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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

12.06.07

Kein Schlußstrich - auch nicht bei der Entschädigung

Wir als Opferverband haben davor gewarnt: Das Geld würde nicht reichen

Bundessprecher Ulrich Sander, Dortmund, erklärte namens der VVN-BdA gegenüber dem WDR aus Anlass der Sitzung des Kuratoriums der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“:

Es darf in der Entschädigungsfrage keinen Schlussstrich geben. Noch leben Hunderttausende überlebende nicht entschädigte Opfer – und wenn sie nicht einmal eine symbolische Zahlung bekommen haben, so lag es nicht an ihnen. Mindestens eine halbe Million Opfer der NS-Zwangsarbeit gingen leer aus, weil sie ihren Antrag nicht rechtzeitig und nicht begründet vorlegen konnten, weil sie willkürlich zu ehemaligen Kriegsgefangenen erklärt wurden, die ebenso willkürlich von der Zwangsarbeiterentschädigung ausgeschlossen blieben oder weil sie in Hausarbeit und Landwirtschaft Sklavenarbeit verrichten mussten, die nicht entschädigt wurde.

Wir als Opferverband haben davor gewarnt: Das Geld würde nicht reichen, das von nur drei Prozent der zur Zahlung verpflichteten Betriebe aufgebracht wurde. Und das ist nun eingetreten.

Wir verlangen:

  • Alle Firmen, die nicht zahlten, müssen nachzahlen.
  • Alle Opfer behalten ein lebenslängliches Recht auf Unterstützung, z.B. durch Einmalzahlungen für Medikamente, Kuren, Brillen, Erholungsaufenthalte und Begegnungsreisen mit der Jugend.
  • Die einst in Lagern befindlichen Opfer, die leer ausgingen – die 130.000 italienischen Militärinternierten und die sowjetischen Kriegsgefangenen, die in der deutschen Industrie schuften mussten – sie bekommen mindestens 7.500,-- Euro pro Kopf nachgezahlt
  • Die überlebenden Opfer aus den Massakerortschaften in Griechenland und Italien bekommen Entschädigungen.
  • Die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, die in den besetzten Gebieten für deutsche Unternehmen arbeiten mussten, bekommen ihren Lohn nachgezahlt.

Das Kuratorium der Stiftung EVZ darf nicht eingeschränkt werden auf einen Kreis aus Wirtschaft und Regierung – es müssen die Opferverbände, die Gewerkschaften und die Bundestagsopposition unbedingt an der Mitbestimmung über die Entschädigungspolitik und Entschädigungsarbeit beteiligt bleiben bzw. werden.