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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

08.03.07

Protest gegen das Urteil von Leipzig

Statt die Täter zu bestrafen und die Opfer zu entschädigen werden die Ausbeuter und NS-Sklavenhalter belohnt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass in der Beschäftigung von Zwangsarbeitern sowie von Kriegs- und Strafgefangenen während des Zweiten Weltkriegs bei „anständiger Behandlung“ noch kein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit liege und dass darin auch kein schwerwiegender Missbrauch der Stellung oder ein erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems zu sehen sei. Damit wurde begründet, dass die Ausbeuter der Sklaven des NS-Regimes nicht durch die ostdeutschen und sowjetischen Behörden hätten enteignet werden dürfen. Die Ausbeuter hätten nunmehr Anspruch auf Entschädigung, obgleich sie während des Zweiten Weltkrieges auch Zwangsarbeiter sowie Kriegs- und Strafgefangene eingesetzt haben. Diese wurden sogar gezwungen, für die deutschen Luftwaffe und gegen ihre eigenen Länder Kriegsgerät zu produzieren. Damit sei nicht gegen die „Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen“ worden.

Die VVN-BdA NRW verurteilt den völkerrechtswidrigen, die Verbrechen der Wirtschaft in der NS-Zeit rehabilitierenden Spruch des Bundesverwaltungsgerichts. Zu Recht stellt die „Süddeutschen Zeitung“ am 2.3.07 fest: "Was damals recht war, kann heute nicht unrecht sein - so lautet jener furchtbare Spruch, mit dem westdeutsche Richter nach dem Krieg das NS-Unrecht quasi fortschrieben (...), und plötzlich scheint der alte Spruch wieder aufzuleben. Denn das Urteil drückt einen Rückschritt in das Denken der fünfziger Jahre aus, wie man es sich schlimmer kaum hätte ausmalen können."

Die deutsche Justiz, die weder die Bestrafung der Täter vorgenommen hat, noch die Entschädigung der Opfer durchsetzte – sie schickt sich an, die Sklavenhalter für ihre Verbrechen auch noch zu belohnen.

Dieses schreiende Unrecht darf nicht hingenommen werden.

Landesausschuss der VVN-BdA NRW

Wuppertal, den 3. März 2007