11.04.07
Internationales Rombergparkkomitee tagte in
Dortmund
Vertreter von Antifaschisten und
Widerstandskämpfern aus sieben Ländern verlangen von der Stadt
Dortmund: Verhindern Sie den die Naziaufmarsch am 1. Mai
Appell an den Bundestag: Die NPD
verbieten
Das Internationale Rombergparkkomitee, dem Vertreterinnen und
Vertreter aus den sieben Ländern mitwirken, aus denen die Opfer der
Dortmunder Gestapo-Morde im Rombergpark und der Bittermark vom
Frühjahr 1945 kommen, tagte am Gründonnerstag in der Dortmunder
Gedenkstätte Steinwache. Auf Vorschlag von Siegmund Gingold
(Paris), ehemaliger Resistancekämpfer, wurde einstimmig
entschiedener Protest gegen den Plan der deutschen Neonazis
bekundet, am 1. Mai in Dortmund einen Aufmarsch durchzuführen. Die
Stadt Dortmund dürfe dies nicht dulden. Die Tagung des
Internationalen Rombergparkkomitees forderte das Verbot der NPD, und
sie schloss sich der noNPD-Kampagne der Vereinigung der Verfolgten
des Naziregimes – Bund der Antifaschisten an.
Den Teilnehmern des traditionsreichen gewerkschaftlichen
Mai-Kampftages wie der Oster-Aktionen für den Frieden wurde ein
Appell gewidmet, den Siegmund Gingold mit diesem Wortlaut vorschlug:
„Wir müssen gemeinsam wachsam sein!
Bedroht sind diese Welt und der Frieden von Armut, von täglichem
Hungertod. Täglich müssen wir somit leider feststellen, wie in
dieser Welt Massenmorde gegen die Bevölkerung begangen werden –
die Liste der großen Opfer ist lang. Es gilt Widerstand zu leisten
gegen die heutige Weltherrschaft, die Not und Ungerechtigkeit
zustande bringt. Wir wollen dazu beitragen zu verhindern, dass die
junge Generation von rassistischem Hass und Gewalt beeinflusst wird.
Es gilt, die Jugend zu überzeugen, auf dass sie für eine bessere
Welt ohne Armut, für Frieden, Solidarität, für soziale
Gerechtigkeit und die Menschenrechte eintritt. Ohne diese Hoffnung
werden wir eine sehr schwere Zukunft erleben. Es lebe die
internationale Solidarität.“
Valentina Sushschenko (Moskau, ehem. Zwangsarbeiterin in der
Hoesch-Westfalenhütte) und Vitalij Katschanowskij (Kiew, ehem.
Häftling im KZ Buchenwald und Dachau) legten bei der Einweihung des
Gedenksteines für die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter sowie
Kriegsgefangenen des Stalag 6D Westfalenhalle ein Blumengebinde
nieder. Sie dankten der Westfalenhallen GmbH und der Stadt Dortmund
sowie den beteiligten Organisationen und Historikern für die
Schaffung dieses Steines. Damit werde der Wille zum Ausdruck
gebracht, „einen mahnenden Beitrag zu leisten für Frieden
zwischen den Völkern“.
Im Wortlaut: Der an den Bundestag gerichtete Aufruf Kampagne „noNPD“,
der von den Mitgliedern des Internationalen Rombergparkkomitees
unterzeichnet wurde (und bereits die Unterschriften von rund 30.000
Bürgerinnen und Bürgern trägt), lautet:
„Wir fordern Sie auf, ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD
nach Artikel 21, Absatz 2 Grundgesetz auf den Weg zu bringen. Die
seinerzeit von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat geltend
gemachten Verbotsgründe bestehen nach wie vor.
Seit über 40 Jahren ist in der Bundesrepublik mit der NPD eine
Partei wirksam, die in der Tradition der NSDAP steht. Ihre Aussagen
sind rassistisch, antisemitisch und fremdenfeindlich. Sie tritt für
ein neues »Deutsches Reich« ein und lehnt die demokratische
Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ab.
Sie propagiert zur Durchsetzung ihrer politischen Ideologie nicht
nur Gewalt, sondern bietet auch Gewalttätern eine politische Heimat
und unterstützt sie. Sie ist in einem hohen Maße für ein
geistiges Klima verantwortlich, in dem vielfältige strafbare
Handlungen gedeihen.
Sie nutzt den Parteienstatus aus, um Gelder von einem
demokratischen Staat zu beziehen, den sie abschaffen will.
Das Grundgesetz ist der Gegenentwurf zur Terrorherrschaft des
Nazi-Regimes. Nur vor diesem Hintergrund des Faschismus sind seine
Bestimmungen, insbesondere in Artikel 1, zu den Grundrechten und
über den Schutz der Demokratie zu verstehen. Bezug nehmend auf die
Bestimmungen des Potsdamer Abkommens, der Alliierten
Kontrollratsgesetze und deutsche Rechtsvorschriften heißt es in
Artikel 139 des Grundgesetzes:
»Die zur ›Befreiung des deutschen Volkes vom
Nationalsozialismus und Militarismus‹ erlassenen
Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes
nicht berührt.« Die NPD muss mitsamt ihren Gliederungen, Neben-
und Nachfolgeorganisationen verboten und konsequent aufgelöst
werden!
Wir fordern Sie deshalb auf: Leiten Sie ein neues Verfahren ein!“
Internationales Rombergparkkomitee, c/o Gisa Marschefski,
Dortmund
vvn-bdanrw@freenet.de Tel. 0231 69 80 60
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