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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

11.04.07

Internationales Rombergparkkomitee tagte in Dortmund

Vertreter von Antifaschisten und Widerstandskämpfern aus sieben Ländern verlangen von der Stadt Dortmund: Verhindern Sie den die Naziaufmarsch am 1. Mai

Appell an den Bundestag: Die NPD verbieten

Das Internationale Rombergparkkomitee, dem Vertreterinnen und Vertreter aus den sieben Ländern mitwirken, aus denen die Opfer der Dortmunder Gestapo-Morde im Rombergpark und der Bittermark vom Frühjahr 1945 kommen, tagte am Gründonnerstag in der Dortmunder Gedenkstätte Steinwache. Auf Vorschlag von Siegmund Gingold (Paris), ehemaliger Resistancekämpfer, wurde einstimmig entschiedener Protest gegen den Plan der deutschen Neonazis bekundet, am 1. Mai in Dortmund einen Aufmarsch durchzuführen. Die Stadt Dortmund dürfe dies nicht dulden. Die Tagung des Internationalen Rombergparkkomitees forderte das Verbot der NPD, und sie schloss sich der noNPD-Kampagne der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten an.

Den Teilnehmern des traditionsreichen gewerkschaftlichen Mai-Kampftages wie der Oster-Aktionen für den Frieden wurde ein Appell gewidmet, den Siegmund Gingold mit diesem Wortlaut vorschlug:

„Wir müssen gemeinsam wachsam sein!

Bedroht sind diese Welt und der Frieden von Armut, von täglichem Hungertod. Täglich müssen wir somit leider feststellen, wie in dieser Welt Massenmorde gegen die Bevölkerung begangen werden – die Liste der großen Opfer ist lang. Es gilt Widerstand zu leisten gegen die heutige Weltherrschaft, die Not und Ungerechtigkeit zustande bringt. Wir wollen dazu beitragen zu verhindern, dass die junge Generation von rassistischem Hass und Gewalt beeinflusst wird. Es gilt, die Jugend zu überzeugen, auf dass sie für eine bessere Welt ohne Armut, für Frieden, Solidarität, für soziale Gerechtigkeit und die Menschenrechte eintritt. Ohne diese Hoffnung werden wir eine sehr schwere Zukunft erleben. Es lebe die internationale Solidarität.“

Valentina Sushschenko (Moskau, ehem. Zwangsarbeiterin in der Hoesch-Westfalenhütte) und Vitalij Katschanowskij (Kiew, ehem. Häftling im KZ Buchenwald und Dachau) legten bei der Einweihung des Gedenksteines für die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter sowie Kriegsgefangenen des Stalag 6D Westfalenhalle ein Blumengebinde nieder. Sie dankten der Westfalenhallen GmbH und der Stadt Dortmund sowie den beteiligten Organisationen und Historikern für die Schaffung dieses Steines. Damit werde der Wille zum Ausdruck gebracht, „einen mahnenden Beitrag zu leisten für Frieden zwischen den Völkern“.

Im Wortlaut: Der an den Bundestag gerichtete Aufruf Kampagne „noNPD“, der von den Mitgliedern des Internationalen Rombergparkkomitees unterzeichnet wurde (und bereits die Unterschriften von rund 30.000 Bürgerinnen und Bürgern trägt), lautet:

„Wir fordern Sie auf, ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD nach Artikel 21, Absatz 2 Grundgesetz auf den Weg zu bringen. Die seinerzeit von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat geltend gemachten Verbotsgründe bestehen nach wie vor.

Seit über 40 Jahren ist in der Bundesrepublik mit der NPD eine Partei wirksam, die in der Tradition der NSDAP steht. Ihre Aussagen sind rassistisch, antisemitisch und fremdenfeindlich. Sie tritt für ein neues »Deutsches Reich« ein und lehnt die demokratische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ab.

Sie propagiert zur Durchsetzung ihrer politischen Ideologie nicht nur Gewalt, sondern bietet auch Gewalttätern eine politische Heimat und unterstützt sie. Sie ist in einem hohen Maße für ein geistiges Klima verantwortlich, in dem vielfältige strafbare Handlungen gedeihen.

Sie nutzt den Parteienstatus aus, um Gelder von einem demokratischen Staat zu beziehen, den sie abschaffen will.

Das Grundgesetz ist der Gegenentwurf zur Terrorherrschaft des Nazi-Regimes. Nur vor diesem Hintergrund des Faschismus sind seine Bestimmungen, insbesondere in Artikel 1, zu den Grundrechten und über den Schutz der Demokratie zu verstehen. Bezug nehmend auf die Bestimmungen des Potsdamer Abkommens, der Alliierten Kontrollratsgesetze und deutsche Rechtsvorschriften heißt es in Artikel 139 des Grundgesetzes:

»Die zur ›Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus‹ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.« Die NPD muss mitsamt ihren Gliederungen, Neben- und Nachfolgeorganisationen verboten und konsequent aufgelöst werden!

Wir fordern Sie deshalb auf: Leiten Sie ein neues Verfahren ein!“

Internationales Rombergparkkomitee, c/o Gisa Marschefski, Dortmund

vvn-bdanrw@freenet.de Tel. 0231 69 80 60