27.02.08
Die VVN-BdA begrüßt Karlsruher Urteil
Landesverfassungsschutzgesetz
von NRW ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat das NRW-Gesetz zu
Onlinedurchsuchungen gekippt. Damit wird den Protesten der
demokratischen und antifaschistischen Kräfte entsprochen, die im
Dezember 2006, nach der klammheimlichen Einführung des Gesetzes
durch die CDU und FDP, einsetzten. Dazu gehörte die VVN-BdA. Die
antifaschistische Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes mußte
bereits Erfahrungen machen mit der illegalen Ausspionierung ihrer
Computer. Wenn jetzt das Landesverfassungsschutzgesetz mit seiner
Onlinedurchsuchungsregelung für nichtig erklärt wurde, so fordern
wir den Landtag auf, das Landesverfassungsschutzgesetz auch
dahingehend zu ändern, dass das V-Leutesystem, das nur die Neonazis
schützt, abgeschafft wird. Auf Bundesebene kommt es nun darauf an,
auch keine Onlinedurchsuchungsregelung zuzulassen, wie sie der
Notstandspolitiker Wolfgang Schäuble fordert.
Ulrich Sander, Landessprecher
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