28.03.07
Klammheimlich:
NRW-Landtag beschloss „totale
Überwachung“
Der NRW-Landtag beschloss auf Antrag von Minister Wolf (FDP) im
Dezember 2006 klammheimlich ein neues „Verfassungsschutzgesetz“,
wonach der Verfassungsschutz seit dem 1.1.07 verdeckt auf
Privatcomputer zugreifen darf, ohne dass Betroffene davon erfahren.
Der Bundesgerichtshof bewertete diese NRW-Praxis jetzt als
ungesetzlich. Der Münsteraner Rechtsanwalt W. Achelpöhler
erklärte dazu: „ Per Online-Durchsuchung kann der
Verfassungsschutz feststellen, ob Sie e-Mails mit sogenannten
Extremisten austauschen, deren Homepages aufrufen, und welche
Zeitungen Sie online lesen. Der Geheimdienst erfährt, welches
Flugblatt Sie gerade entwerfen und welche Aktion sie planen, noch
bevor Sie an die Öffentlichkeit gehen.“ Und weiter: „Wenn der
Geheimdienst erst einmal sein Spionageprogramm in den Computer
eingeschleust hat, dann gibt es kein Halten mehr. Egal ob sie einen
politischen Text schreiben, Online-Einkäufe machen oder Ihr
Tagebuch speichern, Sie müssen immer damit rechnen, dass der Staat
alles erfasst. Sie verlieren Ihre Privatsphäre. Das verstößt
eindeutig gegen die freie Entfaltung der Persönlichkeit und das
Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das ist so, als ob jeden
Tag ein Haufen Beamter Ihre Wohnung auf den Kopf stellt, nur dass
Sie das gar nicht bemerken.“ Quelle: junge welt, 7.2.07/Nr. 32
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