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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

28.03.07

Klammheimlich:

NRW-Landtag beschloss „totale Überwachung“

Der NRW-Landtag beschloss auf Antrag von Minister Wolf (FDP) im Dezember 2006 klammheimlich ein neues „Verfassungsschutzgesetz“, wonach der Verfassungsschutz seit dem 1.1.07 verdeckt auf Privatcomputer zugreifen darf, ohne dass Betroffene davon erfahren. Der Bundesgerichtshof bewertete diese NRW-Praxis jetzt als ungesetzlich. Der Münsteraner Rechtsanwalt W. Achelpöhler erklärte dazu: „ Per Online-Durchsuchung kann der Verfassungsschutz feststellen, ob Sie e-Mails mit sogenannten Extremisten austauschen, deren Homepages aufrufen, und welche Zeitungen Sie online lesen. Der Geheimdienst erfährt, welches Flugblatt Sie gerade entwerfen und welche Aktion sie planen, noch bevor Sie an die Öffentlichkeit gehen.“ Und weiter: „Wenn der Geheimdienst erst einmal sein Spionageprogramm in den Computer eingeschleust hat, dann gibt es kein Halten mehr. Egal ob sie einen politischen Text schreiben, Online-Einkäufe machen oder Ihr Tagebuch speichern, Sie müssen immer damit rechnen, dass der Staat alles erfasst. Sie verlieren Ihre Privatsphäre. Das verstößt eindeutig gegen die freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das ist so, als ob jeden Tag ein Haufen Beamter Ihre Wohnung auf den Kopf stellt, nur dass Sie das gar nicht bemerken.“ Quelle: junge welt, 7.2.07/Nr. 32