15.04.08
Die Ausnahmen für die NS-Verbrecher
Eine Untersuchung von Günter
Wallraff
Dokumentiert aus: Die Tat, Nr. 44
vom 4. November 1967, Seite 16
Wer in der Bundesrepublik zu hohen Haftstrafen verurteilt wird,
muß damit rechnen, daß er mindestens zwei Drittel der Zeit
abzusitzen hat. Das gilt für alle Rechtsbrecher, sowohl für Diebe
und Erpresser als auch für Totschläger und Mörder, denn vor dem
Gesetz sind alle gleich. Wer aber in der Bundesrepublik, wegen in
der NS-Zeit begangener Verbrechen verurteilt wird, kann sicher sein,
daß für ihn die normale Strafpraxis nicht gilt. Meist ist er schon
nach kürzester Zeit wieder in Freiheit. Dafür stehen 17 Beispiele.
Ein Lebenslänglicher
wunderte sich
Günter Wallraff sprach mit
einem geachteten Mann
Ferdinand G., der nach der Dokumentation des
Bundesjustizministeriums "KZ-Morde im Lager
Bornhagen" begangen hat und "an
Massenvernichtungsaktionen gegen jüdische Häftlinge
beteiligt" war, wofür er zu lebenslänglich Zuchthaus
verurteilt, worden ist, lebt heute, in einem kleinen Ort in
der Nähe von Mannheim. Ich besuchte ihn.
Das Haus von G. liegt an der Hauptstraße des Dorfes.
Umgeben von einem gepflegten Garten. Eine jüngere Frau
öffnet die Tür. "Sie kommen wegen der Versicherung?
Einen Augenblick, ich rufe meinen Vater." Ein alter
Mann erscheint auf dem Treppenabsatz des 1. Stocks und
blickt zu mir herab. "Ich komme nicht wegen der
Versicherung", sage ich, "kann ich Sie einmal kurz
sprechen?"
"In welcher Angelegenheit?", fragt er.
"Es ist wegen damals", sage ich, "ich
möchte gern aus Ihrer Sicht etwas darüber erfahren."
Die junge Frau ist erschrocken. Ich nenne meinen Namen und
stelle mich als Journalist vor.
Herr G. zeigt zur Tür: "Was wollen Sie von mir? Wie
sind Sie an meine Adresse gekommen? Was rühren Sie an Dinge
die längst vergessen sind? Lassen Sie mir gefälligst meine
Ruhe." Er geht zum Fenster.
"Machen Sie es kurz", sagt er, "was wollen
Sie von mir wissen? Ich habe nichts zu verbergen."
Er zündet sich eine Zigarre an, sieht zum Fenster
hinaus, während ich Fragen stelle.
Er bekommt seine Rente. Es geht ihm nicht schlecht. Er
geht viel spazieren. Die Gegend hier hat ihren
landschaftlichen Reiz. Er hat seine Bekannten im Dorf. Er
geht auch gelegentlich zum Stammtisch. Er ist angesehen, in
seinem Bekanntenkreis. "Die Sache damals? Ob die davon
wissen? Ich will Ihnen sagen, das weiß ich nicht und ist
mir auch egal. Und wenn sie es wissen, dann kümmern sie
sich jedenfalls nicht drum."
Vorzeitige Entlassung
"Da sind die Herren vom Ministerium gekommen, der
Staatsanwalt und noch einer von der Zuchthausverwaltung
Hohenasperg. Die Leute haben gesagt, es ist genug, Sie
können sich fertig machen, Sie sind entlassen. Da bin ich
Knall und Fall innerhalb einer Stunde entlassen worden. Als
Lebenslänglicher, ohne daß die Strafe vorher herabgesetzt
worden wäre. Und dann ist mir noch gesagt worden von den
feinen Herren: Wir raten Ihnen, unternehmen Sie nichts mehr
gegen den Prozeß. Mein Anwalt aus München, der im
Nürnberger Prozeß auch Verteidiger war, und später den
Krupp auch vertreten hat, hat mir dasselbe gesagt...
Ich meine, ich trag' keinem Menschen was nach. Ich sag'
mir, ich habe fast 10 Jahre gebüßt. Ich weiß nicht, für
was, weiß auch nicht, warum, ich kümmere mich auch nicht
drum... Ich weiß überhaupt nicht, wie ich, in die Sache
hineingeschlittert bin."
Der "Vater der
Juden"
"Die Juden haben gegen mich ausgesagt. Mit meinem
Prozeß kann ich es mir nur so erklären, daß die Zeugen
das nachher so gedreht haben, um da Geld 'rauszuschlagen.
Ich hatte, mit den Sachen im Lager nichts zu tun. Ich war im
Landratsamt und für die Betreuung der Juden zuständig.
Seinerzeit ist die SS gekommen, damit hatte ich nichts zu
tun."
Sie waren aber der Verwalter? "Ich hab' nur die
Sache insofern unter mir gehabt, die Leute brauchten
Lebensmittel. Die Juden waren überhaupt nicht bewacht, die
haben sich selbst bewacht. Ich bin nur 'rausgekommen ins
Lager wegen der Lebensmittel. Da war seinerzeit mal 'ne
Misere gewesen. Da war kein Mehl da. Da bin ich hingegangen
und hab' ihnen Mehl besorgt. Erst als später, nach dem
Zusammenbruch, das Lager aufgelöst wurde, stellte ich fest,
daß 'ne ganze Menge Leute fehlten... Ich bin so weit, daß
ich mir sage, ich habe keinem Menschen was angetan, da ist
die Sache erledigt ... ich bin zufrieden. Daß meine Nerven
natürlich nicht mehr das sind, was sie waren, ist klar...
Ich war lediglich in der Partei, war Ehrenzeichenträger.
Ich weiß nur das eine, ich habe viel Gutes für die Juden
getan. Vor Gericht haben die ehemaligen Kollegen vom
Landratsamt auch ausgesagt, ich wär' der Vater der Juden
gewesen."
Warum hat keiner der Juden für Sie ausgesagt?
"Ach wo. Was weiß ich. Ich hab' einem mal auf die
Ohren gehauen. Wenn ich ihn angezeigt hätte, wär' er
erschossen worden."
Was hatte er gemacht?
"Ach was, weiß nicht mehr, wenn ich ihn angezeigt
hätte, wär' er aufgehängt worden ... Mich hat's insofern
getroffen, als ich einer der ersten war, die vor Gericht
gekommen sind. Heute wär' ich wahrscheinlich freigesprochen
worden."
Und nachher stellten Sie fest, daß Juden vergast wurden.
"Naja, wenn die SS hinkommt, dann hab' ich das
arrangieren müssen, mit noch einem. Dann haben wir sie
'rausgeführt. Ich wußte aber nicht, was los war...
"Ich schlaf' so gut wie
vorher"
Ich bin mißtrauisch geworden, und wenn an meinem
Stammtisch über Politik gesprochen wird, dann steh' ich auf
und geh, wieder. Ich will nichts mehr wissen. nichts mehr
hören. Ich frage mich manchmal, was denn heute anders ist
als damals. Die tun doch alle nichts als ihre Pflicht. Ich
weiß nur das eine, und das ist für mich eine Genugtuung,
ich bin mir vollkommen bewußt, daß ich keinen Menschen
umgebracht habe, keinem was zuleide getan habe. Ich war nur
Verwalter und kam nur ins Lager, um. nach dem Rechten zu
sehen. Ich schlaf' so gut wie vorher." |
Die Schrift hat den Titel "Die Verfolgung
nationalsozialistischer Straftaten im Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland seit 1945", ist herausgegeben vom
Bundesjustizministerium und soll, da "von verschiedener Seite
an der Rechtsprechung deutscher Gerichte Kritik geübt" wurde,
das Vertrauen des Bürgers in die deutsche Justiz wiederherstellen.
Und 250 gegen NS-Verbrecher ausgesprochene und in der Schrift
zitierte Gerichtsurteile scheinen in der Tat überzeugend zu belegen
daß wahr ist, was das Ministerium behauptet: "daß ... die
nationalsozialistischen Verbrechen bereits seit 1945 mit Nachdruck
verfolgt wurden".
Aber die Dokumentation hat einen Schönheitsfehler. Sie
verschweigt, daß die Urteile für NS-Straftäter, im Gegensatz zu
den Urteilen für andere Straftäter, keineswegs bindend sind. Bei
der Überprüfung von nur 38 der 250 in der Dokumentation des
Justizministerium genannten Fälle hat sich herausgestellt, daß nur
19 Verurteilte noch in Haft sitzen. 19 sind längst wieder in
Freiheit. Denn die deutsche Justiz macht mit ihren NS-Verbrechern
kurzen Prozeß: Sie entläßt sie.
Wie lange ist lebenslänglich?
Fall 1: Dr. W. Schmidt wird 1947 wegen Tötung von Geisteskranken
in der Heilanstalt Eichberg in Frankfurt zum Tode verurteilt. Die
Strafe wird in lebenslänglich Zuchthaus umgewandelt. 1953, sechs
Jahre später, ist für Dr. Sch. die lebenslängliche Strafe
beendet.
Fall 2: Herm. Schepp erschoß 1933 als HJ-Führer einen
Kommunisten. Schepp wird 1946 in Frankfurt zu lebenslänglich
Zuchthaus verurteilt. 1955, neun Jahre später, wird er entlassen.
Fall 3: Dr. H. Gorgass war an der Tötung von über 1000
Geisteskranken maßgeblich beteiligt. 1948 wird er in Frankfurt zum
Tode verurteilt. Das Urteil wird nicht vollstreckt. 1958, zehn Jahre
später, wird er begnadigt. - Dazu die Notiz in einer West-Berliner
Zeitung: "Dr. Hans G., der 1000fache Giftgasmörder von
Hadamar, der im vorigen Jahr durch einen Gnadenerlaß des hessischen
Justizministers wegen seiner angeblich schweren Leiden aus der Haft
entlassen wurde, steuert seit Monaten einen eigenen Wagen, hat eine
gute Stellung in einem Betrieb der pharmazeutischen Industrie und
wohnt in G. bei B. Seine Opfer liegen auf dem Frankfurter
Friedhof."
Fall 4: Ad. Wahlmann tötete mindestens 900 Insassen der Heil-
und Pflegeanstalt Hadamar durch Gift. In Frankfurt wurde er zum Tode
verurteilt. Das Urteil wurde nicht vollstreckt. Sechs Jahre später
ist er wieder frei.
Fall 5: H. Oppenländer erschoß in Schwäbisch Gmünd zwei
Männer, die am 13.4.1945 in angetrunkenem Zustand "Hitler
verrecke" und "Es lebe Stauffenberg" gerufen hatten.
Der damalige NSDAP-Kreisleiter Oppenländer machte kurzen Prozeß:
ohne gerichtliches Verfahren erschoß er die beiden
"Wehrkraftzersetzer". 12 Jahre Zuchthaus lautete das
Urteil des Landgerichtes Ellwangen. Knapp ein Drittel seiner Strafe
sitzt O. ab, dann wird er 1951, begnadigt. Ein paar Jahre später
stellt ihn das baden-württembergische Kultusministerium in den
Schuldienst ein. O. wird Rektor an einer Dorfschule, knapp 30
Kilometer von dem Ort entfernt, wo er 1945, kurz vor der
endgültigen Kapitulation, die beiden Männer erschossen hat. Als
O.'s Vergangenheit in der Öffentlichkeit bekannt wird, muß das
Kultusministerium den Rektor aus dem Schuldienst entlassen.
Morde an Juden
Fall 6: Ferd. Göhler hat an KZ-Morden,
Massenvernichtungsaktionen gegen jüdische Häftlinge, teilgenommen.
1950 wird er in Stuttgart zu lebenslänglich Zuchthaus verurteilt.
Zehn Jahre später wird er entlassen.
Fall 7. F. R. Schwede-Coburg, ehemaliger NS-Gauleiter , wird in
Coburg schuldig gesprochen wegen zahlreicher schwerer Mißhandlungen
von Schutzhäftlingen, wegen Erpressung von Geständnissen und wegen
Freiheitsberaubung. Die Strafe ist zehn Jahre Gefängnis. 1955, vier
Jahre nach der Verurteilung, sind für Franz Reinhold Sch. die zehn
Jahre Gefängnis vorbei. Er wird entlassen.
Fall 8: Ad. Rübe wird in Karlsruhe schuldig gesprochen wegen
Massenvernichtungen von Juden im Raum Minsk. Er wird zu
lebenslänglich und zusätzlich 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Von
den 15 Jahren sitzt er dreizehn ab, das Lebenslänglich wird ihm
geschenkt. 1962 wird er entlassen.
Fall 9: D. Klages, nationalsozialistischer Ministerpräsident von
Braunschweig, wird wegen schwerer Freiheitsberaubungen und
Mißhandlungen von Gegnern des Nationalsozialismus in Braunschweig
zu lebenslänglich Zuchthaus verurteilt. Die Strafe wird zu 15
Jahren Zuchthaus umgewandelt. Nach elf Jahren wird K. entlassen.
Fall 10: F. Hildebrand, an Judenverfolgungsaktionen beteiligt.
Eigenhändige Erschießung von fünf Juden können ihm außerdem
nachgewiesen werden. Er bekommt in Bremen acht Jahre Zuchthaus
dafür. Zwei Jahre sitzt er ab. Der Rest wird ihm geschenkt.
Fall 11: P. Hoppe ordnete die Erschießung, Erhängung und
Vergasung von KZ-Häftlingen an. In Bochum wird er zu neun Jahren
Zuchthaus verurteilt. Nach drei Jahren Ist er wieder frei.
... und Gefangenen
Fall 12: Gg. Mott mißhandelte, erschoß und erhängte Gefangene.
Er befahl Untergebenen, das gleiche zu tun. Dafür bekommt er in
Hechingen Lebenslänglich. Sieben Jahre verbringt er in Haft, dann
wird er begnadigt.
Fall 13: W. Hammer gehörte zur Einsatzgruppe Tilsit. Seine
Aufgabe war, Juden zu töten. Wegen Beteiligung an
Massenerschießungen wird er in Ulm verurteilt. In der Dokumentation
steht, er habe 15 Jahre Zuchthaus dafür bekommen. Das stimmt nicht.
Tatsächlich lautete das Urteil nur auf drei Jahre Zuchthaus.
Fall 14: F. Feucht erschoß 27 rumänische Kriegsgefangene, weil
sie Lebensmittel entwendet hatten. F. bekommt in Memmingen zur
Strafe neun Jahre Zuchthaus. Nach vier Jahren wird er entlassen.
Fall 15: P. Lukys gehörte zur Einsatzgruppe Tilsit. Nach Angaben
der Dokumentation soll, er wegen Beteiligung an Massenerschießungen
von Juden in Ulm zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt worden sein.
Tatsächlich lautete das Urteil auf fünf Jahre Zuchthaus.
Fall 16: A. Gorberg mißhandelte eine im KZ inhaftierte Jüdin so
schwer, daß sie daran starb. Zwölf Jahre soll er dafür ins
Zuchthaus. Aber er kommt nach der Urteilsverkündigung in Wuppertal
sofort wieder frei.
Fall 17: Wilh. Gerke erschoß bei Kriegsausbruch im litauischen
Grenzgebiet Juden und Kommunisten. Er wird in Dortmund zu fünf
Jahren Zuchthaus verurteilt, braucht sie aber nicht ganz abzusitzen.
Das Urteil wird am 5.2.1963 im Landgericht Dortmund verkündet,
knapp drei Monate später, am 24.4.1963, wird G. auf freien Fuß
gesetzt.
Entlassungen "unter der
Hand"
In der Regel halt die deutsche Justiz zwei Möglichkeiten, um die
Bevorzugung von NS-Verbrechern gegenüber anderen Verbrechern
zumindest formal zu rechtfertigen. Zum einen kann ein Straftäter
auf Grund eines Gnadenerlasses, zum anderen auf Grund seines
angegriffenen Gesundheitszustandes in Freiheit gesetzt werden.
In Baden-Württemberg mußte sich der Landtag mit dem Fall des
ehemaligen SS-Standartenführers Richardt beschäftigen. Richardt
war wegen 45fachen Mor des an polnischen Zivilisten zu zweimal
lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt worden. Nachdem er fünf
Monate seiner Strafe abgesessen hatte, wurde er Anfang 1966 wegen
"Haftunfähigkeit" entlassen.
Haftunfähigkeit liegt nach § 45 der Strafvollzugsordnung dann
vor, wenn der Verurteilte wegen körperlicher oder geistiger
Erkrankung "vollzugsuntauglich" ist. Das bedeutet: sein
Aufenthalt in der Anstalt muß sein Leben unmittelbar gefährden.
Das schien bei dem ehemaligen SS-Standartenführer der Fall zu
sein; der Gerichtsarzt hatte ihm "Arteriosklerose",
Kreislaufstörungen und allgemein "Herzgeschichten"
bescheinigt.
Richardt würde trotz des zweimal lebenslänglich Zuchthaus noch
heute in Freiheit sein, wenn ihn nicht ein Journalist des
"Mannheimer Morgen" besucht hätte. Denn statt eines
todkranken Mannes traf der Journalist einen sehr rüstigen älteren
Herrn an, der ihm erzählte: Viel spazierengehen, zwei bis drei
Zigarillos am Tag und ab und zu ein Gläschen Sekt das ist mein
Leben.
Die "ach so kranken"
Totschläger
In München wurde der ehemalige General der Waffen-SS Sepp
Dietrich wegen Beihilfe zum Totschlag in zahlreichen Fällen zu
eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Ein halbes Jahr seiner
Strafe verbüßte der General, dann wurde er wegen "schwerer
Herz- und Kreislaufstörungen" freigelassen.
In der "Deutschen National- und Soldatenzeitung" stand
wenig später, wozu ein schwerkranker Mann noch fähig ist. Dietrich
nahm an Kameradschaftstreffen der ehemaligen SS teil und hielt dort
Reden.
Zwei weitere Fälle, deren Entlassungen allerdings durch den
Druck der Öffentlichkeit rückgängig gemacht werden mußten:
Robert Mulka, der ehemalige Lageradjutant von Auschwitz, wurde wegen
Beihilfe zum Mord an 3000 Häftlingen zu 14 Jahren Zuchthaus
verurteilt. Wenig später wurde er wegen seines "angegriffenen
Gesundheitszustandes" auf freien Fuß gesetzt.
Dr. Otto Bradfisch wurde die gleiche Begünstigung zuteil. Er war
1961 vom Schwurgericht München wegen Beihilfe zum
gemeinschaftlichen Mord an 15 000 Menschen zu zehn Jahren Zuchthaus
verurteilt worden.
Die deutsche Justiz wollte, wie gesagt, um Vertrauen werben.
NS-Straftäter vertrauen ihr auf jeden Fall.
|