Logo VVN/BdA NRW

Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

04.07.07

Ihre Häme über die Linken ist völlig unangebracht

Leserbrief zum heutigen Kommentar zum BVG in der Westfälischen Rundschau

Ihre Häme über die Linken ist völlig unangebracht. Sie wissen noch, was im Grundgesetz steht. Der Wortlaut des Grundgesetzes, der Angriffskriege verbietet (Artikel 26) und deutschen Soldaten als militärische Handlung nur die Verteidigung (Artikel 87 a) erlaubt, wird von ihr und der Friedensbewegung noch respektiert und verteidigt. Dieser Wortlaut wurde vom Bundesverfassungsgericht 1994 und jetzt wieder in sein Gegenteil uminterpretiert. Artikel 79 GG lautet jedoch: ‚Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt.’ Dagegen wird laufend verstoßen. Peter Strucks Irrsinnsformulierung "Deutschland wird am Hindukusch verteidigt" steht nicht im Grundgesetz. Artikel 25 GG besagt, dass das Völkerrecht Bestandteil des Grundgesetzes ist. Die UN-Charta-Artikel 53 und 107 verbietet jedoch Deutschland jedwede Militäraktionen gegen ein UNO-Mitglied.

Ulrich Sander, Dortmund