis eng verbinden müssen. Ich komme ferner zu dem Ergebnis, dass es keinen Fortschritt gibt, ohne dass wir zum antifaschistischen und antimilitaristischen Auftrag des Grundgesetzes zurückkehren.

Auf dieser Grundlage beinhaltet der Antifaschismus auch ein - wie man heute so sagt - konstruktives positives Projekt. Ein antifaschistischer Entwurf für die Zukunft muss anknüpfen an das antifaschistische Vermächtnis des Widerstandes sowie der Männer und Frauen der ersten Stunde. Bei Gründung der VVN waren sie sich einig:

Sie haben damals die "vier Ds" zu ihrem Sofortprogramm gemacht, und daran wollen wir anknüpfen: Sie forderten

Denazifizierung, Verbot der Naziparteien und -organisationen für alle Zeit.

Demilitarisierung, das heißt Abrüstung, Frieden. Ein Deutschland ohne Militarismus, dem das Kriegführen laut UNO-Charta verboten ist. Wer immer meint, nach Artikel 7 der UNO-Charta militärisch handeln zu müssen, dem sagen wir: den Deutschen ist dies nach der UNO-Charta untersagt.

Demonopolisierung - also Entmachtung und Vergesellschaften des großen ökonomischen Eigentums, das heute immer mehr den sozialen und demokratischen Rechtsstaat gefährdet - und gestern den Faschismus förderte und an ihm verdiente. Daher schlagen wir vor, endlich - analog zur Ausstellung "Verbrechen der Wehrmacht" - die Ausstellung "Verbrechen der Wirtschaft 1933 - 1945" zu schaffen;

und schließlich

die Demokratisierung der Gesellschaft. Heute geht es gegen den Autoritarismus des Neoliberalismus, gegen das CDU/CSU-Sicherheitskonzept, gegen den verfassungswidrigen Umbau des Landes.

Für diese vier Ds stand auch die Gewerkschaftsbewegung. Und dafür stehen wir heute und in Zukunft.

Ich habe mit obigem Text versucht, das neue Karlsruher Urteil und das CDU/CSU-Sicherheitskonzept in einen größeren Rahmen zu stellen und ein Plädoyer für den Kampf um Demokratie zu verfassen.

Ich bitte um Meinungsäußerungen - und auch um Veröffentlichung des Textes. Er hat eine Vorgeschichte: In Karlsruhe hatte ich einen Vortrag im Rahmen einer "Europawoche" zu halten, das Thema war "Für ein Europa der Résistance" und Veranstalter die VVN-BdA. Vortrag und Veranstalter wurden von der Stadt jedoch wieder aus dem Programm gestrichen - auf Grund von Verfassungsschutzhinweisen, vermute ich. So machte die VVN eine Versammlung gegen ein NPD-Zentrum aus dem Termin - und ich brauchte kurzfristig ein ganz neues Manuskript. Den ursprünglichen Vortrag habe ich nun aktualisiert und Medien angeboten. Siehe oben.

Der Text (unten) ist jener, den ich mit Hilfe von Alice Czyborra kurzfristig verfasste und den ich dann in Karlsruhe-Durlach auf der u.a. von der VVN-BdA einberufenen Bürgerversammlung vortrug. 150 Leute waren da. Eine gute Veranstaltung.

Rede gegen ein neues Sturmlokal einer neuen SA

Wir befinden uns am Vorabend des 8. Mai, der 63. Wiederkehr des Tages der Befreiung von Krieg und Nationalsozialismus. Und das ist zugleich der 59. Jahrestag des Grundgesetzes, das am 8. Mai 1949 vom damaligen Parlamentarischen Rat beschlossen wurde.

Den Auftrag des 8. Mai 1945 "Nie wieder Krieg - nie wieder Faschismus" nehmen wir ernst. Den Auftrag des 8. Mai 1949 ebenfalls: "Dem Frieden der Welt zu dienen" (Präambel)

Das heutige strategische Konzept der NPD und anderer Nazis lautet: "Kampf um die Straße, Kampf um die Parlamente und Kampf um die Köpfe". Das hat sein historisches Vorbild in der Strategie der NSDAP Anfang der 30er Jahre des vorigen Jahrhunderts. Der Kampf um die Straße wurde mit dem Terror der SA und nach der Machtübertragung an Hitler mit Hilfe des staatlichen Repressionsapparats durchgesetzt. Den Kampf um die Parlamente entschied man durch die Verhaftung gewählter Abgeordneter der Arbeiterparteien, durch das Ermächtigungsgesetz vom März 1933 und durch die erzwungene Gleichschaltung und Auflösung der bürgerlichen Parteien bis zum Sommer 1933. Für den Kampf um die Köpfe waren andere Maßnahmen notwendig: Bücherverbrennung, Gleichschaltung der Medien, Berufsverbote.

Das Geschehen von vor 75 mahnt uns: Nie wieder ein 1933 zuzulassen.

Ich spreche im Namen der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten.

Als sie hörte, dass ich heute hier sprechen würde, gab mir Alice Czyborra, die Tochter von Peter Gingold, diesen Text mit auf den Weg. Ich darf ihn verlesen:

"Ich schreibe als Angehörige einer jüdischen Familie, die 1933 in die Emigration ging. Wir Kinder meiner Familie konnten der Deportation entgehen, da mutige französische Menschen uns bis zur Befreiung Frankreichs vom deutschen Faschismus versteckt hielten.

Seit 30 Jahren wohne ich in Essen-Steele. Ein Steinwurf entfernt vom Steeler S-Bahnhof, einem Treffpunkt von Neonazis, stand am Isinger Tor die Synagoge. In der Reichspogromnacht am 09. November 1938 wurde sie von Nazihorden niedergebrannt. Wenige Schritte vom S-Bahnhof entfernt in die andere Richtung war das Sammellager Holbeckshof. Von dort aus wurden 1942 über 350 Essener jüdische Bürger in die Vernichtungslager abtransportiert. Mehr als 1200 Juden aus Essen wurden in die Todeslager deportiert. Zuerst brannten die Synagogen, dann die Menschen.

Sie sind heute zusammengekommen, um nicht zuzulassen, dass 70 Jahre danach Neonazis diesen Ort zu ihrem Treffpunkt machen. Sie sollten nicht zulassen dass sie durch Ihre Stadt marschieren oder auch anderswo, dass sie rassistische, volksverhetzende Parolen skandieren. Wenn wir uns im Ruhrgebiet treffen, kann es vorkommen, dass eine Gruppe von Neonazis sich in SA-Manier vor dem Haus mit Baseballschlägern postiert. In Dortmund gibt es bereits Gegenden, die von den Nazis zu No Go Aereas gemacht wurden. Rund 75 Nazis können sich dort in kurzer Zeit versammeln, um Lokale mit Andersdenkenden und Andersaussehenden anzugreifen. Sie starten aus Nazi-Fan-Läden, die sie als Sturmlokale nutzen, so wie Sie in Durlach nun eines bekommen sollen. Lassen Sie nicht zu, dass Sie bei sich ein solches Sturmlokal bekommen!

Im Ruhrgebiet haben bisweilen Behörden versucht, die Naziaufmärsche zu verbieten. Aber Urteile von hier aus Karlsruhe haben den Nazis immer wieder recht gegeben. Man hat deren Treiben zur Äußerung von missliebigen Meinungen verniedlicht.

Aber der Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.

Wir werden uns niemals damit abfinden, dass das Bundesverfassungsgericht als letzte Instanz immer wieder Aufmärsche von NPD und anderen rechtsradikalen Organisationen zulässt, sie polizeilich schützen läßt. So auch einen erklärt antisemitischer Aufmarsch im Jahre 2004 in Bochum gegen den Bau einer Synagoge.

Die historische Antwort des Grundgesetzes auf die Zeit der Barbarei in unserem Land, hat das Oberverwaltungsgericht Münster gegeben. Da heißt es: Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit sind mit grundgesetzlichen Wertvorstellungen unvereinbar. Sie lassen sich nicht als "politisch unerwünscht" oder "missliebig" bagatellisieren und wie jede andere Ausübung eines für die Demokratie konstituierenden Freiheitsrechts einstufen.

Das Problem ist ja nicht allein, dass es Neonazis gibt. Das Problem ist, dass sie einen Nährboden finden in unserem Land. In unserer unsäglichen Geschichte waren es die Juden, die an allem Schuld hatten, an der Krise, an der Arbeitslosigkeit, an der Armut. Dann haben 12 Millionen Hitler gewählt, dann kamen die Rassengesetze. Dann kam der Krieg der Nazis. Und dann die Todesfabriken von Maidanek, Treblinka, Auschwitz.

Wir leben in einer Zeit, in der Arbeitslosigkeit und Existenzängste zunehmen, in der wir härteste Einschnitte in der sozialen Gesetzgebung der Bundesrepublik erfahren. Sie treiben mehr und mehr Menschen in die Armut. Wir erleben Jugendliche, die nach ich weiß nicht wie vielen Absagen auf Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz für sich keine Zukunft sehen.

Über viele Jahre lenken in verantwortungsloser Weise führende Politiker von den eigentlichen Ursachen ab. Ich denke an die Asyldebatte, an Sprüche wie Ausländer, die uns nützen und solche, die uns benützen, an Roland Koch, der in Hessen mit seiner Kampagne gegen den Doppelpass die Wahl gewann und es mit einer neuen Kampagne gegen Ausländer erneut versuchte - und als man ihn abwählte, konnte er nach einer Medienkampagne gegen Linke dennoch im Amt bleiben. In dem Buch "Megagroße Anfrage", ein Projekt der Essener Erich-Kästner Gesamtschule von 1998, kann man die Antwort des damaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Heinrich Lummer nachlesen. Er schrieb einer 11jährigen Schülerin afghanischer Herkunft: "Ich bin der festen Überzeugung, dass wir in Deutschland inzwischen zu viele Ausländer haben." Und weiter: "Am liebsten sind mir die Ausländer natürlich, wenn sie im Ausland - sprich in ihrer Heimat sind."

Wir brauchen uns dann nicht über Stimmengewinne rechtsradikaler Parteien zu wundern. Mehr noch, mit solchen Aussagen betreiben Politiker geistige Brandstiftung. Sie ermutigen Rechtsradikale, Gewalt auszuüben, regelrechte Jagd auf Andersaussehende, politisch Andersdenkende zu machen. Nicht nur im Osten, sondern auch im Westen. Ich erinnere an Rostock-Lichtenhagen, Solingen, Mölln. Über 120 Menschen wurden seit Anfang der 90er Jahre in der Bundesrepublik durch Neonazis ermordet.

Weder tolerieren noch totschweigen dürfen wir neonazistische Aktionen. Niemals vergessen wir, dass es ein Auschwitz gegeben hat. Wir vergessen nicht, wie es dazu kommen konnte. Deshalb sind Sie hier, deshalb stellen wir uns den Neonazis entgegen. Keinen Fußbreit Boden den Faschisten!"

Ich möchte diesen Worten von Alice, der Tochter von Peter Gingold zunächst nur dies hinzufügen: 

Die NPD und andere Neonazis wollen hier ein Sturmlokal für eine SA-ähnliche Truppe schaffen. Wer sich auch nur annähernd informiert hat, was das bedeutet, der muss alarmiert sein. Aus einem dichten Netz von Sturmlokalen heraus haben die Faschisten vor ihrer "Machtergreifung" den Terror gegen die Demokraten organisiert und betrieben. Lassen wir das nie wieder zu. 

Glauben wir nicht der Demagogie der NPD. 

Ist die NPD für den Frieden? Nein, sie ist nur gegen Kriege an der Seite des "jüdischen" Weltfeindes USA. Sie demonstriert bei uns im Ruhrgebiet unter der Losung "Nie wieder Krieg - nach unserem Sieg." Der Sieg, das sei die Errichtung des "nationalen Sozialismus" in der ganzen Welt, mit Ausnahme im "gelobten" und "auserwählten" Land, dessen Bewohner seien dann alle im Himmel. Auch den Polen und Tschechen wie auch Russen gönnt die NPD keinen Frieden, sie beansprucht Gebiete dieser Völker.

Ist die NPD für soziale Gerechtigkeit? Nein, sie ist rassistisch; Ausländer raus! ruft sie, um damit angeblich alle sozialen Probleme lösen zu können.

Ist die NPD gegen den Kapitalismus? Nein, sie hat die Losung "Volksgemeinschaft statt Klassenkampf". Mit dem deutschen Kapital bildet sie völkische Bündnisse, für das Ringen der kleinen Leute gegen die großen deutschen Profiteure, für ihr Recht hat sie nichts übrig.

Was es bedeutet, wieder eine entfesselte SA zu haben, erlebten wir am 1. Mai 2008 in Hamburg. Wir kannten das vorher seit dem 2. Mai 1933. Die Nazis haben am 2. Mai 1933, einen Tag nachdem auch die ADGB-Führung den "nationalen" Maifeiertag Hitlers unterstützt hatte, überall die Gewerkschaftshäuser gestürmt. Beim Sturm auf das Gewerkschaftshaus in Duisburg wurden die Gewerkschaftsfunktionäre Julius Birk, Emil Rentmeister, Michael Rodenstock und Johann Schlösser von der SA erschlagen. Auf einer Gedenkveranstaltung im Dokumentationszentrum der VVN-BdA sagte der DGB-Regionsvorsitzende Rainer Bischoff, das Zurückweichen der ADGB-Führung vor den Nazis unter dem Motto "Wir erhalten unsere Organisation, denn die Nazis werden bald abgewirtschaftet haben", das habe diese nur noch bestärkt in ihrem Terror gegen die Arbeiter und ihre Organisationen. Für heute gelte es, so Bischoff, die Lehren zu ziehen: Wir dürfen den Nazis keinen Fußbreit Boden gewähren.

In Hamburg hatte der DGB an diesem 1.Mai kampflos den Nazis seine traditionelle Route der Maidemonstration überlassen. Und so kam es, dass die Neonazischläger am 1. Mai 2008 in Hamburg den Versuch wagen konnten, das mörderische Geschehen des 2. Mai 1933 zu kopieren. Es hätte Tote geben können, kommentierte die Polizei der Hansestadt die ungeheuerliche Aggression, die sich in dem Vorgehen der heutigen NPD-SA gegen die Antifaschisten zeigte, die sich ihnen in den Weg gestellt hatten.

Der Hamburger Schauspieler und Verdi-Gewerkschafer Rolf Becker hatte gewarnt: "Wir dürfen die Fehler von 1933 nicht wiederholen. Wenn die Rechtsextremisten am 1. Mai aufmarschieren, knüpfen sie an das Konzept ihrer faschistischen Vordenker von 1933 an: Gewerkschaftliche Themen besetzen und gewerkschaftliche Passivität nutzen, um Mitglieder zu vereinnahmen und Massenanhang zu gewinnen."

Doch wie handelt "die Politik"? Die Schlussfolgerung der CDU-Politiker von Thüringen, die ausgerechnet am 8. Mai, Tag der Befreiung, einen rechtsextremistischen Publizisten zum Kultusminister und damit übrigens zum obersten Chef der Gedenkstätte Buchenwald machen wollten - um die Rechten politisch einzubinden und damit wirkungslos zu machen, wie es so schön heißt -, die können nur als unfassbare Provokation empfunden werden. Nicht besser die Idee der Sicherheitspolitiker der Union, die NPD zwar legal zu lassen, denn man müsse sich ja mit ihr "politisch" auseinandersetzen, den "Extremisten" insgesamt aber finanzielle Förderungswürdigkeit nach dem Steuergesetz streitig zu machen und ihnen - wie in Bayern - mit einem neuen Versammlungsgesetz die freie Meinungsäußerung zu erschweren. Derartiges zielt gegen die den organisierten Antifaschismus und gegen linke Organisationen. Den Nazis aber kommt solch ein "Sicherheitskonzept" sehr zu pass.

Gewerkschafter und andere Antifaschisten in Bayern haben deshalb an diesem 1. Mai den Entwurf des neuen Versammlungsgesetzes, das nach der Föderalismusreform nun in allen Bundesländern möglich wird, entschieden zurückgewiesen. Es richtet sich mit seinen Anmelderegelungen gegen jede spontane gewerkschaftliche Regung, gegen Warnstreiks, gegen Versammlungen ohne Zensur und Polizeiaufsicht.

Es zeigt sich, dass dem "Stoppt die Nazis" hinzugefügt werden muß: Hände weg von der Demokratie, schützt die Grundrechte.

Was ist zu tun? Willy Brandt hat gesagt: Lasst uns mehr Demokratie wagen. Für uns heißt es: Lasst uns das Grundgesetz anwenden, das besagt: "Die zur ‚Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus' erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt." (Art. 139) Das heißt: Das Verbot des Nationalsozialismus ist Bestandteil des Grundgesetzes.

Die Schaffung neuer SA-Sturmlokale ist nicht hinnehmbar, ist verfassungswidrig. Die jungen Menschen, die sich den Nazis entgegenstellen - sie verdienen unsere Unterstützung. Wir bitten Sie hier in Karlsruhe: Lassen Sie keinen Nazistützpunkt in Ihrer Stadt zu. Treten Sie ein für das Verbot der NPD. Aus Karlsruhe müssen endlich die richtigen Signale kommen - gegen die Nazis und nicht länger für ihre Verharmlosung.