04.07.07
Ihre Häme über die Linken ist völlig
unangebracht
Leserbrief zum heutigen
Kommentar zum BVG in der Westfälischen Rundschau
Ihre Häme über die Linken ist völlig unangebracht. Sie wissen
noch, was im Grundgesetz steht. Der Wortlaut des Grundgesetzes, der
Angriffskriege verbietet (Artikel 26) und deutschen Soldaten als
militärische Handlung nur die Verteidigung (Artikel 87 a) erlaubt,
wird von ihr und der Friedensbewegung noch respektiert und
verteidigt. Dieser Wortlaut wurde vom Bundesverfassungsgericht 1994
und jetzt wieder in sein Gegenteil uminterpretiert. Artikel 79 GG
lautet jedoch: ‚Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz
geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich
ändert oder ergänzt.’ Dagegen wird laufend verstoßen. Peter
Strucks Irrsinnsformulierung "Deutschland wird am Hindukusch
verteidigt" steht nicht im Grundgesetz. Artikel 25 GG besagt,
dass das Völkerrecht Bestandteil des Grundgesetzes ist. Die
UN-Charta-Artikel 53 und 107 verbietet jedoch Deutschland jedwede
Militäraktionen gegen ein UNO-Mitglied.
Ulrich Sander, Dortmund
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