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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

27.02.08

Die VVN-BdA begrüßt Karlsruher Urteil

Landesverfassungsschutzgesetz von NRW ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat das NRW-Gesetz zu Onlinedurchsuchungen gekippt. Damit wird den Protesten der demokratischen und antifaschistischen Kräfte entsprochen, die im Dezember 2006, nach der klammheimlichen Einführung des Gesetzes durch die CDU und FDP, einsetzten. Dazu gehörte die VVN-BdA. Die antifaschistische Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes mußte bereits Erfahrungen machen mit der illegalen Ausspionierung ihrer Computer. Wenn jetzt das Landesverfassungsschutzgesetz mit seiner Onlinedurchsuchungsregelung für nichtig erklärt wurde, so fordern wir den Landtag auf, das Landesverfassungsschutzgesetz auch dahingehend zu ändern, dass das V-Leutesystem, das nur die Neonazis schützt, abgeschafft wird. Auf Bundesebene kommt es nun darauf an, auch keine Onlinedurchsuchungsregelung zuzulassen, wie sie der Notstandspolitiker Wolfgang Schäuble fordert.

Ulrich Sander, Landessprecher